Wohnwagen angemeldet / versichert ohne TÜV in Österreich

Hallo zusammen,

Google und die Motortalk-Suche spucken unzählige widersprüchliche Beiträge aus, daher frag ich mal nach dem aktuellen Stand 2018

Problem:

Mein Wohnwagen steht mit deutsche Kennzeichen zugelassen und Haftpflichtversichert in Österreich. Die letzte TÜV Untersuchung war 2012.

Wie bekomme ich den Wohnwagen zurück nach NRW?

Neue Reifen aufziehen, Auflaufbremse prüfen. Dann bis zur Grenze Walserberg fahren (sofern technisch einwandfrei) und dort zum nächstgelegenen TÜV Prüfer (das wäre dann ein Autohaus in Piding) um sich eine neue Plakette zu holen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 21. Mai 2018 um 15:53:32 Uhr:


Das stimmt bedingt, eine private Garageneinfahrt z.B. kann z.B. als „öffentlich” gerechnet werden, steht das Fahrzeug jedoch hinter einem Tor, oder auf eingezäuntem Grund ist es definitiv nicht öffentlich.

Auf einem Anhänger ist es Ladung, man kann jedoch um ganz sicher zu gehen das Kennzeichen einfach abdecken damit es ja keine Missverständnisse gibt. ;-)

Das hat nicht mit Öffendlich zu tun.
Laut Gesetz MUß ein angemeldetes Fahrzeug die Prüfpflichten einhalten.
Egal wo es steht.

Zitat:
In Deutschland gilt eine Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung für sämtliche zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge.
Zitat ende
Das gild natürlich auch für Fahrzeuge die auf den Hinterhof stehen 🙂

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Ahängen und losfahren! Polizei hat besseres zu tun als so ein Quatsch zu überwachen!

Damit könnte ich sogar durchkommen 😁

Die Plakettenfarben von 2011/2012 sind identisch mit denen von 2017/2018

Würde ich auch riskieren. Nur nicht über einen größeren Grenzübergang fahren. Es wird wohl teilweise noch kontrolliert.

hallo,
mit meinem womo bin ich schon mehrfach ohne zulassung und tüv, allerdings versichert,
zur tüv-prüfung gefahren. das darf man auch zu "hoheitlichen" aktionen, wie tüv und
zulassung (und dann nach hause ohne gültige "papper" auf den schildern)
allerdings erklärte man mir auf der zulassungsstelle, ich dürfe max. von einem landkreis
in den nächsten fahren. ob dies stimmt habe ich nie weiter recherchiert mangels notwen-
digkeit. soweit zu deutschem recht.
was in deinem fall, von österreich nach deutschland ...?
vermutlich, wie meine vorredner sagten, probieren.

gruß ducato230

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Genau so ist es richtig.
Die nächste TÜV Station hinter der Grenze anfahren und Prüfen lassen.
Ob Du eine Plakette bekommst oder nicht ist egal,mit der Prüfbescheinigung
hast Du Zeit bis zur Nachprüfung,kannst aber fahren.

Zitat:

@reidi schrieb am 20. Mai 2018 um 18:46:06 Uhr:


Genau so ist es richtig.
Die nächste TÜV Station hinter der Grenze anfahren und Prüfen lassen.
Ob Du eine Plakette bekommst oder nicht ist egal,mit der Prüfbescheinigung
hast Du Zeit bis zur Nachprüfung,kannst aber fahren.

Hm, an die Nachprüfung hab ich garnicht gedacht. Stimmt, das macht die Sache natürlich erheblich einfacher.

Zumindest wenn es keine technischen Mängel gibt, die die restlichen 800km unsicher machen.

Ob du einen Zettel zur Nachprüfung hast oder nicht spielt keine Rolle! Fahren darfste auch damit nicht!!!

Zitat:

@DerMitBlaubaerTanzt schrieb am 20. Mai 2018 um 18:53:59 Uhr:


Ob du einen Zettel zur Nachprüfung hast oder nicht spielt keine Rolle! Fahren darfste auch damit nicht!!!

Das nicht gut. Wie dann?

ohne überstellungskennzeichen wird das nix. da bist treffer, bei jeder kleinsten verkehrskontrolle und bei einem unfall, darfst dann sehr tief in die tasche greifen.

Zitat:

@Soul2000 schrieb am 20. Mai 2018 um 19:13:37 Uhr:


ohne überstellungskennzeichen wird das nix. da bist treffer, bei jeder kleinsten verkehrskontrolle und bei einem unfall, darfst dann sehr tief in die tasche greifen.

Aber wieso? Die Österreicher interessieren sich doch nicht für eine deutsche TÜV Plakette.

Und wenn ich direkt an der Grenze eine neue bekomme ist doch alles in Butter. Dafür brauch ich doch keine neuen Kennzeichen. Zumindest hab ich das so bisher rausfinden können.

Kopiere hier mal den Text von der HP des TÜV NORD Service GmbH ein:

Kann ich die Hauptuntersuchung im Ausland machen lassen?
Die Hauptuntersuchung können Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland durchführen lassen.
Sollte Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen sein, sollten Sie mit der abgelaufenen Prüfplakette nach dem Grenzübertritt schnellstmöglich zur nächstgelegenen TÜV-STATION fahren. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall die Vereinbarung eines Termins.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung komme?
Wenn Sie den Termin zur HU verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldbußen. Beim TÜV wird aber keine Strafe erhoben.
Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU des TÜV abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.
Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend oder eine Vollabnahme erforderlich ist.

Ich denke also Ducato und Reidi liegen richtig.

Ok, also doch wie beschrieben, hinter der Grenze zur Prüfstelle. Frage ist was passiert wenn er vor Ort keinen TüV bekommt.

Die Chance ist groß, dass er keine Plakette bekommt, wegen fehlender Gasprüfung (die ja fürs Fahren auch nicht wirklich relevant ist)

natürlich interessiert es die österreichische polizei, ob der wohnwagen tüv hat. glaubst im ausland kannst mit jeder rostlaube fahren und nix passiert?

Zitat:

@Soul2000 schrieb am 20. Mai 2018 um 20:01:00 Uhr:


natürlich interessiert es die österreichische polizei, ob der wohnwagen tüv hat. glaubst im ausland kannst mit jeder rostlaube fahren und nix passiert?

TÜV ist eine deutsche Vorschrift im Rahmen des deutschen Zulassungsrechts. Die Österreiche Polizei darf keine Verstöße gegen deutsches Recht ahnden.

In Österreich gibt es keine HU sondern nur eine jährliche Begutachtung durch zugelassene Werkstätten. Diese ist aber für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge nicht vorgeschrieben/erforderlich.

Somit kann die Polizei den Hänger nur stilllegen, wenn offensichtliche Mängel vorhanden sind, die die Sicherheit gefährden.

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