X1 erster Service / wann?
Hallo liebe X1 Fahrer,
unser X1 ist Erstzulassung 02.01.2020 und hat aktuell 8.500 Kilometer auf dem Tacho.
Laut Anzeige soll er in 12/2021 zum ersten Service.
Da ich es gerne synchron zur Erstzulassung hätte, würde ich den Wagen gerne erst in 01/2022 zum ersten Service bringen.
Ist das Garantie bzw. eventuell auch Kulanz bezogen okay?
Danke für euren Input.
Grüße
FL
28 Antworten
Sorry, waren beim X1 mit der Bremsflüssigkeit wohl alle drei Jahre.
Unserer hat auch Juni 2022 bei EZ Juni 2019.
Beim i3 habe ich Bremsflüssigkeit fällig März 2022 bei EZ April 2020.
Beim X1 ist der erste Bremsflüssigkeitswechsel nach drei Jahren fällig - danach alle zwei Jahre.
Der Service intervall ist flexibel und passt sich der Fahrweise an.
Ich komme da nie auf zwei Jahre oder 30 tkm.
Service meldet sich nach durchschnittlich 22-23 tkm und entspricht etwa jeweils 17-18 Monate.
Ich würde auch die Serviceanweisung vom Fahrzeug beachten, wobei BMW etwas Spielraum zulässt.
Zitat:
@ICT415 schrieb am 13. Dezember 2021 um 21:38:59 Uhr:
Wer läßt noch im "alten" aktullen Jahr das Fahrzeug zu, wenn es ab dann immer Bj. 2019 als Erstzulassung heißen würde.
Ich, weil es 2020 nur 16% MWSt waren
VG Herbert
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Ich auch :-) 15.12 2020
16% bei dem Neuwagenpreis schon einige Extras für lau :-)
Zitat:
@ICT415 schrieb am 13. Dezember 2021 um 21:38:59 Uhr:
Also für mich beginnt die Garantie mit dem Tag der ersten Zulassung ebenso die dann folgenden Termine für 1. Service, Bremsflüssigkeit, TÜV und ähnliches.Dürfte bei BMW auch nicht anders sein.
Wenn der Wagen von der Herstellung im November hergestellt wurde und weil ein paar Chips evtl. noch nicht da waren, und deshalb erst zwischen Weihnachten und Neujahr an das Autohaus geliefert wurde.
Wer läßt noch im "alten" aktullen Jahr das Fahrzeug zu, wenn es ab dann immer Bj. 2019 als Erstzulassung heißen würde.
Die Erstzulassung spielt bei der Bewertung/Preisfindung keine Rolle. Gutachter entscheiden nach der Erstzulassung, außer bei Fahrzeugen mit extrem langer Standzeit beim Händler.
Zitat:
@Her1bert schrieb am 14. Dezember 2021 um 09:33:09 Uhr:
Zitat:
@ICT415 schrieb am 13. Dezember 2021 um 21:38:59 Uhr:
Wer läßt noch im "alten" aktullen Jahr das Fahrzeug zu, wenn es ab dann immer Bj. 2019 als Erstzulassung heißen würde.Ich, weil es 2020 nur 16% MWSt waren
VG Herbert
Lesen und verstehen - es ging nicht um die Mehrwertsteuer!
Zitat:
@rsmotortalk schrieb am 14. Dezember 2021 um 13:00:58 Uhr:
Zitat:
@ICT415 schrieb am 13. Dezember 2021 um 21:38:59 Uhr:
Also für mich beginnt die Garantie mit dem Tag der ersten Zulassung ebenso die dann folgenden Termine für 1. Service, Bremsflüssigkeit, TÜV und ähnliches.Dürfte bei BMW auch nicht anders sein.
Wenn der Wagen von der Herstellung im November hergestellt wurde und weil ein paar Chips evtl. noch nicht da waren, und deshalb erst zwischen Weihnachten und Neujahr an das Autohaus geliefert wurde.
Wer läßt noch im "alten" aktullen Jahr das Fahrzeug zu, wenn es ab dann immer Bj. 2019 als Erstzulassung heißen würde.
Die Erstzulassung spielt bei der Bewertung/Preisfindung keine Rolle. Gutachter entscheiden nach der Erstzulassung, außer bei Fahrzeugen mit extrem langer Standzeit beim Händler.
Gutachter entscheiden nach der Erstzulassung und Gebrauchtwagenkäufer auch!
Zitat:
@rsmotortalk schrieb am 14. Dezember 2021 um 13:00:58 Uhr:
Zitat:
@ICT415 schrieb am 13. Dezember 2021 um 21:38:59 Uhr:
Also für mich beginnt die Garantie mit dem Tag der ersten Zulassung ebenso die dann folgenden Termine für 1. Service, Bremsflüssigkeit, TÜV und ähnliches.Dürfte bei BMW auch nicht anders sein.
Wenn der Wagen von der Herstellung im November hergestellt wurde und weil ein paar Chips evtl. noch nicht da waren, und deshalb erst zwischen Weihnachten und Neujahr an das Autohaus geliefert wurde.
Wer läßt noch im "alten" aktullen Jahr das Fahrzeug zu, wenn es ab dann immer Bj. 2019 als Erstzulassung heißen würde.
Die Erstzulassung spielt bei der Bewertung/Preisfindung keine Rolle. Gutachter entscheiden nach der Erstzulassung, außer bei Fahrzeugen mit extrem langer Standzeit beim Händler.
Versteh ich nicht.
Die Erstzulassung spielt keine Rolle. Gutachter entscheiden nach der Erstzulassung???
Zitat:
@Xboy schrieb am 14. Dezember 2021 um 14:30:56 Uhr:
Zitat:
@rsmotortalk schrieb am 14. Dezember 2021 um 13:00:58 Uhr:
Die Erstzulassung spielt bei der Bewertung/Preisfindung keine Rolle. Gutachter entscheiden nach der Erstzulassung, außer bei Fahrzeugen mit extrem langer Standzeit beim Händler.
Versteh ich nicht.
Die Erstzulassung spielt keine Rolle. Gutachter entscheiden nach der Erstzulassung???
Siehe den fett markierten Text, der ist nicht von mir!
Bevor hier hin und her geschrieben wird, könnte man auch mal den Text langsam lesen, den andere vorher schon so geschrieben haben.
Lesen - verstehen - dann evtl. antworten. So einfach wäre das, aber . . .
… oder nicht zigfach zitieren!
Zitat:
@Tommsen27 schrieb am 14. Dezember 2021 um 15:33:43 Uhr:
… oder nicht zigfach zitieren!
Man könnte aber mittlerweile diesen Schmarrn auch beenden!
Presse- und Meinungsfreiheit!!
Zitat:
@x5 france schrieb am 14. Dezember 2021 um 18:07:12 Uhr:
Presse- und Meinungsfreiheit!!
Ja, aber Thema verfehlt ;-)