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Winterreifen Begrenzer und Aufkleber

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 15:46

Hallo Leute,

ich habe meine Winterreifen montiert und den Geschwindigkeitsbegrenzer auf 190 km eingestellt. Bin kurze Zeit später angehalten worden

und sie wollten Geld von mir mit dem Argument der Aufkleber fehlt. Ich habe versucht den Begrenzer zu erklären, also das es nur mutwillig

(Ausschalten) eine höhere Geschwindigkeit gibt und man, im Gegensatz zum Aufkleber nicht schneller fahren kann, wollten trotzdem Geld.

Natürlich habe ich nicht bezahlt und die Sache eskalierte, ich sollte das Auto stehenlassen. Ohne Aufkleber keine Weiterfahrt.

Kennt Ihr die aktuelle Rechtsprechung?

Grüsse anne marie

Beste Antwort im Thema

schön das es die Suche-Funtkion gibt: klick

Am Ende wundern wir uns am 24.12. wieder warum Weihnachten so überraschend kam....

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Wie fies ist das den? Ich hab davon noch nie gehört. Ich hatte nie einen aufkleber und werde mir auch nie einen drauf machen. Sowas ist doch echt nur Abzocke!

Was die Rechtslage dazu sagt weiss ich leider nicht.

MFG Fizzle

Hallo der Geschwindigkeitsbegrenzer ist nur für Dich aber Du musst den Aufkleber sichtbar aufkleben das jeder andere der mit dem Fahrzeug fährt den Aufkleber sofort sieht. Fahre seit 2 Monaten ein W204 der hat den Begrenzer gar nicht mehr.

schön das es die Suche-Funtkion gibt: klick

Am Ende wundern wir uns am 24.12. wieder warum Weihnachten so überraschend kam....

Themenstarteram 30. Oktober 2008 um 17:11

Hallo,

um die Sache klar zu stellen, c 220 cdi, fährt also schneller als die zulässige Höchstgeschwindigkeit meiner Winterreifen es erlaubt.

Jeder andere Fahrer wird kurz vor erreichen der zulässigen "Reifenhöchstgeschwindigkeit" über Display zusätzlich darüber

informiert, dass die Geschwindikeit wegen der Winterreifen auf den zulässigen Wert begrenzt ist. (das Auto fährt auch nicht schneller)

Das ist doch mehr als jeder Aufkleber hergibt. Mitten im Blickfeld, derjenige der diese Geschichte abschaltet, den kann man auch mit Aufkleber nicht

zurückhalten. Im übrigen sind diese Einstellungen auch hinterlegt.

Die Geschichte wird ausgefochten.

Grüsse anne marie

 

Zitat:

Original geschrieben von anne marie

Hallo Leute,

ich habe meine Winterreifen montiert und den Geschwindigkeitsbegrenzer auf 190 km eingestellt. Bin kurze Zeit später angehalten worden

und sie wollten Geld von mir mit dem Argument der Aufkleber fehlt. Ich habe versucht den Begrenzer zu erklären, also das es nur mutwillig

(Ausschalten) eine höhere Geschwindigkeit gibt und man, im Gegensatz zum Aufkleber nicht schneller fahren kann, wollten trotzdem Geld.

Natürlich habe ich nicht bezahlt und die Sache eskalierte, ich sollte das Auto stehenlassen. Ohne Aufkleber keine Weiterfahrt.

Kennt Ihr die aktuelle Rechtsprechung?

Grüsse anne marie

Ich kann mir vorstellen, dass das fehlende `Indoor-Pickerl´ nur zu einem Verwarnungsgeld führen kann, mit der Maßgabe, dass dieser `Misstand´ abzustellen sei.

Wenn sich nun vor Ort jemand nicht nur `uneinsichtig´ zeigt, sondern sich glaubhaft weigert den Sinn und Zweck einzusehen und keinerlei Anstalten auf Abhilfe aufkommen lässt, dann ist vielleicht die Maßnahme des `Auto stehenlassen´ gerechtfertigt.

Hi,

wenn die Winterreifen von ihrem Geschwindgkeitsindex niedriger liegen als die Höchstgeschwindigkeit ist der Aufkleber Pflicht. Egal ob es eine elektronische Begrenzung der Höchstgeschwindihkeit gibt.

Das Fehlen des Aufklebers kann zu einem Bußged führen.

 

Wie Sinnvoll das ganze ist darüber kann man natürlich streiten aber dran halten muß man sich trotzdem:rolleyes:

Gruß Tobias

am 30. Oktober 2008 um 19:10

Die Regeln sind nun einmal für alle Fzg. gültig und nicht jedes Fremdfabrikat (Ich weiß, ist widerlich, aber so etwas gibt es trotzdem) hat einen Winterreifenbegrenzer. Soll der Gesetzgeber da für den Mercedes eine Ausnahme machen? Nein, du musst dennoch eine Markierung haben. Wer das freiwillig missachtet, muss im Zweifelsfall halt das Bussgeld zahlen. Ich wurde in den letzten 14 Tagen übrigens 2x kontrolliert, da hat der Kleber niemanden interessiert. Manchmal macht halt auch der Ton die Musik.

Zitat:

Original geschrieben von UHU1979

, da hat der Kleber niemanden interessiert. Manchmal macht halt auch der Ton die Musik.

Ob die Notwendigkeit für das Pickerl soooo notwendig ist - allerdings wenn man 2cm neben der Tachoanzeige mit 200+ die 190er Plakette sieht, könnte man ja schon ins grübeln kommen - oder nicht, das sei dahingestellt.

Allerdings sich wegen so einem Pups mit der Polizei bis zum Exzess zu streiten, das halte ich allerdings für wesentlich weniger notwendig, um es mal wertneutral auszudrücken.

In der Sache gebe ich Anne Marie vollkommen recht. Ich entferne auch immer sofort den Aufkleber, da er sich sonst (gerade bei niedrigen Temperaturen) geradezu ins Plastik "frißt". Und ja, auch ich habe große Schwierigkeiten, vollkommen unsinnige Gebote zu befolgen.

 

Außerdem: erst mit Winterreifen merke ich, wie oft ich über 210 km/h fahren würde (meine Winterreifen sind bis 210 zugelassen und der Begrenzer entsprechend eingestellt). Ich bin ziemlich sicher, dass ich ohne Begrenzer zumindest kurzzeitig aus Versehen auch mal über 210 km/h fahren würde - mit oder ohne Aufkleber. Dass der W204 den Begrenzer nicht mehr hat, empfinde ich als Manko.

 

Andererseits ist dieser Aufkleber nun mal Pflicht. Z.B. bei Leihwagen ist es sicher sinnvoll, wenn man nicht erst bei Erreichen des Begrenzers weiß, wo die Höchstgeschwindigkeit liegt.

 

Halte uns bitte auf dem Laufenden, wie die Sache weitergeht!

 

Einer muß es wohl bis vor's Gericht bringen, damit die Sache geklärt wird.

Ich finde diese Einrichtung auch besser, als jeden Aufkleber.

Meine Reifen gehen bis 210 km/h, ab 200 km/h wird im Display eingeblendt, dass wegen der Winterreifen die Geschwindigkeit auf 210 km/h begrenzt ist.

Ist doch ein super Lösung. Wenn ich über die Landstraße gurke brauch ich doch keinen Hinweis darauf, dass ich max. 210 km/h fahren darf.

Das geht mir mit den ganzen Aufkleber eh schon ziemlich auf den Sack, allein wenn ich meine Umweltplakette sehe, könnte ich kotzen.

Willeinfach keine Aufkleber auf oder in meinem Auto.

hey,

kurze Info:

Kumpel hatte vor ca. 4 Jahren im Winter auf feuchter Fahrbahn nen Knaller und in der Leitplanke geparkt. Nachdem er mich anrief, fragte ich ihn sofort, ob er auf dem Auto besagten Aufkleber hatte. NEIN, hatte er nicht, und für den nächsten Tag war der Gutachter angemeldet. Er hat ganz ganz schnell den Aufkleber reingedübelt. Und wie es der Teufel wollte, der erste Blick des Gutachters galt dem Aufkleber !!!

Ob Sinn oder Unsinn, Augen auf beim Teppichkauf :D Oder nen paar Euronen drauflegen und einen höheren Geschwindigkeitsindex gekauft.

Bei diesem Thema herrscht seit Jahren viel Unsicherheit. Hier noch etwas Lesestoff, der u.a. behördliche Auskünfte zu gestellten Fragen beinhaltet.

Gruß

Kai

am 31. Oktober 2008 um 8:37

Zitat:

Original geschrieben von anne marie

Hallo Leute,

ich habe meine Winterreifen montiert und den Geschwindigkeitsbegrenzer auf 190 km eingestellt. Bin kurze Zeit später angehalten worden

und sie wollten Geld von mir mit dem Argument der Aufkleber fehlt. Ich habe versucht den Begrenzer zu erklären, also das es nur mutwillig

(Ausschalten) eine höhere Geschwindigkeit gibt und man, im Gegensatz zum Aufkleber nicht schneller fahren kann, wollten trotzdem Geld.

Natürlich habe ich nicht bezahlt und die Sache eskalierte, ich sollte das Auto stehenlassen. Ohne Aufkleber keine Weiterfahrt.

Kennt Ihr die aktuelle Rechtsprechung?

Grüsse anne marie

hier hilft eigentlich nur die sofortige Prügelandrohung für solch offensichtlich geistig umnächtigte Behördenmitarbeiter. Mal sehen, wie schnell die dann rennen können.

Zitat:

Original geschrieben von UHU1979

Ich wurde in den letzten 14 Tagen übrigens 2x kontrolliert

Wie schafft man das denn? Siehst du und dein Auto dementsprechend aus ;-)

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