Wohnwagen angemeldet / versichert ohne TÜV in Österreich

Hallo zusammen,

Google und die Motortalk-Suche spucken unzählige widersprüchliche Beiträge aus, daher frag ich mal nach dem aktuellen Stand 2018

Problem:

Mein Wohnwagen steht mit deutsche Kennzeichen zugelassen und Haftpflichtversichert in Österreich. Die letzte TÜV Untersuchung war 2012.

Wie bekomme ich den Wohnwagen zurück nach NRW?

Neue Reifen aufziehen, Auflaufbremse prüfen. Dann bis zur Grenze Walserberg fahren (sofern technisch einwandfrei) und dort zum nächstgelegenen TÜV Prüfer (das wäre dann ein Autohaus in Piding) um sich eine neue Plakette zu holen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 21. Mai 2018 um 15:53:32 Uhr:


Das stimmt bedingt, eine private Garageneinfahrt z.B. kann z.B. als „öffentlich” gerechnet werden, steht das Fahrzeug jedoch hinter einem Tor, oder auf eingezäuntem Grund ist es definitiv nicht öffentlich.

Auf einem Anhänger ist es Ladung, man kann jedoch um ganz sicher zu gehen das Kennzeichen einfach abdecken damit es ja keine Missverständnisse gibt. ;-)

Das hat nicht mit Öffendlich zu tun.
Laut Gesetz MUß ein angemeldetes Fahrzeug die Prüfpflichten einhalten.
Egal wo es steht.

Zitat:
In Deutschland gilt eine Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung für sämtliche zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge.
Zitat ende
Das gild natürlich auch für Fahrzeuge die auf den Hinterhof stehen 🙂

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Zitat:

@Taxler222 schrieb am 22. Mai 2018 um 00:11:38 Uhr:


Also hier mal wieder die Frage, wenn man Alles sowieso schon weiß warum dann die Diskussion.

Wie schon im Eröffnungspost erwähnt, gibt es im Internet leider viele widersprüchliche Aussagen zu dem Thema.

Leider setzt sich das hier fort, so dass nicht viel verwertbares übrig bleibt.

Wenn ich z.B. das Strassenverkehrsamt in NRW frage, ist das keine Garantie. dass der Polizeibeamte in Bayern, der mich vor Ort kontrolliert, dass dann genauso sieht.

Und wenn ich hier lese, dass mir vorgeschlagen wird, Kurzzeitkennzeichen an ein angemeldetes Fahrzeug zu schrauben, zweifel ich doch sehr an der Kompetenz einige Mitdiskutanten hier.

Ich werde morgen mal anfangen Mails an den ÖAMTC, die TÜV Stelle in Südbayern und das Strassenverkehrsamt in NRW zu schreiben. Mal schauen was die dazu zu sagen haben.

Das stimmt leider, trotz angeblicher EU-Angleichung haben wir selbst innerhalb Deutschlands unterschiedliche Rechtssprechungen und Auffassungen.

Trotzdem wenn ich irgendwas von einer Behörde schriftlich bekommen kann ist das mehr wert als jede Forenweisheit denn die hilft im Zweifel am Wenigsten.

Es will ja Jeder helfen, aber wahrscheinlich ist kein Rechtsanwalt dabei der es ganz genau und verbindlich weiß. ;-)

Zitat:

@reidi schrieb am 21. Mai 2018 um 22:08:16 Uhr:



Zitat:

@hamues schrieb am 21. Mai 2018 um 20:44:58 Uhr:


Absolut verantwortungslos !!!!

Wenn Du schon nicht auf Dich und Dein Eigentum achtest, Du kannst damit Vielen, die nichts dafür können, schaden!

Dummes Zeug

Und genau diese Einstellungen (wozu an Gesetze und Vorschriften halten, ich mach was ich für gut befinde) beschert uns unzählige - unnötige - Unfälle, Verletzte und Tote.

Ich weiß schon, ich sperr auch mein Auto ab, obwohl einbrechen und stehlen verboten ist.

Aber überleg mal, ein Anhänger, der seit 2012 STEHT, den willst Du so auf gut Glück 1000 km weit bewegen.

Und der Vorschlag, ihn am jetzigen Standort vom Automobilklub begutachten und vielleicht reparieren zu lassen, dann noch die gesetzlichen Vorschriften einhalten, das nennst Du "Dummes Zeug"?

Du tust mir ob dieser Einstellung echt leid. Und auch die Leute, die Du damit gefährdest.

P.S.: Ich will Dich nicht beleidigen, aber überleg einfach mal logisch, welches Risiko Du eingehst.

Zitat:

@hamues schrieb am 22. Mai 2018 um 07:02:47 Uhr:



Aber überleg mal, ein Anhänger, der seit 2012 STEHT, den willst Du so auf gut Glück 1000 km weit bewegen.

P.S.: Ich will Dich nicht beleidigen, aber überleg einfach mal logisch, welches Risiko Du eingehst.

Naja jetzt bitte nicht gleich übertreiben, was sollte denn bei einem Anhänger groß im Stand verschleißen, die Reifen vielleicht und sonst?

Der Wohnwagen eines Dauercampers der alle 2 Jahre mal „5 km” zum nächsten TÜV und wieder zurück bewegt wird ist wahrscheinlich auch nicht besser, der darf aber jederzeit tausende km bewegt werden.

Ich möchte nicht wissen wie viele Anhänger gleich welcher Art nur sehr selten bewegt werden, TÜV haben und ohne weitere Kontrolle hinfahren dürfen wohin immer sie wollen.

Bei meinen Anhängern egal ob WW, oder Sonstige dauerte der TÜV jeweils ein „paar Minuten”, da wird geprüft ob die Lichter gehen und ob die Bremse anzieht viel mehr nicht. Nichtmal eine Gasprüfung für Wohnwagen ist vorgeschrieben

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Der Tüvfällige Anhänger darf jederzeit überall hin bewegt werden, er muss zugelassen, versteuert und versichert sein.
Ein zugelassener Anhänger muss regelmäßig zum Tüv, egal ob er fährt, fahren kann oder zerlegt in Afrika in der abgeschlossenen Garage steht.
Vor Fahrtantritt muß ich mein Fahrzeug prüfen, jeden Tag! Licht, Bremsprobe, etc.
In diesem Fall hier ist die Lage eindeutig!
Das Vergehen ist den Tüv zu überziehen - nicht ohne Tüv damit rumzufahren!
Kein Polizist kann den WoWa unterwegs anhalten und die Weiterfahrt verweigern, weil der Tüv abgelaufen ist - nur wenn er offensichtlich verkehrsgefährdende Mängel hat!
Diskutiert wird hier doch nur, wie ich es schaffe bei meinem - bereits erfolgtem Vergehen - nicht erwischt zu werden.
Und da gehen die Meinungen auseinander!
Und das ist zum Teil echt lustig zu diskutieren!

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 21. Mai 2018 um 20:52:58 Uhr:


Auf einem Privatgrundstück z.B. hat keine Polizei etwas verloren, außer bei „Gefahr im Verzug” und ich habe in 65 Jahren noch nie erlebt, dass ein Polizist ein Grundstück nach Fahrzeugen abgesucht hat die evtl keinen TÜV haben. ;-)

Habe ich auch nicht gesagt, aber wenn du dein Fahrzeug so parkst, das man die

ungültige Plakette über den Zaun hinweg sehen kann, ist das natürlich weniger gut.

Die rechtliche Lage sollte mittlerweile halbwegs geklärt sein, sofern das in einem Forum verbindlich möglich ist. ;-)

Jetzt geht es nur noch um Sinn, Unsinn und Bürokratie. Mir ist bis Heute nicht verständlich warum man Kurz- und Überführungskennzeichen in Grunde abgeschafft, bzw verkompliziert hat, ganz besonders wenn es darum geht Fahrzeuge aller Art vom Ausland, oder ins Ausland zu überführen.

Wie war das noch mit Alles soll einfacher und unkomplizierter werden in Europa? Ich habe eher den Eindruck es wird immer noch komplizierter und sinnbefreiter.

Zitat:

@DerMitBlaubaerTanzt schrieb am 21. Mai 2018 um 23:32:02 Uhr:


Wie wäre es mit einer Selbstanzeige Zuhause? Dann zahlst du die Strafe für die Tüv-Überziehung und fährst nach Österreich den Wohnwagen abholen. Für das selbe Vergehen kann man ja nur einmal bestrafft werden. Weder Österreicher nich Deutsche können duch dann nochmal anhalten - hast ja schon bezahlt!!!!

Eine Selbstanzeige macht man aber nur, wenn man was verbrochen hat und nicht

vorbeugend, denn das wäre ja Vorsatz.

Ich habe die Problematik dargestellt und bin deswegen das Risiko eingegangen
und habe meinen WoWa mit ein Jahr überzogener HU einfach zum TÜV gefahren.
Was kann maximal passieren? 60,-€ und ein Punkt. Ich hatte Glück gehabt.

Er hat doch schon was verbrochen. TÜV Anmeldung überzogen!

Zitat:

@DerMitBlaubaerTanzt schrieb am 22. Mai 2018 um 09:13:08 Uhr:


Er hat doch schon was verbrochen. TÜV Anmeldung überzogen!

Hat er nicht.

Wenn der Wohnwagen im Ausland ist, muss er nicht alle zwei Jahre vorgeführt werden. Noch ist also nix offiziell verbrochen.

Habe grade meine Unterlagen durch gesehen der adac vepflichtet sich bei einer plus mitgliedschaft den Transport für zugmaschiene und Anhänger.

Quatsch! Tat ist die Gleiche, auch im Ausland!

Zitat:

Diskutiert wird hier doch nur, wie ich es schaffe bei meinem - bereits erfolgtem Vergehen - nicht erwischt zu werden.
Und da gehen die Meinungen auseinander!
Und das ist zum Teil echt lustig zu diskutieren!

Wenn ich mit einen Fahrzeug zu meiner Prüfstelle komme was ein paar Jahre überzogen ist
passiert garnichts.
Die Prüfen und berechnen 20% mehr und das wars.
Der TÜV macht keine Anzeigen.

Und mit neuer Plakette ist dann alles wieder im Lot 🙂

Zitat:

@Speedrico schrieb am 22. Mai 2018 um 09:34:12 Uhr:


...der Adac vepflichtet sich bei einer Plus Mitgliedschaft den Transport für Zugmaschiene und Anhänger.

Bei einer Panne. Seit wann ist denn das Überziehen der HU eine Panne?

Wenn du mit einer überzogenen HU in eine Verkehrskontrolle kommst passiert auch gar nix! Evtl. ein kleiner Hinweis der freundlichen Polizistin - sonst nichts!
Bezahlt wird die Strafgebühr beim Tüv, die aktive Kontrolle der HU ist in Deutschland faktisch abgeschafft!

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