Winterreifen auch mit einem höheren Speedindex möglich...???
Moin,
meine WR sind nicht mehr ganz so gut, Profil ist zwar noch OK, aber die sind schon 8j alt und Porös...🙁
So nun meine Frage, laut Schein darf ich 185er, 205er und die 225er Schluppen fahren, würde mir für den Winter aber lieber die kleineren 185er Reifen kaufen wollen.Allerdings sollen diese laut Schein eine Speedindex von Q haben, also bis 160km/h zugelassen...🙁
Sowas gibt es doch garnicht mehr, kann ich mir jetzt auch WR mit einem höheren Speedindex zulegen, also T oder H Decken...???
Bär
PS: Ich habe noch soviele Fragen an euch...😛
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von tranquility
also bei ner neuanschaffung würde ich generell immer auf ausreichenden speed index achten
habe h sprich 210 beim 323ti und das nervt 🙁aber "musste" -H- nehmen da ich diese viel günstiger bekommen habe....tja pech 🙂 aber man kann damit leben
ja das Problem kenne ich. Ich wollte auch unbedingt eine V Decke haben. Aber in der Größe 205/60 15 gibt es das wohl nicht von Goodyear. Bin heute Nacht gegen 4 die A44 gefahren. Über 100KM die ganze Zeit 210..Das nervt, da man immer aufpassen muss das man nicht allzu viel schneller wird.
Zitat:
Original geschrieben von Lalelubär
OK, Danke für eure Antworten, werde mir dann mal T Decken zulegen welche ja bis 190km/h zugelassen sind.
Ich denke mal das reicht vollkommen aus...🙂
Bär
Wie Du an meiner Signatur sehen kannst, kann ich Dir einen Satz mit "H" anbieten 😉
Zitat:
Original geschrieben von Pfauli
Wie Du an meiner Signatur sehen kannst, kann ich Dir einen Satz mit "H" anbieten 😉
Hmm, hört sich interessant an.Habe allerdings 4 Stahlfelgen mit radkappen liegen, nur die Reifen fehlen mir...
Wo müsste man die dann abholen, schicken dürfte wohl ziemlich sperrig werden und was möchtest du dafür überthaupt haben...???
Am besten per PN...
Bär
Zitat:
Die Sache mit dem Aufkleber geht aber nur bei Winterbereifung - nicht bei Sommerreifen... !!!
Das war mir neu - danke für die Info !
Momentan fahre ich an meinem 323ti auch "H" Winterreifen der Dimension 205/60 R15 91H. In der Grösse war das auch der "schnellste" Winterreifen den es gab, und selbst darauf habe ich bei einem Internet-Reifendienst 3 Wochen warten müssen wohingegen ich den "T" Typ viel schneller bekommen hätte.
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Unsere Porschekunden fahren auch ZR/V/W Winterreifen. Diese Klientel kennt das langsam fahren auch nicht, da braucht man auch entsprechende Winterreifen.
Zitat:
Original geschrieben von waschtel82
Übrigens gehts bei den 15zöllern nur bis H
Ich fahre 15" ZR! Oder meinst du nur bei WR?
Zitat:
Original geschrieben von BlueWhite
Unsere Porschekunden fahren auch ZR/V/W Winterreifen. Diese Klientel kennt das langsam fahren auch nicht, da braucht man auch entsprechende Winterreifen.
Ich fahre 15" ZR!
aber net als Winter oder??
ZR gibt es doch nur als Sommer Reifen oder net???
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
aber net als Winter oder??
ZR gibt es doch nur als Sommer Reifen oder net???
Nene, im Winter fahre ich 205er 15“ Index H und im Sommer 225er 15“ Index ZR.
Darum fragte ich ob er Winterreifen meint.
Soweit ich weiß, schmälert ein höherer Geschw.-Index die Eigenschaften des Winterreifens auf Schnee - der steiferen Karkasse und stabileren Lauffläche wegen. Mein Auto ist mit Tempo 230 eingetragen (ein 323ti wird wohl kaum flotter sein) - mit Rücksichtnahme auf den H-Index der Winterreifen am Saab konnte ich meinen Autobahn-Gasfuß dennoch stets zügeln. 😉
Was den vorgeschreibenen Geschw.-Index von
Sommerreifen anbelangt, so gilt folgendes:
Zitat:
E/ECE-gekennzeichnete Reifen (Pkw- Lkw- und Motorrad-Reifen nach ECE-R 30, 54 und 75) der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/ Reifenkombinationen) sind grundsätzlich zulässig, wenn sie ... der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges - Vmax = Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwin-digkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein)!
(Quelle: Bundesverband des Reifenhandels - BRV)
Die entsprechenden Eintragungen in den amtlichen Papieren können hierdurch gegenstandslos sein. 🙂
Gruß
Rigero