Wirtschaftlicher Totalschaden an S-Klasse - reparieren lassen oder nicht

Mercedes S-Klasse W221

Hallo,

da hier doch einige Profis unterwegs sind, würde ich mich über einige Meinungen freuen. Ein Teil wurde ja bereits hier besprochen.

Zum Wagen: W221 - S320 CDI BJ 2006 - KM 170.000
Unfall: Ich unschuldig, Auto stand auf dem Parkplatz, Unfallverursacher hat Schuld, polizeilich aufgenommen.

Nun habe ich vom Gutachter erfahren, dass sich der Schaden auf über 21.000€ beläuft. Laut der DAT Fahrzeugbewertung hatte der Wagen zuvor einen Wert von 20.780€.

Die Frage: Lohnt es sich den Wagen reparieren zu lassen? Wenn ja/nein, weshalb?

Nehme ich das Geld, bekomme ich die 20780€ ausgezahlt. Nehme ich das Geld und den Wagen, bekomme ich 30% weniger und kann den Wagen selber verkaufen (komme ich dadurch zu mehr Geld?)

Laut mobile.de gibt es keine S-Klassen mit den gleichen Ausstattung, den KM, etc. pp. für knapp 21.000€, sondern erst ab 25.000€.

Ich freue mich auf eure Meinungen.

Beste Antwort im Thema

Moin,

also die Freundlichen sind sicher nicht billig,aber das Gutachten würde mich mal aus reiner Neugierde interessieren. Mich würde echt interessieren, was da Alles im Gutachten steht. Kaum zu glauben, dass der Schaden über die 20 geht.

Gruß aus HH

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Geld nehmen und das Auto in einer anderen Werkstatt reparieren lassen!!!!
Von dieser Werkstatt lässt du dir eine Rechnung geben über die Teile, Arbeitsleistung usw.
Diese Rechnung schickst du an deine Versicherung und bekommst Dafür einen Gegenwert, in deinem Fall die 19% MwSt welche du erst abgezogen bekommen hast!
natürlich nur für die Höhe der Reparaturkosten in der freien Werkstatt.

Bsp. Die Rep. Kostet 10000 Euro davon bekommst du 19% von der Versicherung wieder also 1900 Euro da du belegen kannst das dass Fahrzeug wieder mit neu oder Gebrauchtteilen sowie Arbeitsleistung in einen Verkerssicheren Zustand gebracht worden ist, für diese Rechnung bezahlst du ja 19% MwSt.
Eigentlich recht einfach, bei einer fiktiven Abrechnung bekommst du ja die 19% MwSt nicht da keine Teile oder Arbeitsleistung erbracht wurde, kannst du aber Nachweisen das es doch so ist bekommst du sie halt wieder!
Hoffe verstehst wie ich das meine.

Außerdem hast du bei einen nicht selbst verschuldeten Unfall natürlich einen Anspruch auf einen Ersatzwagen, anderes sieht es aus wenn du selber schuld hast.
Dieser Mietwagen kostet auch keine 129 Euro, das ist halt eine Art Standartpreis von Mercedes bzw MB Rent oder Topcar, der Preis steht auch auf jedem Leihwagen drauf welchen du auf Kulanz bekommst im Garantiefall USW.
Die Versicherung bezahlt im Endeffekt nur ca 49-59 Euro pro Tag für dieses Fahrzeug, die haben halt Verträge mit Mercedes USW......

Da sind wir auch beim nächsten Thema, warum willst du Nutzungsausfall wenn du einen Leihwagen hast?
Eins geht nur!
Auch wenn du ihn in einer anderen Werkstatt reparieren lasst wirst du keinen mehr bekommen, lies mal das Gutachten, da wird eine Reparaturdauer von so und soviel tagen draufstehen und ich denke mal die hast du fast rum oder schon überzogen gesehen an der Nutzungsdauer deines Leihwagens.

Wie kommt man eigentlich auf 4 Wochen Reparaturdauer? Ich schätze diesen Schaden mal auf 600-700 AW Arbeitsleistung bei Mercedes, dass sind ca 7 Werktage inkl. Lackierung und Richtbank!
Es ist halt nicht mehr so wie früher das man damit Geld verdienen kann in Unmengen, es ist so geregelt das du nach einem Unfall finanziell nicht besser da stehst als davor und das Wissen halt alle.

P.s. Deine Selbstbeteiligung wird bei einer Auszahlung auch noch abgezogen......

MfG
Christian

Der erste Kostenvoranschlag (ohne sich das Auto live angeschaut zu haben): 12.000€.

Zitat:

Original geschrieben von Volvodriver1985



Bsp. Die Rep. Kostet 10000 Euro davon bekommst du 19% von der Versicherung wieder also 1900 Euro

Christian

Hier irrt der Christian: 10.000 hat er sicherlich brutto gemeint - also "Grundpreis - das ist die 100-%-Basis - plus Märchensteuer 19%-

Der Geschädigte wird daher "nur" 19/119 % dessen erhalten, was er einer Firma brutto gezahlt hat (und auch nur, wenn er eine entspr. Rechnung vorlegen kann...) = 1.596,66 €.

In Zukunft also besser aufpassen im Matheunterricht...

Hallo,
um genau zu sein sind es 1596,64 Euro sprich wir müssen Cent genau runden 😉, aber wir wollen ja hier mal nicht klugscheißen oder? 🙂 🙂 🙂
außerdem meinte ich mit 10000 Euro natürlich de Netto Rechnungsbetrag 😁 😁 😁
Ne Spaß bei Seite es ist halt nur ein beispiel gewesen um es ihn einfach zu verdeutlichen.....
jedoch hast du gut aufgepasst und ich freue mich das du es sonst bestätigen kannst.
Viele wissen halt nichts über diese Regelung usw.

p.s. bei 12000 Euro bekommst du genau 1915,97 Euro wieder.

Mfg
Christian

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Zitat:

Original geschrieben von Volvodriver1985


Viele wissen halt nichts über diese Regelung usw.

Christian

Und insoweit war Christians Beispiel äußerst hilfreich...

Zitat:

Original geschrieben von vwpassat2009



Nun habe ich vom Gutachter erfahren, dass sich der Schaden auf über 21.000€ beläuft. Laut der DAT Fahrzeugbewertung hatte der Wagen zuvor einen Wert von 20.780€.

Aufpassen! Eine DAT Fahrzeugbewertung ist in einem Haftpflichtschadenfall nicht richtig angewendet!

Der Gutachter MUSS den Wiederbeschaffungswert an dem regionalen Markt (100-200 Kilometer Umkreis um Deinen Zulassungsbezirk) ermitteln!

Ich meine, dass die Rep.-Kosten durchaus --> 20 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen dürfen... Das kann dem Unfallgegner, der ja zunächst für den Schaden haftet - danach erst kommt die Versicherung - durchaus zugemutet werden.

Zudem - bei der Wiederbeschaffung fallen Kosten an... Die Suche nach einem FZG ist mit Kosten verbunden - die Zulassung auf den Erwerber kostet ebenfalls...

Hier fand ich einen Hinweis, dass bis zu 130 $% zu zahlen sind:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/totalschaden.php

Nach BGH ist erst jenseits der 130 %-Grenze eine Reparatur wirtschaftlich unsinnig.

Wenn ich den Text lt. Link richtig verstanden habe, muss der Wagen dann aber sachgerecht entspr. Gutachten repariert und weiterhin vom Halter genutzt werden..

Ist zwar richtig, wurde hier nun aber bereits mehrfach erwähnt.

Ohne die genauen Zahlen zu kennen :

Ich gehe davon aus das der Gutachter frei und unabhängig war und nicht
"versicherungsgesteuert" und das der TE den selber beauftragt hat und
nicht die Versicherung. Ansonsten hätte ich schon an den ermittelten
Zahlen zur Reparatur und den restwerten so meine Zweifel.

Grundsätzlich:
Reparatur ist möglich bei einer Schadenshöhe von WBW + 30 %
Alles was darüber liegt ist eine echer Totalschaden und wird von der
Versicherung, auch im Haftpflichtschadensfall, so abgehandelt.

Mit diesen 30 % "überhin" wird das Integritätsinteresse gewahrt und die Reparatur ist
dann auch mit bestimmten Bedingungen verknüpft.
Vollständig und gemäß Gutachten und weitere 6 Monate Nutzung des
PKW´s und ggf. eine entsprechende Kontrolle der auszahlenden
Versicherung. Sach- und fachgerechte Reparatur mit entsprechendem Nachweis.

Lass Dir das also vom Anwalt erklären.

Überhaupt ist die Einschaltung eines Anwalts die beste Empfehlung.
weil im Haftpflichtschadensfall die Gegenseite die Anwaltskosten übernehmen muss.
( Stichwort "Waffengleichheit" )

Wer meint die Angelegenheit ohne Anwalt regeln zu können, wird sicherlich
den einen oder anderen Geldschein liegen lassen, den er bekommen könnte,
wenn er gewußt hätte dass ...... usw........

mfg
der Slowfox

Das Gutachten habe ich nun endlich erhalten und den Termin beim Anwalt auch wahrgenommen. Es ist wie folgt aus:

Wiederbeschaffungswert liegt bei etwa 21T Euro. Der Restwert bei etwa 9T Euro. Das heißt würde ich das Auto und das Geld nehmen, dann würde ich minus Mehrwertsteuer nur 9T Euro bekommen.

Selbst beim günstigsten Anbieter, den ich nun gefunden habe, müsste ich für die Reparatur (bei MB sind auch neue Reifen drinnen, da diese beschädigt wurden) knapp 6000€ ausgeben. Dann vielleicht noch ohne Rechnung, also keine MWst. Erstattung.

Am Ende bleiben mir also 3000€ "Gewinn" und ich hab dann weder Garantie noch Rechnung noch eine ordentliche Reaparatur, daher denke ich, dass ich den Wagen doch bei MB reparieren lasse.

Was denkt ihr?

Guten Morgen,

Quatsch !!!

WBW minus Restwert = Auszahlungssumme ( 21T minus 9T = 12T )

Die Versicherung ersetzt dir das Fahrzeug mit einem
Wert von 21000 Euro ( vollständig ), allerdings bietet Dir ein
Aufkäufer 9000 Euro für den "Unfallschrott"
( der Wert ist der Restwert ).

Deshalb sind gerade diese Zahlen so wichtig und hoffentlich auch von
einem freien Gutachter ermittelt worden. Gerade hier kannst Du schon
sehen wo dein Geld ggf. "flöten" geht.

Varianten der Abrechnung:
Also: A
Du bekommst 21000 Euro für das Fahrzeug = 12000 von der Versicherung
plus die 9000 vom Aufkäufer. Mietwagen im normalen Rahmen keine
Probleme, im Gutachten sind normalerweise 12-14 Tage Ersatzbeschaffung,
ab Zustellung des Ergebnisses, ausgeschrieben

oder: B
Du kaufst das Auto selber für 9000 Euro und nimmst nur die 12000 von
der Versicherung. ggf. Wertminderung ? und meißtens Probleme mit
der Mietwagenrechnung

oder : C
Du reparierst das Auto für max 21000 plus 30%
( 27300 Euro Obergrenze Fahrzeugschaden )
Bis zu einer Schadenshöhe von 27300 Euro wäre dein Wagen noch reparaturfähig
und müßte in voller Höhe ausgeglichen werden. Alle anderen Nebenkosten
muss ebenfalls die Versicherung übernehmen.

Falls Wertminderung noch anfallen sollte = der Betrag wird in die Schadenhöhe
mit eingerechnet, also aufpassen, dass er nicht über die WM in den echten
Totalschaden läuft.

Die Geschichte mit der MwSt. = lass Dir dass vom Anwalt erklären, ist nur relevant,
wenn Du komplett verkaufst ( A ) und einen Ersatzwagen beschaffst und Du einen
Beleg mit MwSt. benötigst.

mfg
der Slowfox, der bernd

Ich will dir nicht zu nahe treten aber wie lange möchtest du das denn hier noch diskutieren, willst du nicht irgendwann dein Auto wieder haben?

Ich würde den Schaden, wie von Anfang an geschrieben, bei MB reparieren lassen und gut ist. So vermeidest du unnötigen Stress mit der Versicherung und kannst von einer fachgerechten Durchführung der Reparatur ausgehen.

Nach fast einem Monat ist der Wagen repariert...

Soll das eine gute Wiederherstellung von Mercedes Benz sein?

Ich denke man kann hier reklamieren oder?

Ab zum unabhängigen Gutachter - das hättest Du wie ich empfahl auch vorher schon tun sollen.
Der Gutachter begleitet dann die Reparatur vorher/nachher und kann exakte Aussagen über die ordnungegemäße fachgerechte Reparatur machen.

Was ich da auf den Bildern sehe ist Pfuscharbeit.
Den hätte ich so erst garnicht entgegen genommen und den Gutachter auf den Hof der Werkstatt bestellt.

Viel Erfolg

Zitat:

Original geschrieben von vwpassat2009


Nach fast einem Monat ist der Wagen repariert...

Soll das eine gute Wiederherstellung von Mercedes Benz sein?

Ich denke man kann hier reklamieren oder?

Unfassbar, dass sowas an den Kunden gehen darf?

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