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Welche Winterreifen ???

Themenstarteram 19. November 2005 um 22:10

Hab nichts konkretes in der Suche gefunden, also jetzt die Frage.

Hab vom TT Winterreifen hier liegen, 205/55 R16. Sind bis 190km/h zugelassen. Kann man die auf´m A3 montieren ???

Wäre super wenn ihr mir helfen könntet denn wenn die nicht passen sollten verkauf ich die.........

Danke im Vorraus :)

Gruß Sepp

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38 Antworten

@Drahkke,

befreit das Einschalten des Geschwindigkeitswarntons vom Aufbringen des Aufklebers?

Gruß

Kandinsky

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Der Aufkleber muß lediglich im Sichtfeld des Fahrers plaziert werden. Du mußt ihn also nicht mitten ins Kombiinstrument kleben.

Es ist doch totaler Quatsch, bei einem Auto, das angegebene 187 km/h, also ganze 23 km/h langsamer als die Reifen zugelassen sind, fährt, noch einen Aufkleber anzubringen, dass man nicht schneller als 210km/h fahren darf.

Wo ist da der Sinn?

Zitat:

Original geschrieben von Sepp2000

Aber wenn du jetzt einen Unfall baust und die Polizei erfährt oder die Versicherung dass du diesen Aufkleber nicht drauf hattest, dann zahlt doch die Versicherung nicht oder ?!?!?!?!

Gruß Sepp

Nur wenn ein Fremder (oder Du) mit dem Fahrzeug zu schnell fährt (>210 km/h) und aus diesem Grund die Reifen platzen....

Bei allen anderen Schäden liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor! Andere Schäden führen (falls es einer merkt) nur zu einem Bußgeld von 10,--EURO :)

Gruß

Georg

Zitat:

Original geschrieben von kandinsky

befreit das Einschalten des Geschwindigkeitswarntons vom Aufbringen des Aufklebers?

Nein, das Einschalten des Geschwindigkeitswarntons befreit nicht vom Aufbringe des Aufklebers, weil

1.

die STVZO sich nur auf den Aufkleber bezieht,

2.

von den kontrollierenden Beamten nicht verlangt werden kann, daß sie a) prüfen ob das Fahrzeug ein solches Feature besitzt und b) auch noch dessen ordnungsgemäße Funktion prüfen.

also meine reifen jetzt sidn auch nur bis 190 und da mein auto nur 185 fährt brauche ich so einen aufkleber nicht und ende.

THX Drahkke,

immer wieder schön wenn jemand Licht in unseren Paragraphen-Dschungel bringt ;)

Gruß

Kandinsky

Zitat aus der StVZO:

"§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."

Also sorry, aber da steht nichts von einer generellen Pflicht dieses Aufklebers, sondern nur von einer Pflicht, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs die zugelassene Höchstgeschwindigkeit des Winterreifens überschreitet.

Zitat:

Original geschrieben von Hive

Es ist doch totaler Quatsch, bei einem Auto, das angegebene 187 km/h, also ganze 23 km/h langsamer als die Reifen zugelassen sind, fährt, noch einen Aufkleber anzubringen, dass man nicht schneller als 210km/h fahren darf.

Wo ist da der Sinn?

Der Sinn liegt darin, daß der Wagen ja leistungsgesteigert sein könnte, ohne daß die dann höhere mögliche Endgeschwindigkeit in den Papieren vermerkt wurde (absichtlich oder versehentlich). Mit der Aufkleberpflicht will der Gesetzgeber auch für diesen Fall ein kleines (mentales) Sicherheitspolster schaffen.

Zitat:

Original geschrieben von Hive

Also sorry, aber da steht nichts von einer generellen Pflicht dieses Aufklebers, sondern nur von einer Pflicht, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs die zugelassene Höchstgeschwindigkeit des Winterreifens überschreitet.

sorry, aber ich hab nie was anderes behauptet ;)

Gruß

Kandinsky

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Der Sinn liegt darin, daß der Wagen ja leistungsgesteigert sein könnte, ohne daß die dann höhere mögliche Endgeschwindigkeit in den Papieren vermerkt wurde (absichtlich oder versehentlich). Mit der Aufkleberpflicht will der Gesetzgeber auch für diesen Fall eine kleines (mentales) Sicherheitspolster schaffen.

Und wenn ich jetzt zufällig Winterreifen habe, die bis 270 km/h freigegeben sind, dann muss ich einen Aufkleber reinpappen, dass ich nicht schneller als 270 km/h fahren darf?

Ist doch hirnrissig.

Zeig mir bitte den Paragraphen, wo eine generelle Aufkleberpflicht drin steht.

Zitat:

Original geschrieben von kandinsky

sorry, aber ich hab nie was anderes behauptet ;)

Gruß

Kandinsky

Drahkke beharrt ja eisenhart darauf, dass der Aufkleber grundsätzlich pflicht ist. Ihn wollte ich auch ansprechen. ;)

hier nochmal ein älterer Post von mir zum Thema:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Gruß

Kandinsky

Zitat:

Original geschrieben von Hive

Drahkke beharrt ja eisenhart darauf, dass der Aufkleber grundsätzlich pflicht ist. Ihn wollte ich auch ansprechen. ;)

Okay, ich habe mich zwischenzeitlich nochmal schlau(er) gemacht und festgestellt, daß es einen solchen Paragraphen, der eine GRUNDSÄTZLICHE Aufkleberpflicht zwingend vorschreibt, NICHT gibt...;)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Okay, ich habe mich zwischenzeitlich nochmal schlau(er) gemacht und festgestellt, daß es einen solchen Paragraphen, der eine GRUNDSÄTZLICHE Aufkleberpflicht zwingend vorschreibt, NICHT gibt...;)

Jut, dann simmer uns ja einich :D

oooha, was heißt das dann konkret, dann reiß ich meinen nämlich morgen auch runter ;)

Gruß

Kandinsky

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