Wurde betrogen was meint ihr soll ich machen ?
Hallo,
also ich habe den Golf 5 2.0 tdi seit 3 wochen ungefähr und habe eine laufleistung von 160000 km drauf zufällig nach einem computer check mit dem Program VCDS gesehen das im steuergerät ca.212000 km drauf sind ziemlich sauer hat mich das gemacht da der vorbesitzer 1 hand war und mir sogar scheckheft mit gegeben hat und gezeigt das auto so ist ziemlich gepflegt also nicht anzusehen die leistung auch !
aber naja er hat mich betrogen und auch gut deutsch verarscht 🙁
denn wagen will ich nicht zurück geben aber kann ich da nicht irgendwas gegen machen gegen den betrug ?
Geld zurück verlangen ?
Danke schonmal 🙂
Beste Antwort im Thema
Hi, ist ja ein ziemliches hick hack und wiederholen hier in dem Thread und alles nur Vermutungen, nichts konkretes, so ist es in meinen Augen und mit Sicherheit würde es auch ein Gericht so sehen.
Wenn ich durch einen Bekannten das Steuergerät auslesen lasse und dabei so eine Differenz feststelle dann mache ich hier keinen Thread auf sondern setze mich erst einmal mit dem Verkäufer in Verbindung, was der sagt, denke das kann in dem Fall schon einiges aufklären.
Und wenn es keine plausible Erklärung für die Umstände gibt, dann lasse ich mir vom Verkäufer alle Inspektions Rechnungen und TÜV Unterlagen geben, dort steht in der Regel immer der KM Stand drauf.
So, dann ordne ich das ganze nach Datum und kann schon mal sehen, wo eventuell die Differenz her kommt oder ob da überhaupt eine in der Größenordnung von 50.000 km vorhanden ist.
Bin ich dann immer noch nicht schlauer, dann gehe ich zu einem Anwalt.
Doch bevor ich dann zu einem Anwalt gehe, da ist es auf jeden Fall erforderlich von einer Fachwerkstatt einen Bericht vor zu legen, der den angeblich zu hohen KM Stand im Steuergerät bestätigt. Einfach das auslesen durch einen Bekannten erkennt mit Sicherheit kein Gericht an ( keine Ahnung ob man hier beim auslesen was falsch machen kann und dass da vielleicht das Problem liegt ).
Also sind doch alle Diskussionen, solange man den Verkäufer nicht kontaktiert und die Unterlagen nicht ein gesehen und geprüft hat für die "Katz" wie man so schön sagt.
30 Antworten
Hallo,
ich würde mich in jedem Fall zuerst einmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und eine ausergerichtliche Einigung ohne Anwalt versuchen.
Du bist mit dem Wagen ja offensichtlich zufrieden und willst Ihn nicht zurückgeben. Es geht doch hier "nur" um einen Preisnachlass. Über die Höhe kann man ja immer noch verhandel, wozu dann noch einem Anwalt im voraus Geld in den Rachen werfen......das kannst Du doch immer noch tun.
Also, Verkäufer kontaktieren, Einigung anstreben....wenn Du keinen Erfolg damit hast dann zum Anwalt....
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Könnte auch sein, dass er mal ein Steuergerät vom Schrott eingebaut hat.
An das habe ich bein lesen auch gleich gedacht.
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Könnte auch sein, dass er mal ein Steuergerät vom Schrott eingebaut hat.
Zitat:
Original geschrieben von root4y
An das habe ich bein lesen auch gleich gedacht.Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Könnte auch sein, dass er mal ein Steuergerät vom Schrott eingebaut hat.
Bei nem Golf V würde ICH kein Steuergerät, vor allem Motorsteuergerät von einem Fahrzeug einbauen, das mehr km hat, als meiner.
Sollte dies wirklich der Fall sein, so informiere ich den Käufer, dass ein Steuergerät eingebaut wurde, das mehr km drauf hat.
Dann lege ich Rechnung usw. vor.
Verwerter notieren ja alle Daten, wenn sie ein Fahrzeug zerlegen.
Zitat:
Original geschrieben von Mel-Maniac
Hallo,
aus welchem Baujahr ist das Fahrzeug und wann wurde die letzte HU durchgeführt?
Du solltest mehr als nur ein Indiz zu Deinem Anwalt nehmen.
Das Auslesen des Steuergerätes wird meiner Meinung nach nicht reichen.
Such Dir auf jeden Fall die Berichte der Hauptuntersuchungen heraus.
Anschließend die Werkstattaufträge aus dem Serviceheft.Sollten sich da Ungereimtheiten ergeben, kannst Du loslegen.
Grüße...
Und was bringt die HU? Frage nur interessenshalber. Da bei der HU kein Steuergerät ausgelesen wird.
Ich schrieb ja, er soll erst den Händler, der die Inspektion durchgeführt hat kontaktieren und fragen ob der km-Stand passt.
Denn wenn der km-Stand passt, dann hat er wohl wirklich ein anderes Steuergerät verbaut
Zitat:
Original geschrieben von Lukas_2006
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Könnte auch sein, dass er mal ein Steuergerät vom Schrott eingebaut hat.
Zitat:
Original geschrieben von Lukas_2006
Bei nem Golf V würde ICH kein Steuergerät, vor allem Motorsteuergerät von einem Fahrzeug einbauen, das mehr km hat, als meiner.Zitat:
Original geschrieben von root4y
An das habe ich bein lesen auch gleich gedacht.
Sollte dies wirklich der Fall sein, so informiere ich den Käufer, dass ein Steuergerät eingebaut wurde, das mehr km drauf hat.
Dann lege ich Rechnung usw. vor.Verwerter notieren ja alle Daten, wenn sie ein Fahrzeug zerlegen.
Genauer KM StandZitat:
Original geschrieben von Lukas_2006
Und was bringt die HU? Frage nur interessenshalber. Da bei der HU kein Steuergerät ausgelesen wird.Zitat:
Original geschrieben von Mel-Maniac
Hallo,
aus welchem Baujahr ist das Fahrzeug und wann wurde die letzte HU durchgeführt?
Du solltest mehr als nur ein Indiz zu Deinem Anwalt nehmen.
Das Auslesen des Steuergerätes wird meiner Meinung nach nicht reichen.
Such Dir auf jeden Fall die Berichte der Hauptuntersuchungen heraus.
Anschließend die Werkstattaufträge aus dem Serviceheft.Sollten sich da Ungereimtheiten ergeben, kannst Du loslegen.
Grüße...
Ich schrieb ja, er soll erst den Händler, der die Inspektion durchgeführt hat kontaktieren und fragen ob der km-Stand passt.
Denn wenn der km-Stand passt, dann hat er wohl wirklich ein anderes Steuergerät verbaut
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von root4y
Genauer KM Stand
Ja aber dieser wird vom Tacho entnommen, wenn er also zwischen letzter Inspektion und HU getrickst hat, fällt es auf 😉
Aber wenn er zwischen den Inspektionen getrickst hat?!
Deshalb sagte ich dem TE, er soll sich die Stempel im Serviceheft anschauen und wenn die plausibel sind, soll er den Verkäufer kontaktieren
Hi, ist ja ein ziemliches hick hack und wiederholen hier in dem Thread und alles nur Vermutungen, nichts konkretes, so ist es in meinen Augen und mit Sicherheit würde es auch ein Gericht so sehen.
Wenn ich durch einen Bekannten das Steuergerät auslesen lasse und dabei so eine Differenz feststelle dann mache ich hier keinen Thread auf sondern setze mich erst einmal mit dem Verkäufer in Verbindung, was der sagt, denke das kann in dem Fall schon einiges aufklären.
Und wenn es keine plausible Erklärung für die Umstände gibt, dann lasse ich mir vom Verkäufer alle Inspektions Rechnungen und TÜV Unterlagen geben, dort steht in der Regel immer der KM Stand drauf.
So, dann ordne ich das ganze nach Datum und kann schon mal sehen, wo eventuell die Differenz her kommt oder ob da überhaupt eine in der Größenordnung von 50.000 km vorhanden ist.
Bin ich dann immer noch nicht schlauer, dann gehe ich zu einem Anwalt.
Doch bevor ich dann zu einem Anwalt gehe, da ist es auf jeden Fall erforderlich von einer Fachwerkstatt einen Bericht vor zu legen, der den angeblich zu hohen KM Stand im Steuergerät bestätigt. Einfach das auslesen durch einen Bekannten erkennt mit Sicherheit kein Gericht an ( keine Ahnung ob man hier beim auslesen was falsch machen kann und dass da vielleicht das Problem liegt ).
Also sind doch alle Diskussionen, solange man den Verkäufer nicht kontaktiert und die Unterlagen nicht ein gesehen und geprüft hat für die "Katz" wie man so schön sagt.
Als VCDS User nur mal so am Rande das Steuergerät "zählt" keine Kilometer sondern errechnet einen ungefähren Durchschnitt an km aufgrund der Betriebsstunden!!! eine Abweichung ist da durchaus denkbar. Solang du keinen Tüv Bericht oder Inspektionszettel findest wo mehr Km drauf verzeichnen kannst wirst du ihm wohl nichts beweisen können. Ich würde aufgrund der ungefähr errechneten Kilometer des Steuergerätes nicht zu 100 % davon ausgehen dass gedreht wurde solang alle Stempel im Heft passen. Prüf das auf jeden Fall bei VW und der freien Werkstatt nach und lass dir die Rechnungen dort zeigen die speichern ja eh alle.
Hallo,
so ist das also An Hand der Betriebsstunden wird der Km Stand errechnet?
Letzte Woche nach Köln gefahren, für 30KM HABE ICH 1 Std 25 Min gebraucht, paar Wochen vorher
bin ich mal eben in dem gleichen Zeitraum 180 Km gefahren, wenn Du mir jetzt die Rechenformel dafür gibst ,Ich glaube Einstein war ein Vorschüler gegen Dich. Bei VCDS wird von einer Differenz von 5% zw. KI und MSG als akzeptabel ausgegangen.
Du solltest Dir von@Theresias das mal erklären lassen.
Viele Grüsse,
Bernhard
Fakt ist dass die Laufleistung vom Motorsteuergerät keinen hinreichenden Hinweis darauf liefern kann ob da was gedreht wurde, es wäre auch wie schon ausgeführt denkbar dass ein gebrauchtes Motorsteuergerät mit höherer Laufleistung eingebaut wurde oder der Wert einfach nicht korrekt ist. Beim Golf V sind die meisten Motorsteuergeräte nicht auslesbar was die Kilometerleistung angeht das ist nur in den neueren Modellen mit VCDS möglich.
also bei mir war es lesbar ! also der vorbesitzer meinte zu mir auch das, das auto 1 jahr stand und mir nichts von irgendwas gesagt hat das was getauscht wurde ! er meinte sogar er wäre nur selten gefahren ich muss schauen das ich zum VW fahr und mir da die fakten raushole und dann mal zu anwalt habe ja rechtschutz von daher ! muss mir das alles nochmal überlegen
VW wird dir kein Protokoll ausdrucken was da genau gemacht wurde am Auto!! Das ist Datenschutz. Wende dich eher an den Tüv also wie die letzte HU gemacht wurde wenn der Kilometerstand höher ist wie auf deinem Tacho dann kannst du was machen ansonsten siehts eher schlecht aus und die wahren Gewinner der Sache sind die Anwälte.
Zitat:
Original geschrieben von le chév
Warum stand der Wagen ein Jahr lang und wurde wenig bewegt?
Führerscheinentzug, Dienstwagen bekommen
Ein wenig technischer Hintergrund...
Neben dem Schalttafeleinsatz speichern einige Steuergeräte eigenständig Laufleistungen, manche wie das Motorsteuergerät machen dies durch eigene Berechnungen so das Abweichungen bis zu 5 % auftreten können. Darüber (so wie in diesem Fall) muss man von einer Manipulation ausgehen. Eine Manipulation kann hier jedoch nicht nur kriminell sein sondern auch andere Gründe haben, genau darauf wie auch den Umstand der Abweichung wird seitens VCDS beim Auslesen aber auch explizit hingewiesen.
Mögliche Gründe für Abweichungen können zum Beispiel sein das Bauteile getauscht worden sind, zum Beispiel das Motorsteuergerät oder auch mal der Schalttafeleinsatz. Auch ein Tuning bzw. ein späteres einspielen der Originalsoftware kann zu solchen Abweichungen führen. Nicht zu Abweichungen führen echte Softwareupdates die beim Fahrzeughersteller durchgeführt werden.
Wie man es aber auch dreht, ist eine Diskrepanz wie hier aufgetreten sollte man sich über die Ursache Gedanken machen und da ist es nur Gesund auch mal in einem anderen Dunstkreis als dem Freundes-/Bekanntenkreis eine Meinung einzuholen denn genau dafür ist ja dieses Forum. Bevor ich also den Verkäufer mit meinen Vermutungen belästige sollte ich mir zumindest darüber im Klaren sein was ich da überhaupt gefunden habe oder eben nicht. Dann kann man sich an eben diesen Wenden und freundlich aber bestimmt um eine Erklärung bitten.
Was die Prüfung angeht, AU/HU Berichte werden seit jeher auch gefälscht wenn man also keine echte Historie zu einem Fahrzeug hat dann wird man damit leben können. VW/Audi führt zwar eine Historie aber die darf der Händler/Servicebetrieb dem Kunden nicht aushändigen, freundlich fragen ob es ggf. Einträge mit einer Laufleistung höher als der "vermeintlichen" gibt schadet jedoch nicht. Gerichtsverwertbar sind diese Aussagen dann jedoch eher nicht und können maximal als Argumentationshilfe gegenüber dem Verkäufer dienen.
Wirklich wichtig ist aber ein anderer Punkt, ausgehend von der höheren Laufleistung, welche Servicearbeiten stehen an oder wurden ggf. noch nicht durchgeführt. Vom finanziellen Nachteil abgesehen der entstanden sein mag, Vorsorge das nicht eventuell jetzt ein Zahnriemen oder ähnliches zu kapitalen Schäden führt ist deutlich sinnvoller...
P.S.: Die Aussage keine Teile vom Verwerter zu verbauen würde ich so nicht unterschreiben, solange das Teil vom Hardwarestand nicht zu alt ist und sich zum Beispiel die Software aktualisieren lässt (was bei vielen Bauteilen der Fall ist) ist für viele der Kosten-/Nutzenfaktor bei einem Gebrauchtteil deutlich besser als bei einem Neuteil.
Hallo,
bevor ich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen würde, würde ich mir erstmal eine Rechtauskunft holen.
Warum,
es gibt zwar durch die Daten des MSG einen Hinweis.
Ist er für die Rechtsprechung von Belang?
Einen Gutachter, der vielleicht noch andere Steuergeräte auslesen kann und an Hand von anderen Fakten auf die tatsächliche Laufleistung schliessen kann, wie teuer ist der?
Wie groß ist das Risiko eines Rechtstreites zuungunsten des TE?
Wenn ich dann die Kosten habe und das Risiko abschätzen kann, dann würde ich entscheiden, wie ich
vorgehe.
Die Ratschläge hier sind zwar gut gemeint, aber um eine einfache REchtsberatung, die recht preiswert ist, um die wird der TE nicht herum kommen.
Viele Grüsse,
Bernhard