Wohnwagen zu Schwer
Hallo ihr im Forum,
Wir sind in Urlaubs Stimmung bei uns geht es demnächst los. Jetzt das leidige Thema Wohnwagen im Leerzustand zu viel Gewicht.
Unser Eifelland den wir seit 2016 haben hat ein Leer Gewicht von 1065 kg und Gesamte 1300 Kg. So heute habe ich mir mal die Zeit genommen und bin zum wiegen bei uns bei Raiffeisen auf die Waage gefahren. Der Wohnwagen ist komplett Leer. Der Mover und die Batterie liegen bei 46 kg 36 der Mover + 10 kg Batterie. Es sind weder noch Stühle, Tische oder Geschirr im Wohnwagen er ist Leer und wiegt 1300 Kg. Ich habe den Mover erst kürzlich angebaut. Wir waren 1000mal mit dem unterwegs in vielen Ländern. Aber ich habe auch nie den Wohnwagen vor der Fahrt gewogen, bin immer gut gefahren und zurecht gekommen. Was zum Teufel stimmt auf einmal nicht ?
Danke für Antwort.
Gruß ana
140 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
nein....wenn du die beiden Sätze davor liest.....
max nur 2055kg darf das Zug-Fz bei 2100kg Anhängelast bis 8% wiegen, wenn keine werkseitige AHK montiert ist.
Mit werkseitiger AHK darf es unter den selben Bedingungen 2155kg wiegen
Zitat:
aber laut Feld 22 der ZB1 nur dann , wenn keine werkseitige AHK verbaut sein sollte...
Zitat:
Also 2.130 + 25 + 2.000 = 4.155 kg sind zulässig.
Willst man die 2.100 kg beim Anhänger ausschöpfen, muss das beim Zugfahrzeug angezogen werden.
Das darf dann nur 2.055 kg wiegen.
Alles falsch!
So ist es richtig: Bis 8 % Steigung darf bis 2100 kg angehängt werden, dann gilt auch ein zu.Gespanngesamtgewicht von 4255 kg. es muss also nichts abgezogen werden.
Ob die AHK ab Werk verbaut ist oder nicht , spielt überhaupt keine Rolle.
Der werksseitige Verbau der AHK kommt dann zum Tragen , wenn man ein 100 km/h Gespann fahren möchte. Fzge, die ab Werk mit AHK bestellt werden , bekommen dabei gleichzeitig ein anderes ESP , was für das zul. Gewicht eines 100km/h Anhängers von Bedeutung ist. Idiotischerweise ist in den Papieren nie vermerkt, ob die AHK nun ab Werk eingebaut wurde. Bestellt man nun ein Fzg mit AHK, so sollte man unbedingt die Bestellung und den Auslieferungsschein aufbewahren, um nachweisen zu können, dass die AHK ab Werk angebaut war. Vernünftige Hersteller haben das besser gelöst, wenn ein spezielles ESP vorhanden ist, ist das in den Papieren vermerkt.
MfG Volker
Moin Moin !
Zitat:
Seit wann gelten Verkehrsschilder mit Lkw-Symbol in Deutschland für Fahrzeuge über 3,5t ? Dachte immer 7,5t.
Es sei denn die 3,5t stehen ausdrücklich unter dem Schild
Schon immer! Das LKW Schild steht stellvertretend für alle Fzge über 3,5 t , dabei gilt die Gespannmasse, ausser PKW und Omnibusse.
Also Vorsicht beim Womo!
MfG Volker
….und wenn du eine AHK nachrüstet, fährst du im Anschluss in die Werke und läßt dort die entsprechende Funktion freischalten, dann hast du auch das Anhänger-ESP. Geht zumindest bei VW-Fahrzeugen.
Die Software ist mMn immer vorhanden. Sie muss nur aktiviert werden.
Und ohne werkseitige AHK (und somit Aktivierung) hatte mein Caddy die entsprechende Eintragung zum Anhänger-ESP in den Papieren.
@Dr.OeTzi
Was würde ich machen: Danke für dein Tipp.
1) den Wohnwagen komplett ausräumen. Alles was nicht fest verbaut ist kommt raus. Danach noch mal auf die Waage.
Der Wohnwagen war total leer, da wir den immer bevor wir den in die Halle fahren alles ausräumen.
2) ich habe gestern eine Mail an Knaus + DEKRA gesendet.
3) Im Internet finde ich viele verschiedene Modelle vom Eifelland aber leider nicht das Leergewicht von den Wohnwagen.
4) Wir haben gestern alles was wir mit nehmen sorgfältig doppelt gewogen und sind auf ein Gewicht von 196,50 kg gekommen. Das heißt 1300Kg ??? Leergewicht + 196,50Kg ist 1496,50Kg Richtiges Gewicht Leer 1060 Kg + 196,50Kg ist 1256,50 kg
5) Ich fahre immer entspannt bin immer bei 90km/h Tempomat so das ich zu teil mit einen Wohnwagen der vor mir fährt mit Abstand hinterher fahre.
Meine AHK ist Werksseitig elektronisch einfahrbar am Passat verbaut.
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Zitat:
@schreyhalz schrieb am 30. Juni 2024 um 11:40:00 Uhr:
Moin Moin !
Schon immer! Das LKW Schild steht stellvertretend für alle Fzge über 3,5 t , dabei gilt die Gespannmasse, ausser PKW und Omnibusse.
Also Vorsicht beim Womo!
MfG Volker
Ich hab's mal rot angestrichen, aber mein Gespann (2520 + 1785=4305) fällt nicht darunter.
Zitat:
@ana schrieb am 28. Juni 2024 um 19:24:08 Uhr:
Ja, auch das Wasser war leer ich habe den Wohnwagen heute Morgen erst gerade aus der Halle geholt, wollte nur mal auf Verdacht wiegen bevor wir den beladen.Nein der Wohnwagen ist Baujahr 2002 wir haben den 2016 gebraucht gekauft aber irgendwie nie gewogen und fahren damit sei dem durch die Gegend und alles ist immer gut gelaufen nie Probleme mit Kontrollen. Gehabt.
Das Wohnwagen mit diesem Baujahr echte Mogelpackungen mit der Gewichtsangabe waren ist nun keine große Überraschung. Klar nützt dem TE das jetzt nichts. Im Zweifel hätte man vorher wiegen müssen und dann den Mover gar nicht angebaut. Das einzige was sinnvoll ist wäre die Auflastung. Wenn nicht bleibt immer das ungute Gefühl bei jeder Fahrt.
Gruß Volker
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 30. Juni 2024 um 12:38:40 Uhr:
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 30. Juni 2024 um 11:40:00 Uhr:
Moin Moin !
Schon immer! Das LKW Schild steht stellvertretend für alle Fzge über 3,5 t , dabei gilt die Gespannmasse, ausser PKW und Omnibusse.
Also Vorsicht beim Womo!
MfG VolkerIch hab's mal rot angestrichen, aber mein Gespann (2520 + 1785=4305) fällt nicht darunter.
Also ich habe diese Frage vor Jahren mal an die ADAC-Rechtsabteilung gestellt und die haben mir schriftlich bestätigt, dass das LkW-Überholverbotsschild NICHT für PkW mit Anhänger gilt, egal wie viel das Gespann wiegt. Bei Unterschild „auch PKW mit Anhänger“ ist das natürlich anders!
Habe ich meinen Pickup zum Beispiel allerdings als LKW angemeldet gilt das natürlich wohl.
Zitat:
Das Verkehrszeichen 277 bildet einen roten Kastenwagen neben einem schwarzen Auto in einem roten Kreis ab. Es zeigt an, dass Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen ab dem Schild nicht mehr überholen dürfen. Ausgenommen sind PKWs und Kraftomnibusse. Auch das Verbot gilt solange, bis ein anderes Verkehrszeichen es aufhebt.
Die Regelung ist eindeutig... please BTT 🙂
Zitat:
@ana schrieb am 30. Juni 2024 um 12:19:45 Uhr:
Der Wohnwagen war total leer, da wir den immer bevor wir den in die Halle fahren alles ausräumen.
Ihr räumt "alles" aus? Geschirr, Stühle, Werkzeug, Kurbel von der Markise, Vorzelt, Teppich fürs Vorzelt und und und und und? Krass... Das ist ne Menge Arbeit
Zitat:
@ana schrieb am 30. Juni 2024 um 12:19:45 Uhr:
2) ich habe gestern eine Mail an Knaus + DEKRA gesendet.
Ich bin gespannt und drücke Dir die Daumen, dass Dich die Antwortem weiter bringen.
Zitat:
@ana schrieb am 30. Juni 2024 um 12:19:45 Uhr:
3) Im Internet finde ich viele verschiedene Modelle vom Eifelland aber leider nicht das Leergewicht von den Wohnwagen.
Das ist klar. Es geht auch weniger um die tatsächlichen Angaben der Gewichte sondern eher darum, welche Erfahrungen bei einer Auflastung gemacht wurden.
Zitat:
@ana schrieb am 30. Juni 2024 um 12:19:45 Uhr:
4) Wir haben gestern alles was wir mit nehmen sorgfältig doppelt gewogen und sind auf ein Gewicht von 196,50 kg gekommen. Das heißt 1300Kg ??? Leergewicht + 196,50Kg ist 1496,50Kg Richtiges Gewicht Leer 1060 Kg + 196,50Kg ist 1256,50 kg
Wo steht, dass das "richtige" Gewicht leer 1.060kg sind? Auf die Angabe im Schein kannst Du nichts geben.
Schau mal in die CoC Papiere deines PKW. Dort findest du das Leergewicht und das "tatsächliche" Leergewicht und dann stell den PKW mal "ausgeräumt" auf die Waage. Du wirst überrascht sein. Viele wissen garnicht, dass ihnen bei einem Mittelklassefahrzeug mit gehobener Ausstattung oft nur 300-400kg Zuladung bleiben. Selbst die Polizei kam ins Rudern, als in Rheinland-Pfalz Audi A4 als Streifenwagen bestellt wurden und dann keine Schußwesten mehr zugeladen werden durften, weil die Zuladung ausgereizt war.
Und genauso ist das mit deinem Wohnwagen.
Wie gesagt: Jedes einzelne optionale Bauteil gegenüber der Basisvariante ist der Angabe im Fahrzeugschein hinzuzurechnen.
Und dann wird über die Jahre ja noch so einiges nachgerüstet worden sein.
Dazu kommt jede Schubladeneinlage, Gardinen, Fliegengitter und alles andere, was über die Jahre in den Wohnwagen gewandert ist.
Schau dir mal die Ausstattungsliste (inkl. aller nachträglicher Einbauten) genau an. Ich denke dann wird schnell klar, wo die 260kg zu finden sind.
Welche Anhängelast ist bei deinem Passat zulässig? Dürftest du meinetwegen 1.500kg ziehen? Weil wenn eine Auflastung möglich wäre, wäre ja dein Problem gelöst.
Ob du das vor dem Urlaub schaffst steht auf einem anderen Blatt.
Allerdings würde ich das alles auch nicht überbewerten. Wenn die Ösis jedes Gespann auf die Waage bitten würden, würde der Stau wohl bis Nürnberg reichen. 😉
Auch wird einem bei paar kg drüber nicht gleich zwingend das gesamte Gespann stillgelegt. Die Ösis haben da durchaus einen gewissen Handlungsspielraum.
Will sagen, dass man versuchen kann die Lasten mit auf das Zugfahrzeug zu verteilen und wenn man dann noch ein paar Kilo drüber ist, kann man durchaus eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen 😉
@Dr.OeTzi
das du dir so viel mühe machst was bei mir das Problem betrifft. Da bin ich dir sehr dankbar.
Ja wir räumen immer alles raus aus dem Wohnwagen bevor wir den zum Winter unterstellen. Natürlich nicht die Markise 15 Kg oder den Mover 36Kg bauen wir nicht ab, aber die Batterie 5Kg kommt raus. So und ich bin dann ohne Batterie, aber mit Mover und Markise über die Waage gefahren. Und mit dem sollte es so sein, dass, das Gewicht dann aber bei 1111kg hätte sein müssen was aber nicht der Fall war. Naja so langsam habe ich mich damit abgefunden, da mein Nachbar ebenfalls das gleiche Problem hat. Und Er sich damit erst gar nicht beschäftigt, weil Er damit schon seit 20 Jahren so fährt. Laut Papiere steht in dem Wohnwagenschein das der ein Leergewicht von 1060Kg hat und Gesamt bei 1300 kg hat. Als wir den Wohnwagen damals 2016 gekauft haben, war dort schon eine Markise und ein Vorzelt + Tisch und Stühle mit dabei. Wir haben das den alles raus genommen und unsres übernommen. Mein Passat b8 2.0 TDi darf 2000kg ziehen. Ich werde demnächst mal so wie wir jetzt beladen sind auf eine Schrottwaage bei uns um die Ecke auf die Deponie fahren.Und dann werde ich sehen wie oder ob das mit dem wiegen vom Landhandel hinkommt.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 30. Juni 2024 um 11:30:19 Uhr:
Alles falsch!So ist es richtig: Bis 8 % Steigung darf bis 2100 kg angehängt werden, dann gilt auch ein zu.Gespanngesamtgewicht von 4255 kg. es muss also nichts abgezogen werden.
Ob die AHK ab Werk verbaut ist oder nicht , spielt überhaupt keine Rolle.Der werksseitige Verbau der AHK kommt dann zum Tragen , wenn man ein 100 km/h Gespann fahren möchte. Fzge, die ab Werk mit AHK bestellt werden , bekommen dabei gleichzeitig ein anderes ESP , was für das zul. Gewicht eines 100km/h Anhängers von Bedeutung ist. Idiotischerweise ist in den Papieren nie vermerkt, ob die AHK nun ab Werk eingebaut wurde. Bestellt man nun ein Fzg mit AHK, so sollte man unbedingt die Bestellung und den Auslieferungsschein aufbewahren, um nachweisen zu können, dass die AHK ab Werk angebaut war. Vernünftige Hersteller haben das besser gelöst, wenn ein spezielles ESP vorhanden ist, ist das in den Papieren vermerkt.
MfG Volker
Du hast recht, ich habe das falsch gelesen!
Zitat:
@ana schrieb am 30. Juni 2024 um 14:29:30 Uhr:
@Dr.OeTzi
das du dir so viel mühe machst was bei mir das Problem betrifft. Da bin ich dir sehr dankbar.
gerne, dazu ist Motor-Talk ja gedacht... also dass sich die User gegenseitig helfen 🙂 oder es wenigstens versuchen...
Zitat:
@ana schrieb am 30. Juni 2024 um 14:29:30 Uhr:
Ja wir räumen immer alles raus aus dem Wohnwagen bevor wir den zum Winter unterstellen. Natürlich nicht die Markise 15 Kg oder den Mover 36Kg bauen wir nicht ab, aber die Batterie 5Kg kommt raus.
Geschirr? Töpfe? Matratzen? Kissen? [...] Ihr macht alles leer? Ich bohre deswegen so herum, weil man grob sagen kann, dass alle beweglichen Bauteile nicht ins Leergewicht eingerechnet werden dürfen. und Kleinvieh macht bekanntlich auch Misst.
Zitat:
@ana schrieb am 30. Juni 2024 um 14:29:30 Uhr:
So und ich bin dann ohne Batterie, aber mit Mover und Markise über die Waage gefahren. Und mit dem sollte es so sein, dass, das Gewicht dann aber bei 1111kg hätte sein müssen was aber nicht der Fall war.
Beispiel zum Thema "Leergewicht im fahrbereiten Zustand" lt Zulassungsbescheinigung:
Fahrzeug: VW Crafter 4Motion L4H3 "Plus" (mit zweiter Sitzreihe ab Werk)
Leergewicht lt. Zulassungsbescheinigung: 2.423kg
tatsächliches Leergewicht lt. CoC-Papier: 2.618kg
Zu Beginn des Ausbaus habe ich die schwere Sitzbank und die Trennwand entfernt und habe das Fahrzeug mit 2/3 Tankinhalt gewogen: 2.600kg ( ???!!! )
Addiere ich das Gewicht der ausgebauten Sitzbank und der Trennwand hinzu, muss das Fahrzeug in der Realität über 250kg schwerer gewesen sein als in der Zulassungsbescheinigung angegeben.
Wo kommt das Gewicht her?
- Sitzbank + Trennwand dürfte in der Zulassungsbescheinigung nicht berücksichtigt sein
- Ebenso Verkleidungsteile und der Fahrzeugboden im hinteren Fahrgastraum
- Anhängerkupplung inkl. Träger und Trittstufe (das sind einige Kilos!)
- verstärktes Fahrwerk
- Diesel-Zuheizer/Wasserstandheizung
- Luftstandheizung
- Klimaautomatik
- Scheiben Seitenwand zweite Sitzreihe
- Komfort Sitze
- Andere und Teils zusätzliche Steuergeräte durch Zusatzausstattung
- Notwendige Verkabelungen für Zusatzausstattung
- sonstige Zusatzausstattung
Und damit zurück zu deinem Wohnwagen. Alle Bestandteile die nicht serienmäßig verbaut waren, sind für die Ermittlung des Fahrzeuggewichts zur Erteilung der Betriebserlaubnis nicht berücksichtigt. Das kann auch eine Gastherme, ein Landstromanschluss oder gar der Kühlschrank sein.
Auch kann es durchaus sein, dass ein Hersteller im Laufe der Bauzeit Materialien ändert, wodurch sich das Gewicht erhöht.
Dazu kommen alle nachträglichen Einbauten. Dazu zählt selbst ein Fliegengitter oder Einlagen für Schubkästen etc.
Habe mal von einem ADAC Test gehört (finde den leider nicht) wo Wohnmobile mit Zusatzausstattung ab Werk gemessen wurden. Ergebnis war so gravierend, das selbst der Beifahrer hätte zu Hause bleiben müssen. Vollkommen absurd.
Zitat:
@ana schrieb am 30. Juni 2024 um 14:29:30 Uhr:
Naja so langsam habe ich mich damit abgefunden, da mein Nachbar ebenfalls das gleiche Problem hat. Und Er sich damit erst gar nicht beschäftigt, weil Er damit schon seit 20 Jahren so fährt.
Vogel Strauß Taktik: Kopf in den Sand und mich sieht keiner 😉
Nein im ernst. Eigentlich wissen es alle aber niemand stellt den Scherbel dann mal auf die Waage und in der Kontrolle (die Gott sei dank selten vorkommt) gibts dann ein böses Erwachen.
Insofern hast Du schon mal ALLES RICHTIG GEMACHT! (das meine ich ernst, dann Du weiß wenigstens wovon Du redest)
Zitat:
@ana schrieb am 30. Juni 2024 um 14:29:30 Uhr:
Laut Papiere steht in dem Wohnwagenschein das der ein Leergewicht von 1060Kg hat und Gesamt bei 1300 kg hat. Als wir den Wohnwagen damals 2016 gekauft haben, war dort schon eine Markise und ein Vorzelt + Tisch und Stühle mit dabei. Wir haben das den alles raus genommen und unsres übernommen.
Du kannst davon ausgehen, dass der WoWa auch davor und ohne Markise, Mover und Tisch weit von den 1.060kg Leergewicht entfernt war 😉
Zitat:
@ana schrieb am 30. Juni 2024 um 14:29:30 Uhr:
Mein Passat b8 2.0 TDi darf 2000kg ziehen.
Dann hast Du an der Stelle ja Luft
Zitat:
@ana schrieb am 30. Juni 2024 um 14:29:30 Uhr:
Ich werde demnächst mal so wie wir jetzt beladen sind auf eine Schrottwaage bei uns um die Ecke auf die Deponie fahren.Und dann werde ich sehen wie oder ob das mit dem wiegen vom Landhandel hinkommt.
Ich würde mir einmal die Mühe machen:
1) Fahrzeug mit vollem Tank leer wiegen (also auch Zwischenboden im Kofferraum ausräumen etc; wenn notwendig aus aussaugen 😉 )
2) WoWa (ohne Zugfahrzeug) vollständig leer ohne jegliche bewegliche Teile wiegen
3) komplettes Gespann wiegen und eine Vergleichsmessung auf einer anderen Waage machen.
Ab dem Moment kannst Du Dir das Gewicht immer ausrechnen und weißt immer genau was auf dich zukommt. Außerdem kannst Du so das Gewicht deines PKW ausreizen und so den Wohnwagen entlasten.
Beachte aber immer, dass die Stützlast zwar vom Gewicht des Anhänger abgezogen wird und beim Zugfahrzeug zu berücksichtigen ist, das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers jedoch trotzdem nicht überschritten werden darf! Das ist etwas spitzfindig aber so sind nun mal die Regeln. (Das ist dann von Relevanz, wenn es um die Anhängelast des Zugfahrzeugs geht und diese ausgereizt werden soll.)
Ich würde an Deiner Stelle wirklich ernsthaft versuchen eine Auflastung zu erwirken. Du wärst nicht der erste, wo das Fahrgestell des Anhängers für höhere Lasten ausgelegt ist und eine Auflastung nur eine Formalität ohne jegliche technische Änderungen darstellt.
Da würde ich aber wie gesagt die Meinung eines Experten für Wohnwagen abwarten. Der normale Prüfer kann das nicht sagen.
Meine Güte wozu so ein Hype, um das Leergewicht? Stimmt eh nie. Es geht um das zulässige Gesamtgewicht und da kann man sich überlegen, was aus der Dose raus kann. Bei mir habe ich eine Schiebetür ausgebaut die eh keiner braucht. Ein Rollo oder Markise könnte man durch ein mobiles Sonnensegel ersetzen und es im Auto transportieren, wenn da Luft ist. So gibt's viele Möglichkeiten. Zum Beispiel könnte man den Mover durch ein Training beim rangieren ersetzen und wenn man sich Hilfe beim Campingnachbarn holt, fördert dass das soziale Miteinander. Fakt ist auch, dass man viel zu viel Scheiß mitnimmt, den man vielleicht mal gebrauchen könnte.
Bin gespannt was bei dem Vorhaben auflasten rauskommt. Neue Achse tralala.... alles viel zu teuer und umständlich. Dann lieber einen alten 2 Achse Autotrailer und die Dose da drauf geschraubt.
@harzmazda
Sehe ich ehrlich gesagt etwas anders.
Selbstverständlich macht es Sinn sich mit der Thematik Leergewicht (intensiver) zu beschäftigen, denn wie sollte man sonst erfahren, dass "es eh nie stimmt"? 😉 Und genau an der Stelle beginnt ja auch der Prozess, sich zu überlegen was "notwendig" ist, was eigentlich daheim bleiben kann und was man vielleicht auch ins Zugfahrzeug passen kann. Wie willst Du das anstellen ohne das tatsächliche Gewicht zu kennen?
Ich finde es so ehrlich gesagt viel besser:
Vorher Gedanken machen wie der TE und nicht später hier aufschlagen und über hohe Bußgelder und vermeintlich falsche Angaben in der Zulassungsbescheinigung schimpfen 🙂
Aber es stimmt natürlich: Das Thema ist nicht für jeden von gleicher Relevanz. Während Leute mit meinetwegen 500kg Zuladung müde lächeln, überlegen andere ob sie vor Abfahrt noch mal aufs Klo gehen. 😉
Ich gehöre zu letzterer Fraktion. Das Fahrzeug wiegt 3.070kg, max. zulässig sind 3.500kg und es geht darum 4 Personen plus Ausrüstung unter zu kriegen
Da fängt der TE aber eigentlich auch schon viel zu spät an. Bislang hat er Glück gehabt und ich früher auch. Wir waren wohl auch immer überladen unterwegs. Erst mit dem Fahrzeugwechsel und der dadurch höheren Anhängelast war die einfache Auflastung unseres WW möglich.
Ich bin aber damals schon nach dem Kauf „leer“ auf die Waage und später dann mal reisefertig. So wußte ich immer, was Sache ist, ohne immer vor jeder Abfahrt explizit wiegen zu müssen. Die Reich Control hab ich trotzdem mal zur Kontrolle ab und an angeschafft.
Jetzt einfach so loszufahren, wäre nicht mein Ding. Denn wenn ich irgendwo hunderte km weg von zuhause aus dem Verkehr gezogen würde, würde der Rest der Familie mich lynchen, wenn es nicht weiter ginge. Umladen bei einem WW, der „leer“ schon zu schwer ist, geht ja nicht. Das würde ganz sicher „spannend“ werden…..
@@harzmazda
Ja sicher den Mover ausbauen, den wir erst letztes Jahr eingebaut haben. Es ist nicht jeder auf den Campingplätzen so nett und freundlich hilft beim Rangieren. Und bei mir auf der Hofeinfahrt habe ich so einige Ecken wo ich geradeso rumkomme, da hat sich der Mover schon nützlich gemacht. Und was soll man den noch alles rausschmeißen damit man auf das richtige Gewicht kommt ? Stühle,Tische,Markise oder Zelt und diverse Dinge braucht man ja auf dem Platz. Und ganz ehrlich, wäre ich nicht zufällig auf die Idee mal gekommen um den mal zu wiegen, wäre ich die nächsten Jahre so weiter gefahren und hätte es nicht mal gemerkt bis zu ersten Kontrolle. Und dazu kommt noch, das wir damit schon Bremen bis nach Zadar mit 2 E- Bike auf der Deichsel ein altes Vorzelt unter dem Bett und ein Luftzelt in der Mitte transportiert hatten. Und alles ist gut gelaufen. Da möchte ich nicht wissen was ich da an Gewicht hatte.
Die ersten 3/4 antworten haben mich schon überzeugt, so das ich mal eine andere Waage anfahren sollte. Einige dinge habe ich ja schon übernommen, an Knaus eine Info geschrieben zwecks Auflassung. Diverse dinge rausgeschmiesen die wir nicht so oft benötigen. Morgen werde ich mal bei uns um die Ecke fahren, habe dort einen Wohnwagen Reparatur Service gefunden. Mal schauen was der da mir sagen kann. Natürlich danke ich hier im Forum auch die mir hier gute Ratschläge geben.