Witterungsbedingt über Rot gerutscht und mit Strassenbahn Unfall

Hallo,

hatte am 19.12.2010 Unfall mit der Strassenbahn, da ich nicht mehr zum stehen kamm an der Kreuzung und ebend über Rot gerutscht und ich war schon langsam ca. 30-40km/h. Schaden ca. 5000 an meiner neuen E-Klasse.
Polizei meinte es kommt eine Strafanzeige auf mich zu mit evtl. Fahrverbot.
Jetzt die Frage.
Spielt es denn keine Rolle ob es Witterungsbedingt zustande kam der Unfall oder aus anderen Gründen z. B. Geschwindigkeit oder Alc. ?
und Kommt es immer zum Fahrverbot, da ich Beruflich auf Führerschein angewiesen bin (LKW-Fahrer) und ich in Flensburg keine Punkte habe. ?
Jetzt ist es schon 6 Wochen her seit dem Unfall, kommt überhaupt noch was von Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn Ja, wie lange dauert sowas?

Danke !!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Dieser völlig unsinnigen Logik folgend gäbe es ausschließlich Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, weil man sie mit Schrittgeschwindigkeit und noch langsamer letztlich alle vermeiden könnte. Das ist doch Käse.

Was ist daran "Käse".

Es gibt Wettersituationen, das ist gaaanz langsam bereits "unangepasst", weil für die existierenden Verhältnisse zu schnell - und nun?

Hast Du einen Anspruch auf eine Mindestgeschwindigkeit?

Immer das Selbe bei einer fehlerhaften Situationseinschätzung. Nicht die Einschätzung war fehlerhaft, dann müsste man eingestehen, dass man einen Fehler gemacht hat.

Nein, die Einschätzung war völlig richtig, die Situation war fehlerhaft, damit ist man "unschuldig" und irgend einer hat gefälligst den Schaden zu zahlen.

Wie mit dem Gewicht, wo man nicht zu dick, sondern nur zu klein ist, und damit dann nur die Schuld des Staates, weil man trotz 1,78 m nicht mehr als Kleinwüchsig und schuldlos behindert sondern fälschlicherweise als zu dick abgestempelt wird.

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Steht in der Regel aber auch so im Anhöerungsbogen. Wie kommt der TE jetzt auf schwedische Gardinen und Balkonien? 😁

Weil er sich Sorgen macht, und weil es sein "erstes Mal" ist..... Das tut immer bissl weh.... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von OhLord


...und keiner hat auf die versäumte Schneeräumpflicht hingeweisen? 😉
😁 Sorry Mädels, aber einmal musste ich jetzt noch reinhacken!

Wann denn? Denkste das steht im Bußgeldbescheid drinnen? "Aber wenn sie möchten, können sie der Witterungsbedingungen wegen Einspruch erheben. Beziehen sie sich dabei bitte außerdem auf die städtische Verkehrsicherungspflicht."

??

Zitat:

Original geschrieben von Waldimeister44


Hallo,

jetzt ist es soweit, der langersehnte Brief von der Stadt ist da und die haben mich voll am A.... die nächste Stufe währen wohl die "Schwedischen Gardinen"

§ 37 Abs.2
§ 1 Abs.2
§ 49 StVO
§ 24
§ 25 StVG; 132.3.2 BKat

mit 360 Euronen plus Gebühren bin ich dabei + 1 monat Fahrverbot + 4 Punkte

Wenn ich jetzt Einspruch gegen den Bescheid einnlege mit dem Ziel das Fahrverbot umzugehen, Im Verkehrszentralregister bis jetzt 0 Punkte. Dann heisst es doppelte Strafe von 720 Euronchen.
Oder das ganze bis zum Gericht bringen und auf einen Richter treffe, der auf "Witterungsbedingten Unfall" mehr drauf eingeht und Gnade vor Recht gelten lässt. Aber 720 ist schon ein Wort zum Sonntag und der kommender Sommerurlaub ist schon gebucht auf Bad Balkonien.
Jetzt erstmal Termin beim RA gemacht, abwarten was der so sagt und das weitere Vorgehen, Gericht oder kein Gericht oder doch gleich im Knast nee Wartemarke ziehen)))

Tut mir echt leid für dich.

Hab ich doch gesagt. Ein paar Wochen Ruhe, bis man sich in Sicherheit wiegt und dann kommt die große Überraschung.

Falls du vor Gericht gehst, könntest du aber auch auf einen Richter treffen, der vor sich eine Gefahr für die Öffentlichkeit sieht, die er bekämpfen muss. Der dann gemeinsam mit dem Staatsanwalt zu lächeln beginnt, wenn dir klar wird, dass du keine Chance hast.

Und wenn du dann vor Gericht das alte Urteil annimmst beginnt sofort das Fahrverbot. Da musst du aufpassen.

Deine Gedanke mit dem Knast kann ich gut verstehen. Ich hab damals auch erstmal am Rad gedreht. Lass deine Wut irgendwo raus und versuch dann mit Ruhe den besten Weg aus der Misere zu finden.

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😁

Ja ich dachte so einsichtig und schuldbewußt kann die Stadt da schon mal sein, wenn sie schon nicht ihre PFLICHT getan hat, und den ANSPRUCH des VT's auf geräumte Straßen so sträflich vernachlässigt hat! 😉😁

Halt uns auf dem Laufenden, was du nun tust.
Du wirst hier eh nur Ratschläge in alle Richtungen hören... 😉🙂
...und bleib tapfer! 😉

Zitat:

Original geschrieben von OhLord


Ja ich dachte so einsichtig und schuldbewußt kann die Stadt da schon mal sein, wenn sie schon nicht ihre PFLICHT getan hat, und den ANSPRUCH des VT's auf geräumte Straßen so sträflich vernachlässigt hat! 😉😁

Du kannst aber auch nicht anders, oder ? 😛

😁

Es ist wie eine Sucht.... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08


Hab ich doch gesagt. Ein paar Wochen Ruhe, bis man sich in Sicherheit wiegt und dann kommt die große Überraschung.

Wieso???

Das nennt sich Bearbeitungszeitraum!

Zitat:

Falls du vor Gericht gehst, könntest du aber auch auf einen Richter treffen, der vor sich eine Gefahr für die Öffentlichkeit sieht, die er bekämpfen muss. Der dann gemeinsam mit dem Staatsanwalt zu lächeln beginnt, wenn dir klar wird, dass du keine Chance hast.
Und wenn du dann vor Gericht das alte Urteil annimmst beginnt sofort das Fahrverbot. Da musst du aufpassen.

1. Im Widerspruchverfahren sitzt kein Staatsanwalt mit im Saal!

2. Nimmt ein (guter!) Anwalt den Widerspruch rechtzeitig zurück wenn ein schlechteres Urteil droht!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Cayman08


Hab ich doch gesagt. Ein paar Wochen Ruhe, bis man sich in Sicherheit wiegt und dann kommt die große Überraschung.
Wieso???
Das nennt sich Bearbeitungszeitraum!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Falls du vor Gericht gehst, könntest du aber auch auf einen Richter treffen, der vor sich eine Gefahr für die Öffentlichkeit sieht, die er bekämpfen muss. Der dann gemeinsam mit dem Staatsanwalt zu lächeln beginnt, wenn dir klar wird, dass du keine Chance hast.
Und wenn du dann vor Gericht das alte Urteil annimmst beginnt sofort das Fahrverbot. Da musst du aufpassen.

1. Im Widerspruchverfahren sitzt kein Staatsanwalt mit im Saal!
2. Nimmt ein (guter!) Anwalt den Widerspruch rechtzeitig zurück wenn ein schlechteres Urteil droht!

Ja und in dem Moment, wenn er den Widerspruch zurück nimmt beginnt das Fahrverbot. Deshalb aufpassen, dass man nicht plötzlich ohne Fahrer mit Auto dasteht. Lesen!

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Wieso???
Das nennt sich Bearbeitungszeitraum!

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


1. Im Widerspruchverfahren sitzt kein Staatsanwalt mit im Saal!
2. Nimmt ein (guter!) Anwalt den Widerspruch rechtzeitig zurück wenn ein schlechteres Urteil droht!

Ja und in dem Moment, wenn er den Widerspruch zurück nimmt beginnt das Fahrverbot. Deshalb aufpassen, dass man nicht plötzlich ohne Fahrer mit Auto dasteht. Lesen!

Quatsch, das Fahrverbot beginnt in dem Moment in dem du deinen Führerschein bei der nächsten Polizeiwache abgibst. Und oftmals kann man diesen Zeitraum innerhalb von 4 Monaten in den nächsten Urlaub legen.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

2. Nimmt ein (guter!) Anwalt den Widerspruch rechtzeitig zurück wenn ein schlechteres Urteil droht!

Aber nur wenn der Richter Zeichen gibt das er ein Urteil fällen wird das schlechter ist als das was der Bußgeldbescheid/Strafbefehl androht,machen aber dummerweise nicht Alle.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von Cayman08

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg



Zitat:

Original geschrieben von Cayman08


Ja und in dem Moment, wenn er den Widerspruch zurück nimmt beginnt das Fahrverbot. Deshalb aufpassen, dass man nicht plötzlich ohne Fahrer mit Auto dasteht. Lesen!

Quatsch, das Fahrverbot beginnt in dem Moment in dem du deinen Führerschein bei der nächsten Polizeiwache abgibst. Und oftmals kann man diesen Zeitraum innerhalb von 4 Monaten in den nächsten Urlaub legen.

Ach dann hat damal mein Anwalt und die Justiz wohl was falsch gemacht und ich hab mich umsonst zum Gericht fahren lassen.

Also ich habe es erlebt und der Führerschein durfte noch im Gerichtsgebäude abgegeben werden. Aber ein guter Anwalt warnt einen ja vor der Gefahr, dass man bei Zurückziehen des Widerspruchs nicht mehr fahren darf. (mein Anwalt erzählte mir, dass ihm das schonmal passiert sei und die Dame dann mit Auto aber ohne Führerschein da stand)

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Wenn ne neue E-Klasse aus 30...40km/h über ne Kreuzungsampel rutscht, dann kann's doch eigentlich fast nur noch Glatteis gewesen sein. Was willste in so nem Fall machen.

Angepasst fahren. Hilft immer, ich hab's probiert.

Zitat:

Original geschrieben von racer_68er



Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Wenn ne neue E-Klasse aus 30...40km/h über ne Kreuzungsampel rutscht, dann kann's doch eigentlich fast nur noch Glatteis gewesen sein. Was willste in so nem Fall machen.
Angepasst fahren. Hilft immer, ich hab's probiert.

Du fährst im Winter grundsätzlich mit Schrittempo auf innerstädtische Kreuzungen zu und bezeichnest das als "angepasst"?

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08


Ach dann hat damal mein Anwalt und die Justiz wohl was falsch gemacht und ich hab mich umsonst zum Gericht fahren lassen.
Also ich habe es erlebt und der Führerschein durfte noch im Gerichtsgebäude abgegeben werden.

Bei Rücknahme des Widerspruchs wird der Bußgeldbescheid sofort rechtskräftig.

Ob dann auch der Führerschein sofort oder erst innerhalb von 4 Monaten abgegeben werden muss, liegt daran, ob man ein "Mehrfach"- oder "Ersttäter" mit einem Fahrverbot ist.

Ist da bereits ein Fahrverbot in der jüngeren Vergangenheit einschlägig, dann muss man auch das Ding gleich am Richtertisch herüber reichen.

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