ForumCaddy 3 & 4
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Caddy
  6. Caddy 3 & 4
  7. Wohnmobilzulassung oder LKW

Wohnmobilzulassung oder LKW

VW Caddy 4 (SA)
Themenstarteram 19. November 2020 um 16:15

Hallo, ich bin neu hier im Chat. Ich will mir einen caddy maxi kastenTSI 125 PS zulegen und als Wohnmobil ausbauen lassen. Baujahr wird ab 2017 sein.

Nun meine Fragen: Kann mir jemand die Schlüsselnummern der Papiere mitteilen, die zur Ermittlung der Steuern und der Versicherungsklassen nötig sind oder gar so ein Fahrzeugscheinchen abfotografieren/Mailen an meine email??

Ich möchte um Tipps bitten, was denn günstiger ist, die Wohnmobilzulassung oder das Auto als LKW belassen, wie er auch eingetragen ist. Mein Umbauunternehmen meinte, es wäre doch günstiger, bei all den Umschreibegebühren es als LKW zu belassen????? Meine Infos aus dem Netz waren die, das die Steuer wohl gleich sei ( NEUE GESETZE??), aber die Versicherung könnte enorm viel günstiger sein. Ich fahre auf 30%, seit über 30 Jahren unfallfrei, öffentlicher dienst.

Hat jemand Recherchen betrieben, wo die günstigste versicherung ist für einer Wohmozulassung bzw für LKW Zulassung.

Ich googel mich hier wund und stoße bei den Ausbauern auf sehr gegensätzliche Auskünfte, und ohne Schlüsselnummer kann mir keine Versicherung eine Auskunft geben.

Mariah

Beste Antwort im Thema

Hallo Mariah (uanna... )

Da ich im Februar genau das Modell gekauft habe für das du dich interessierst, schreibe ich dir jetzt auch noch ein paar Zeilen:

Caddy Maxi Kasten TSI-Benziner 125 PS, EZ 09/2017

Steuer = 136 Euro / Jahr

Versicherung (HUK Coburg allgemeine)

Haftpflicht Halbjahresbeitrag(!) = 164,67 Euro

(inklusive Schutzbrief)

Kasko: Vollkasko 300,- SB / Teikasko 150,- SB Halbjahresbeitrag(!) = 150,55 Euro

Summe pro Halbjahr = 315,22 Euro

Ich glaube ich fahre so ungefähr mit 35 oder 40 Prozent.

Ich meine mich zu erinnern dass es niedriger bei LKW nicht geht (HUK Coburg).

Wenn du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist kommst du etwas günstiger weg.

Solange du privat unterwegs bist darfst du einen Anhänger genauso uneingeschränkt ziehen wie bei einem normalen Pkw, also auch sonntags.

Das ganze Theater mit Wohnmobil Ja/Nein hab ich mir von vornherein gespart - wäre vielleicht möglich, aber mir ist die Flexibilität der Nutzung wichtiger, daher kann ich alles was innen montiert ist (hauptsächlich Bett mit Küchenauszug, aber es kommt bald noch eine Art schlanke "Schrankwand" an der rechten Seite hinzu) innerhalb einer halben Stunde ohne Spuren zu hinterlassen wieder rausnehmen. Ob sich "Wohnmobil" rechnen würde hab ich ehrlich gesagt nicht mal nachgerechnet, war mir zu kompliziert und mit zu vielen Fragezeichen verbunden.

Aufpassen wenn du in UNGARN unterwegs bist: Mautticket für LKW lösen, nicht für Pkw. Bin da übel reingefallen, zum Glück nur an zwei Tagen (die rechnen nämlich für jeden einzelnen Tag ne extra Strafgebühr, unglaublich...).

Bin übrigens top-zufrieden mit dem Auto!

Bild vom Kfz-Schein beigefügt, zwecks Anonymisierung einige graue Streifen.

Gruß, Andreas

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Zitat:

@transarena schrieb am 20. November 2020 um 08:54:41 Uhr:

@Andreas_2020

Dann ist die Schlüsselnummer(unter14.1) für das Fahrzeug 36X0

Das Fahrzeug ist als VAN eingetragen, nicht als LKW.

Da aber oben unter J, - N1 steht, wird der als LKW (Nutzfahrzeug) behandelt.

Ja was denn nun? ;):confused:;)

Welche Handhabung ist für welche Behörde maßgeblich?

Ich kapier gar nix mehr...

(ist vielleicht aber auch nicht so wichtig?)

Ich weiß nur dass ich die Kfz-Steuer-Mitteilung vom Zollamt bekommen habe.

Gruß, Andreas

Zitat:

@Andreas_2020 schrieb am 20. November 2020 um 09:06:08 Uhr:

Zitat:

@transarena schrieb am 20. November 2020 um 08:54:41 Uhr:

@Andreas_2020

Dann ist die Schlüsselnummer(unter14.1) für das Fahrzeug 36X0

Das Fahrzeug ist als VAN eingetragen, nicht als LKW.

Da aber oben unter J, - N1 steht, wird der als LKW (Nutzfahrzeug) behandelt.

Ja was denn nun? ;):confused:;)

Welche Handhabung ist für welche Behörde maßgeblich?

Ich kapier gar nix mehr...

KFZ Steuer ist Zoll zuständig... N1= Nutzfahrzeug (LKW) bis 2400kg Gesamtmasse

Sihe Bild.

Versicherung....keine Ahnung als was dein VAN versichert ist. Sollte aber im Vertrag stehen.

Steuer

Also das Spiel kenn ich. Es ist abhängig vom Prüfer und vom Finanzamt. Beides Vorher klälen. Steuer geht primär nach Gewicht. Was sich bei meinem Erdgascaddy nicht lohnt. Versicherungen sind unterschiedlich, mache haben drei oder vier Stufen andere mehr. Sowohl bei LKW wie beim Wohnmobil.

Manchmal hilft anrufen bei der Versicherung, Finanzamt und Untersuchungsstelle. Unbedingt wieder den gleichen Prüfer finden, damit sich die Regeln nicht unterwegs ändern.

Beim LKW kommt noch hinzu, das manche Finanzämtr neben 50% Ladefläche, eine Durchgehende Teilung von Lade und Fahrgastraum verlangen. Wenn es schlecht läuft auch das zuschweissen der Fenster. So war eis bei mir früher mal

LG Axel

Zitat:

@Methan-axel schrieb am 20. November 2020 um 16:28:06 Uhr:

 

Beim LKW kommt noch hinzu, das manche Finanzämtr neben 50% Ladefläche, eine Durchgehende Teilung von Lade und Fahrgastraum verlangen. Wenn es schlecht läuft auch das zuschweissen der Fenster. So war eis bei mir früher mal

LG Axel

Ja, das ist aber nur wenn du einen PKW zum LKW umschlüsseln willst.

Wenn der Kastenwagen in Serienproduktion keine Trennwand hatte und Fenster hat, dann ist es trotzdem N1 = Nutzfahrzeug (LKW)

Gibt ja auch zweisitzige Caddy Kastenwagen mit Fenstern hinten. Kann man ja im Konfigurator so ordern.

Das Thema Trennwand / Gitter hatten wir hier..

https://www.motor-talk.de/.../...ung-trenngitter-pflicht-t4825185.html

Themenstarteram 20. November 2020 um 20:20

Hallo Andreas, ich komme auch aus Bremen (Nord, Schönebeck )!!

Jetzt erstmal 1000 Dank. Deinen KFZ-Brief reinzustellen ist ja die beste Idee. Hat mir sehr geholfen.

Ich bin übrigens weitergekommen.

Bei der RVM habe ich ein Versicherungsangebot als Wohmo für 310,69 Euro jährlich incl Vollkasko 300 SB, mit unbegrenzten km, mit Tarif öffentl Dienst. Es zählt für die Versichg der Neupreis des Autos plus Wert der eingebauten Teile. Den Ausbauwert hab ich niedrig angesetzt, den zukünftigen Wagen habe ich mit Neupreis bei 21.000 angegeben. Daraufhin sprach die Dame bei der RVM, dass es bei dem Verein einen Mindestwohmowert von 25.000 gebe, und den wolle Sie bei mir ansetzen.

Steuern werde ich dann statt 136 18o berappen oder ab 1.1.21 sogar etwas mehr wegen neuem Steuergesetz. Wichtig wird bei mir jetzt, dass der geplante Ausbau, den ich nach eigenem Entwurf machen lassen werde, auch günstig über die Bühne geht und mit erfolgreicher Wohmozulassung abschließt. Da bin ich noch bei, ist gar nicht so leicht. Die meisten bauen nach Schema F aus und haben gar kein Interesse auf werkeln Also nochmal vielen Dank an alle und besonders an Andreas.

Zitat:

Versicherung....keine Ahnung als was dein VAN versichert ist. Sollte aber im Vertrag stehen.

In den Versicherungs-Papieren steht: "Lieferwagen, Volkswagen"

Gruß, Andreas

Deine Antwort
Ähnliche Themen