Witterungsbedingt über Rot gerutscht und mit Strassenbahn Unfall

Hallo,

hatte am 19.12.2010 Unfall mit der Strassenbahn, da ich nicht mehr zum stehen kamm an der Kreuzung und ebend über Rot gerutscht und ich war schon langsam ca. 30-40km/h. Schaden ca. 5000 an meiner neuen E-Klasse.
Polizei meinte es kommt eine Strafanzeige auf mich zu mit evtl. Fahrverbot.
Jetzt die Frage.
Spielt es denn keine Rolle ob es Witterungsbedingt zustande kam der Unfall oder aus anderen Gründen z. B. Geschwindigkeit oder Alc. ?
und Kommt es immer zum Fahrverbot, da ich Beruflich auf Führerschein angewiesen bin (LKW-Fahrer) und ich in Flensburg keine Punkte habe. ?
Jetzt ist es schon 6 Wochen her seit dem Unfall, kommt überhaupt noch was von Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn Ja, wie lange dauert sowas?

Danke !!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Dieser völlig unsinnigen Logik folgend gäbe es ausschließlich Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, weil man sie mit Schrittgeschwindigkeit und noch langsamer letztlich alle vermeiden könnte. Das ist doch Käse.

Was ist daran "Käse".

Es gibt Wettersituationen, das ist gaaanz langsam bereits "unangepasst", weil für die existierenden Verhältnisse zu schnell - und nun?

Hast Du einen Anspruch auf eine Mindestgeschwindigkeit?

Immer das Selbe bei einer fehlerhaften Situationseinschätzung. Nicht die Einschätzung war fehlerhaft, dann müsste man eingestehen, dass man einen Fehler gemacht hat.

Nein, die Einschätzung war völlig richtig, die Situation war fehlerhaft, damit ist man "unschuldig" und irgend einer hat gefälligst den Schaden zu zahlen.

Wie mit dem Gewicht, wo man nicht zu dick, sondern nur zu klein ist, und damit dann nur die Schuld des Staates, weil man trotz 1,78 m nicht mehr als Kleinwüchsig und schuldlos behindert sondern fälschlicherweise als zu dick abgestempelt wird.

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Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Du fährst im Winter grundsätzlich mit Schrittempo auf innerstädtische Kreuzungen zu und bezeichnest das als "angepasst"?

Auch Schritttempo kann eine unangepasste Fahrweise darstellen.

Das Gaspedal ist kein Schalter mit digitaler Funktion, selber mal ausprobieren und staunen, was damit alles noch so möglich ist 😉

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Auch Schritttempo kann eine unangepasste Fahrweise darstellen.

Das meine ich aber auch. Nur befürchte ich, dass du da in die falsche Richtung denkst.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Das Gaspedal ist kein Schalter mit digitaler Funktion, selber mal ausprobieren und staunen, was damit alles noch so möglich ist 😉

Und was war das jetzt wieder für ein blöder Spruch?

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Du fährst im Winter grundsätzlich mit Schrittempo auf innerstädtische Kreuzungen zu und bezeichnest das als "angepasst"?

Bei Glatteis auf jeden Fall.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Du fährst im Winter grundsätzlich mit Schrittempo auf innerstädtische Kreuzungen zu und bezeichnest das als "angepasst"?
Bei Glatteis auf jeden Fall.

Was ein Straßenzustand ist, den man auf ner innerstädtischen Ampelkreuzung nicht voraussetzen kann.

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Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Was ein Straßenzustand ist, den man auf ner innerstädtischen Ampelkreuzung nicht voraussetzen kann.

Was aber trotzdem im Bereich der Möglichkeiten liegt, wie ich diesen Winter bereits selbst erfahren durfte...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Was aber trotzdem im Bereich der Möglichkeiten liegt, wie ich diesen Winter bereits selbst erfahren durfte...

Womit sich wieder die Frage stellt, wo denn der Räumdienst geblieben ist...

Eben.

Wie dieser Winter gezeigt hat, sind die Kassen leer und wenn dann auch noch die Streusalzlager leer sind, kann man davon ausgehen, daß diese nicht so schnell wieder gefüllt werden und damit auf den Winterdienst der Kommunen nicht mehr wirklich Verlaß ist.

Da nutzt es dann nichts, auf die Pflichten der Gemeinde zu verweisen, wenn die Kaltverformung erst einmal eingetreten ist. Hier ist Eigeninitiative gefragt. Auch wenn diese nur in angepaßtem Fahrverhalten besteht.

Also wenn jemand nicht die Verfehlungen der Stadt durch Verkehrsverzögerung ausgleicht, dann gehört nicht etwa die Stadt bestraft sondern der VT?
Anders gesagt: Wenn ich meinen Fußweg nicht frei halte, jemand ausrutscht und dabei meinen Briefkasten mit sich reißt, dann soll er sich einer Klage wegen Sachbeschädigung gegenüber sehen?

Da ist mal wieder eine Doppelmoral sonders gleichen im Spiel.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Und was war das jetzt wieder für ein blöder Spruch?

Weil eine völlig Übertreibung zur Darstellung der eigenen Unfähigkeit nicht blöde ist?

Aber viel einfacher ist es doch, wenn man Vorfahrt hat, die Augen zu schließen und zu fahren.

Man sollte sich nur noch auf Schilder, Regeln, und Wikipedia-Pflichten verlassen, dann würde die Gemeinschaft erblühen, und ich würde Tippsi oder Lala heißen... 😁

AUFWACHEN bitte! 🙄

Wenn kalt - dann Vorsicht!
Wenn arschkalt - dann mehr Vorsicht!
Wenn Kaltverformung zu deinen Lasten - bist du wohl unangepasst gefahren!
Aus! Wo ist das verdammte Problem dabei? 😮

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Also wenn jemand nicht die Verfehlungen der Stadt durch Verkehrsverzögerung ausgleicht, dann gehört nicht etwa die Stadt bestraft sondern der VT?
Anders gesagt: Wenn ich meinen Fußweg nicht frei halte, jemand ausrutscht und dabei meinen Briefkasten mit sich reißt, dann soll er sich einer Klage wegen Sachbeschädigung gegenüber sehen?

Wenn der Fußgänger auf Glatteis stürzt, dann wohl i.d.R. nicht wegen unangepaßter (Lauf-)Geschwindigkeit, im Gegensatz zum Verkehrsunfall mit dem KFZ.

Zitat:

Original geschrieben von Waldimeister44


Wenn ich nicht gerade im "Bau" lande wegen gefährdung des Off. Verkehrs und Beschädigung an der Trambahn (Lackausbesserung 150 Euro ))) melde ich mich dann in 5 Jahren oder wegen guter Führung eher.

Unwahrscheinlich, da bei Dir eine Ausnahme gemacht und die standrechtliche Erschießung angewandt wird.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Weil eine völlig Übertreibung zur Darstellung der eigenen Unfähigkeit nicht blöde ist?

Na ich find's schon blöde, wenn du deine eigene Unfähigkeit durch völlige Übertreibung darstellst.

@OhLord
Aufwachen!
Das Problem ist, dass hier jemand auf Glatteis das eigentlich nicht hätte da sein sollen nen Blech-Unfall hatte, den vernünftige Menschen per Handschlag mit Bargeld klären könnten und dafür ein Fahrverbot aufgebrummt kriegen soll/wird.
Sind denn hier allen die metaphorischen Scheiben zugefroren?

Gekracht hat es aber nicht (nur) wegen dem Glatteis, sondern weil der TE mit unangemessener Geschwindigkeit darüber hinweg gefahren ist. Hier liegt ja die eigentliche Schuld, die mit dem Fahrverbot juristisch bewertet wird.

Er hätte, ob des herrschenden Winters, mit Glätte rechnen MÜSSEN!
Natürlich is es doof ausgegangen, heftige Strafe, etc. pp. Aber ich finde beim besten Willen keinen Fehler auf Seiten der Stadt!? Das Thema RäumPFLICHT haben wir ja auch schon geklärt.... Du kannst dich ja gern dran klammern, aber es gibt sie nunmal nicht in der Form, dass man sich drauf verlassen kann.

Deiner "Logik" nach dürfte ich bei voll verschneiten Autobahnen 200 fahren, und mir den logischen Totalschaden von der Autobahnmeisterei zahlen lassen!?! Das ist doch nicht dein Ernst? 😕🙄

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