Woher neuen Farzeugbrief bekommen?
Habe letzten Samstag eine Anzahlung für einen 320D gemacht.
Der Verkäufer ( so ein hinterhof Händler ) sagte mir er habe den Wagen als Anzahlung gekriegt aber den Brief noch nicht erhalten. Nun ist eine woche vergangen und er soll den Fahrzeugbrief immer noch nicht haben. Der alte bezitzer soll ihn angäblich am Dienstag mit der Post verschickt haben.
Nun meine Frage: Ist es möglich einen neuen F ahrzeugbrief zu beantragen???
Wenn ja, wo kann ich das machen, wie lange wird es dauern und wie teuer wird das wohl???
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Baros77
@ 325ci
du solltest dich mal ein bisschen zurückhalten mit deinen aussagen.
Ich bin mir ziehmlich sicher das ich nicht bescheuerter als du bin.
Auserdem jammere ich garnicht herum ich suche eine lösung für meinen Problem und dafür ist dieses Forum glaube ich auch gedacht.
Ich habe eine Anzahlung von 400€ gemacht.
Weil ich finde das das ein richtiges schnäppchen war.
320D schwarz EZ:09.99 104000KM
Leder, Klimatronic, BC, Sitzheitzung, 4*elek.FH ...
4 Nagelneue Reifen und das allea für 9.900€ vom Händler also mit Gewehrleistung
Wohl kein Schnäppchen 🙄
Was machen?
400€ zurück , Kaufvertrag null und nichtig, da du 14 Tage vom Vertrag zurücktreten kannst
Der Händler wird wohl den Namen samt Anschrift und Telefonnummer des Vorbesitzers haben. Lass Dir diese Daten vom Händler aushändigen und überprüfe dden Sachverhalt mal.
Wenn der Händler sich Anstellt und den Namen nicht rausrücken will, evtl. Anzeige wegen Betruges erstatten. Notfalls dem Händler ein Ultimatum (schriftlich, evtl. per Anwalt) stellen bis wann er den Brief auszuhändigen hat. Wenn er diesen bis zu diesem Zeitpunkt nicht aushändigen kann, dann Anzeige....
Gruß
E.D.
Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
400€ zurück , Kaufvertrag null und nichtig, da du 14 Tage vom Vertrag zurücktreten kannst
Wie das denn?
Zitat:
Dann sind 13 Tage um.
Willst Du damit sagen, so lange ist es schon her und der Brief ist noch nicht da?
Also, ich würde da keinesfalls mehr warten!
Ähnliche Themen
man nicht so schnell,er hat doch "bloss"400 Euro angezahlt,den Wagen also noch gar nicht "richtig" gekauft.
Geh also hin und sag das du vom Vertrag zurücktritts und lass dir dein Geld zurückgeben,fertig.
Da brauch man nicht gleich losrennen und nen Ersatzfahrzeugbrief machen lassen oder mit den Anwalt drohen.
Wenn der "Händler" den Wagen dann immer noch verkaufen will,wird er sicher schnellstens den Brief besorgen.
Habe gester endlich meinen Wagen inklusive Fahrzeugbrief bekommen.
Nun habe ich ein anderes kleines Problem in dem Wagen ist keine Bedienungsanleitung. Kann ich einfach beim freundlichen vorbeifahren? gibt es dort sowas umsonst?
Versteh ich ned, entweder kauf ich dat Dingens komplett......................na ja mir solls wurst sein!
geh mal auf www.bmw.de da meldest dich mit deiner Fahrgestellnummer an unter "mein BMW" da kannst Dir dann das runterladen was brauchst
Zitat:
400€ zurück , Kaufvertrag null und nichtig, da du 14 Tage vom Vertrag zurücktreten kannst
Sofern man das Auto bei Quelle im Internet bestellt oder der Händler ne Finanzierung vermittelt hat, geht das....ansonsten ist das ein Irrglaube, den man aber so schnell aus den Köpfen der Vebraucher nicht rausbekommt.
Was die Bedienungsanleitung angeht:
Die kannst du dir bei BMW im Teileservice bestellen. Allerdings gibts die nicht kostenlos.
Zitat:
Original geschrieben von Werwolf-s
Sofern man das Auto bei Quelle im Internet bestellt oder der Händler ne Finanzierung vermittelt hat, geht das....ansonsten ist das ein Irrglaube, den man aber so schnell aus den Köpfen der Vebraucher nicht rausbekommt.
Was die Bedienungsanleitung angeht:
Die kannst du dir bei BMW im Teileservice bestellen. Allerdings gibts die nicht kostenlos.
Und warum sollte man bei einem Kauf kein Rücktrittsrecht haben 🙄
Und warum sollte man sich eine Bedinungsanleitung kaufen wenn man die bei BMW OFFIZIEL und LEGAL als Download bekommen kann? 🙄🙄🙄
Naja, also ich halte eine gedruckte original Betriebsanleitung schon für sinnvoll, alleine um sie dabei zu haben und dann mal was nachschlagen zu können. Kostet ja auch nicht die Welt so ein Teil, mal abgesehen von einem späteren Wiederverkauf, wo man sie dann wieder braucht.
Beim Kauf hast du prinzipiell schon ein Rücktrittsrecht, allerdings nur bei Vorliegen eines entsprechenden Rücktrittsgrundes.
Was du meinst ist das 14tägige Rückgabe-/Widerrufsrecht. Das gilt aber bei einem normalen Kauf nicht.
Hat man einmal den Kaufvertrag geschlossen, muss man die Sache abnehmen und den Preis zahlen. Nach 14 Tagen ankommen und sagen, dass man es sich anders überlegt hat, läuft nunmal nicht 🙂 Wenn man sich mal in die Lage seines vertraglichen Gegenübers begibt, ist das ja auch irgendwie logisch.
Zitat:
Original geschrieben von Werwolf-s
Beim Kauf hast du prinzipiell schon ein Rücktrittsrecht, allerdings nur bei Vorliegen eines entsprechenden Rücktrittsgrundes.
Naja, für mich ist "Betrug" ein Rücktrittsgrund 😉
Aber darum gehts ja hier nicht mehr. Fakt ist, dass der Threadersteller jetz sein Auto inkl. Brief hat...
grundsätzlich hat jeder, der bei einem händler ein auto kauft, auch ein 14-tägiges rücktrittsrecht!!! die rechtslage ist da allerdings etwas merkwürdig: ist der käufer barzahler, kann er zwar vom kaufvertrag zurücktreten, muss aber evtl. einen schadenersatz/abstandssumme (je nach AGB des händlers) zahlen! kauft er jedoch auf abzahlung kann er vom vertrag ohne jegliche konsequenzen zurücktreten! ich finde dieses system zwar ungerecht, aber es ist so.
übrigens kann der käufer sogar noch vom vertrag zurücktreten, auch wenn das auto bereits auf ihn zugelassen ist und er schon paar tage damit rumgefahren ist!!!
Zitat:
grundsätzlich hat jeder, der bei einem händler ein auto kauft, auch ein 14-tägiges rücktrittsrecht!!! die rechtslage ist da allerdings etwas merkwürdig: ist der käufer barzahler, kann er zwar vom kaufvertrag zurücktreten, muss aber evtl. einen schadenersatz/abstandssumme (je nach AGB des händlers) zahlen!
Dafür hätt ich gerne mal eine belastbare Grundlage (z.B. BGB-Zitat, Urteilsbegründung, ...), man lernt ja immer gerne dazu 🙂
Zitat:
Original geschrieben von 323ci_coupe
grundsätzlich hat jeder, der bei einem händler ein auto kauft, auch ein 14-tägiges rücktrittsrecht!!! die rechtslage ist da allerdings etwas merkwürdig: ist der käufer barzahler, kann er zwar vom kaufvertrag zurücktreten, muss aber evtl. einen schadenersatz/abstandssumme (je nach AGB des händlers) zahlen! kauft er jedoch auf abzahlung kann er vom vertrag ohne jegliche konsequenzen zurücktreten! ich finde dieses system zwar ungerecht, aber es ist so.
übrigens kann der käufer sogar noch vom vertrag zurücktreten, auch wenn das auto bereits auf ihn zugelassen ist und er schon paar tage damit rumgefahren ist!!!
Ahem ... das glaube ich nun wirklich nicht. Bitte um Beweise (Paragraphen aus dem BGB oder Grundsatzurteil).
Das einzige mir bekannte gesetzliche Rücktrittsrecht ist das gemäss Fernabsatzgesetz.
QuelleZitat:
jeden zwischen einem Lieferer und einem Verbraucher geschlossenen, eine Ware oder eine Dienstleistung betreffenden Vertrag, der im Rahmen eines fuer den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems des Lieferers geschlossen wird, wobei dieser fuer den Vertrag bis zu dessen Abschluss einschliesslich des Vertragsabschlusses selbst ausschliesslich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken verwendet
Und darunter fällt ein Autokauf beim Händler ganz sicher nicht.
Richtig ist allerdings, dass manche Händler ihren Kunden ein Rücktrittsrecht einräumen; ich hätte meinen BMW beispielsweise innerhalb einer gewissen Frist umtauschen können 😉