Witterungsbedingt über Rot gerutscht und mit Strassenbahn Unfall
Hallo,
hatte am 19.12.2010 Unfall mit der Strassenbahn, da ich nicht mehr zum stehen kamm an der Kreuzung und ebend über Rot gerutscht und ich war schon langsam ca. 30-40km/h. Schaden ca. 5000 an meiner neuen E-Klasse.
Polizei meinte es kommt eine Strafanzeige auf mich zu mit evtl. Fahrverbot.
Jetzt die Frage.
Spielt es denn keine Rolle ob es Witterungsbedingt zustande kam der Unfall oder aus anderen Gründen z. B. Geschwindigkeit oder Alc. ?
und Kommt es immer zum Fahrverbot, da ich Beruflich auf Führerschein angewiesen bin (LKW-Fahrer) und ich in Flensburg keine Punkte habe. ?
Jetzt ist es schon 6 Wochen her seit dem Unfall, kommt überhaupt noch was von Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn Ja, wie lange dauert sowas?
Danke !!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Dieser völlig unsinnigen Logik folgend gäbe es ausschließlich Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, weil man sie mit Schrittgeschwindigkeit und noch langsamer letztlich alle vermeiden könnte. Das ist doch Käse.
Was ist daran "Käse".
Es gibt Wettersituationen, das ist gaaanz langsam bereits "unangepasst", weil für die existierenden Verhältnisse zu schnell - und nun?
Hast Du einen Anspruch auf eine Mindestgeschwindigkeit?
Immer das Selbe bei einer fehlerhaften Situationseinschätzung. Nicht die Einschätzung war fehlerhaft, dann müsste man eingestehen, dass man einen Fehler gemacht hat.
Nein, die Einschätzung war völlig richtig, die Situation war fehlerhaft, damit ist man "unschuldig" und irgend einer hat gefälligst den Schaden zu zahlen.
Wie mit dem Gewicht, wo man nicht zu dick, sondern nur zu klein ist, und damit dann nur die Schuld des Staates, weil man trotz 1,78 m nicht mehr als Kleinwüchsig und schuldlos behindert sondern fälschlicherweise als zu dick abgestempelt wird.
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Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Und gegen diesen Bescheid würde ich an seiner Stelle mit einem Anwalt angehen, weil er das Lichtzeichen nicht (grob) fahrlässig missachtet hat
Bei OWIs reicht die einfache Fahrlässigkeit und die wird allgemein mit "Ja" beantwortet werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer unter gleichen Bedingungen an dieser Kreuzung an der Haltelinie zum stehen gekommen sind. Da Ampeln üblicherweise an ein Mindestverkehrsaufkommen gekoppelt sind wird der TE wahrscheinlich nicht der einzige gewesen sein, der dort unter den gegebenen Bedingungen lang gefahren ist. Ich denke mal der TE hätte es sicher erwähnt, wenn es am laufenden Band gekracht hätte. Bis zum Eintreffen der Polizei und dem Abschluss der Unfallaufnahme (wurde er eigentlich auch noch abgeschleppt?) vergeht schon ein wenig Zeit.