Wird Blinker langsamer wenn ich einen Anhänger anhänge?
Hallo
An meinem Auto (BMW E30, Jg. '89, keine check control oder sonstiges) beabsichtige ich mittels einem universalen E-Satz die originalen Rückleuchtenkabel anzuzapfen (Stromdiebe oder löten) und so den Anhänger mit Beleuchtung zu versorgen.
Frage:
Wenn kein Anhänger dran ist, und eine Blinkerbirne ausfällt, wird ja bekanntlich der Blinker schneller auf der Seite.
Dann müsste doch beim anhängen einer zusätzlichen Blinkleuchte (Anhänger dran), der Blinker langsamer werden? Ist das so? Wenn ja, dann würde bei Ausfall einer Anhängerblinkleuchte wieder die "Normale" Blinkgeschwindigkeit erreicht werden?
Soll das so sein, oder brauche ich ein Anhängerblinkrelais welches auch mit angehängtem Anhänger eine normale Blinkfrequenz erzeugt? Dann wäre es aber wiederum bei abgehängtem Hänger zu langsam?
Entweder ist ein Relais darauf ausgelegt 2 (ohne Anhänger) oder 3 Birnen (inkl. Anhängerblinker) pro Seite zu versorgen, und von dieser Last leitet sich doch auch die Frequenz ab? Dann wird es doch immer nur entweder bei Anhänger ab oder Anhänger dran richtig gehen? Wie geht das?
Mir wurde an anderer Stelle gesagt, die Blinkfrequenz wird bei Ausfall einer Anhängerblinkleuchte schneller um den Ausfall anzuzeigen. Woher soll denn das Auto wissen ob nun eine Blinkleuchte am Anhänger ausgefallen ist oder ob einfach garkeine Anhängerkupplung verbaut ist. Das wäre elektrisch ja das selbe?
49 Antworten
Moin Moin !
Vermutlich hat deine Unkenntnis zu einer ungenauen Fragestellung geführt, weswegen ich mit der Antwort
Zitat:
Danke für Ihre Anfrage.
Der Ausfall einer Blinkleuchte des Anhängers muss an ihrem Zugfahrzeug nicht angezeigt werden.
In der EU ist die Überwachung der Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben ( ECE R.48 )
Gemäss den Schweizer Vorschriften besteht zur Zeit diesbezüglich noch keine Pflicht.
nichts anfangen kann!
Die Frage ist nämlich nicht , ob die Überwachung des Anhängers vorgeschrieben ist , sondern ob die Überwachung des Zugfzgs vorgeschrieben ist in der Schweiz!
Entgegen verbreiteter Ansicht überwacht nämlich die zweite Kontrollleuchte nicht den Anhänger , sondern das gesamte Gespann! Im Klartext heisst das:
1. Solo gilt deine normale Kontrolleuchte
2. Im Anhängerbetrieb gilt die zweite Leuchte , wobei ein Ausfall dieser Leuchte nicht etwa anzeigt , dass der Anhänger nicht mitblinkt, sondern anzeigt, dass irgendwo am G
Gespann etwas nicht blinkt, also z.B. der Blinker vorne links am Zugfzg ausgefallen ist !
3. hast du diese Kontrolleuchte nicht , weil laut Antwort ja in der Schweiz diese für den Anhänger nicht vorgeschrieben ist , so wird dir also auch ein Ausfall des Fzgblinkers im Anhängerbetrieb nicht angezeigt, weil jetzt der Anhängerblinker die Stromaufnahme der ausgefallenen Fzgbirne übernimmt.
Eine Überwachung der Blinker des Fzges kann aber durchaus in der Schweiz vorgeschrieben sein! das geht aus der Antwort nicht zweifelsfrei hervor!
ganz davon abgesehen, ich würde die zweite Kontrolleuchte immer einbauen!
1. ist das so bei diesem Fzg vorgesehen , und vorgerüstet, es fällt also gar nicht auf
2. ist das mit Abstand am billigsten und einfachsten zu realisieren
3. ist das die bei weitem zuverlässigste (auch hinsichtlich der Lebensdauer) lösung
4. hat man eine wunderbare Kontrolle , und , was gerne vergessen wird , jede woche sehe ich mindestens 1 Fzg mit Anhänger, an welchem gar nichts geht, weil der Stecker vergessen wurde einzustecken! Kommt fast so häufig vor wie das mitlaufende Stützrad (ist sogar mir schon einmal passiert)
Die weit teurere und unzuverlässigere Lösung mit den zusätzlichen Steuergeräten , die auch mit weit mehr Einbauaufwand realisiert werden muss, kann einen nicht eingesteckten Stecker nicht erkennen!
MfG Volker
Zitat:
Ich verstehe nicht ganz, warum du nicht eine Lampe ins Ki baust wie vorgesehen, notfalls ein paar cm Strippe ziehst falls nicht vorhanden) und ein Relais mit C2-Anschluss steckst. Das dauert vielleicht höchstens eine Stunde, eher weniger. Es geht bei so einem Auto ja auch um die Originalität.
Aber ist deine Sache und geht mich auch nichts an.
Ich bevorzuge es immer eine Zusatzfunktion in ein bereits vorhandenes System zu integrieren, in diesem Fall die Blinkfrequenzerhöhung der bereits vorhandenen Fahrzeugeigenen Blinkkontrollleuchten. Ausserdem finde ich es schöner anzusehen, bzw. mag ich die extra Leuchte nicht sehen.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 8. August 2023 um 10:53:30 Uhr:
Die Frage ist nämlich nicht , ob die Überwachung des Anhängers vorgeschrieben ist , sondern ob die Überwachung des Zugfzgs vorgeschrieben ist in der Schweiz!Entgegen verbreiteter Ansicht überwacht nämlich die zweite Kontrollleuchte nicht den Anhänger , sondern das gesamte Gespann! Im Klartext heisst das:
Und auch wenn das Vorschrift wäre, wäre diese auch eingehalten, denn das Zugfahrzeug ist immer überwacht über die normalen Blinkkontrollleuchten die jedes Auto hat.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 8. August 2023 um 10:53:30 Uhr:
3. hast du diese Kontrolleuchte nicht , weil laut Antwort ja in der Schweiz diese für den Anhänger nicht vorgeschrieben ist , so wird dir also auch ein Ausfall des Fzgblinkers im Anhängerbetrieb nicht angezeigt, weil jetzt der Anhängerblinker die Stromaufnahme der ausgefallenen Fzgbirne übernimmt.
Eine Überwachung der Blinker des Fzges kann aber durchaus in der Schweiz vorgeschrieben sein! das geht aus der Antwort nicht zweifelsfrei hervor!
Nicht, wenn man meinen verlinkten E-Satz verwendet.
Im Post 7. Aug 0:44 kann man lesen, dass der Anhängerblinker nie den Strom der ausgefallenen Zug-Fzg. Birne aufnehmen kann, denn es ist eine Steuerbox dazwischen die den Strom des Anhängerblinkers über Dauerplus steuert, so dass die Bordeigene Blinkfrequenzerhöhung bei Ausfall eines Blinkers vorne links am Zug-Fzg. unbeinträchtigt weiter funktioniert.
Zug Fahrzeug sowie Anhänger sind dann überwacht.
Hallo,
noch ein allgemeiner Hinweis: Anstelle der zusätzlichen Kontrolleuchte kann man auch einen Summer, Piepser o.ä. verwenden, da die Kontrolle auch akustisch erfolgen kann. Man verschandelt sich dadurch das Armaturenbrett nicht.
Ansonsten hat man im Osten früher die Anhängerblinker einfach parallel zu den Fahrzeugblinkern geschaltet, bei lastabhängigen Blinkgebern blinkte es dann langsamer. Der Blinkgeber war da natürlich überlastet, aber bei nur gelegentlichem Anhängerbetrieb hielt er es schon aus.
Grüße
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Mit der originalen Dirne im KI wird auch nichts verschandelt. Einen Summer oder Pieper Stelle ich mir fürchterlich vor. Man kann auch am Himmel einen Boxhandschuh befestigen, der einem im Blinkertakt auf den Kopf haut.😁