Wohnwagen angemeldet / versichert ohne TÜV in Österreich
Hallo zusammen,
Google und die Motortalk-Suche spucken unzählige widersprüchliche Beiträge aus, daher frag ich mal nach dem aktuellen Stand 2018
Problem:
Mein Wohnwagen steht mit deutsche Kennzeichen zugelassen und Haftpflichtversichert in Österreich. Die letzte TÜV Untersuchung war 2012.
Wie bekomme ich den Wohnwagen zurück nach NRW?
Neue Reifen aufziehen, Auflaufbremse prüfen. Dann bis zur Grenze Walserberg fahren (sofern technisch einwandfrei) und dort zum nächstgelegenen TÜV Prüfer (das wäre dann ein Autohaus in Piding) um sich eine neue Plakette zu holen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 21. Mai 2018 um 15:53:32 Uhr:
Das stimmt bedingt, eine private Garageneinfahrt z.B. kann z.B. als „öffentlich” gerechnet werden, steht das Fahrzeug jedoch hinter einem Tor, oder auf eingezäuntem Grund ist es definitiv nicht öffentlich.Auf einem Anhänger ist es Ladung, man kann jedoch um ganz sicher zu gehen das Kennzeichen einfach abdecken damit es ja keine Missverständnisse gibt. ;-)
Das hat nicht mit Öffendlich zu tun.
Laut Gesetz MUß ein angemeldetes Fahrzeug die Prüfpflichten einhalten.
Egal wo es steht.
Zitat:
In Deutschland gilt eine Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung für sämtliche zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge.
Zitat ende
Das gild natürlich auch für Fahrzeuge die auf den Hinterhof stehen 🙂
94 Antworten
Zitat:
Ein Polizist hat gesehen, das in einem eingezäumten Hof ein PKW mit
abgelaufener HU steht und hat ihn aufgeschrieben.
Der Richter meinte dann, er muss zahlen, denn die HU ist Pflicht,
egal ob man fährt oder nicht.
Ist doch logisch,ein angemeldetes Fahrzeug ist den Gesetz nach Prüfpflichtig.
Egal wo es sich befindet,auch wenn es in Teilen im Keller liegt.
Dann muss aber das Kennzeichen abmontiert werden, denn auch auf den Hänger
ist die HU doch immer noch überzogen.
Und wie es der Teufel will, steht an einer Ampel hinter dem ADAC ein
gelangweilter Polizist und sieht die überzogene HU und Zack, ist er reif.
Und eine abgelaufene HU ist keine Panne, wegen dem dich der ADAC abschleppt.
Also sorry, aber da stimmt was nicht. Ein auf Privatgrund abgestelltes Fahrzeug hat die Polizei nicht zu interessieren, völlig wurscht ob der TÜV hat oder nicht. Auch ein Fahrzeug auf einem Hänger muss Nichts entsprechen, es ist Ladung sonst nichts.
Nur auf öffentlichem Grund muss Alles passen
Zitat:
Nur auf öffentlichem Grund muss Alles passen
Das glaubst Du nur 🙂
Ähnliche Themen
Das stimmt bedingt, eine private Garageneinfahrt z.B. kann z.B. als „öffentlich” gerechnet werden, steht das Fahrzeug jedoch hinter einem Tor, oder auf eingezäuntem Grund ist es definitiv nicht öffentlich.
Auf einem Anhänger ist es Ladung, man kann jedoch um ganz sicher zu gehen das Kennzeichen einfach abdecken damit es ja keine Missverständnisse gibt. ;-)
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 21. Mai 2018 um 15:53:32 Uhr:
Das stimmt bedingt, eine private Garageneinfahrt z.B. kann z.B. als „öffentlich” gerechnet werden, steht das Fahrzeug jedoch hinter einem Tor, oder auf eingezäuntem Grund ist es definitiv nicht öffentlich.Auf einem Anhänger ist es Ladung, man kann jedoch um ganz sicher zu gehen das Kennzeichen einfach abdecken damit es ja keine Missverständnisse gibt. ;-)
Das hat nicht mit Öffendlich zu tun.
Laut Gesetz MUß ein angemeldetes Fahrzeug die Prüfpflichten einhalten.
Egal wo es steht.
Zitat:
In Deutschland gilt eine Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung für sämtliche zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge.
Zitat ende
Das gild natürlich auch für Fahrzeuge die auf den Hinterhof stehen 🙂
Das gilt sogar für Opas zerlegtes Nachkriegsmotorrad auf dem Dachboden!
Wenn es nicht abgemeldet wurde, muss es zum Tüv! Sonst 60.- Euro, 1 Punkt.
Zeige ich dich mit deinem WoWa in Österreich auf dem Privatgrund an, bekommst du 60,- Euro und ein Punkt aufgedrückt!
Es hilft nur Abmelden! Wenn die Zulassungsstelle bei der Abmeldung pissig ist: Anzeige, 60.- Euro und 1 Punkt!
Abgemeldete Fahrzeuge auf dem Privatgrundstück gelten schnell als Müll und werden vom Staat kostenpflichtig entsorgt - häufig ohne Nachfrage!
Zitat:
Durch den Prüfbericht wird doch der Tatbestand der total überzogenen HU
nicht aus der Welt geschafft oder?
DAS ist ja die spannende Frage. Genaugenommen war man ja bei der HU - dort wurde festgestellt, verkehsrtüchtig, aber mir Mängeln.
Die Frage ist: Spricht der Tatbestand von "Überziehung des Termins zur HU" (dieser wäre ja mit dem Besuch nicht mehr gegeben, auch wenn man nicht besteht) oder von "Überziehung der Zuteilung einer Plakette", dann hättest du Recht.
Das mit dem "wird toleriert, wenn man es begründen kann" konnte ich so nur im Netzt finden, wenn es um die Fahrt zur TÜV Station ging.
Zitat:
@Speedrico schrieb am 21. Mai 2018 um 13:41:36 Uhr:
Weil ihr grad adac angesprochen habt... Ich bin ja plus mitglied habe schon meinen total defekten Wohnwagen kostenlos in eine Werkstatt bei mir zuhause bringen lassen. Könnte das der koll. Hier nicht auch machen lassen? Da wäre er zuhause und er kann in Ruhe zum TÜV fahren weil angemeldet ist der wow ja noch.
Das ist ein guter Hinweis. Ich ruf morgen mal direkt beim ACE an und frag nach, wie es damit aussieht. Ich vermute mal, dass nach 6 Jahren zumindest die Bremse festsitzen wird 😉
Zitat:
Die Fahrt ohne TÜV ist bis zur deutschen Grenze legal, sofern der Hänger nicht offensichtlich auseinanderfällt. Da riskier ich garnichts.
Da hab ich so meine Zweifel! Klar, Östereich wird keine TÜV-Überziehung in Deutschland verfolgen oder ahnden... Aber: Die Länder der EU haben entschieden die jeweiligen Regeln der Mitgliedsstaaten anzuerkennen. So wird in Östereich die Deutsche Tüv-Plakette als Nachweis der Verkehrssicherheit und damit als Ersatz der östereichichen Verkehrssicherheitsnachweise akzeptiert. Wenn also der TÜV in Deutschland abgelaufen ist besteht kein Nachweis der Verkehrssicherheit mehr. Also besteht in Östereich auch kein "Ersatznachweis der Östereichischen Nachweise... und das kann zur sofortigen Stillegung und Untersagung der Weiterfahrt in Östereich führen und Strafen die erheblich höher sind als in Deutschland.
Wenn Du glaubst, Deutschland ist der Nabel der Welt 🙂, liegst Du zumindest bei Deinem Problem völlig daneben.
Auch im kompletten EU-Ausland (z.B. hier in Österreich) ist die Bestätigung einer im Zulassungsland vorgesehenen Überprüfung (wie auch immer die dort heißt) für eine Inbetriebnahme notwendig. Wobei nicht immer nur die Vorschriften des Zulassungslandes gültig sind.
Z.B. hat man in Österreich für die §57a Überprüfung (wie in Deutschland der TÜV, nur jährlich) 1 Monat vor und 3 Monate nach dem Termin Zeit, die Überprüfung vornehmen zu lassen. Fährt man aber innerhalb der 3 Monate danach z.B. nach Ungarn oder Italien, ist das Kennzeichen weg und eine sehr saftige Strafe fällig. Außerdem bekommt man die Kennzeichen erst nach erfolgter Überprüfung und Vorlage bei der (ausländischen) Behörde zurück.
Also langer Rede kurzer Sinn, löse ein Überstellungskennzeichen und Du hast keine Probleme.
Und Du kannst daheim den TÜV machen.
Wenn Du Angst über den Zustand Deines Fahrzeuges hast, schau doch in Österreich beim Aütomobilklub (ARBÖ oder ÖAMTC) vorbei, die sich das Fahrzeug anschauen und Dir die Gewissheit geben, gut daheim anzukommen.
Ist alles zusammen billiger, als Strafen oder gar ein Unfall.
Alles Gute für die Überstellung und vergiss bitte nicht, es gibt überall Gesetze und Polizei.
"Also langer Rede kurzer Sinn, löse ein Überstellungskennzeichen und Du hast keine Probleme."
Doch. Für ein deutsches Kurzeitkennzeichen brauche ich TÜV!!
Zitat:
@zille1976 schrieb am 21. Mai 2018 um 17:43:50 Uhr:
Für ein deutsches Kurzeitkennzeichen brauche ich TÜV!!
Nein, nicht für die direkte Fahrt zu einer Prüfstelle.
Das wird dann da vermerkt, das du damit nur zum TÜV und zurück fahren darfst.
Aber ich lasse dich jetzt in Ruhe mit deinem Halbwissen. Glaubst uns ja sowieso nix.
Eine Möglichkeit gäbe es noch, um Dir zu helfen.
Löse ein österreichisches Überstellkennzeichen, das sollte in Deutschland auch gelten.
Unter dem Link findest Du alle Gesetze, Vorschriften und Interpretationen österreichischer Gesetze und diese Seite ist vom österreichischen Gesetzgeber, also kein Gefasel á la Google Erfahrungsberichte.
Schau mal da: https://www.help.gv.at/.../Seite.061900.html