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Wohnwagen aus England importieren / überführen

Themenstarteram 9. April 2015 um 11:48

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei einen Wohnwagen in England kaufen zu wollen.

Mein Problem ist nun, wie ich den Wohnwagen nach Deutschland bekomme.

Wie ich in zahlreichen anderen Foren und auch hier gelesen habe, gibt es für Wohnwagen keine C5V Bescheinigung der DNLV in England.

Die braucht man aber um eine Grenzversicherung beim ADAC abschliessen zu können.

Es scheint so als gebe es keine Möglichkeit das Fahrzeug selbst zu importieren bzw. überführen.

Abgesehen davon das Kurzeitkennzeichen nur für Fahrten die in Deutschland beginnen gültig sind,

bekommt man neuerdings ja nur eines wenn man die Deutschen Pariere und gültigen Deutschen TÜV vorlegen kann.

Das klappt natürlich nicht, da das Fahrzeuge weder Deutsche Papiere noch einen gültigen Deutschen TÜV besitzt.

ich habe einen Spediteur in England gefunden der das Dingen für 2000 GBP nach Deutschland bringt.

Als weitere Option habe ich noch einen Niederländischen Händler, der das Fahrzeug in England kauft, nach Holland importiert und dann mit Holländischen Papieren wieder an mich verkauft.......

Natürlich mit dem nötigen Aufschlag für seine Bemühungen.

Also wahrscheinlich auch nicht günstiger als der Spediteur.

Gibt es wirklich keine Möglichkeit einen Wohnwagen aus England selbst auf eigener Achse zu überführen???

Hat jemand da einen ganz heissen tip für mich?

lg

Martin

Beste Antwort im Thema
am 9. Mai 2015 um 18:38

Hi,

 

Ich wohne in Schottland und besuche meine Familie in Deutschland ein paar mal im Jahr.

Das nächste mal kann ich ja mit meinem Auto fahren und einen Wohnwagen mitbringen.

Falls das jemand interessiert, dann lasst mich das wissen.

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Nur nicht verrückt machen lassen: Habe im August in GB über ebay einen schönen elddis gekauft und selbst importiert. In GB uund auch bei uns ist der Anhänger letztlich über die Zugmaschine versichert (Haftpflicht). Wie in GB auch bei uns ein Schild mir der gleichen Nummer wie das Zugfahrzeug besorgen (ich hatte noch ein von der Fahrradhalterung auf der Anhängerkupplung) anhängen - und nach Hause (in meinem Fall über Harwich - Hoeck van Holland nach Berlin). Danach mit (CERTIFICATE OF CONFORMITY) gibts auch nachträglich per Mail vom Hersteller in 2 Tagen zur Fachwerkstatt zum nnötigen Umbau für deutschen TÜV, dann neues Dekra-Gutachten, Zulassung = fertig!

Ich habe nicht so genau verstanden, was du da schreibst.

In Deutschland muss ein Wohnwagen IMMER mit eigenem Kennzeichen zugelassen und versichert sein,

Kommt es zu einem Schaden, steht es dem Geschädigten frei, ob er sich an den Versicherer des Zugwagens oder des Anhängers wendet (das regeln die dann unter sich).

Bring ich da was durcheinander?

Cool, hat Dein Auto ein Kennzeichen aus GB?

Zweitwohnsitz?

 

Ansonsten hast Du einfach nur Glück gehabt, dass Du nicht ein halbes Jahr zu Fuß gehen darfst.

Holländer/Niederländer!?

Im Grunde hat er aber recht, der Anhänger, wenn angekuppelt ist über das Zugfahrzeug versichert. Die eigene Versicherung des Anhängers greift nur bei abgekoppeltem Anhänger.

Das ist seit einigen Jahren nach einem Grundsatzurteil - so allgemeingültig gesprochen - anders. Spielt aber fur den Nutzer keine Rolle (da ja für den Anhänger ohnehin Versicherungdpflicht besteht) und die nach diesem Urteil befürchteten Erhöhungen der HPl-Prämien Anhänger sind -zumindest in Breite - bisher nicht eingetreten.

Siehe oben, wo das ja schon geschrieben steht.

Zitat:

@albufera schrieb am 26. Dezember 2017 um 18:58:04 Uhr:

Nur nicht verrückt machen lassen: Habe im August in GB über ebay einen schönen elddis gekauft und selbst importiert. In GB uund auch bei uns ist der Anhänger letztlich über die Zugmaschine versichert (Haftpflicht). Wie in GB auch bei uns ein Schild mir der gleichen Nummer wie das Zugfahrzeug besorgen (ich hatte noch ein von der Fahrradhalterung auf der Anhängerkupplung) anhängen - und nach Hause (in meinem Fall über Harwich - Hoeck van Holland nach Berlin). Danach mit (CERTIFICATE OF CONFORMITY) gibts auch nachträglich per Mail vom Hersteller in 2 Tagen zur Fachwerkstatt zum nnötigen Umbau für deutschen TÜV, dann neues Dekra-Gutachten, Zulassung = fertig!

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

Es geht hier doch noch garnicht um Fragen der Zulassung, die ist erst ganz am Ende der Kette ( mit neuem Gutachten und neuen TÜV). Stichwort (auch fürs Googeln) ist : Überführung innerhalb der EU. Nach dem dort gefundenen habe ich mich gerichtet. Den Zoll an der Fähre in GB und Holland haben die Papiere gereicht. Mir auch.

Zeige uns doch bitte auch nur eine verlässliche Quelle, nach der Du mit einem Anhänger OHNE gültige Zulassung und OHNE gültige HU auch nur innerhalb Deutschlands auf eigener Achse zwecks Überführung fahren darfst - geschweige denn im Ausland. Also so, wie Du es beschrieben hast, mit einem "Blanko-Nummernschild".

Bis dahin ist das was Du beschreibst aus meiner Sicht das Mitführen eines Anhängers ohne gültige Zulassung. Du hast vermutlich nur das Glück gehabt, dass Du keiner Polizeistreife aufgefallen bist ... sowohl im In- als auch im Ausland.

Anmerkung: den Zoll interessieren zulassungstechnische Formalitäten normalerweise auch nicht, da es schlichtweg nicht in deren Zuständigkeitsbereich fällt.

Gruß

NoGolf

Zitat:

@albufera schrieb am 26. Dezember 2017 um 20:05:27 Uhr:

Es geht hier doch noch garnicht um Fragen der Zulassung, die ist erst ganz am Ende der Kette ( mit neuem Gutachten und neuen TÜV). Stichwort (auch fürs Googeln) ist : Überführung innerhalb der EU. Nach dem dort gefundenen habe ich mich gerichtet. Den Zoll an der Fähre in GB und Holland haben die Papiere gereicht. Mir auch.

Alles OK für dich.

Nur sollte kein Leser hier auf die Idee der Nachahmung kommen (weil gesetzwidrig).

Wie du schreibst, ist das von dir als legal dargestellt. Das ist falsch.

Vielleicht kennst du ja auch den Unterschied zwischen Zoll und Verkehrspolizei nicht.

Zitat:

@albufera schrieb am 26. Dezember 2017 um 20:05:27 Uhr:

Es geht hier doch noch garnicht um Fragen der Zulassung, die ist erst ganz am Ende der Kette ( mit neuem Gutachten und neuen TÜV). Stichwort (auch fürs Googeln) ist : Überführung innerhalb der EU. Nach dem dort gefundenen habe ich mich gerichtet. Den Zoll an der Fähre in GB und Holland haben die Papiere gereicht. Mir auch.

In Deutschland darf ein Wohnwagen ohne eigene Zulassung, hinter einem deutschen Zugfahrzeug, nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Du hast gegen die deutschen Zulassungsvorschriften verstoßen, was sehr unangenehm geworden wäre, hätte man dich erwischt.

Einzige Ausnahme wäre, wenn @albufera ein Zugfahrzeug mit britischer Zulassung besitzt. In Großbritannien gibt es, wie schon beschrieben, keine eigenständige Zulassung für Anhänger. Dort fährt man tatsächlich mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs am Anhänger und meldet den Anhängerbetrieb vorab seiner Versicherung (höhere Prämie)

In NL auch, aber hier geht es um ein deutsches Zugfahrzeug.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 26. Dezember 2017 um 20:44:07 Uhr:

Einzige Ausnahme wäre, wenn @albufera ein Zugfahrzeug mit britischer Zulassung besitzt. In Großbritannien gibt es, wie schon beschrieben, keine eigenständige Zulassung für Anhänger. Dort fährt man tatsächlich mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs am Anhänger und meldet den Anhängerbetrieb vorab seiner Versicherung (höhere Prämie)

Dann hätte er das fairerweise deutlich schreiben müssen, um andere nicht zu solch einem Blödsinn zu verleiten. Obschon - eigentlich weiß jeder hier, wie das in Deutschland geregelt ist und keiner wird sich danach richten, was jemand Sonderbares unbelegt in einem Forum von sich gibt. Hoffen wir zumindest.

Entschuldigung, wollte keine solchen Diskussionen anzetteln. Habe keine Lust noch einmal zu suchen, um irgendetwas zu beweisen. Habe gesucht, gefunden, importiert und erfreue mich an dem Wagen. Wenn alle meinen, dies war nur Glück, scheint das so zu sein. Wer also Bescheid weiß und trotzdem sein Glück versucht...

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