WOMO und kräftige Steuernachzahlung? Ist das so korrekt?
Ich soll aufeinmal rückwirkend bis 1.1.06 896€ nachzahlen. Zur Erläuterung steht da bis 31.12.05 sonstiges Fahrzeug, ab 1.1.06 Personenkraftwagen.
Unten steht noch: Sonstige Erläuterungen: da steht was zur Anerkennung als Wohnmobil.
Nun ist mein Fahrzeug ja bereits als Wohnmobil zugelassen. In meinem Fahrzeugschein steht unter 1 SO. KFZ. WOHNM.UEB. 2,8 T
Außerdem sind die Einbauten im Fahrzeugschein eingetragen!
Ist das ein Fehler in deren System, dass mein Fahrzeug dort noch als normales Sonderkfz (ohne Wohnmobil) steht?
Bitte helft mir! Für mich als Student wäre dieser Bescheid das Ende meines Bullitraumes 😉
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Benz-Tester
hallo zusammen kleiner Tip befor ihr noch alle eure Bullis Verkauft! ich habe ien Freundin die im Finanzamt arbeitet und die habe ich gerade mal gefragt es sieht so aus . alle die einen Bus haben den es auch als PKW gibt (Caravell z.B.) werden in diesem jahr als PKW versteuert da es bei den Finanzämtern eine systemumstellung gab. Bei dieser Umstellung konnte diverse Daten nicht übernommen werden deshalb haben die sich gedacht wir stellen alle erst mal als PKW ein und die werden sich schon melden wenn die Besitzer die Aufforderung bekommen.
Also auf dem Brief steht eine Telefonnummer die einfach anrufen
dort die KFZ-Steuernummer (ergibt sich aus dem Kennzeichen und so weiter) angeben dem Sagen das es ein WoMO ist und du bekommst einen neuen Steuerbescheid da steht dann auch der Richtige Betrag drin ich hoffe dir geholfen zu haben
mfg B-T
teilweise Murks, was Du da schreibst. Die Sache mit dem Anruf (bzw. schriftlichen Einspruch) gilt nur für Wohnmobile, die die steuerlichen Kriterien erfüllen. Und so steht es auch korrekt in dem Thread.
Grüße
Kai
prüfe mal, ob dein bus, wenn er nun ein sogenantes "unechtes Wohnmobil" ist nun ein LKW ist
dann bist du aus dem Schneider 😮)
Also zum letzten Beitrag muss ich leider sagen, dass das so nicht richtig ist. Systemänderung gab es wegen einer Besteuerungsänderung.
Man bekommt nicht einfach einen neuen Bescheid, schön wäre es.
Es ist tatsächlich so, dass man NUR eine WoMo Zulassung mit der Stehhöhe von 1,70 cm im Wohnbereich haben muss. Sprich über der Kochstelle und Spüle. das ist neu. Einen Bestandschutz für WOmO´s gibt es leider auch nicht.
Also entweder PKW Steuer oder Hochdach...
Hallo,
habe meinen Steuerbescheid für meinen Transit Nugget vor einer Woche auch bekommen. :-(
Soll fast 1000 Euro nachzahlen. Eigentlich ist der Transit Nugget ja ein "echtes WoMo", also mit Spüle Kochstelle Tisch usw. Hatte allerdings die Version mit Klappdach. Die Stehhöhe an der Kochstelle und Spüle war so um die 170 im eingeklappten zustand. wenns dach hochgefahren wurde lag die höhe bei weit über 2 meter. Kann mir einer sagen wie sich das dann verhält? Womo oder Pkw... weil benutzen darf man die Spüle und Kochstelle während der Fahrt eh nicht. Mein 2 tes Problem: Ich hab den Bus im März nach Italien verkauft. Kann dem Finanzamt also nicht mehr den Bus vorführen. Allerdings fahren ja etliche baugleiche Autos rum....
Was nun?
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Ist auf jeden Fall ein echtes Womo, das Klappdach reicht. Muss doch in der Regel auch eingetragen gewesen sein. Hast du noch ne Kopie vom Kfz-Schein? Oder auch ein Foto, auf dem das Kennzeichen und das Dach zu erkennen ist? Damit würd ichs versuchen.
Zitat:
Original geschrieben von 106XT
das Klappdach reicht.
bist du dir da sicher?
Es steht im Gesetzestext:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf
nichts davon wann dieses Mass von 1.70m erreicht sein muss, also erstmal kann und muss ich mir das selber definieren. Nach ausstellen des Daches ist es weit mehr. Da ich während der Fahrt nicht kochen darf (wie schon mal anderswo erwähnt), bin ich gespannt was auf den Einspruch zurückkommt.
BTW: Habe einen 2.1er mit Kat, also Euro1, Schadstoffklasse garnix. Ich könnte ja nach Euro2/Schadstoffklasse S2 aufrüsten aber das bringt ja dann nichts mehr (kostet das selbe), weil die Euro-Klasse ja nun nicht mehr zählt.
Also was tun: Es gibt so ein schönes Zwischenrohr. Kat raus Zwischenrohr rein, Kat aufheben bis das Gesetz sich wieder ändert, dann ne mail an Peer Steinbrück und bedanken dass ich meinen Kat schonen darf. Ob das aber die gewünschten CO2 Einsparungen bringt??
:-)
Sie spinnen die Deutschen!
Ja, bin ich.
Da das Fahrzeug zum vorrübergehenden Wohnen ausgelegt ist und das per definitionem nicht während der Fahrt der Fall sein kann, brauchst du dann auch keine 1,70 zu haben.
Außerdem ist mir kein Fall bekannt, bei dem ein Klappdach-Bus nicht als Womo anerkannt wurde (Wenn die sonstige Ausrüstung vorhanden ist).
Wie kommst du darauf, dass die Schadstoffklassen nicht mehr zählen?
Aus Euro1 wird bei dir S1, ab 2010 wird das aber genauso besteuert wie S0.
S2 und S3 bleiben hingegen beim jetzigen Satz, also lohnt eine Aufrüstung evtl. schon.
Und den Kat ganz rauszunehmen, kostet dich auch was. Nämlich die ABE...
Zitat:
Original geschrieben von 106XT
Ja, bin ich.
das ist ja schon mal gut :-)
Zitat:
Wie kommst du darauf, dass die Schadstoffklassen nicht mehr zählen?
hatte eine Tabelle auf
http://www.pkw-steuer.de/kfz-steuer_wohnmobil.htmlgelesen. Wenn die so stimmt (?) habe ich
jetzt Schlüsselnummer 01 = Schadstoffklasse Sonstige = 10EUR/200kg
dann Schlüsselnummer 25 = Schadstoffklasse 1 od. 2 od. 3 = 10EUR/200kg, dass geht so bis Ende 2009
Also lohnt sich die Aufrüstung doch für mich erst ab 2010.
Und dann hab ich ja meinen fast ungebrauchten ausgebauten Kat noch in der Garage rumliegen :-) (war aber duchaus ironisch gemeint).
Trotzdem: bis 2010 lassen sich diese Spinner doch eh wieder was neues einfallen.
Bevor wir hier weiter diskutieren:
Wie hoch ist dein zulässiges Gesamtgewicht?
Deine Schlüsselnr. steht im Kfz-Schein, was ist denn bei "zu2" angegeben?
Achja, ein Kat hat generell keinen Einfluss auf den CO2-Ausstoß. Höchstens wenn dein Auto nach der Umrüstung mehr verbraucht.
zul. Gesamtgewicht 2340kg (hab keine Auflastung gemacht)
Herstellerschlüssel 0600
zum Kat: ok, soweit hast du ja recht. Trotzdem brauche ich den erst wieder ab 2010 (immer noch weitgehend ironisch gemeint :-)
Sorry, das war natürlich Blödsinn. Sollte "zu1" heißen.
Den Kat brauchst du auch bis 2010 schon, denn ohne hättest du eine unbekannte Schadstoffklasse und zahlst damit 420€.
Mit deinem Euro1-Kat landest du in S1 und zahlst 260€, ab 2010 dann auch 420.
Was hast du überhaupt für nen Motor?
Hi,
Motor ist ein 2.1er (Motornr. SS),
aber trotzdem, guck dir mal die Tabelle auf pkw-steuer.de an. Ich hab jetzt Schlüsselnummer 01, heisst Schadstoffklasse Sonstige, nix mit S1-4. Mit einer Aufrüstung bekomme ich Schlüsselnummer 25, dann Schadstoffklasse S2.
Die Beträge 260 / 420EUR sind doch dann die für eine PKW Besteuerung oder? Ich meine eben die Wohnmobilsteuer. Und da ist egal ob S1, S2, S3 oder Sonstiges der Betrag gleich.
Wie schon geschrieben: unter der Voraussetzung dass die o. g. Taballe so stimmt.
Ok, bei den Benzinern kannte ich mich bis jetzt nicht so aus. Anscheinend ist bei denen Euro1 nicht gleich S1, bei den Dieseln, die mit Euro1 meistens die Schlüsselnr. 77 haben, ist das hingegen so.
Dann würde ich auf jeden Fall sofort den KLR einbauen lassen um die Schlüsselnr. 25 bekommen.
Meine Rechnugen waren nach der Wohnmobilbesteuereung, die Tabelle stimmt, ist aber evtl. etwas missverständlich. Der Betrag oberhalb von 2000kg Gewicht ist immer gleich, der Rest kommt immer dazu! Du zahlst immer erst den Betrag für die ersten 2t, dann noch 10€ pro angefangene 200kg.
Schau mal unter www.kfz-steuer.de, das ist etwas besser gemacht.
Im jetzigen Zustand zahlst du 10 x 40 € (für die ersten 2000kg) + 2 x 10€ (für die 340 übrigen Kilos) = 420€
Mit S2 sind es 10 x 24€ + 2 x 10 € = 260€, und das auf unbestimmte Zeit hinaus.
Jetzt klar?
Nachzahlen für die Jahre 2005 und 2006 wirst du aber leider trotzdem müssen, wenn dein Bus in der Zeit angemeldet war.
Zitat:
Original geschrieben von zimbogawa
bist du dir da sicher?
Es steht im Gesetzestext:http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3344.pdf
nichts davon wann dieses Mass von 1.70m erreicht sein muss, also erstmal kann und muss ich mir das selber definieren. Nach ausstellen des Daches ist es weit mehr. Da ich während der Fahrt nicht kochen darf (wie schon mal anderswo erwähnt), bin ich gespannt was auf den Einspruch zurückkommt.
'Ne Bekannte von mir mit Klapphochdach hatte Widerspruch eingelegt und musste deshalb beim Finanzamt Köln-Süd vorfahren. Die haben die Stehhöhe im ausgeklappten Zustand überprüft, und ob eine Spülgelegenheit vorhanden ist (als Kochstelle genügt theoretisch ein Esbit-Kocher). Hat 5 Minuten gedauert. Das wars. Nach 2 Wochen kam der neue Bescheid über 260€ (2,4t; Euro1)
WohnMobilUmbau für G20 und co
hallo,
wollte mir aucxh grad nen G20 für unter 4000 kaufen, und höret von dem Steuerdilemma.
zum Glück hab ich ein paar gute Kontakte, da ich als Textildrucker quasi für jede Breanche arbeite.
Wir haben die Lösung, wir bieten ne Küchenlösung für unter 500,-, wieviel die Eintragung kosten wird, muß ich noch 'verhandeln'.
wird aber ne Wasserdichte Sache sein. Vielleicht kriegen wirs ja sogar um die 500 incl. Zulassung hin.
Wir wollen damit nicht reich werden, aber der ein oder andere euro muß da schon hängenbleiben bei den leuten dies dann machen.
also, wer Hilfe brauch, bitte mit genauen Angaben zum kfz an:
auf das wir den geldeintreibern eins auswischen.
ego-mike