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Winterreifen – Vmax- Aufkleber auch erforderlich bei MFA?

Themenstarteram 20. September 2010 um 17:08

Hallo,

mein Polo (TDI/77kW) braucht lt. Zulassung H- Reifen.

Die beim Kauf mitbestellten Winterräder sind mit T- Reifen ausgerüstet.

Lt. StVZO §36 ist das kein Problem, wenn

“...die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist...“.

Was bedeutet “sinnfällig“?

Reicht eine Vmax- Warnung per MFA oder muss zwingend ein entsprechender Aufkleber angebracht werden?

Gruß

krassbat

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26 Antworten

ich denke mal, dass man um den Aufkleber nicht herum kommen wird, da man die MFA ja jederzeit umprogrammieren kann und dann diese Warnung ab einer bestimmten Geschwindigkeit nicht mehr erfolgt; damit wäre die "Sinnfälligkeit" nicht mehr gegeben.

Laut Wiktionary.org wird Sinnfälligkeit auch gleichbedeutend mit "Anschaulichkeit", "leichte Wahrnehmbarkeit", "gute Erkennbarkeit" genannt; alles Dinge die auf einen rot-weißen Warnhinweis passen, auf eine MFA aber nicht unbedingt; kann mich da aber auch irren ;)

Persönlich achte ich beim Kauf von Winterreifen darauf, dass diese immer mindestens den Geschwindigkeitsindex der Sommerbereifung tragen; eben auch aus dem Grund, weil ich diese Aufkleber (wie Du nehme ich mal an ;) ) nicht sonderlich mag.

Daher ist auch der vermeintlich günstige Winterreifenkauf ab Werk in meinen Augen nicht wirklich günstig: man kauft die Katze quasi im Sack :rolleyes:

aber eigentlich is mfa und aufkleber wurst, weil der polo ja ab werk auf 190km/h begrenzt is und t auch für 190km/h steht...

Themenstarteram 20. September 2010 um 18:18

@ SamEye

leider gibt es die Sommerreifendimension (185/60R15) als Winterreifen nicht als H-Reifen. Somit müsste man im Winter auf 195/55R15 zurückgreifen (passen auf die gleiche Felge). Somit wären die Winterreifen breiter als die Sommerreifen. Neben dem höheren Anschaffungspreis, wäre das auch nicht besser im Winter breitere Reifen als im Sommer zu fahren. Der Kraftstoffverbrauch von Winterreifen ist eh schon höher als bei Sommerreifen.

Bzgl. “sinnfällig“ ist dein Ansatz schon ganz gut, aber eine "juristische" Auslegung wäre wünschenswert.

=> Ich hoffe um den blöden Aufkleber herum zu kommen, da die MFA eine eindeutige Warnung herausgibt.

@ schnoopny

wenn du in deine Zulassung schaust, musst du feststellen, dass H- Reifen trotz niedriger Vmax- Angabe vorgeschrieben sind, oder?

OT:

Ein "gravierdender" Vorteil des 1,2 TSI mit ebenfalls 77kW:

Der braucht definitiv keinen Aufkleber für 190km/h!

er fährt aber so oder so nicht schneller als 190km/h und eingetragen nsind auch nur 190km/h, von daher braucht man keinen aufkleber...

Themenstarteram 20. September 2010 um 19:23

Zitat:

Original geschrieben von navec

OT:

Ein "gravierdender" Vorteil des 1,2 TSI mit ebenfalls 77kW:

Der braucht definitiv keinen Aufkleber für 190km/h!

Zitat:

Original geschrieben von schnoopny

er fährt aber so oder so nicht schneller als 190km/h und eingetragen nsind auch nur 190km/h, von daher braucht man keinen aufkleber...

Aber sowohl beim 77kW TDI als auch beim 77kW TSI sind in der Zulassung H- Reifen (210) als min. Geschwindigkeitsindex eingetragen.

Im Übrigen haben beide eine Vmax-Angabe von 190 km/h.

Der GTI hat natürlich das gleiche Problem bei den mitgelieferten Winterrädern.

Bitte weiter mit zielführenden Beiträgen bzgl. Aufkleber oder MFA.

Mein hoffentlich zielführender Beitrag (unter Berücksichtigung meiner gesammelten Kenntnisse) ist folgender:" dieser riesige Aufkleber (immerhin hat er die Dimension eines 2-Euro-Stückes) ist vorgeschrieben, wenn der Geschwindigkeits-Index Deiner Winterreifen kleiner ist, als der, vom Fahrzeughersteller geforderte, Speed-Index der Sommerbereifung.

Zu umgehen ist diese Regelung durch eine elektronische Begrenzung der Geschwindigkeit durch den Fahrzeugführer, welche z. B. bei zahlreichen Mercedes-Modellen problemlos mit den Bedientasten am Lenkrad realisiert werden kann".

Zielführender Beitrag - Ende

Was für eine Strafe bekommt man denn, wenn man von der Rennleitung kontrolliert wird und man nicht so einen dämlichen Aufkleber hat?

Also ich werde mir T(190kmh) Winterreifen kaufen und zu 100% keinen Aufkleber rein machen. Schneller als 160 fahre ich mit den Winterreifen auch mit dem GTI nicht... weil ich eh nie auf der Autobahn fahre :-D

Deutschland deine Bürokratie... wie sinnig doch alles ist. Dass der olle Reifenkleber vorgeschrieben ist, ist ja der Hit des Jahres. Ich sehe bald vor lauter Kleber sowieso nix mehr zur Frontscheibe raus. Muss ich eben wie der Panzerfahrer oben aus dem Dach rausschauen (und natürlich immer schön den Mund zulassen, wegen der Fleischbeilage im Fahrtwind)

PS: Werde natürlich den Kleber sofort abreißen. Muss mal nen Polizist fragen, ob er diese Regelung überhaupt kennt. Werde berichten.

Zitat:

Original geschrieben von din444

 

Also ich werde mir T(190kmh) Winterreifen kaufen und zu 100% keinen Aufkleber rein machen. Schneller als 160 fahre ich mit den Winterreifen auch mit dem GTI nicht... weil ich eh nie auf der Autobahn fahre :-D

Wenn du nie Autobahn fährst, wo fährst du dann 160km/h?:D:D Rowdy!:p;)

Themenstarteram 21. September 2010 um 6:41

Zitat:

Original geschrieben von Gummihoeker

 

Zu umgehen ist diese Regelung durch eine elektronische Begrenzung der Geschwindigkeit durch den Fahrzeugführer, welche z. B. bei zahlreichen Mercedes-Modellen problemlos mit den Bedientasten am Lenkrad realisiert werden kann".

Bei der Daimler-Lösung "Speedtronic" handelt es sich auch nur um eine "bessere" Vmax-Warnung. => Bei KickDown wird die Begrenzung nämlich aufgehoben.

Interessant wäre, ob es eine permanente Anzeige im Kombi gibt oder nicht. (Den Aufkleber kann man ja auch immer sehen.)

Wenn Speedtronic von Daimler von den Sheriffs anerkannt wird und keine permanente Anzeige hat, werde ich auf den Aufkleber verzichten und eine Vmax-Warnung per MFA machen.

Vielleicht hat hier jemand neben dem Polo einen Mercedes mit Speedtronic als Zweitwagen und kann mal nachschauen.

Bußgeld liegt bei 5 Euro... darauf lass ich es ankommen. Bisher hat mich kein Beamter nach meinem Papperl gefragt. Mein Kollege kommt gleich zu mir in die Werkstatt, er ist Polizist, den werde ich gleich mal genauer fragen.

@krassbat:

"Aber sowohl beim 77kW TDI als auch beim 77kW TSI sind in der Zulassung H- Reifen (210) als min. Geschwindigkeitsindex eingetragen"

Kurze Antwort zum OT:

Nein, die 1,2 TSI (auch beim Golf) haben den "T"-Index eingetragen und sie können nicht mal bergrunter über echte 190km/h, da sie abgeriegelt sind.

Themenstarteram 21. September 2010 um 7:04

Zitat:

Original geschrieben von navec

@krassbat:

"Aber sowohl beim 77kW TDI als auch beim 77kW TSI sind in der Zulassung H- Reifen (210) als min. Geschwindigkeitsindex eingetragen"

Kurze Antwort zum OT:

Nein, die 1,2 TSI (auch beim Golf) haben den "T"-Index eingetragen und sie können nicht mal bergrunter über echte 190km/h, da sie abgeriegelt sind.

echt?!? Aber der TDI ist auch bei 190 abgeregelt.

Vielleicht liegt es an der größeren zulässigen Achslast vorne (TDI 940kg / TSI 770 kg)?

Das macht aber auch nicht so richtig Sinn...

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