Witterungsbedingt über Rot gerutscht und mit Strassenbahn Unfall
Hallo,
hatte am 19.12.2010 Unfall mit der Strassenbahn, da ich nicht mehr zum stehen kamm an der Kreuzung und ebend über Rot gerutscht und ich war schon langsam ca. 30-40km/h. Schaden ca. 5000 an meiner neuen E-Klasse.
Polizei meinte es kommt eine Strafanzeige auf mich zu mit evtl. Fahrverbot.
Jetzt die Frage.
Spielt es denn keine Rolle ob es Witterungsbedingt zustande kam der Unfall oder aus anderen Gründen z. B. Geschwindigkeit oder Alc. ?
und Kommt es immer zum Fahrverbot, da ich Beruflich auf Führerschein angewiesen bin (LKW-Fahrer) und ich in Flensburg keine Punkte habe. ?
Jetzt ist es schon 6 Wochen her seit dem Unfall, kommt überhaupt noch was von Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn Ja, wie lange dauert sowas?
Danke !!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Dieser völlig unsinnigen Logik folgend gäbe es ausschließlich Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, weil man sie mit Schrittgeschwindigkeit und noch langsamer letztlich alle vermeiden könnte. Das ist doch Käse.
Was ist daran "Käse".
Es gibt Wettersituationen, das ist gaaanz langsam bereits "unangepasst", weil für die existierenden Verhältnisse zu schnell - und nun?
Hast Du einen Anspruch auf eine Mindestgeschwindigkeit?
Immer das Selbe bei einer fehlerhaften Situationseinschätzung. Nicht die Einschätzung war fehlerhaft, dann müsste man eingestehen, dass man einen Fehler gemacht hat.
Nein, die Einschätzung war völlig richtig, die Situation war fehlerhaft, damit ist man "unschuldig" und irgend einer hat gefälligst den Schaden zu zahlen.
Wie mit dem Gewicht, wo man nicht zu dick, sondern nur zu klein ist, und damit dann nur die Schuld des Staates, weil man trotz 1,78 m nicht mehr als Kleinwüchsig und schuldlos behindert sondern fälschlicherweise als zu dick abgestempelt wird.
135 Antworten
Kannst dich mit mir treffen, bis Gotha sind`s ja nur 40km. Ich hab nämlich noch kein Valentins-Tag-Geschenk und meine Frau wollte schon immer mal in einem Porsche mitfahren.
Ich stimme dem zu, daß die Grünen/Blauen je nach Etikette unterschiedlich handeln. Das wird aber wohl kein Grundsatzproblem sein. Verurteile haben und sie umsetzen, ist zweierlei.
Man, hier schreibt mal wieder komprimierte Sachkompetenz....Schneeräumpflicht....da lachen ja die Hühner. Es gibt eine "Verkehrssicherungspflicht ". Das heißt dann nur, daß die Hauptverbindungswege oder Gefahrstellen frei zu räumen sind und auch das nur nach Bedarf und nicht alle 5 Minuten. Dem ist aber abzuhelfen: Gebühren um 200 % rauf und alles wird gut 😁 . Ach ja, Schnee kommt ja in dieser Bananenrepublik genauso überraschend wie Weihnachten..Schwups, ist er da 😰 .
Das checken die zwei Kids hier aber nicht. Ich hab ja versucht, mal die PFLICHT an sich zu betonen - aber leider vergebens. 🙄
Naja, dafür driftet die Wortwahl langsam ab.... Naja, wenn einem inhaltlich nunmal wenig zur Verfügung steht - nachvollziehbar! 😉
Was solls, nicht jeder hat die Möglichkeit, die Anspruchs-Scheuklappen mal abzulegen. Und DAS ist nunmal wirklich deutsch....
Da wird ein stümperhaft getarntes Spießertum betrieben, weil man sich einbildet man hätte ein RECHT auf geräumten Teer... 😁
Argumentiert wird mit halb verstandenen, weil wohl halb gelesenen Wiki-Beiträgen, und natürlich dem Allgemeinwissen, dass man dieses Recht nunmal einfach hat. Basta! 😁😁😁
Das muss man sich erstmal geben.
Halb so viel Engagement im allgemeinen Leben, und unsere Gesellschaft wäre "bleibenswert".... 😉🙂
Was nölt ihr eigentlich immer noch und wieder rum? bits11 hat's doch sehr schön erklärt. Kann man sich damit nicht einfach mal zufrieden geben statt an seinem Starrsinn festzuhalten?
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Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Was nölt ihr eigentlich immer noch und wieder rum? bits11 hat's doch sehr schön erklärt. Kann man sich damit nicht einfach mal zufrieden geben statt an seinem Starrsinn festzuhalten?
Euer Hoheit, das habe ich überlesen. Kriege ich jetzt Kloppe ? 🙁
Na man sollte schon die anderen Posts lesen bevor man antwortet.
Aber weil ich gut drauf bin, kriegst du heute mal nur 3 Peitschenhiebe.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Kannst dich mit mir treffen, bis Gotha sind`s ja nur 40km. Ich hab nämlich noch kein Valentins-Tag-Geschenk und meine Frau wollte schon immer mal in einem Porsche mitfahren.
Ich stimme dem zu, daß die Grünen/Blauen je nach Etikette unterschiedlich handeln. Das wird aber wohl kein Grundsatzproblem sein. Verurteile haben und sie umsetzen, ist zweierlei.
Ok, aber da musst du noch etwas warten.
Bin erst nächste Woche aus Esslingen zurück. 😁
Wie sind die Bedingungen in Thüringen?
Liegt noch viel Schnee? Musst du noch oft räumen?
Hier zwischen den Weinbergen ist es ja einigermaßen mild. Da gibts schon länger keinen Schnee mehr in der Innenstadt. 🙂
Aktuell grade 6°C und Restbestände von Schnee ab 600m. Alles im Rahmen. Und um den Bogen zum Thread zu bekommen: würde jeder räumen und seine 10m vor dem Weg auch in 5 min mit räumen, würde es diese Diskussion gar nicht geben. Wenn auf meinem Gehweg eine Zigarettenschachtel liegt, kann ich warten bis in 2 Wochen die Müllabfuhr kommt oder ich räume sie selber weg.
Ich muß derzeit nicht räumen, kein Schnee in Gotha.
Hallo,
jetzt ist es soweit, der langersehnte Brief von der Stadt ist da und die haben mich voll am A.... die nächste Stufe währen wohl die "Schwedischen Gardinen"
§ 37 Abs.2
§ 1 Abs.2
§ 49 StVO
§ 24
§ 25 StVG; 132.3.2 BKat
mit 360 Euronen plus Gebühren bin ich dabei + 1 monat Fahrverbot + 4 Punkte
Wenn ich jetzt Einspruch gegen den Bescheid einnlege mit dem Ziel das Fahrverbot umzugehen, Im Verkehrszentralregister bis jetzt 0 Punkte. Dann heisst es doppelte Strafe von 720 Euronchen.
Oder das ganze bis zum Gericht bringen und auf einen Richter treffe, der auf "Witterungsbedingten Unfall" mehr drauf eingeht und Gnade vor Recht gelten lässt. Aber 720 ist schon ein Wort zum Sonntag und der kommender Sommerurlaub ist schon gebucht auf Bad Balkonien.
Jetzt erstmal Termin beim RA gemacht, abwarten was der so sagt und das weitere Vorgehen, Gericht oder kein Gericht oder doch gleich im Knast nee Wartemarke ziehen)))
Zitat:
Original geschrieben von Waldimeister44
Hallo,jetzt ist es soweit, der langersehnte Brief von der Stadt ist da und die haben mich voll am A.... die nächste Stufe währen wohl die "Schwedischen Gardinen"
§ 37 Abs.2
§ 1 Abs.2
§ 49 StVO
§ 24
§ 25 StVG; 132.3.2 BKatmit 360 Euronen plus Gebühren bin ich dabei + 1 monat Fahrverbot + 4 Punkte
Wenn ich jetzt Einspruch gegen den Bescheid einnlege mit dem Ziel das Fahrverbot umzugehen, Im Verkehrszentralregister bis jetzt 0 Punkte. Dann heisst es doppelte Strafe von 720 Euronchen.
Oder das ganze bis zum Gericht bringen und auf einen Richter treffe, der auf "Witterungsbedingten Unfall" mehr drauf eingeht und Gnade vor Recht gelten lässt. Aber 720 ist schon ein Wort zum Sonntag und der kommender Sommerurlaub ist schon gebucht auf Bad Balkonien.
Jetzt erstmal Termin beim RA gemacht, abwarten was der so sagt und das weitere Vorgehen, Gericht oder kein Gericht oder doch gleich im Knast nee Wartemarke ziehen)))
Glückwunsch. Mir ist jetzt nicht so richtig klar was dir vorgeworfen wird? Normalerweise wird doch immer nur eine Sache (in der Regel die teuerste) geahndet.
Zitat:
Original geschrieben von Waldimeister44
Oder das ganze bis zum Gericht bringen und auf einen Richter treffe, der auf "Witterungsbedingten Unfall" mehr drauf eingeht und Gnade vor Recht gelten lässt.
Die Wahrscheinlichkeit dafür wäre mit einem Lottogewinn zu vergleichen, zumal du dir den Richter nicht aussuchen darfst.
Ja krass.... 😕
Ist ja übel!?!?
...und keiner hat auf die versäumte Schneeräumpflicht hingeweisen? 😉
😁 Sorry Mädels, aber einmal musste ich jetzt noch reinhacken!
Tendiere jetzt doch klar zum Anwalt, höhere Gewalt oder irgendwas muss doch da drin sein? Das erste Mal dass ich hier jemandem echt mal zum Anwalt rate, übrigens! 😉
Formuliers doch mal bitte aus: Wo genau lag jetzt dein Fehler?
Oder hast du uns verheimlicht dass du 3 Kilo Koks am Start hattest? 😰😎
Erstmal auch Glückwunsch, das ganze wurde an die Bußgeldstelle abgegeben, ist also kein Strafbefehl.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Glückwunsch. Mir ist jetzt nicht so richtig klar was dir vorgeworfen wird? Normalerweise wird doch immer nur eine Sache (in der Regel die teuerste) geahndet.
Es wird nur eine geahndet und es ist der ganz normale Satz.
Ich hab doch schon geschrieben, das ist kein "sie fuhren für die Straßenverkehrsverhältnisse zu schnell" und auch kein "fast kein Fremdschaden an ner Wiese nach mal kurz abkommen von der Fahrbahn", das ist ein astreiner:
Zitat:
132 Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 90 €
3 Pkt.
und da er in eine Straßenbahn geknallt ist:
Zitat:
132.3.2 - mit Sachbeschädigung 360 €
4 Pkt. 1 Monat A
Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_36.phpIch persönlich würde hier nicht unbedingt vor Gericht gehen wollen.
Der Richter kann auch trotz der Abgabe an die Bußgeldstelle eine Straftat sehen (die die Polizisten zuerst auch angenommen hatten).
Ich würde lieber schauen (wenn ich noch unbescholten bin) das Fahrverbot in den nächsten 4 Monaten so zu legen, daß ich Zeit habe.
Wenns mehr Monate sein sollten würde ich Einspruch einlegen und zurückziehen sobald ich den gewünschten Zeitraum erreichen kann.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Mir ist jetzt nicht so richtig klar was dir vorgeworfen wird? Normalerweise wird doch immer nur eine Sache (in der Regel die teuerste) geahndet.
Wurde auch.
Die ganzen § sind nur die Ableitung, was gemacht wurde, warum es verboten war und welche Folgen das dann hat:
§ 37 Abs.2 StVO
Rote Ampel missachtet
§ 1 Abs.2 StVO
"Jeder hat sich so zu verhalten, dass ..." - hat er nicht
§ 49 StVO
es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit
§ 24 StVG
allgemein die Definition einer OWI und wie sie bestraft wird
§ 25 StVG
dass bei einer erheblichen OWI auch ein Fahrverbot kommt
132.3.2 BKat
länger als 1 Sekunde rot mit Sachbeschädigung
360€ + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot (+ Kosten)
Zitat:
Original geschrieben von Waldimeister44
Jetzt erstmal Termin beim RA gemacht, abwarten was der so sagt und das weitere Vorgehen, Gericht oder kein Gericht oder doch gleich im Knast nee Wartemarke ziehen...
Preiswerter wird es dadurch allerdings kaum werden. Eher teurer.