wltp Zusatzvereinbarung unterschrieben
Hallo
Wollte mal fragen ob von euch jemand die wltp Zusatzvereinbarung unterschrieben hat?
Hauptsächlich geht es mir dabei um bestehende Bestellungen.
Ich habe z.b im März bestellt und habe bis heute nichts bekommen, akzeptiert oder unterschrieben.
Meine Befürchtung ist, das der Liefertermin dadurch sich noch weiter verzögert.
Momentan: 11.2018
Mein Verkäufer kenn mir keine konkrete Auskunft geben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Paul_Schulze schrieb am 7. September 2018 um 14:21:58 Uhr:
Die neuen Werte "WLTP" werden momentan beim Polo seit heute im Konfigurator eingespielt.
Die sind seit letzter Woche drin und seit dem werden auch die ersten MJ2019 ausgeliefert.
67 Antworten
Im Golf 7 Forum haben einige den Rücktritt einfach dem Händler mitgeteilt und dann kam die Bestätigung. Also vollkommen problemlos!
Nachvollziehen kann ich diese Erwägung aber nicht! Dieser Umstand hat in der Realität bis auf die höhrere Steuern keine Auswirkungen! Das Fahrzeug ist, im Gegensatz zu den Benzinern, genau das, welches Du bestellt hast!
Weil auf dem Papier jetzt realitätsnähere Angaben gemacht werden, storniere ich nach monatelangen Warten den Vertrag? 😕
Ob da jetzt 33% oder 100% stehen, ist doch eigentlich wurscht!
Grüße Björn
Ich hab das Blatt heute ebenfalls bekommen.
Bin dann aber meine Pendelstrecke mit dem Passat 2.0TDI mit 4M, DSG und ordentlich Ausstattung mit 5,4l gefahren. Wie schlimm soll da der kleine Polo werden???
Unterschreiben und gut ists.
Gäbe es mittlerweile preislich attraktive Halbjahreswägen, würd ich mir das eingehen lassen... Aber soll ich dann statt Polo mit meinem Fahrrad fahren?!
Ich hätte einfach stattdessen einen 115ps Benziner bestellt , der auch nur 5.3L nimmt . Wozu dann noch Diesel der 1500€ mehr kostet als der 95 PS Benziner und nur 0.3L mehr nimmt ? Darum geht's mir eher . Oder gleich den Golf statt den Polo als Benziner, preislich bei meiner Ausstattung ca gleich.
Ja, ja! Nur hast Du für den TDI eine ordentliche Zusatzprämie bekommen! Die hätte es für den TSI nicht gegeben. Da hättest Du ordentlich was auf die Leasingrate drauf legen müssen!
Das relativiert die von Dir aufgemachte Rechnung wieder!
Wenn Du nicht mehr hinter deiner Bestellung stehst, aus welchen Gründen auch immer, storniere einfach!
Durch die Zusatzvereinbarung brauchst Du keine Gründe! Was mich in Deinem Fall viel mehr stören würde, ist die penetrante Falschaussage Deines Verkäufers mit Euro 6d-Temp beim TDI! Das geht gar nicht!
Grüße Björn
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Zitat:
also ich habe bei der BEstellung Mitte Juni die Zusatzvereinabrung unterschrieben, und habe heute ca 3 Wochen vor Abholung beim Händler die Info bekommen, ich müsste noch ein Blatt unterschreiben kommen, geht darum dass der Verbrauch bei Bestelung anders gemessen wurde, und da stand 3,7L kombiniert (1.6 TDI Highline Schaltgetriebe) und nun 4,9L sen soll nch WLPT. Das sind 35% mehr.Wenn ich das Zeug jetzt nicht unterschreibe, muss ich den Wagen dann nicht abnehmen? Geht um Leasing 18 Monate 17.500m/Jahr mit einiges an Sonderausstattung.
Es gibt vom WLTP ausgehend einen auf NEFZ zurückgerechneten Wert. Nur wenn dieser um mehr als 10% dem angegebenen Wert im Kaufvertrag (auch NEFZ) übersteigt, gibt es ein Rücktrittsrecht aus dieser Sachlage.
Falls Sie unbedingt aus dem Vertrag raus wollen, sind andere Umstände evtl. günstiger, z.B. Lieferverzug von mehr als 4 Monate über Termin, fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung, Unrichtigkeit im Darlehensvertrag bei Finanzierung.
Ja das mit dem d Temp ist ärgerlich , schlecht informiert . Ich hätte dann auch einen einfachen Sauger nehmen können , der hatte auch die Prämie . Aber hätte wäre wenn ??
Zitat:
Es gibt vom WLTP ausgehend einen auf NEFZ zurückgerechneten Wert. Nur wenn dieser um mehr als 10% dem angegebenen Wert im Kaufvertrag (auch NEFZ) übersteigt, gibt es ein Rücktrittsrecht aus dieser Sachlage.
Ist bei VW nicht so! Weigert sich der Kunde das Schreiben zu unterschreiben ist man raus.
Interne (Kulanz-)Regelung und im Golf 7 Forum schon so bekanntgemacht. Die Händler wurden entsprechend informiert!
Grüße Björn
Okay und das obwohl ich bei Bestellung die Zusatzvereinbarung unterschrieben habe ? Weil die Zusatzvereinbarung ist ja eher schwammig verfasst , und klingt eher so als würde ich mich evtl verbessern und was ganz tolles bekommen ??
Hab das auch unterschrieben, Händler meinte zu mir wenn der neue Wert abweicht kann ich jederzeit vom Kauf zurücktreten.
Gruß
Zitat:
@Benderbo schrieb am 23. Oktober 2018 um 10:29:37 Uhr:
Hab das auch unterschrieben, Händler meinte zu mir wenn der neue Wert abweicht kann ich jederzeit vom Kauf zurücktreten.
Gruß
Der Wert nach WLTP ist fast immer höher als nach NEFZ. Das allein ist kein Rücktrittsgrund. Falls jedoch der aus WLTP zu NEFZ zurückgerechnete Wert größer als 10% über der Angabe nach PKW-EnVKV (siehe Kauf- bzw. Vermittlungsauftrag) ist, dann besteht m.E. grundsätzlich ein Rücktrittsgrund. Dies ist aber keine Rechtsberatung.
Zur Verbrauchsdifferenz zwischen Diesel und Benziner: Kraftstoffpreis nicht vergessen! Ich betanke aktuell so eine kleine Luftpumpe mit Superbenzin... 10Cent mehr als der Liter Diesel!
Was ich mich frage: welche Folge hat es für den Händler, wenn ich das Auto nicht nehme? Und daraus resultierend: lässt sich da vielleicht noch Druck aufbauen für ne Nachverhandlung ;-)
Zitat:
@Jason_V. schrieb am 23. Oktober 2018 um 21:30:07 Uhr:
Zur Verbrauchsdifferenz zwischen Diesel und Benziner: Kraftstoffpreis nicht vergessen! Ich betanke aktuell so eine kleine Luftpumpe mit Superbenzin... 10Cent mehr als der Liter Diesel!Was ich mich frage: welche Folge hat es für den Händler, wenn ich das Auto nicht nehme? Und daraus resultierend: lässt sich da vielleicht noch Druck aufbauen für ne Nachverhandlung ;-)
War auch schon mein Gedanke , ich hab dem Händler aber auch nur 1.8% Spanne gelassen, was soll er da noch abgeben :P eig müsste mir eher VW entgegen kommen , zumindest zwischen der erlaubten Abweichung von 10% zu den 33% nach wltp die Differenz der Spritkosten auf meine 18 monate Laufzeit a17500km übernehmen 😁 dann wäre meine Entscheidung einfach .
Hab aber auch keine Probefahrt gemacht oder Beratung gebraucht , einfach mit fertiger Konfiguration hin, eingetippt erledigt .
Hier nen Kundendienst, da ne Abholung gratis...
Bei mir verhält es sich aktuell so, dass ich seit dem 01.10. einen kostenpflichtigen Leihwagen vom 🙂 bekommen habe. Damit war ich zufrieden, da auf meiner Bestellung als Liefertermin Q4/2018 angegeben war und es meiner Meinung nach schon guter Service ist, trotzdem ein Fahrzeug zu haben.
Vielleicht frage ich jetzt mal danach, ob das Fahrzeug im November nicht kostenlos ist 😉
Von der Marge des Händlers habe ich persönlich keine Ahnung.
Vielleicht wurde es ja schon gefragt.
Bekommt man auch diese Schreiben, wenn man einen Polo GTI gekauft hat?
Oder nur für Dieselfahrzeuge?
Vielen Dank
Zitat:
@DanEye schrieb am 12. November 2018 um 19:11:25 Uhr:
Vielleicht wurde es ja schon gefragt.
Bekommt man auch diese Schreiben, wenn man einen Polo GTI gekauft hat?
Oder nur für Dieselfahrzeuge?Vielen Dank
Ab 01.09.2018 gibt es diese Schreiben nicht mehr. Es gab sie zwischen April bis August 2018. Jetzt macht es keinen Sinn mehr, weil nun alles - ohne Ausnahme - WLTP/RDE homologiert werden muss. Ansonsten galt es für Benziner und Diesel gleichermaßen. Ja, sogar für Gas- und Elektroantriebe. Und nur Neuwagen.