Winterreifen Begrenzer und Aufkleber
Hallo Leute,
ich habe meine Winterreifen montiert und den Geschwindigkeitsbegrenzer auf 190 km eingestellt. Bin kurze Zeit später angehalten worden
und sie wollten Geld von mir mit dem Argument der Aufkleber fehlt. Ich habe versucht den Begrenzer zu erklären, also das es nur mutwillig
(Ausschalten) eine höhere Geschwindigkeit gibt und man, im Gegensatz zum Aufkleber nicht schneller fahren kann, wollten trotzdem Geld.
Natürlich habe ich nicht bezahlt und die Sache eskalierte, ich sollte das Auto stehenlassen. Ohne Aufkleber keine Weiterfahrt.
Kennt Ihr die aktuelle Rechtsprechung?
Grüsse anne marie
Beste Antwort im Thema
schön das es die Suche-Funtkion gibt: klick
Am Ende wundern wir uns am 24.12. wieder warum Weihnachten so überraschend kam....
41 Antworten
@Loddel72: Wahrscheinlich 😁 Ich war jeweils allein unterwegs zu später Stunde. Vielleicht sollte ich nachts nicht mehr Strich 50 in der geschlossenen Ortschaft fahren. Komischerweise hatten sie mich die Jahre zuvor nie kontrolliert. Aber immerhin wurde ich mit unterschiedlichen Fzg. angehalten.
Zitat:
Original geschrieben von Litefor
Dass der W204 den Begrenzer nicht mehr hat, empfinde ich als Manko.
Das dachte ich auch mal, stimmt aber so nicht:
Die Funktion des Winterreifenbegrenzers erfolgt über den Tempomaten - und der ist leider nicht mehr Serie. Also kein Tempomat als Extra - keine Winterreifenbegrenzung.
Da muss man aber auch erst mal drauf kommmen
Moonwalk
Mal zum Tempobegrenzer an sich.
Beim W203 schießen sich Tempomat UND Tempobegrenzer gegenseitig aus.
Das ich den Tempomat als ein phantastisches Tool empfinde ist, glaube ich in meinem Fall, selbstredend.
Ich hab auch schon versucht den Tempobegrenzer intelligent und effektiv einzusetzen, was mir mit einem gewissen Automatismus im Alltag nicht gelungen ist (erbitte an dieser Stelle keine Hinweise auf mangelnde Intelligenz meinerseits) - die wirklich hilfreichen Anwendungsfälle sind für mich recht dünn gesät.
Ich will es nicht dramatisieren, aber ich empfinde den TB sogar als ein wenig gefährlich, weil er genau gegen `Vergessen´ (Höchstgeschwindigkeit) seinen Einsatz findet und damit auch vergessen lässt, dass der Fahrer geschwindigkeitslimitert ist (bis auf kick-down).
Für die Nennung intelligenter Anwendungsfälle/Situationen wäre ich Euch dankbar.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Ich will es nicht dramatisieren, aber ich empfinde den TB sogar als ein wenig gefährlich, weil er genau gegen `Vergessen´ (Höchstgeschwindigkeit) seinen Einsatz findet und damit auch vergessen lässt, dass der Fahrer geschwindigkeitslimitert ist (bis auf kick-down).
2 x gelesen - ich versteh's nicht... 😉
Also...
- Limiter / Tempomatfunktionen sind ja temporär, wohingegen die Winterreifenbegrenzung permanent wirkt und sich auch mit Kick-Down nicht überwinden lässt.
- ja, ich finde den Tempomat auch klasse 😁
- ja, ich benutze den Limiter fast nie
- sinnvolle Anwendung: dauerhaft limitierte Geschwindigkeiten (z.B. Ausland) in Verbindung mit hohem Verkehrsaufkommen: Dort funktioniert das mit dem Tempomaten nicht so gut, weil man ständig schneller / langsamer fährt. Wenn ich mich nun ganz dem Verkehrsfluss widmen möchte ist es schon praktisch, wenn man ein Tempolimit eingeben kann. Dann läuft man nicht Gefahr, wenn mal kurz frei ist, zu schnell zu fahren und im Bedarfsfall gibt's den Kick-Down.
Ich fahr halt wenig im Ausland... 😁
Moonwalk
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Zitat:
Original geschrieben von moonwalk
2 x gelesen - ich versteh's nicht... 😉Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Ich will es nicht dramatisieren, aber ich empfinde den TB sogar als ein wenig gefährlich, weil er genau gegen `Vergessen´ (Höchstgeschwindigkeit) seinen Einsatz findet und damit auch vergessen lässt, dass der Fahrer geschwindigkeitslimitert ist (bis auf kick-down).Also...
- Limiter / Tempomatfunktionen sind ja temporär, wohingegen die Winterreifenbegrenzung permanent wirkt und sich auch mit Kick-Down nicht überwinden lässt.
- ja, ich finde den Tempomat auch klasse 😁
- ja, ich benutze den Limiter fast nie
- sinnvolle Anwendung: dauerhaft limitierte Geschwindigkeiten (z.B. Ausland) in Verbindung mit hohem Verkehrsaufkommen: Dort funktioniert das mit dem Tempomaten nicht so gut, weil man ständig schneller / langsamer fährt. Wenn ich mich nun ganz dem Verkehrsfluss widmen möchte ist es schon praktisch, wenn man ein Tempolimit eingeben kann. Dann läuft man nicht Gefahr, wenn mal kurz frei ist, zu schnell zu fahren und im Bedarfsfall gibt's den Kick-Down.Ich fahr halt wenig im Ausland... 😁
Moonwalk
Gut, die Beantwortung meiner Frage nach den Einsätzen vom Limiter wird wohl auf den Sonderfall `Höchstgeschwindigkeit auf belebten ausländischen Autobahnen´ hinaus laufen.
Deshalb, `nice to have´ aber die Einsätze laufen bei mir bis heute gegen Null.
Will den vorhergehenden Satz noch einmal ergänzen:
Ich will es nicht dramatisieren, aber ich empfinde den TB sogar als ein wenig gefährlich, weil er genau gegen `Vergessen´ (z. b. einer zulässsigen Höchstgeschwindigkeit) seinen Einsatz findet und damit auch vergessen lässt, dass der Fahrer geschwindigkeitslimitert ist (bis auf kick-down), wenn er, aus welchen Gründen auch immer, einmal mehr Speed benötigt, als auf dem L. eingestellt.
Lange Rede kurzer Sinn.
Ich will im Winter genauso schnell wie im Sommer fahren!!!
Denn die Zeit wo es die Winterlichen Strassenverhältnisse nicht zulassen sind gering.
Also kommen und sind bei mir nur Winter bis 250 kmH drauf. Alles andere ist doch Käse.
Dann brauche ich auch keinen Stern wenn es für den reifen nicht mehr langt. ( meine Meinung)
und schon hat man das Problem von Aufklebern ,Einstellungen und der Polizei vom Tisch
Zitat:
Original geschrieben von Fruchti
Ich will im Winter genauso schnell wie im Sommer fahren!!!
Und ich hab erst im August überhaupt gemerkt das ich den Winterreifen Limit noch drin hatte😁 das Benzin ist immer noch zu billig🙄
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Fruchti
Lange Rede kurzer Sinn.Ich will im Winter genauso schnell wie im Sommer fahren!!!
Denn die Zeit wo es die Winterlichen Strassenverhältnisse nicht zulassen sind gering.
Also kommen und sind bei mir nur Winter bis 250 kmH drauf. Alles andere ist doch Käse.
Dann brauche ich auch keinen Stern wenn es für den reifen nicht mehr langt. ( meine Meinung)und schon hat man das Problem von Aufklebern ,Einstellungen und der Polizei vom Tisch
Grundsätzlich hast Du recht.
Aber: zum einen gibt es (z.B. als MB-Kompletträder) die Winterreifen bis >210 km/h eher selten.
Zum anderen gibt es Gerüchte, diese Reifen seien im Winter schlechter. Grund: für guten Grip bei Kälte braucht man weiches Gummi, bei höherer Geschwindigkeit wiederum einen sehr harten Reifen - schließt sich also aus.
Also lebe ich mit dem Kompromiss 210 km/h ganz gut.
Eigentlich ärgert mich an dieser Lösung nur der Aufkleber: Umweltzone, Reifen, Pickerl, Licht-Test, Parkausweis - wie viele Aufkleber soll ich denn noch aufkleben? Ein Auto ist kein Panini-Album, zumindest meiner Meinung nach.
Zitat:
Original geschrieben von edeboss
Hallo der Geschwindigkeitsbegrenzer ist nur für Dich aber Du musst den Aufkleber sichtbar aufkleben das jeder andere der mit dem Fahrzeug fährt den Aufkleber sofort sieht. Fahre seit 2 Monaten ein W204 der hat den Begrenzer gar nicht mehr.
Im Bild ein Auszug der Betriebsanleitung W204 mit Tempomat
Zitat:
Original geschrieben von Litefor
Also lebe ich mit dem Kompromiss 210 km/h ganz gut.Eigentlich ärgert mich an dieser Lösung nur der Aufkleber: Umweltzone, Reifen, Pickerl, Licht-Test, Parkausweis - wie viele Aufkleber soll ich denn noch aufkleben? Ein Auto ist kein Panini-Album, zumindest meiner Meinung nach.
210 sind lt. Tacho ca. 220 und die kann man in der Regel verkehrsbedingt doch relativ selten und dann nur kurzzeitig fahren. Also damit kann ich leben.
Mich stört z. B. die UmWelZoPlak, weil die auch so schön groß ist. Die hab ich in Fahrtrichtung gesehen, so mittig schräg in den Fahrer-Blickschatten des Rückspiegels geklebt, dass sie aus meinem Sichtfeld verschwunden ist, d.h.; meine Frontscheibe ist blickfeldmäßig Aufkleberunbeschmutzt.
Die Winterreifenhöchstgeschwindigkeitsbegreunzungsplakette hat bei mir eine unauffällige Hintergrundfärbung und ist mittig im allerobersten Teil des Armaturendeckglasses so schräg positioniert das sie kaum noch auffällt, weil so schräg im Sichtfeld. Da kann Sie eigentlich auf ewige Autozeiten bleiben, ohne aufzufallen.
@Threadesteller
Der § 36 StVZO gibt dazu unmißverständlich Auskunft.
Demnach gilt:
...... Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Damit ist (juristisch) alles klar:
Es muß ein Schild, Tafel, Aufkleber mit der nunmehr infolge der verwendeten Reifen reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Blickbereich des Lenkers (auch wenn beispielsweise die Zündung nicht eingeschaltet ist 😁) vorhanden sein.
Der Limitbegrenzer ist deine höchstpersönliche Privatangelegenheit - hat daher einen kontrollierenden Polizeibeamten nicht zu interessieren.
Daß ein uneinsichtiger Lenker eines Kraftfahrzeuges im Beharren seines rechtswidrigen Verhaltens an der Weiterfahrt gehindert wird, ist rechtens. Polizeibeamte haben nunmal die Aufgabe die Einhaltung bestehender Gesetzte (dazu gehört halt auch der § 36 StVZO) zu überwachen. Sie machen keine Gesetze, sie haben diese zu vollziehen. Sie brauchen sich auch bei Ausübung ihres Jobs nicht anpöbeln lassen.
Deinen Unmut über den § 36 richte an die Politiker, die sind die richtigen Ansprechpartner und haben die Möglichkeit die gesetzl. Rahmenbedingungen so zu ändern, daß ein eingeschalteter Begrenzer dem Tempolimitschild gleichkommt.
Solange die Politik das nicht tut, haben die Gesetzeshüter keine Wahl.
Übrigens, ich würde dir für künftige Konfrontationen mit Kontrollorganen aller Art anraten, auf Nuhr zu hören:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F... halten !
Zitat:
Original geschrieben von newC
@ThreadestellerDer § 36 StVZO gibt dazu unmißverständlich Auskunft.
Demnach gilt:
...... Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.Damit ist (juristisch) alles klar:
Es muß ein Schild, Tafel, Aufkleber mit der nunmehr infolge der verwendeten Reifen reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Blickbereich des Lenkers (auch wenn beispielsweise die Zündung nicht eingeschaltet ist 😁) vorhanden sein.
1) Wo steht im Gesetzestext etwas von "Schild, Tafel, Aufkleber"? Wo steht, daß es keine Displayanzeige sein darf? Richtig, nirgendwo. Demnach trifft der Gesetzestext keine eindeutige Aussage darüber, wie die Höchstgeschwindigkeit "sinnfällig" angegeben sein muß. Folglich ist dieser Teil interpretationsfähig (wie Du es ja getan hast😉).
2) Wo steht etwas von "auch wenn beispielsweise die Zündung nicht eingeschaltet ist"? Richtig, nirgendwo. Begründung siehe oben.
Ob dieser Interpretationsspielraum als "juristisch unstreitig" anzusehen ist, wage ich zu bezweifeln.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Ob dieser Interpretationsspielraum als "juristisch unstreitig" anzusehen ist, wage ich zu bezweifeln.
`juristisch´, wie Du es nennst, ist es doch zweifelsfrei im entsprechenden Paragrafen geregelt.
Deshalb brauchst Du weder zweifeln noch verzweifeln.
laden - drucken - auschneiden - drauf kleben - fertig!
http://www.reifendirekt.de/Wintereifenhg.html
Gruss
Daniel______________
Der Thretersteller kann doch mit Antworten wie "möglicherweise - eventuell - ich glaube....nichts anfangen. Die Rechtslage ist eindeutig und einfach: Bei "langsameren" Reifen MUSS der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein !!!!!! Die Speedtronic ist ein Schmankerl von MB, aber sie setzt KEINE gesetzl. Vorschriften außer Kraft !!!