Bei mir reichte damals die mündliche Aussage, dass der Umbau durch einen Fachbetrieb erfolgte. Einen Nachweis (den ich in Form einer Rechnung gehabt hätte) musste ich dafür nicht erbringen. Kann es sein, dass sich hier die Vorschriften/Vorgaben je nach Bundesland unterschieden.
Im Gegenzug dazu musste ich in Hessen eine Tachoprüfung nach § Schießmichtod vorweisen, die damals zum Beispiel in NRW noch nicht notwendig war.
Womit ich beim Punkt wäre:
Der TÜV-Prüfer hat mir damals ganz konkret vorgegeben, welchen gesetzlichen Anforderungen diese Tachoprüfung genügen musste.
Was hat Dein TÜV Prüfer ganz konkret gesagt? In welchem Bundesland soll die Abnahme erfolgen?