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Witterungsbedingt über Rot gerutscht und mit Strassenbahn Unfall

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 15:17

Hallo,

hatte am 19.12.2010 Unfall mit der Strassenbahn, da ich nicht mehr zum stehen kamm an der Kreuzung und ebend über Rot gerutscht und ich war schon langsam ca. 30-40km/h. Schaden ca. 5000 an meiner neuen E-Klasse.

Polizei meinte es kommt eine Strafanzeige auf mich zu mit evtl. Fahrverbot.

Jetzt die Frage.

Spielt es denn keine Rolle ob es Witterungsbedingt zustande kam der Unfall oder aus anderen Gründen z. B. Geschwindigkeit oder Alc. ?

und Kommt es immer zum Fahrverbot, da ich Beruflich auf Führerschein angewiesen bin (LKW-Fahrer) und ich in Flensburg keine Punkte habe. ?

Jetzt ist es schon 6 Wochen her seit dem Unfall, kommt überhaupt noch was von Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn Ja, wie lange dauert sowas?

Danke !!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Dieser völlig unsinnigen Logik folgend gäbe es ausschließlich Unfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeit, weil man sie mit Schrittgeschwindigkeit und noch langsamer letztlich alle vermeiden könnte. Das ist doch Käse.

Was ist daran "Käse".

Es gibt Wettersituationen, das ist gaaanz langsam bereits "unangepasst", weil für die existierenden Verhältnisse zu schnell - und nun?

Hast Du einen Anspruch auf eine Mindestgeschwindigkeit?

 

Immer das Selbe bei einer fehlerhaften Situationseinschätzung. Nicht die Einschätzung war fehlerhaft, dann müsste man eingestehen, dass man einen Fehler gemacht hat.

Nein, die Einschätzung war völlig richtig, die Situation war fehlerhaft, damit ist man "unschuldig" und irgend einer hat gefälligst den Schaden zu zahlen.

 

Wie mit dem Gewicht, wo man nicht zu dick, sondern nur zu klein ist, und damit dann nur die Schuld des Staates, weil man trotz 1,78 m nicht mehr als Kleinwüchsig und schuldlos behindert sondern fälschlicherweise als zu dick abgestempelt wird.

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Zitat:

Original geschrieben von Waldimeister44

Hallo,

hatte am 19.12.2010 Unfall mit der Strassenbahn, da ich nicht mehr zum stehen kamm an der Kreuzung und ebend über Rot gerutscht und ich war schon langsam ca. 30-40km/h. Schaden ca. 5000 an meiner neuen E-Klasse.

Polizei meinte es kommt eine Strafanzeige auf mich zu mit evtl. Fahrverbot.

Jetzt die Frage.

Spielt es denn keine Rolle ob es Witterungsbedingt zustande kam der Unfall oder aus anderen Gründen z. B. Geschwindigkeit oder Alc. ?

und Kommt es immer zum Fahrverbot, da ich Beruflich auf Führerschein angewiesen bin (LKW-Fahrer) und ich in Flensburg keine Punkte habe. ?

Jetzt ist es schon 6 Wochen her seit dem Unfall, kommt überhaupt noch was von Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn Ja, wie lange dauert sowas?

Danke !!!

Das kann durchaus noch nach Monaten kommen. Bin kein Experte in solchen Rechtsfragen, aber wenn erstmal der Anhörungsbogen da ist, solltest du auf jeden Fall zu einem Anwalt damit gehen, weil die Sache sehr grenzwertig ist. Man wird dir sicher "nicht angepasste " Geschwindigkeit vorhalten und du solltest das verhandeln lassen.

Du warst nicht langsam sondern für die Strassenverhältnisse deutlich zu schnell und das wird dir zum Vorwurf gemacht.

Es ist egal ob es glatt ist oder nicht,vor der roten Ampel muß man anhalten können und wenn nicht kostet es eben. Wenn es deswegen zu einem Unfall kommt wird die Sache noch deutlich problematischer da im Extremfall eine Strassenverkehrsgefährdung rausspringen könnte.

 

Was dabei als Strafe rausspringt sagt dir dann wenn es so weit ist ein böser Brief,nur kannst du nichts machen bevor der kommt. Wenn dann ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug rausspringt wäre ein Einspruch plus umgehendem Besuch beim Anwalt nicht verkehrt.

 

Aber sollte ein Berufskraftfahrer die Tücken des Winters nicht besser kennen?

am 31. Januar 2011 um 15:35

Das wäre nach dem Bußgeldkatalog

Zitat:

Tatbestandsnr. 132.2:

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt - mit Sachbeschädigung

und würde mit 240 EUR Bußgeld, 4 Punkten sowie 1 Monat Fahrverbot geahndet.

Bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug würde ich nicht darauf vertrauen das sich die Behörde am Bußgeldkatalog orientiert.

 

:D Da hilft nur warten und gewaltfrei angebauten Jasmintee schlürfen.

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 15:44

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Das wäre nach dem Bußgeldkatalog

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Tatbestandsnr. 132.2:

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt - mit Sachbeschädigung

und würde mit 240 EUR Bußgeld, 4 Punkten sowie 1 Monat Fahrverbot geahndet.

Kann es vom Fahrverbot auch mal abgesehen werden wenn in Flensburg das Konto sauber ist und das seit 20 Jahren, gegen höheres Bussgeld ?

Zitat:

Original geschrieben von Waldimeister44

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Das wäre nach dem Bußgeldkatalog

Zitat:

Original geschrieben von Waldimeister44

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

 

und würde mit 240 EUR Bußgeld, 4 Punkten sowie 1 Monat Fahrverbot geahndet.

Kann es vom Fahrverbot auch mal abgesehen werden wenn in Flensburg das Konto sauber ist und das seit 20 Jahren, gegen höheres Bussgeld ?

Da ist absolut alles drin. Jetzt mal nicht verrückt machen und abwarten!

am 31. Januar 2011 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug würde ich nicht darauf vertrauen das sich die Behörde am Bußgeldkatalog orientiert.

:D Da hilft nur warten und gewaltfrei angebauten Jasmintee schlürfen.

Oder ein Blick ins StGB:

§ 315d StGB:

Soweit Schienenbahnen am Straßenverkehr teilnehmen, sind nur die Vorschriften zum Schutz des Straßenverkehrs (§§ 315b und 315c) anzuwenden.

§ 315b StGB:

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er

1. ... Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt

...

und dadurch Leib oder Leben eins anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...

(4) Wer in den Fällen des Abs. 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Somit kann hier eine Verurteilung wegen § 315c StGB im Raum stehen!

Na ich würde als allererstes mal hoffen daß es keine Strafanzeige gibt wie oben von dir geschrieben und sich statt dem Gericht die Bußgeldstelle mit so etwas kleinem meldet.

Dann gibts natürlich auch kleinere Verstöße, aber rote Ampel ist schonmal schlecht. So etwas wie von der Fahrbahn abkommen kann man manchmal noch auf 35 € abbügeln, aber rote Ampel und Unfall seh ich schwarz.

Halt uns bitte auf jeden Fall auf dem Laufenden!

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Na ich würde als allererstes mal hoffen daß es keine Strafanzeige gibt wie oben von dir geschrieben und sich statt dem Gericht die Bußgeldstelle mit so etwas kleinem meldet.

Dann gibts natürlich auch kleinere Verstöße, aber rote Ampel ist schonmal schlecht. So etwas wie von der Fahrbahn abkommen kann man manchmal noch auf 35 € abbügeln, aber rote Ampel und Unfall seh ich schwarz.

Halt uns bitte auf jeden Fall auf dem Laufenden!

Wenn ich nicht gerade im "Bau" lande wegen gefährdung des Off. Verkehrs und Beschädigung an der Trambahn (Lackausbesserung 150 Euro ))) melde ich mich dann in 5 Jahren oder wegen guter Führung eher.

Zitat:

Original geschrieben von Waldimeister44

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Na ich würde als allererstes mal hoffen daß es keine Strafanzeige gibt wie oben von dir geschrieben und sich statt dem Gericht die Bußgeldstelle mit so etwas kleinem meldet.

Dann gibts natürlich auch kleinere Verstöße, aber rote Ampel ist schonmal schlecht. So etwas wie von der Fahrbahn abkommen kann man manchmal noch auf 35 € abbügeln, aber rote Ampel und Unfall seh ich schwarz.

Halt uns bitte auf jeden Fall auf dem Laufenden!

Wenn ich nicht gerade im "Bau" lande wegen gefährdung des Off. Verkehrs und Beschädigung an der Trambahn (Lackausbesserung 150 Euro ))) melde ich mich dann in 5 Jahren oder wegen guter Führung eher.

Jetzt bleib mal cool!

am 31. Januar 2011 um 16:11

Zitat:

Original geschrieben von Waldimeister44

Wenn ich nicht gerade im "Bau" lande wegen gefährdung des Off. Verkehrs und Beschädigung an der Trambahn (Lackausbesserung 150 Euro ))) melde ich mich dann in 5 Jahren oder wegen guter Führung eher.

Ich würd's nicht zu schwarz sehen, obgleich ein drohendes Fahrverbot in Deinem Fall gravierende Folgen hätte. Keine Personen- und nur geringe Sachschäden auf der Gegenseite lassen nicht das schlimmste befürchten.

Im VW Forum hatte vor knapp einem Jahr jemand einen Unfall, als ihm eine Straßenbahn reingefahren ist, die witterungsbedingt nicht mehr bremsen konnte ! Und er wurde auch noch verletzt.

 

Ich kann Dir ja mal per PN den User nennen und Du kannst ihn fragen, ob er weiß, was aus dem Straßenbahnfahrer geworden ist. Hier dürfte ja nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

am 31. Januar 2011 um 16:26

Normal isses schon so, dass man bei Erstverstößen wenn man nachweisen kann, dass man die Fahrerlaubnis beruflich braucht um ein Fahrverbot rum kommt. Und wenn der entstandene Schaden sich wirklich nur auf 150€ beläuft (dein Auto kann denen ja ertsmal egal sein), dann würde ich nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen.

Es wurden ja sicher Bilder vom Unfallort gemacht und Gutachter hinzugezogen. Wenn ne neue E-Klasse aus 30...40km/h über ne Kreuzungsampel rutscht, dann kann's doch eigentlich fast nur noch Glatteis gewesen sein. Was willste in so nem Fall machen. Da von nicht angepasster Geschwindigkeit zu reden... da weiß man, warum das in der Statistik so oft auftaucht.

Erst mal abwarten und wenn dann was kommt wo ein Fahrverbot erwähnt wird, sofort zum Anwalt.

Kann man bei so nem drüber rutschen eigentlich von "nicht befolgen" sprechen? Das ist ja in dem Sinne eigtl. nicht mal ein Momentanversagen das Fahrers, oder? Man kann schließlich nicht erwarten mit Schrittgeschwindigkeit auf ne Ampel zu fahren zu müssen. Kann man vielleicht auf die Räumpflicht der Stadt verweisen?

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Normal isses schon so, dass man bei Erstverstößen wenn man nachweisen kann, dass man die Fahrerlaubnis beruflich braucht um ein Fahrverbot rum kommt. Und wenn der entstandene Schaden sich wirklich nur auf 150€ beläuft (dein Auto kann denen ja ertsmal egal sein), dann würde ich nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen.

Es wurden ja sicher Bilder vom Unfallort gemacht und Gutachter hinzugezogen. Wenn ne neue E-Klasse aus 30...40km/h über ne Kreuzungsampel rutscht, dann kann's doch eigentlich fast nur noch Glatteis gewesen sein. Was willste in so nem Fall machen. Da von nicht angepasster Geschwindigkeit zu reden... da weiß man, warum das in der Statistik so oft auftaucht.

Erst mal abwarten und wenn dann was kommt wo ein Fahrverbot erwähnt wird, sofort zum Anwalt.

Kann man bei so nem drüber rutschen eigentlich von "nicht befolgen" sprechen? Das ist ja in dem Sinne eigtl. nicht mal ein Momentanversagen das Fahrers, oder? Man kann schließlich nicht erwarten mit Schrittgeschwindigkeit auf ne Ampel zu fahren zu müssen. Kann man vielleicht auf die Räumpflicht der Stadt verweisen?

Würde ich zumindest versuchen.

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