Winterreifen von 8J auf 8S nicht möglich?
Hat jemand von Euch eine Ahnung, warum man die Winterreifen eines 8J TTS nicht auf einen 8S TT S-Line verwenden kann, obwohl Reifengröße, Felgengröße und Einpresstiefe identisch sind? Kann es sein, dass für bestimmte Felgen des alten Typs nur keine ABE für den Nachfolger vorliegt, obwohl alle Parameter identisch sind und dies in einer TÜV-Einzelabnahme nur Formsache wäre? Kennt jemand den technischen Hintergrund?
Beste Antwort im Thema
@pb joker: Möchtest Du Dich mit einer Information von Audi in der Hand, wonach die Felgen des einen Modells nicht auf das andere passen, nach einem Unfall mit einer Versicherung über Schadenersatzansprüche streiten? Auf solche Sachen warten Versicherungen doch nur (Von wegen fehlende Betriebserlaubnis und so) auch wenn ich Dir technisch ja durchaus folgen kann (im Gegensatz zu Audi). Ich denke, die 80 Euro für die TÜV-Abnahme sind für ein besseres Fahrgefühl gut investiert und werden durch die 1.000,- Euro, die man dadurch spart, dass man keine neuen Felgen kaufen muss, durchaus aufgewogen. Aber jeder hat natürlich sein eigenes Risikolevel.
23 Antworten
Zitat:
@gesli schrieb am 12. November 2016 um 14:47:57 Uhr:
Komme gerade vom TÜV. Hab die 18 Zoll tts 8j Felgen eintragen lassen. Wegen 80€ würde ich das Risiko nicht eingehen, dass die Versicherung bei nem Unfall nicht zahlt...
Wahrscheinlich hätte Dir der Tuev auch die Originalen für 80 EUR eingetragen.
(Spricht ja nichts dagegen)
Zitat:
@gesli schrieb am 12. November 2016 um 14:47:57 Uhr:
Komme gerade vom TÜV. Hab die 18 Zoll tts 8j Felgen eintragen lassen. Wegen 80€ würde ich das Risiko nicht eingehen, dass die Versicherung bei nem Unfall nicht zahlt...
Wie so oft wird Unwissenheit genutzt, um abzukassieren... bei gleichen Reifen und Felgendimensionen hättest Dir das sparen können.
@pb joker: Möchtest Du Dich mit einer Information von Audi in der Hand, wonach die Felgen des einen Modells nicht auf das andere passen, nach einem Unfall mit einer Versicherung über Schadenersatzansprüche streiten? Auf solche Sachen warten Versicherungen doch nur (Von wegen fehlende Betriebserlaubnis und so) auch wenn ich Dir technisch ja durchaus folgen kann (im Gegensatz zu Audi). Ich denke, die 80 Euro für die TÜV-Abnahme sind für ein besseres Fahrgefühl gut investiert und werden durch die 1.000,- Euro, die man dadurch spart, dass man keine neuen Felgen kaufen muss, durchaus aufgewogen. Aber jeder hat natürlich sein eigenes Risikolevel.
Deine Information von Audi , das die Teile nicht passen, hast Du ja selbst widerlegt ( nun mit Tuev).
Also weißt Du ja jetzt auch, was die Information wert war.
Ähnliche Themen
In dem Fall sparst du nicht nur fast 1000€ sonder im schlimmsten Fall mehrere 100T€ gar Millionen, wenn du sie hast.
Bei einem schweren Umfall wird die Versicherung dir das schon sagen, so wie vieles andere, was man so an seinem Wagen alles gemacht hat.
Da wird dann nämlich alles untersucht am Fahrzeug, also sind die 80€ schon gut angelegt.
Zitat:
@PointmanS3 schrieb am 13. November 2016 um 17:03:52 Uhr:
Deine Information von Audi , das die Teile nicht passen, hast Du ja selbst widerlegt ( nun mit Tuev).
Also weißt Du ja jetzt auch, was die Information wert war.
Wie ist es denn, wenn Du bei einem Unfall z. B. einen grundsätzlich eintragungsfähigen Frontspoiler montiert hast, dieser aber nicht in den Papieren eingetragen ist. Kann mir nicht vorstellen, dass das versicherungstechnisch keine Folgen bei einem Unfall hätte. Wenn keine Allgemeine Betriebserlaubnis für die Felgen auf diesem neuen Modell vorliegen, dann muss der Nachweis eben über eine Einzelabnahme erfolgen. Wenn kein Nachweis, dann wahrscheinlich spätestens im Falle eines Unfalles richtig Stress. Aber vielleicht gibt es hier einen Juristen oder sonstig Wissenden, der dazu mal fundiert etwas dazu sagen kann.
Zitat:
@Muelo schrieb am 13. November 2016 um 16:54:18 Uhr:
@pb joker: Möchtest Du Dich mit einer Information von Audi in der Hand, wonach die Felgen des einen Modells nicht auf das andere passen, nach einem Unfall mit einer Versicherung über Schadenersatzansprüche streiten? ...
Aber jeder hat natürlich sein eigenes Risikolevel.
Das gibt´s nichts zu streiten. Wer die Inhalte und Grundlagen der Einträge der EWG Übereinstimmungsbescheinigung kennt, weiß, daß sich dort eingetragene Felgengrößen auf Original Werksteile beziehen und diese eintragungsfrei sind, wenn sie mit den vorgegebenen Reifengrößen kombiniert werden.
Somit erübrigt sich auch eine Diskussion bzgl. Risikolevel 😉.
Schon gewußt? Dein TT ist gemäß Eintrag D2 des Fahrzeugscheins ein 8J - warum bloß? 😛
Zitat:
@pb.joker schrieb am 14. November 2016 um 12:43:09 Uhr:
Schon gewußt? Dein TT ist gemäß Eintrag D2 des Fahrzeugscheins ein 8J - warum bloß? 😛
Um das alte Kältemittel weiterverwenden zu können?
Genau - aber vom TÜV bitte sicherheitshalber vorher eintragen lassen 😁.