Wirtschaftlicher Totalschaden? Unfall nach 3 Monaten 4F :(

Audi A6 C6/4F

Nach etwa 15 Jahren auf der Straße hatte ich gestern meinen ersten Unfall, mit meinem 2.7 TDI Quattro, aufm Parkplatz.

Ein schräg geparkter VW Transporter ist rückwarts losgefahren exakt dann als ich auf seiner Höhe war und is mir noch ins Heck gekracht -.-

Auto kann ich erst am Dienstag zu Porsche transportieren lassen, dann weiß ich mehr.

Hänge ein Bild an, was sagt Ihr, wirtschaftlicher Totalschaden?
Beschädigt sind Felge, Karosserie Stoßstange hi, hinteres drittel/viertel der Türe.
Bin mir nicht sicher ob auch der Sturz an dem Rad sich verändert hat, wenn man es mit dem linken vergleicht, kann aber auch täuschen.

Ist ein 2.7TDI, BJ 2006 mit ca. 190kkm, Quattro in relativ gutem Zustand.
Reparaturkosten könnten den Wert also übersteigen befürchte ich?
Oder schaut es schlimmer aus als es womöglich ist?

Würde ihn aber auf jeden Fall reparieren lassen wollen.
Die erste Fahrt in den Urlaub mit dem 4F in 1 Woche können wir jetzt auch streichen 🙁

Vielleicht gibts Unfall erfahrene hier, die mir Unfall Neuling noch n Tipp geben können 😁

VW vs. Audi
67 Antworten

Ich hoffe das geht sich knapp aus bei porsche, dass die Reparaturkosten nicht über dem Wert liegen.
Mir wäre es am liebsten das wird gleich dort gemacht, würde dann gleich noch kleinigkeiten natürlich auf meine Kosten mitmachen lassen, wie z.B. die eine löchrige Radhausfilzmatte, ... wenn das Auto schon dort steht.

Gestern ist auch noch mein VCDS gekommen, das kann ich jetzt auch erst mal beiseite legen.

@apeter2 danke für dein Beispiel

Warte erst mal das Gutachten ab. Bei nochmaliger Betrachtung deiner Bilder sieht es äusserlich nicht so schlimm aus wie bei mir damals. Ich hatte im Bereich Türausschnitt/Radhaus einen schönen Knick weswegen es hier neues Blech gab, das sieht bei Dir dem Bild nach eher harmlos aus.

Was ich allerdings nicht beurteilen kann ist der Treffer auf die Felge, da kann's natürlich noch böse Enden!

Hab damals keine Bilder gemacht - konnte das Elend nicht sehen, und meine Frau durfte selbst zur Werkstatt fahren und das klären 😛

@petpetson, das hat mit dem Restwert herzlich wenig zu tun. Für die Versicherung ist ausschließlich der Wiederbeschaffungswert ausschlaggebend, der sich auch nicht ändert, wenn das Unfallfahrzeug repariert und weiter genutzt wird. Der Restwert ist nur das, was Du bei einem Totalschaden für das Wrack noch bekommst, wenn Du es verkaufst, daher ja der Begriff RESTwert. Dieser Betrag wird bei der Erstattung vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Die Differenz bekommst Du ausgezahlt (zuzüglich Deiner weiteren Auslagen, evtl. Nutzungsausfall etc.). Beide Beträge werden vom Gutachter ermittelt, ebenso die voraussichtlichen Reparaturkosten.

Niemand kann einem Geschädigten verbieten, seinen wirtschaftlichen Totalschaden wieder in Stand zu setzen und zu nutzen. Man hat halt unter Umständen keinen Anspruch auf Erstattung der in dem Fall höheren Reparaturkosten (siehe 130%-Regel). Man bekommt in jedem Fall mindestens den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, eventuelle Auslagen (Abschleppkosten, Standgebühren, evtl. Kosten für die Zulassungsstelle etc.) und einen Nutzungsausfall ersetzt. Die Kosten für den eigenen Anwalt rechnet dieser direkt mit der Versicherung ab. Ob man das Unfallfahrzeug repariert, oder das Wrack verkauft und sich ein anderes Auto beschafft, hat auf den ganzen Prozeß keinen Einfluß.

Als Geschädigter sollte man sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, sonst wird das ein Eiertanz ohne Ende, bei dem ein Laie nur verlieren kann (wer kennt z.B. alle relevanten BGH-Urteile?). Man muß sich dann auch nicht mit dem gegnerischen Halter auseinandersetzen, der hier ganz offensichtlich seiner Pflicht gegenüber seiner Versicherung nicht nachkommt. Das übernimmt dann ebenfalls der Anwalt, den die Versicherung des Verursachers bezahlt. Wenn der andere Halter eh schon so drauf ist, ist Ärger absehbar. Also besser gleich über einen Anwalt regeln, das schont die Nerven. ;-)

Man muß übrigens ein höheres Restwertangebot der gegnerischen Versicherung, was zur Minderung der Auszahlung führt, nicht in jedem Fall akzeptieren. Hier unbedingt beraten lassen, da gibt es BGH-Urteile zum Thema! Siehe zum Beispiel VI ZR 673/15 vom 2016-09-27. Ohne Anwalt ist das fast aussichtslos. Ich hatte einen solchen Fall Anfang des Jahres selbst, der mich am Ende quasi zu meinem 4F geführt hat, nachdem Ende Dezember ein kleiner VW (war ein Up oder Fox) den Kofferraum meines Octavia als Garage zu nutzen versucht hat. Wir wissen jetzt aus erster Hand, daß er da nicht komplett reinpaßt. Na jedenfalls mußte ich mich aus diesem Grund auch mit der ganzen Thematik auseinandersetzen. :-)

Wenn Du den Audi reparieren lassen willst, solltest Du Dich unbedingt näher mit der 130%-Regelung befassen. Bei einer Reparatur bei Porsche könnte das sportlich werden. ;-)

Anwalt nehmen. Ich hatte das 2013 durchgemacht, ein A4 B5 rauschte hinten in meinen A3 rein, während ich an der roten Ampel anhielt. Gab zum Glück kein Rumgeeiere wegen der Schuldfrage, er hatte in Anwesenheit der Polizei die Schuld eingestanden. Ca. 1h später nach Verlassen der Unfallstelle klingelte schon mein Handy und die gegnerische Versicherung wollte proaktiv alles regeln.

Bin dann aber trotzdem zu einem Verkehrsrechtsanwalt (nur virtuell, alles über Telefon, eMail und Post regeln können), der zusammen mit meinem von mir ausgesuchten Gutachter alles geregelt hatte. Anfangs hatte ich meine ADAC-Rechtschutz dafür "angezapft", aber schlussendlich wurden auch diese Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.

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Also ich finde auch der sieht doch sooo schlimm nicht aus..
Der auf dem Bild unten ist Schrott

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Wieso immer gleich den Anwalt?
Den Schaden schätzt ja der Gutachter ab und es liegt dann an einem selbst ob man es reparieren lässt oder etwas preiswerter nur dss nötigste. Würde auf jeden Fall eine Werkstatt meines Vertrauens um Kostenschätzung bitten um Vergleich zu haben.
Hatte einmal ähnlichen Fall mit einem 17 Jahre alten Focus. Wollte diesen nur noch 3 Jahre fahren und habe nur das wichtigste reparieren lassen. Ist dann mit 365 tkm am Rost gestorben..
(Bei Audi trifft das aber nicht zu).

Du solltest dir nur im Klaren darüber sein, dass ein Gutachter keine neutrale Instanz ist. Er wird von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt und handelt in deren Interesse.

Und was ist deren Interesse? Die Reparaturkosten möglichst aufzubauschen, damit das Auto ganz knapp als wirtschaftlicher Totalschaden da steht. Dann bekommst Du nämlich den Wiederbeschaffungswert ausbezahlt, die Versicherung kassiert dafür dein Auto und verkauft es in den Osten. Das ist für sie im Endeffekt günstiger, als dir die Reparatur zu bezahlen.

Ob du für den Wiederbeschaffungswert auf Anhieb ein gleich gutes Auto findest, ist die große Frage. Ob du dich auf einen Rechtsstreit einlässt und auf eigene Kosten ein Gegengutachten erstellst, die nächste Frage.

Ich würde, wenn es meinen Dicken erwischt, mir die Reparaturkosten ausbezahlen lassen und das Auto günstig reparieren lassen.

Das wird jetzt off-topic, aber das möchte ich nicht unkommentiert so stehen lassen.

Zitat:

@Emeraldbaysreturn schrieb am 19. Juli 2021 um 09:22:30 Uhr:


Du solltest dir nur im Klaren darüber sein, dass ein Gutachter keine neutrale Instanz ist. Er wird von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt und handelt in deren Interesse.

Das stimmt so nicht. Als Geschädigter bekommst Du auch Deinen Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Bei Deiner Logik arbeitet Dein eigener Anwalt dann ebenfalls gegen Dich?

Wer wen bezahlt, spielt keine Rolle. Und grad der Gutachter MUSS neutral sein. Es gibt exakte Vorgaben, an die er sich zu halten hat. Sein Gutachten muß einer Überprüfung standhalten, sonst ist es wertlos. Da stehen unter anderem auch genaue Angaben drin, wie die einzelnen Posten ermittelt wurden. Wie das zu erfolgen hat, ist vorgegeben, das kann sich der Gutachter nicht je nach Wunsch des Auftraggebers aussuchen.

Hattest Du schonmal einen Unfall? Als Geschädigter? Kannst Du mit eigenen Erfahrungen aufwarten? Es liest sich nämlich nicht so. Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber was Du schreibst, stimmt so schlicht nicht.

Den Gutachter beauftragt der Geschädigte, oder dessen Anwalt, in aller Regel selbst. Dieses gesetzlich gesicherte Recht wird keineswegs dadurch unterlaufen, daß der Gutachter vom Unfallverursacher zu bezahlen ist. Das wäre auch völlig paradox. Das Gutachten ist keine Gefälligkeit der gegnerischen Versicherung, sondern Teil des Dir entstandenen Schadens, und der ist zu ersetzen.

Fakt 1:
Die Versicherung kassiert gar kein Auto, wenn Du Dir den Wiederbeschaffungswert auszahlen läßt. Darauf hat sie zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Anspruch. Es ist DEIN Auto, bis DU es verkaufst!

Die Versicherung DARF und WIRD Dir ein höheres Restwertangebot machen, als im Gutachten steht. Diesen höheren Restwert würde sie gern vom Wiederbeschaffungswert abziehen. Aber wie oben schon geschrieben, sogar mit Angabe eines Referenzurteils des BGH, muß man dieses Angebot nicht in jedem Fall akzeptieren. Das hängt von gewissen Rahmenbedingungen ab. Kann man das Angebot _begründet_ ausschlagen, MUSS die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert laut Gutachten erstatten. Und wenn man einen Anwalt beauftragt, WIRD sie das auch tun, weil eine Klage auf Grundlage des BGH-Urteils IMMER zu Ungunsten der Versicherung ausfallen wird.

Genau diesen Fall hatte ich selbst: ich hatte nach 3 Werktagen mein Gutachten mit einem Restwert von 350 Euro für mein Auto. Die Werkstatt wo mein Auto nach dem Unfall abgestellt war, hat es dann auch noch am selben Tag zu diesem Preis aufgekauft. Das Angebot der Versicherung, von einem Aufkäufer der 1250 Euro gezahlt hätte, kam erst 2 Wochen später. Die Versicherung hat erstmal nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich der 1250 Euro überwiesen. Mein Anwalt hat der Versicherung auf Grundlage des oben genannten BGH-Urteils klar gemacht, daß das Auto nicht für 1250 Euro an den genannten Aufkäufer verkauft werden KANN, weil es bereits zum Restwert laut Gutachten verkauft wurde. Das ist legal, weil das Gutachten für den Restwert ausschließlich _regionale_ Aufkäufer berücksichtigen muß. Und zwar in MEINER Region. Der von der Versicherung genannte Aufkäufer war rund 500 Kilometer entfernt. Außerdem wurde er über eine _überregionale_ Verwerterbörse ermittelt, auf die ich gar keinen Zugriff hatte. Sein Angebot konnte also gar nicht von mir berücksichtigt werden.

Die Versicherung hat mir die fehlenden 900 Euro ohne jede Diskussion oder Rückfrage recht zügig nachgezahlt!

Und welches Auto haben die jetzt kassiert? Genau, gar keins. Wie auch, es gehörte denen zu keinem Zeitpunkt.

Anders läge der Fall zum Beispiel, wenn das Auto noch nicht verkauft ist, wenn Du das Angebot erhältst. Dann darf und wird die Versicherung den höheren Restwert richtigerweise abziehen (Schadenminderung, völlig normale Vorgehensweise). Aber auch dann hast Du keinen Nachteil, da das Angebot eines solchen Ankäufers rechtlich bindend ist, Du bekommst also Deine Kohle in JEDEM Fall. Also auch hier KEIN Nachteil für den Geschädigten. Man muß in dem Fall nichts weiter tun, als dem Ankäufer mitzuteilen, daß man sein Angebot annimmt. Dann kommt der, holt das Auto kostenfrei ab, und zahlt Dir das Geld laut seinem Angebot aus. Kein Aufwand für Dich.

Fakt 2:
Die Versicherung hätte wegen der 130%-Regel nichts davon, wenn das Auto nur "knapp" ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Solange das Fahrzeug für maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes Gutachten-konform repariert werden kann, muß die Versicherung das auch bezahlen. Die Chancen das zu vermeiden, liegen für die Versicherung bei einem haushohen Totalschaden besser, weil dann die 130% unter Umständen nicht einzuhalten sind... was für die Versicherung dann billiger käme.

Fakt 3:
Die Versicherung zahlt keine Reparaturkosten, wenn das Auto nicht repariert wird. Die zahlen das nur, innerhalb der 130%, wenn das Auto _tatsächlich_ zu diesem Preis repariert wurde. Die Reparatur darf auch mit gebrauchten Teilen erfolgen, muß aber Gutachten-konform sein. Also nichts mit "ich nehm die dicke Kohle und laß es dann billig irgendwo flicken". Auch das kann man ganz leicht aus den reichlich im Netz vorhandenen Erklärungen zur 130%-Regel herauslesen.

In diesem Fall ist auch das Restwertangebot vom Tisch, da eine Reparatur und ein Verkauf einander ausschließen. Die Versicherung kann nicht auf dem Verkauf beharren, wenn die Reparatur innerhalb der 130% möglich ist.

Nur wenn die Reparaturkosten die 130% übersteigen und Du trotzdem reparieren willst, fällst Du auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertangebotes der Versicherung zurück. Aber auch hier wird kein Auto "kassiert". Also gut nachrechnen, bevor man eine Entscheidung trifft, da kann es schnell mal um einige tausend Euro gehen.

Fakt 4:
Die Versicherung hätte wohl eher etwas davon, wenn es KEIN Totalschaden wäre. Wenn die Reparatur nämlich billiger als die Wiederbeschaffung wäre, würde die Versicherung auch weniger auszahlen müssen. Fällt Dir auf, wo Deine Theorie hinkt? Welche Motivation soll die Versicherung haben, einen Totalschaden zu bevorzugen?

Fakt 5:
Daß es in jedem Fall um den Wiederbeschaffungswert geht, ist keine Erfindung der Versicherungen. Was sollten Sie denn sonst ersetzen? In das Gutachten gehen auch so Dinge mit ein, wie der Allgemeinzustand des Fahrzeugs (unabhängig vom Unfallschaden). Ein lückenloses Scheckheft und ein offensichtlich gepflegtes Auto wird entsprechend höher bewertet, als eine ungepflegte Rostlaube mit Reparaturstau. Man sollte eigentlich keine Schwierigkeiten haben, einen _gleichwertigen_ Ersatz zu finden. Ich konnte mich in diesem Punkt jedenfalls absolut nicht beklagen.

Fakt 6:
Genau diese Art von "Wissen" ist der Grund, warum Leute in so einem Fall besser einen Anwalt die Sache regeln lassen sollten. Nichts für ungut, ist nicht böse gemeint.

Hast Du mit fremdverschuldeten Unfällen andere Erfahrungen gemacht? Dann laß es uns wissen. Aber bitte nichts aus der Kategorie "ich kenn da einen, der hat mal gehört, daß ein Kumpel der Schwester seines Schwagers Urenkel....". ;-)

Fakt 7:
Wir schweifen vom Thema ab. ;-)

Zitat:

@baustein1 schrieb am 19. Juli 2021 um 07:21:36 Uhr:


Wieso immer gleich den Anwalt?

Weil die Gegenseite (häufig die Versicherung) mit diversen Tricks arbeitet und dort ebenfalls Anwälte/ Justiziare dazu einsetzt.

Ich habe sonst nie einen Anwalt zu Rate gezogen, aber hier - als ich Geschädigter nach einem Verkehrsunfall war - war es sehr sinnvoll, um:

+ über meine realistischen Ansprüche und Rechte Kenntnis zu erlangen (also auch, was man eben nicht einfordern kann),

+ um diese Rechte durchzusetzen,

+ um den ganzen Papierkram erledigt zu bekommen(!).

Zum Beispiel strich bei mir die Versicherung einen Schadenswertanteil aus dem Gutachten in Höhe von ca. 600...800 Euro, mein Anwalt informierte mich, dass das ein typisches Spiel sei und empfahl Klage einzureichen. Ich stimmte zu und mit der tatsächlichen Klageeinreichung bezahlte die Versicherung sofort den offenen und von ihr abgezogenen Betrag.

Zitat:

@baustein1 schrieb am 19. Juli 2021 um 07:21:36 Uhr:


Wieso immer gleich den Anwalt?
Den Schaden schätzt ja der Gutachter ab und es liegt dann an einem selbst ob man es reparieren lässt oder etwas preiswerter nur dss nötigste. Würde auf jeden Fall eine Werkstatt meines Vertrauens um Kostenschätzung bitten um Vergleich zu haben.
Hatte einmal ähnlichen Fall mit einem 17 Jahre alten Focus. Wollte diesen nur noch 3 Jahre fahren und habe nur das wichtigste reparieren lassen. Ist dann mit 365 tkm am Rost gestorben..
(Bei Audi trifft das aber nicht zu).

Ich möchte den noch länger fahren, hab ihn ja erst seit 3 Monaten.
Ein gutes und Gepflegtes Auto ist schwer zu finden, hab ein halbes Jahr gesucht bis ich was für mich akzeptables gefunden hab.
Für mich ist das praktisch ein Neuwagen 😁

Also morgen kommt er fix zu VW/Audi bzw. Porsche, dann kommt der Gutachter mal, den gleich die Werkstatt beauftragen wird.
Werd auch mit dem Meister kurz reden, dass ich das Auto unbedingt behalten möchte.
Zur Sicherheit hab ich dann am Donnerstag noch den Termin mit dem Juristen.
Ab Freitag Urlaub, mit Glück können die ihn noch bis Anfang kommender Woche fertig machen und ich bin on the road again ans Meer 🙄

Mir ist in Polen ein Verkehrsteilnehmer hinten aufgefahren (nicht auf den Audi). Ich habe den Unfallverursacher dazu gebracht, am Unfallort zu bleiben. Ich habe geschafft, die Polizei zum Unfallort zu bekommen - für den Unfallbericht. Dann habe ich zu Hause einen Gutachter beauftragt und den Schaden dem gegnerischen Versicherungspartner gemeldet. ein paar Wochen später hatte ich das Geld nach Gutachten.
Alles ohne Anwalt.

Natürlich kann es auch Fälle geben, wo man ohne Anwalt verar...t wird. Muss aber nicht.

Zitat:

@Antaiir schrieb am 19. Juli 2021 um 11:35:36 Uhr:


Das wird jetzt off-topic, aber das möchte ich nicht unkommentiert so stehen lassen.

[

Fakt 7:
Wir schweifen vom Thema ab. ;-)

Zu diesem Fakt gebe ich dir uneingeschränkt Recht. Ansonsten...😛

Haben uns heute die digitale Wasserwaage geschnappt und mal an die Räder gehalten, kann man nicht perfekt messen aber das eine Rad scheint im selben Messfehler Bereich zu liegen wie das andere.

Kollege meinte, der Sturz wirkt wohl leicht anders wegen der Delle oben, hoffe da hat er recht 😁

Zitat:

@Herr_Inschenioer schrieb am 19. Juli 2021 um 20:01:34 Uhr:


Kollege meinte, der Sturz wirkt wohl leicht anders wegen der Delle oben, hoffe da hat er recht 😁

Na ich sage mal, ein leicht verstellter Sturz allein ist noch kein Problem, damit kann man schon noch ein paar Meter fahren. Es darf halt nichts am Fahrwerk gebrochen oder gerissen sein, das wäre potentiell lebensgefährlich.

So ein Fahrwerk hält eigentlich schon bissl was aus, sonst wäre ja nach jedem Schlagloch ein neues fällig. Wenn das Malheur auf dem Parkplatz bei entsprechend geringem Tempo passiert ist, reden wir ja noch von relativ niedrigen Aufprallenergien. Es würde mich wundern, wenn außer den Schrammen an der Felge noch mehr am Fahrwerk passiert ist. Wenn, dann hat sich vielleicht eher die Felge selbst verzogen, das ist mir auch schon passiert.

Ich drück Dir und Deinem Dicken auf jeden Fall die Daumen. Das ganze sieht aber wirklich nicht soooo schlimm aus, als daß man den schon abschreiben müßte. :-)

@Antaiir Danke dir!

Also Auto steht jetzt in der Werkstatt, Meister hat mir noch kurz nachgesehen was der Listenpreis wäre, 5000€.
Das ist also das Minimum mit dem ich rechnen muss, damit wird es schon knapp.

Hab ihn gebeten das gut zu kalkulieren, damit es sich irgendwie ausgeht, jetzt kann ich wohl nur noch abwarten und hoffen ...

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