Wirtschaftlicher Totalschaden an S-Klasse - reparieren lassen oder nicht
Hallo,
da hier doch einige Profis unterwegs sind, würde ich mich über einige Meinungen freuen. Ein Teil wurde ja bereits hier besprochen.
Zum Wagen: W221 - S320 CDI BJ 2006 - KM 170.000
Unfall: Ich unschuldig, Auto stand auf dem Parkplatz, Unfallverursacher hat Schuld, polizeilich aufgenommen.
Nun habe ich vom Gutachter erfahren, dass sich der Schaden auf über 21.000€ beläuft. Laut der DAT Fahrzeugbewertung hatte der Wagen zuvor einen Wert von 20.780€.
Die Frage: Lohnt es sich den Wagen reparieren zu lassen? Wenn ja/nein, weshalb?
Nehme ich das Geld, bekomme ich die 20780€ ausgezahlt. Nehme ich das Geld und den Wagen, bekomme ich 30% weniger und kann den Wagen selber verkaufen (komme ich dadurch zu mehr Geld?)
Laut mobile.de gibt es keine S-Klassen mit den gleichen Ausstattung, den KM, etc. pp. für knapp 21.000€, sondern erst ab 25.000€.
Ich freue mich auf eure Meinungen.
Beste Antwort im Thema
Moin,
also die Freundlichen sind sicher nicht billig,aber das Gutachten würde mich mal aus reiner Neugierde interessieren. Mich würde echt interessieren, was da Alles im Gutachten steht. Kaum zu glauben, dass der Schaden über die 20 geht.
Gruß aus HH
51 Antworten
Nimm einen Anwalt! Wenn erst alles verfahren ist, kann der auch nicht mehr viel machen. Bei >20.000€ ist das der beste Weg gut aus der Sache raus zu kommen!
Zitat:
Original geschrieben von Bamberger_1
Nimm einen Anwalt! Wenn erst alles verfahren ist, kann der auch nicht mehr viel machen. Bei >20.000€ ist das der beste Weg gut aus der Sache raus zu kommen!
So war ja auch mein Rat.
@TE:
Da Du Dich nicht gut auskennst, kannst Du viele unnötige (teure) Fehler machen.
Nimm meinen ersten Beitrag in diesem Thema als Basis (auch die 30 % Reparatur über Wert), laß Dich beraten und entscheide dann (möglicherweise in Verbindung mit einer Rückmeldung hier).
lg Rüdiger:-)
Rüdiger hat schon richtigerweise auf die sog. 130% Regel hingewiesen. Die kommt daher, dass in Deutschland anerkannt ist, dass ein Auto auch einen gewissen emotionalen Wert hat. Um das Thema "wirtschaftlicher Totalschaden" musst du dir also absolut keine Sorgen machen, selbst wenn die Reparatur so teuer sein sollte, wie im Gutachten angegeben.
Was deine Frage zu dem Mietwagen angeht: Selbtsverständlich bekommst du die Kosten für einen Mietwagen nur dann erstattet, wenn du auch tatsächlich einen nimmst. Nimmst du keinen, dann bekommst du nur den Nutzungsausfallschaden erstattet, der dir duch die Nichtnutzung deines Fahrzeuges entsteht. Der läge nach dieser Liste bei 119 € pro Tag also etwas darunter.
Alles in allem würde ich dir auch dazu raten, den Schaden bei MB direkt reparieren zu lassen. So bekommst du die Kosten voll erstattet und musst dich um nichts weiteres kümmern.
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Okay danke. Ich hab jetzt einen Temin beim Anwalt ausgemacht und werde wohl doch bei MB reparieren lassen. Mal schauen, ich werde dann berichten.
Eigentlich ein schöner Schaden - soll heissen: den kann man günstig & gut wieder richten (bei Mercedes wird's natürlich NICHT billig).
Baut man die kaputten Teile erstmal ab, so sieht das ganze nochmals deutlich harmloser aus.
Schön wäre aber einfach mal diverse Summen zu wissen: Restwert, Wiederbeschaffungswert, Schadenswert.
Hier mit irgendwelchen Prozenten zu rechnen (und du reden/schreiben) wird auf Dauer ziemlich mühsam!
Der ist doch noch fahrbereit?! Also: Weiter gehts😁😁😁
Nein, wie gesagt Geld nehmen und für 5000 oder vlt noch weniger (bin ja kein Gutahcter) reparieren lassen, das schöne Auto🙂
Zitat:
Original geschrieben von Kujko
Schön wäre aber einfach mal diverse Summen zu wissen: Restwert, Wiederbeschaffungswert, Schadenswert.
Hier mit irgendwelchen Prozenten zu rechnen (und du reden/schreiben) wird auf Dauer ziemlich mühsam!
Außer dem aktuellen Restwert, hat der TE das doch alles geschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von vwpassat2009
Werden die Kosten dafür übernommen? Ich habe auch eine Privatrechtschutzversicherung.
Wenn der andere zu 100% Schuld ist! dann kostet dich das nichts.
Moin,
warum hast Du denn einen Termin beim Anwalt, wenn noch nicht mal klar ist, was Du eigentlich machen möchtest. Klingt Alles irgendwie merkwürdig. Und bezüglich Mietwagen wäre ich ganz vorsichtig, die Versicherung wird mit Sicherheit keine 129,- pro Tag als Nutzungsausfall zahlen. Und auch mit der Zeit wäre ich vorsichtig, meist ist bei 14 Tagen Schicht. Selbst, wenn die Reparatur nachweislich länger gedauert hat. Und ich bemerke es mal so hier, da ich das Alles schon durchhabe. Obwohl Alles sonnenklar war. Gut, kommt auf die gegnerische Versicherung an, aber die geben sich meist Alle nichts. Und das Dir die Versicherung 3200,- als Nutzungsausfall zahlt, kannst Du dir abschminken. Wenn Du mit 80.- pro Tag rechnest, liegst Du schon dicht dran.
Da es für mich so aussieht, dass Du gerne einen höchstmöglichen monetären Vorteil aus der Sache ziehen möchtest, nimm das Auto, nimm den Nutzungsausfall und lass Den in einer guten Werkstatt fertigmachen. Da kommen dann so von den Bildern geschätzte 6000-8000 raus. Würde ich natürlich vorher klären, wie schon von den Vorschreibern beschrieben. Du hast deinen Vorteil und Dein Auto wieder und Alles ist gut.
Und mit dem Restwert solltest Du auch aufpassen. Logischerweise setzen die einen Zeitwert /Wiederbeschaffungswert an. Wenn die Reparatur den übersteigt...Schrott, wie beschrieben, wirtschaftlicher Totalschaden. Also fragwürdig, warum die 30% abziehen würden, wenn Du Dir das auszahlen lässt. Die kehren die Reparaturkosten abzüglich MwSt. aus. Ansonsten muss Dir die Versicherung einen oder mehrere Käufer nachweisen, Die einen Restwert X zahlen, was die dann abziehen würden, aber nicht pauschale Prozente. Und können Die nur Einen nachweisen, Der dafür nur 2000.- ausgibt, können die auch keine 30% abziehen. Aber das kann man ohne Anwalt mit der Versicherung klären und sich bestätigen lassen. Und wenn Die dann rumzicken, kann man immer noch zum Anwalt gehen. Normal ist ja bei Totalschaden Auszahlung und dann gehört der Versicherung das Auto, aber da dieser Fall grenzwertig ist mit Totalschaden und Reparatur, sollte man Denen einfach mal auf den Zahn fühlen. Sind maximal 2 Telefonate, um dann entscheiden zu können, was man will.
Schönen Gruß aus HH
"Man" sollte hier GAR NICHTS machen...
Sondern das einem "knallharten" Anwalt "Verkehrsrecht" übergeben..
(Mal bei Mercedes nachfragen --- oder bei der Verkehrsredaktion einer Tageszeitung in Deinem Gebiet..
(die haben vermutlich keine "vorteilsgesteuerten" Verbindungen wie zwischen Werkstatt/Gutachter und Anwalt, den sie empfehlen...)
Hallo HeikoHam, genau wegen der Fragen die du aufwirfst, braucht der TE einen Anwalt. Wenn erst mal alles durch laienhafte Aktivitäten vermurkst ist, kann der beste Anwalt nicht mehr viel machen, denn die Versicherungen haben bestimmt gute Juristen die dann den Geschädigten OHNE Anwalt auseinandernehmen
Ich habe die vorläufige Kalkulation. Die Teile würden ungefähr 6000€ kosten und die Arbeit 12000€ + Mehrwertsteuer.
Außerdem meinte Benz, dass ich den Mietwagen vorerst nur so unter der Hand als nette Geste bekommen habe und das ich den auf gar keinen Fall zahlen muss.
Die Mehrwertsteuer würde ich bei Geldannahme dazu bekommen. Ich habe nun zwei Kostenvoranschläge in der Umgebung von zwei Werkstätten angefordert - sind in Erstellung. Zwei weitere Werkstätten meinten, dass sie den Schaden niemals so wie Daimler selbst reparieren könnten.
Das ist der aktuelle Stand der Sache.
Zitat:
Original geschrieben von Kujko
Eigentlich ein schöner Schaden - soll heissen: den kann man günstig & gut wieder richten (bei Mercedes wird's natürlich NICHT billig).
.....
Das ist m.E. anhand der wenigen Fotos schwer zu beurteilen - da sollte man das Gutachten anschauen.
moin,
habs nicht durchgelesen. bedenke, dass die versicherung, wenn sie dich auszahlen und nach gutachten/restwert abrechnen die mwst einbehalten.
gerade bei meiner mutter geschehen....privatwagen....
lg




