Winterreifen – Vmax- Aufkleber auch erforderlich bei MFA?
Hallo,
mein Polo (TDI/77kW) braucht lt. Zulassung H- Reifen.
Die beim Kauf mitbestellten Winterräder sind mit T- Reifen ausgerüstet.
Lt. StVZO §36 ist das kein Problem, wenn
“...die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist...“.
Was bedeutet “sinnfällig“?
Reicht eine Vmax- Warnung per MFA oder muss zwingend ein entsprechender Aufkleber angebracht werden?
Gruß
krassbat
26 Antworten
Nach dem genauen Grund zu fragen lohnt sich wohl nicht, aber eines steht fest:
Der Polo 1,6TDI mit 77kW hat größere Bremsscheiben, als der Polo 1,2 TSI mit 77kW.
Das "könnte" der Grund für den T-Reifen-Eintrag beim 1,2 sein.
Der 1,2 TSI hat übrigens 850kg Achslast vorn und nicht 770.
Das höhere zulässige Gesamtgewicht (90kg mehr) ist übrigens wiederum der Grund, das der TDI die größeren Bremsen bekommen musste.
Sodele, eine genaue Regelung oder ein Gerichtsurteil gibt es nicht zu dem Fall, MFA als Papperl-Ersatz. Mein Polizisten-Kumpel würde aber bei einer Kontrolle die MFA durchgehen lassen und benutzt diese auch selbst um eine Vmax-Warnung anzuzeigen. Er meinte mit der Begründung die MFA würde visuell wie auch akustisch warnen würde so manchen Beamten weichgekochen. Die Argumentation die MFA könne deaktiviert werden kann man mit dem Gegenargument, das Papperl lässt sich schnell abmachen, beseitigen. Fakt ist, eine Warnung der Vmax muss vorhanden sein!!!
Ich für meinen Teil lass es drauf ankommen. Nach Aussage meines Kumpels habe er oder einer seiner Kollegen noch nie nach dem Papperl geschaut. Kann aber immer sein, dass man einen Beamten erwischt der dies sehr genau nimmt.
Meine Info ist natürlich ohne Gewähr!!!
wo klebt denn das teil überhaupt? ich muss schon arg blind sein, falls bei mir einer sein sollte.
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danke @ KKMveritas.
Hat dein Kumpel erzählt wie teuer es ist, wenn man erwischt wird ohne Aufkleber?
Ich lass es auch drauf ankommen, egal wie teuer^^ Als Motorradfahrer ist man das gewohnt^^
Müsste so bei 5€ liegen. Das Bußgeld wird aber nur fällig wenn garnichts angebracht ist. Ob die MFA dieses Papperl ersetzt ist wie schon gesagt Auslegungssache, da es in der StVo nicht erwähnt wird. Ohne jeglichen Hinweis wird das Bußgeld fällig.
Frage ist hier natürlich dann auch der Versicherungsfall... was passiert wenn dir der Reifen platzen sollte und die Versicherung auf dumm macht und dir eine erhöhte Geschiwndigkeit unterstellt. Die sind dann bestimmt nicht so kulant wie machn eine Polizist. Aus diesem Grund immer ein Aufkleber im Handschuhfach halten, für denn Fall aller Fälle.
Zitat:
Original geschrieben von krassbat
@ SamEye
leider gibt es die Sommerreifendimension (185/60R15) als Winterreifen nicht als H-Reifen. Somit müsste man im Winter auf 195/55R15 zurückgreifen (passen auf die gleiche Felge). Somit wären die Winterreifen breiter als die Sommerreifen. Neben dem höheren Anschaffungspreis, wäre das auch nicht besser im Winter breitere Reifen als im Sommer zu fahren. Der Kraftstoffverbrauch von Winterreifen ist eh schon höher als bei Sommerreifen.
Bzgl. “sinnfällig“ ist dein Ansatz schon ganz gut, aber eine "juristische" Auslegung wäre wünschenswert.
=> Ich hoffe um den blöden Aufkleber herum zu kommen, da die MFA eine eindeutige Warnung herausgibt.
Hallo,
dann schau mal bei www.reifen.de rein. Dort bekommst Du 4 Angebote mit Speedindex H.
Gruß,
diezge
Habe gerade mal ein Limit in der MFA eingegeben.
Wenn man auf der Anzeige bleibt, wird das Limit auch beim Neustart des Motors angezeigt.
Fehlt halt nur der Verweis auf M&S-Reifen.
Da ich normalerweise mir den aktuellen Verbrauch anschaue, brauche ich im Fall der Fälle nur die Anzeige 3x nach oben tippen und das Limit wird angezeigt.
Ein Sticker kommt ins Handschuhfach und alles ist gut.
Vielen Dank euch allen bei der regen Beteiligung
krassbat
@KKMveritas:
"Frage ist hier natürlich dann auch der Versicherungsfall... was passiert wenn dir der Reifen platzen sollte und die Versicherung auf dumm macht und dir eine erhöhte Geschiwndigkeit unterstellt. Die sind dann bestimmt nicht so kulant wie machn eine Polizist. Aus diesem Grund immer ein Aufkleber im Handschuhfach halten, für denn Fall aller Fälle."
1. könnte dir die Versicherung auch durchaus mit Aufkleber eine erhöhte Geschwindigkeit unterstellen, denn der (oder auch die MFA-Warnung) regelt meines Wissens nicht die Geschwindigkeit, sondern der Fahrer.
2. reden wir hier doch wohl hauptsächlich über eine Kombination aus Reifen mit "T"-Index, die also auf 190km/h begrenzt sind und einem Auto, dem der Hersteller eine Höchstgeschwindigkeit von ebenfalls 190km/h bestätigt.
Das Auto kann also nur unter günstigen Bedingungen schneller fahren (wenn es denn nicht abgeregelt ist) als echte 190km/h.
Das weiß auch die Versicherung und wird in dieser Beziehung wohl nicht ernsthaft unterstellen wollen, dass man die zul. Geschwindigkeit der Reifen überschritten hat.
Außerdem wäre im Ernstfall ein Nachweis wohl kaum möglich, da die echten 190km/h, wenn überhaupt, ja nur unwesentlich überschritten sein könnten.
Es gibt aber auch GTIs und diese laufen ein wenig mehr als 190 und der zulässigen Toleranz.
Versicherungen finden immer einen Grund sich ihrer Pflicht zu entziehen. Mir ist schon klar, dass die MFA keine Geschwindigkeit regelt, bin ja nicht doof. Aber ein Verstoß gegen ein Gesetz welches in der StVo steht gibt der Versicherung schnell die Möglichkeit von ihren Vertragsabmachungen zurückzutreten, ist der Verstoß auch noch so klein. Wenn die Versicherung dir eine erhöhte Geschwindikeit unterstellt ist es wohl das eine, gibts du aber schon einen Verstoß zu (fehlender Hinweis der Vmax) so sind die schon sehr fein raus.
Ein Hinweis muss rein, das ist Fakt.
@KKMveritas:
"Es gibt aber auch GTIs und diese laufen ein wenig mehr als 190 und der zulässigen Toleranz."
Ja das stimmt natürlich und beim GTI lohnt sich für die Versicherungen auch eventuell ein Gutachten, wenn es um eine unterstellte deutlich Überschreitung der zul. Reifengeschwindigkeit geht.
Hier im Thread ging es dem TE, aber insbesondere um seinen TDI und der läuft nun mal offiziell gar nich schneller als 190km/h.
Grundsätzlich gebe ich die aber völlig recht, dass es manchmal an so Kleinigkeiten liegen kann, dass Versicherungen nicht zahlen. Nur im Falle des TE, würde es für eine Versicherung m.E. wirklich schwierig werden.
Bei unserem Corsa B hatten wir früher bei den "Q"-Winterreifen auf den Aufkleber verzichtet und der lief sogar offiziell 165km/h.
Mein Golf hat auch 190km/h Vmax. Bei dem brauche ich mir um diese Dinge keine Gedanken machen, da ein Reifen mit "T"-Index in den Papieren steht.
Zitat:
Original geschrieben von navec
@KKMveritas:
"Es gibt aber auch GTIs und diese laufen ein wenig mehr als 190 und der zulässigen Toleranz."Ja das stimmt natürlich und beim GTI lohnt sich für die Versicherungen auch eventuell ein Gutachten, wenn es um eine unterstellte deutlich Überschreitung der zul. Reifengeschwindigkeit geht.
Hier im Thread ging es dem TE, aber insbesondere um seinen TDI und der läuft nun mal offiziell gar nich schneller als 190km/h.
Grundsätzlich gebe ich die aber völlig recht, dass es manchmal an so Kleinigkeiten liegen kann, dass Versicherungen nicht zahlen. Nur im Falle des TE, würde es für eine Versicherung m.E. wirklich schwierig werden.
Bei unserem Corsa B hatten wir früher bei den "Q"-Winterreifen auf den Aufkleber verzichtet und der lief sogar offiziell 165km/h.
Mein Golf hat auch 190km/h Vmax. Bei dem brauche ich mir um diese Dinge keine Gedanken machen, da ein Reifen mit "T"-Index in den Papieren steht.
Da gebe ich dir widerrum auch recht, ein Auto das nur 190 läuft dürfte keine Probleme bereiten. Mein Kollege hat jetzt ein Problem dass seine Werkstatt keine 240km/h Papperl hat. Er macht es jetzt dann auch über die MFA, wobei ein 240km/h Aufkleber schon wieder etwas hat!