Wohnwagen angemeldet / versichert ohne TÜV in Österreich

Hallo zusammen,

Google und die Motortalk-Suche spucken unzählige widersprüchliche Beiträge aus, daher frag ich mal nach dem aktuellen Stand 2018

Problem:

Mein Wohnwagen steht mit deutsche Kennzeichen zugelassen und Haftpflichtversichert in Österreich. Die letzte TÜV Untersuchung war 2012.

Wie bekomme ich den Wohnwagen zurück nach NRW?

Neue Reifen aufziehen, Auflaufbremse prüfen. Dann bis zur Grenze Walserberg fahren (sofern technisch einwandfrei) und dort zum nächstgelegenen TÜV Prüfer (das wäre dann ein Autohaus in Piding) um sich eine neue Plakette zu holen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 21. Mai 2018 um 15:53:32 Uhr:


Das stimmt bedingt, eine private Garageneinfahrt z.B. kann z.B. als „öffentlich” gerechnet werden, steht das Fahrzeug jedoch hinter einem Tor, oder auf eingezäuntem Grund ist es definitiv nicht öffentlich.

Auf einem Anhänger ist es Ladung, man kann jedoch um ganz sicher zu gehen das Kennzeichen einfach abdecken damit es ja keine Missverständnisse gibt. ;-)

Das hat nicht mit Öffendlich zu tun.
Laut Gesetz MUß ein angemeldetes Fahrzeug die Prüfpflichten einhalten.
Egal wo es steht.

Zitat:
In Deutschland gilt eine Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung für sämtliche zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge.
Zitat ende
Das gild natürlich auch für Fahrzeuge die auf den Hinterhof stehen 🙂

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Dachte hätte was von festen bremsen gelesen.

Na mit festen Bremsen würde ich garnicht erst in Kärnten losfahren, sondern den Hänger erstmal fahrtüchtig machen lassen. Oder verhökern, je nachdem 😁

In NRW angekommen sind die Bresem bestimmt nicht mehr fest! Das Problem erledigt sich von selbst!

So ist es Anhänger die längere Zeit stehen haben Rost auf der Bremse das führt dazu, dass sie quetschen, einseitig ziehen usw. Hänger dran eine möglichst leere Strasse suchen und dann gut beschleunigen und mehrmals fest bremsen, (darauf achten, dass nicht gerade Einer hinten dran hängt). Nach einigen Bremsungen ist meistens alles wieder frei und gangbar, hatte ich auch schon ein paar mal. Wenn die Bremsen auf die Art wieder frei werden kannst du auf jeden Prüfstand problemlos.

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Da ja ein Fahrzeug/ im Ausland der deutschen Prüfpflicht nicht nachkommen ist eine Einreise deswegen in Deutschland nicht verboten.

Was ich jetzt als leichtsinnig finde ist, ohne vorherige technische Überprüfung die Fahrt zu starten. Bremsen könnten festsitzen, Beleuchtung mangelhaft, Reifen mürbe ect.. Der Fahrzeugführer ist verantwortlich für den sicheren Zustand des Fahrzeuges/Hänger egal ob das Teil in Deutschland oder sonstwo steht.

Zitat:

@Italo001 schrieb am 23. Mai 2018 um 16:52:26 Uhr:


Was ich jetzt als leichtsinnig finde ist, ohne vorherige technische Überprüfung die Fahrt zu starten.

Wo hast du das gelesen?

Zitat:

Neue Reifen aufziehen, Auflaufbremse prüfen. Dann bis zur Grenze Walserberg fahren (sofern technisch einwandfrei) und dort...

So stehts in Beitrag #1 😉

Zitat:

Der Fahrzeugführer ist verantwortlich für den sicheren Zustand des Fahrzeuges/Hänger

Gut das Du das nochmals erwähnst,sind ja alle blöde hier 🙂

Zitat:

@Italo001 schrieb am 23. Mai 2018 um 16:52:26 Uhr:


Da ja ein Fahrzeug/ im Ausland der deutschen Prüfpflicht nicht nachkommen ist eine Einreise deswegen in Deutschland nicht verboten.

Endlich! Wie schon X-mal geschrieben: ohne Tüv darf man gerne rumfahren! Aber den Tüv muß man alle 2 Jahre machen, wenn die Kiste in Deutschland angemeldet ist! Egal wo die Kiste steht

Zitat:

@DerMitBlaubaerTanzt schrieb am 23. Mai 2018 um 21:56:09 Uhr:



Endlich! Wie schon X-mal geschrieben: ohne Tüv darf man gerne rumfahren! Aber den Tüv muß man alle 2 Jahre machen, wenn die Kiste in Deutschland angemeldet ist! Egal wo die Kiste steht

Das ist dann Y-mal immer wieder falsch. Siehe Anhang.

Zitat:

@Speedrico schrieb am 22. Mai 2018 um 09:34:12 Uhr:


Habe grade meine Unterlagen durch gesehen der adac vepflichtet sich bei einer plus mitgliedschaft den Transport für zugmaschiene und Anhänger.

Der ADAC verpflichtet sich, defekte Fahrzeuge zu transportieren, keine intakten.
Tut er das doch, dann ist das Kulanz.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. Mai 2018 um 19:29:23 Uhr:


Die Chance ist groß, dass er keine Plakette bekommt, wegen fehlender Gasprüfung (die ja fürs Fahren auch nicht wirklich relevant ist)

Gasprüfung ist beim Wohnwagen nicht vorgeschrieben, sondern nur beim Wohnmobil.

igs

In der Zeit wo hier diskutiert wurde hätte ich das Ding schon vor meiner Haustür stehen 🙂

So isses und falls man dabei erwischt wird, kostet das doch nur 60,- € und einen Punkt.
Natürlich schlecht, wenn man schon 7 davon hat. 🙁

Irgend jemand hier im Forum, der in den letzten 10 Jahren mal einen Punkt bekommen hat und 60.- Euro zahlen musste, weil er den Tüv überzogen hat?

Ja!

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