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Wohnmobil Steuer: Neuigkeiten

VW
Themenstarteram 23. November 2006 um 17:45

Ja gibts denn sowas, Womo-Steuer nach zulässigem Gesamtgewicht....

Interessanter Link hier:

http://www.russfilter.info/cms/front_content.php?idcat=53

Gruß Jan

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26 Antworten

Es scheint so, als gäbe es eine Lücke: Denn ein Fahrzeug mit 3,5 to und der SCHLECHTESTEN Einstufung zahlt dann ja nur noch 180 Euro Steuern (3500 div 200 x 10 = 180).

Das würde für mein Büsschen bedeuten:

1668Kg / 200 x 10 = 83,40 EURONEN

Häähh ??

Das kann doch nicht sein oder liege ich da falsch ??

Dann bekäme ich ja auch noch eine fette Rückzahlung !

Hallo,

völlig falsch. Hier mal die korrekte Berechnung:

Aufgestellt wird die Steuer auch weiterhin nach Gewicht. Aber auch hierbei gibt es noch viele Verständnisfehler. Richtig ist:

Es wird ein bestimmter Grundbetrag bis 2000 Kg Gesamtgewicht pro 200 Kg bezahlt. Die Grundbeträge sind gem. den 3 Klassen 16, 24 und 40 Euro.

Jeder Bus hat mindestens 2000kg. Demnach ist dieser Betrag von allen zu bezahlen. Bei angefangenen 200 Kg macht dieser erste Teil der Steuer das 10fache des Grundbetrages der jeweiligen Schadstoffklasse aus:

400 Euro bei Klasse 1

240 Euro bei Klasse 2

160 Euro bei Klasse 3

Alles an Gewicht über den 2000Kg wird zusätzlich bezahlt und zwar durch alle 3 Klassen weg mit 10 Euro pro angefangenen 200 Kg.

Beispiel:

Gesamtgewicht des Fahrzeuges 2600Kg. Das Gewicht über die ersten 2000Kg hinaus sind also 600 kg. Es bleiben insgesamt 3mal 200Kg zu bezahlen mit jeweils 10 Euro. 600 Kg „Übergewicht“ bedeuten demnach 30 Euro zusätzlich:

430 Euro bei Klasse 1

270 Euro bei Klasse 2

190 Euro bei Klasse 3

Wichtig ist hierbei zu berücksichtigen, dass aufgelastete Wohnmobile ein Gesamtgewicht von 2805 oder 2810 Kg besitzen. Hier beträgt das „Übergewicht“ also 805 oder 810 Kg. 800Kg wären 4mal angefangene 200Kg. Hinzukommt jedoch noch ein 5tes Mal angefangene 200Kg für die restlichen 5 bzw. 10 Kg. Zusätzliche Kosten bei aufgelasteten Wohnmobilen sind also 30 Euro gegenüber einem normalem Bus mit 2.400 KG ZGG.

Es ist also keineswegs eine Einteilung der Kosten gem. der 2000Kg-Grenze zu ziehen, soll heißen es ist falsch, dass ein Fahrzeug welches ein Gesamtgewicht von über 2000Kg besitzt lediglich 10 Euro pro 200Kg an Gesamtsteuern zahlen muss. Dieser Rechenfehler taucht momentan des Öfteren in einigen Foren auf.

 

Die 3 Klassen: ( Diese Bezeichnung und die Reihenfolge ist willkürlich von uns festgelegt)

Klasse1 – Fahrzeuge, mit der Schadstoffklasse S0

Das sind alle Fahrzeuge ohne großartige Abgasreinigung und demnach das Schlusslicht in der Besteuerungskategorie. 40 Euro beträgt hier der Grundbetrag für die ersten 2000 Kg. Das Übergewicht wird wie bei allen mit 10 Euro beglichen. Es gibt keine Deckelung, soll heißen, der Steuerbetrag ist nicht nach oben begrenzt. Da ein Bus jedoch nicht schwerer als 3to werden sollte, reicht diese Betrachtung hier aus.

Klasse 2 – Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse S1-S3

Hier ist zu erwähnen, dass die Schadstoffklasse S1 ab dem Jahr 2010 zur vor beschriebenen Klasse S0 gehören wird. Es bleibt abzuwarten, wie bereits erwähnt, wie die Einteilung unserer Busse erfolgen wird.

Der Grundbetrag beträgt hier 24 Euro, Zusatzgewicht ebenso 10 Euro – immer pro angefangene 200 Kg. Die Deckelung, also der Höchstbetrag unabhängig des Gesamtgewichtes beträgt hier 1000 Euro, d.h mehr als 1000 Euro „muss“ niemand bezahlen.

Klasse 3 – Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse S4

Der Grundbetrag beträgt hier 16 Euro, Zusatzgewicht 10 Euro. Die Deckelung, also der Höchstbetrag unabhängig des Gesamtgewichtes beträgt hier 800 Euro.

Grüße

Kai

Steuer

 

Ich bin ganz frisch dabei ,aber habe aber heute mit dem FA gesprochen wegen der Gesetzesänderung Betreff WOMO

die Äusserten sich folgendermaßen dazu

10€ je angefangen 200Kg selbst bei älteren Fahrzeugen ohne Schadstoffklasse ,allerdings nur bei Fahrzeugen die als Pkw versteuert waren und nicht als Lkw

Es müssen auch folgende Auflagen erfüllt sein :

1. Stehhöhe 1,70m

2.Festeingebaute Spüle

3.Festeingebauter Herd

Ich selbst fahre ein T3 Womo mit Hochdach

Es werden auch die Fahrzeuge durch den Tüv oder durch das FA selbst kontrolliert .

Lieben Gruss Sven

Hier noch ein Links zu einer Seite die mir der Mann vom Finanzamt gegeben hat :

http://www.camperline.de/downloads/gesetzentwurfwomosteuer.pdf

Zur Stehhöhe:

Wahrscheinlich langt´s in nem normalen Bus net ganz mit den 170 oder?? Ich schätz es dürften so 160 cm rum sein. Vielleicht kann jemand mal nachmessen, aber irgendwas dürften sich sogar die beim Finanzamt denken.....

Problem ist dass ich mir unbedingt nen T3 zulegen will aber zur Zeit es völlig unmöglich ist sich auf die Suche zu machen da man ja bekanntermaßen nicht weiß wie sich das alles entwickeln wird!!

Wirklich saublöd zur Zeit wenn man net weis was geht :-(

Themenstarteram 29. Dezember 2006 um 17:58

Leute,

der Kai hats schon richtig erklärt - genau so stehts in dem etwas schwer zu lesenden Gesetzesentwurf drin. LEIDER keine 10 € pro 200 kg... sondern gestaffelt nach Schdstoffklassen, erst ab 2000 kg kommen die 10€ ins Spiel...Aber vielleicht müssen es die Finanzbeamten auch erst zwei- dreimal lesen...Gruß Jan

dann erwarte ich bald eine 51euro rückzahlung...da bin ich ja mal gespannt, ob ich die krieg

Themenstarteram 3. Februar 2007 um 21:30

NAch Euro3 Kat-Nachrüstung bekam ich für meinen 1,6 Diesel einen Steuerbescheid. Vorher hatte ich mit Euro1 27,35 € pro 100ccm bezahlt - also 437.oo im, Jahr und nach PKW-Besteuerung. Der geänderte Bescheid legt jetzt 15,44 € pro 100 ccm fest - also 247.00€ pro Jahr - ebenfalls nach PKW Besteuerung.

 

Ich schrieb also zurück und frage, wieso das nicht nach dem geänderten Kraftfahrzeugsteuergesetz als Wohnmobil mit 280.00€ pro Jahr besteuert wird. Das ist zwar mehr, aber ihr ahnt es schon: Schließlich geht es auch um eine Nachzahlung für 2006, weil das Gesetz ja rückwirkend gilt.

In der Antwort vom Finanzamt hieß es: "Der Steuerbescheid vom 24.1.2007 ist nicht zu beanstanden. Wohnmobile unter 2,8 T Gesamtgewicht unterliegen der Hubraumbesteuerung."

Jetzt habe ich gerade das Antwortschreiben verfasst. Habe mich da auf der seite http://www.wohnmobilsteuer.de/index.php?...

bedient und diese zitiert. Da heißt es: "Das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist am 21.12.2006 unterschrieben und am 28. Dezember 2006 im Bundesgestzblatt Teil I 2006 Nr. 65 S 3344 veröffentlicht worden und somit gültig. Die Definition was wird als Wohnmobil besteuert und was als PKW ergibt sich aus folgender Passage:

(2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist."

Ich denke, dass die Änderung in manchen Finanzämtern nicht angekommen ist. Bin mal gespannt auif die Antwort.

Auf der Seite stand auch noch:

"An der 170 cm Grenze werden viele kleine Wohnmobile, wie VW-Busse ohne Hochdach, scheitern, denn sie müssen in Zukunft den PKW-Steuertarif zahlen!"

Ach ja, noch eine Irrtumsmöglichkeit: In der Presse heißt es ja gerne: Alte Diesel nachrüsten, dann gibt der Staat 330 € dazu.

Ich gebs ja zu- Habe lange gedacht, ich krieg jetzt 330€ für meinen nachgerüsteten Kat...Na ja...dann nicht...

ein Russfilter muss es sein! Also wer nachrüstet: Kat und Russfilter nachrüsten- kombinierte Modelle sollen ja noch kommen...

Gruß Jan

Themenstarteram 5. Februar 2007 um 18:31

So, heute hatte ich die Dame vom Finanzamt auf dem Anrufbeantworter. Jetzt sagte sie, dass sie mit mir einen Vorführtermin ausmachen will, weil mein Bus laut Zulassungsstelle ein PKW-Kombi sei.

Ich hab hier aber zwei Fahrzeugbriefe (alt und neu) und einen Fahrzeugschein, in dem SonderKFZ Wohnmobil drinsteht. Komisch, das mit der Zulassungsstelle--

Themenstarteram 11. Februar 2007 um 13:17

Also gehts jetzt um die Inaugenscheinnahme meines Womos. Ich denke: kein Problem- normales Womo, Hochdach, Herd, Kühlschrank, Westfalia ausstattung, alles halt 80er Jahre optik, etc - 170 Stehhöhe sowieso, wird schon ok gehn.

Nach dem Telefonat sagt sie, Ich könne ohne Termin morgen vorbeikommen- hab ich dann vormittags gemacht - die Dame war aber leider dann doch nicht da. Die Kollegin machts dann halt etwas pikiert ("Haben Sie wirklich keinen Termin?"..) Kommt runter, schaut in den Bus, erste Frage: "Wo ist der Abwassertank?" Großes Naserümpfen, weil es keinen gibt - "das ist ja nix, sind doch andere Standarts heutzutage etc" aber die steuermäßig relevanten Sachen will sie garnicht wissen wie z.B. Strehhöhe oder was in den Papieren steht. Ich wr platt. Ziemlich kühl und von oben herab sagt sie: "Ich sag der Kollegin, was ich gesehen hab, Sie hören dann von uns..." Und lässt mich einfach stehn.

Das muss man erst mal schlucken, weil die einem einen Haufen Scherereien machen können mit ihrem bissel Macht - Ja und wir bezahlen die noch! Na ja, erst mal abwarten, was da kommt, und dann mal beim Chef anrufen von wegen Bürgernähe.

Hallo zusammen,

hat schon jemand erfahrung die Kiste wieder auf PKW anzumelden? Die neue Regelung ist ja für KAT fahrzeuge Euro2 Vollkommener Hombug. Ich habe bis jetzt 90€ im Jahr bezahlt mit Saisonkennzeichen. Früher war es ja maßgeblich das in dem Kasten ne Gasanlage eingebaut wurde, aber das scheint ja wohl nicht mehr zu gelten. Klar fällt natürlich ne andere Versicherung an, aber bei 30% sollte das auch nicht viel mehr ausmachen!

Marko

Themenstarteram 27. Februar 2007 um 22:32

Heute habe ich den geänderten Steuerbescheid bekommen. Ich soll 136 Euro Steuer im Jahr zahlen. Schadstoffmäßig wären E2 = Euro 1 in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Nach genauerem Hinsehen stelle ich fest: Statt der steuerlichen Änderung von PKW in Wohnmobil wurde von PKW in LKW geändert. Dass ich gerade eine Euro3 Kat nachgerüstet habe, wurde jetzt nicht mehr (wie im vorherigen falschen Steuerbescheid) zur Kenntnis genommen.

Und: die Änderung von PKW in LKW ist auch noch rückwirkend für ab 2006!

Ich glaube, ich beschwer mich nicht weiter.

Gruß Jan

papajan, dann kommste doch aber höher in der Versicherung, oder sehe ich das falsch?

Themenstarteram 28. Februar 2007 um 16:01

Nein. In meinen Fahrzeugpapieren steht nach wie vor Wohnmobil drin, - und Euro 3.

Wenn jemand das alles später hinterfragt, lässt sich nachvollziehen, dass hier das Finanzamt geschlampt hat. Dann müssen die mich halt richtig einstufen - so, wie das Fahrzeug seit Jahren zugelassen ist, wie es in den Papieren steht, wie es versichert ist und wie sie es sich auch angeguckt haben - als Wohnmobil. Ich muss dann halt die Differenz an Steuern nachzahlen.

Ich hab jetzt genug dafür getan, dass sie mich richtig versteuern: Einspruch gegen Steuerbescheid schriftlich eingelegt, mehrmals telefoniert, Auto vorgeführt - denen ist anscheinend nicht zu helfen.

Ich denke aber, dass die von selbst drauf kommen, wenn sie ihre Konten ausgleichen. Sie haben nämlich auch vergessen, mir eine Steuererstattung, die sie bereits aufgrund des vorherigen falschen Steuerbescheides überwiesen haben, bei meinem Steuerguthaben wieder abzuziehen.

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