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Winterräder

Mercedes V-Klasse 447

Hallo,

Meine V kommt zwar erst in 3 Wochen, doch dann ist fast Oktober und die Zeit der Winterreifen kommt. Nun ja, ich möchte gern gerüstet sein und wollte mich jetzt schon auf die Suche begeben...

Die Forum-Suche habe ich heute schon rauf und runter gedudelt... nix gefunden.

Ich weiß aber das in einem Beitrag darüber schon einmal geschrieben wurde.

Zu den Daten meiner V Klasse...
250 - kein 4matic
AMG-Paket
3200er Variante

Könnt Ihr mir Größen nennen die ich ohne weiteres fahren kann. (Ohne Kalibrieren). Ggf . die Ihr bei dieser V Klassen Variante fahrt.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

In der Typgenehmigung stehen die Rädergrößen, die ab Werk bestellbar sind und für dieses Modell typisiert wurden. In der Rad-Reifenkombinationsliste von Mercedes stehen ALLE möglichen Reifen und Felgen drin. Darin ist ganz klar auch ein 225/55-17 auf dem V300 montierbar mit der Empfehlung, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 210 km/h zu begrenzen. Zusätzlich ist in der ABE der Platin P69 die 225/55-17XL angegeben. Somit sind diese Felgen mit 225/55-17 problemlos auf dem 300er ALLRAD (im Moment laut Gutachten) zugelassen. Das Argument mit dem Differential ist Unsinn, die 225/55-17XL Reifen sind in der selben Radgruppe, wie die 18" und 19".

https://www.mercedes-benz.de/.../...-Klasse_Vito_Marco_Polo_BR_447.pdf

Gruß
Befner

Zitat:

@CollinX schrieb am 13. September 2019 um 12:56:24 Uhr:



Zitat:

@rus7h schrieb am 10. September 2019 um 10:40:26 Uhr:


Hallo CollinX,

Ich bin ganz und gar bei Dir. Im Winter ist schmäler besser. Nach meinem Verständinis ergänzt das Felgengutachten die Daten in der EG-Zulassung bzw. dem Fahrzeugschein solange Fahrzeugtyp (bei mir 639/2) und die ABE-Nummer (in meinem Fall e1*2007/46*0457*21) und die Leistung des Autos den Daten des Felgengutachtens entspricht und die Auflagen und Hinweise eingehalten werden. Es ist nicht notwendig, dass die zusätzliche Reifengrösse explizit in den Fahrzeugpapieren erwähnt ist. Man muss halt für mögliche Kontrollen die Felgen ABE und das Felgengutachten ausgedruckt dabei haben.

Im übrigen ist der Reservereifen ja auch nur ein 225/55 R17. Da gibt es zwar die 80km/h Beschränkung, dies aber nur wegen der möglichen Mischbereifung auf einer Achse mit 235er oder 245er Reifen mit möglicherweise unterschiedlichen Raddurchmessern.

Hallo rus7h,

mir liegt nun die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vor (gleiches Fahrzeug nach Typ und ABE wie bei Dir) und nach Rücksprache DEKRA hab ich folgende Erklärung erhalten:

Auch wenn im Felgengutachten kleinere Reifengrößen vermerkt sind, so ist die zu Ziffer 52 Anmerkungen der EG-Übereinstimmungsbescheinigung angegebene Reifen-/Radkombination maßgeblich:

235/55 R17 RF 103V auf 6,5Jx17 ET50 wahlweise
235/55 R17 RF 103V auf 7Jx17 ET51 wahlweise
245/45 R19 XL 102Y auf 8Jx19 ET52

Nur diese Rad-/Reifenkombinationen sind demnach für das Fahrzeug zugelassen.

Nach dem Felgengutachten bedeutet dies dann noch folgende Auflagen

1.beim Reifen:

A01: Vorführung beim Prüfer
A12: keine Schneeketten 😕
G90: ggf. Tachoanpassung wenn nicht 19“ werksseitig
K2b: Radabdeckung an 2. Achse durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels im Bereich 0-50 Grad hinter Radmitte (also Radkasten bördeln 😰 ) wegen geringerer ET der Platin P69
T03: Reifen (LI 103) nur zulässig mit zul. Achslast 1750 kg
T99: Reifen (LI 99) - spielt hier keine Rolle

2. bei der Felge:

A14: Klebegewichte - klar
A19: schlauchlose Reifen - auch klar
A56: nur Allrad- auch klar
NoE: kein reines Elektrofahrzeuge - auch klar
S07: Schrauben M14x1,5, Kegel 60, 180 NM, 30mm - auch klar

Nach Angaben des Prüfingenieurs der Dekra ist nicht die Felge das Problem, sondern der Reifen, wegen Abrollumfang, Größenverhältnisse von Aufstandsfläche zu Aufbauhöhe und Kraftübertragung. Interessant fand ich die Mitteilung am Ende des Gesprächs: Sie wollen doch nicht, dass Ihnen das Differenzial wegfliegt.

Ich hab die Faxen dicke. Stahlfelge, Radkappe, fertig - es sei denn, hier hat noch jemand eine andere zulässige Alternative...

Gruß Collin

193 weitere Antworten
193 Antworten

Danke für Deine Mitteilung rus7h.

Genau so hatte ich das aus dem Gutachten auch gelesen. Nach der EG-Zulassung für mein Fahrzeug (liegt mit noch nicht vor) konnte der Reifenhändler sehen, dass für mein Fahrzeug als kleinstes Format 235/50 R17 zulässig sei. Wenn dies die fahrzeugseitige Vorgabe ist, dann dürfen 225er leider nicht drauf.

Mir wären 225er auch lieber und in den Bergen dann eine feingliedrige Schneekette (die auch vorhanden sind). Ich muss das noch mal prüfen und werde das Ergebnis mitteilen.

Ein paar Tage bleiben ja noch bis zum Winter und zur nächsten Bergtour...

Hallo CollinX,

Ich bin ganz und gar bei Dir. Im Winter ist schmäler besser. Nach meinem Verständinis ergänzt das Felgengutachten die Daten in der EG-Zulassung bzw. dem Fahrzeugschein solange Fahrzeugtyp (bei mir 639/2) und die ABE-Nummer (in meinem Fall e1*2007/46*0457*21) und die Leistung des Autos den Daten des Felgengutachtens entspricht und die Auflagen und Hinweise eingehalten werden. Es ist nicht notwendig, dass die zusätzliche Reifengrösse explizit in den Fahrzeugpapieren erwähnt ist. Man muss halt für mögliche Kontrollen die Felgen ABE und das Felgengutachten ausgedruckt dabei haben.

Im übrigen ist der Reservereifen ja auch nur ein 225/55 R17. Da gibt es zwar die 80km/h Beschränkung, dies aber nur wegen der möglichen Mischbereifung auf einer Achse mit 235er oder 245er Reifen mit möglicherweise unterschiedlichen Raddurchmessern.

Zitat:

@rus7h schrieb am 10. September 2019 um 10:40:26 Uhr:


Hallo CollinX,

Ich bin ganz und gar bei Dir. Im Winter ist schmäler besser. Nach meinem Verständinis ergänzt das Felgengutachten die Daten in der EG-Zulassung bzw. dem Fahrzeugschein solange Fahrzeugtyp (bei mir 639/2) und die ABE-Nummer (in meinem Fall e1*2007/46*0457*21) und die Leistung des Autos den Daten des Felgengutachtens entspricht und die Auflagen und Hinweise eingehalten werden. Es ist nicht notwendig, dass die zusätzliche Reifengrösse explizit in den Fahrzeugpapieren erwähnt ist. Man muss halt für mögliche Kontrollen die Felgen ABE und das Felgengutachten ausgedruckt dabei haben.

Im übrigen ist der Reservereifen ja auch nur ein 225/55 R17. Da gibt es zwar die 80km/h Beschränkung, dies aber nur wegen der möglichen Mischbereifung auf einer Achse mit 235er oder 245er Reifen mit möglicherweise unterschiedlichen Raddurchmessern.

Hallo rus7h,

mir liegt nun die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vor (gleiches Fahrzeug nach Typ und ABE wie bei Dir) und nach Rücksprache DEKRA hab ich folgende Erklärung erhalten:

Auch wenn im Felgengutachten kleinere Reifengrößen vermerkt sind, so ist die zu Ziffer 52 Anmerkungen der EG-Übereinstimmungsbescheinigung angegebene Reifen-/Radkombination maßgeblich:

235/55 R17 RF 103V auf 6,5Jx17 ET50 wahlweise
235/55 R17 RF 103V auf 7Jx17 ET51 wahlweise
245/45 R19 XL 102Y auf 8Jx19 ET52

Nur diese Rad-/Reifenkombinationen sind demnach für das Fahrzeug zugelassen.

Nach dem Felgengutachten bedeutet dies dann noch folgende Auflagen

1.beim Reifen:

A01: Vorführung beim Prüfer
A12: keine Schneeketten 😕
G90: ggf. Tachoanpassung wenn nicht 19“ werksseitig
K2b: Radabdeckung an 2. Achse durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels im Bereich 0-50 Grad hinter Radmitte (also Radkasten bördeln 😰 ) wegen geringerer ET der Platin P69
T03: Reifen (LI 103) nur zulässig mit zul. Achslast 1750 kg
T99: Reifen (LI 99) - spielt hier keine Rolle

2. bei der Felge:

A14: Klebegewichte - klar
A19: schlauchlose Reifen - auch klar
A56: nur Allrad- auch klar
NoE: kein reines Elektrofahrzeuge - auch klar
S07: Schrauben M14x1,5, Kegel 60, 180 NM, 30mm - auch klar

Nach Angaben des Prüfingenieurs der Dekra ist nicht die Felge das Problem, sondern der Reifen, wegen Abrollumfang, Größenverhältnisse von Aufstandsfläche zu Aufbauhöhe und Kraftübertragung. Interessant fand ich die Mitteilung am Ende des Gesprächs: Sie wollen doch nicht, dass Ihnen das Differenzial wegfliegt.

Ich hab die Faxen dicke. Stahlfelge, Radkappe, fertig - es sei denn, hier hat noch jemand eine andere zulässige Alternative...

Gruß Collin

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Gerade in Verbindung mit Schneeketten... Ich habe dann auch die 17er Stahlfelgen genommen... Optik ist halt nicht alles. Besonders nicht am Berg, wenn man dann am 2. Drittel steht...

In der Typgenehmigung stehen die Rädergrößen, die ab Werk bestellbar sind und für dieses Modell typisiert wurden. In der Rad-Reifenkombinationsliste von Mercedes stehen ALLE möglichen Reifen und Felgen drin. Darin ist ganz klar auch ein 225/55-17 auf dem V300 montierbar mit der Empfehlung, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 210 km/h zu begrenzen. Zusätzlich ist in der ABE der Platin P69 die 225/55-17XL angegeben. Somit sind diese Felgen mit 225/55-17 problemlos auf dem 300er ALLRAD (im Moment laut Gutachten) zugelassen. Das Argument mit dem Differential ist Unsinn, die 225/55-17XL Reifen sind in der selben Radgruppe, wie die 18" und 19".

https://www.mercedes-benz.de/.../...-Klasse_Vito_Marco_Polo_BR_447.pdf

Gruß
Befner

Zitat:

@CollinX schrieb am 13. September 2019 um 12:56:24 Uhr:



Zitat:

@rus7h schrieb am 10. September 2019 um 10:40:26 Uhr:


Hallo CollinX,

Ich bin ganz und gar bei Dir. Im Winter ist schmäler besser. Nach meinem Verständinis ergänzt das Felgengutachten die Daten in der EG-Zulassung bzw. dem Fahrzeugschein solange Fahrzeugtyp (bei mir 639/2) und die ABE-Nummer (in meinem Fall e1*2007/46*0457*21) und die Leistung des Autos den Daten des Felgengutachtens entspricht und die Auflagen und Hinweise eingehalten werden. Es ist nicht notwendig, dass die zusätzliche Reifengrösse explizit in den Fahrzeugpapieren erwähnt ist. Man muss halt für mögliche Kontrollen die Felgen ABE und das Felgengutachten ausgedruckt dabei haben.

Im übrigen ist der Reservereifen ja auch nur ein 225/55 R17. Da gibt es zwar die 80km/h Beschränkung, dies aber nur wegen der möglichen Mischbereifung auf einer Achse mit 235er oder 245er Reifen mit möglicherweise unterschiedlichen Raddurchmessern.

Hallo rus7h,

mir liegt nun die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vor (gleiches Fahrzeug nach Typ und ABE wie bei Dir) und nach Rücksprache DEKRA hab ich folgende Erklärung erhalten:

Auch wenn im Felgengutachten kleinere Reifengrößen vermerkt sind, so ist die zu Ziffer 52 Anmerkungen der EG-Übereinstimmungsbescheinigung angegebene Reifen-/Radkombination maßgeblich:

235/55 R17 RF 103V auf 6,5Jx17 ET50 wahlweise
235/55 R17 RF 103V auf 7Jx17 ET51 wahlweise
245/45 R19 XL 102Y auf 8Jx19 ET52

Nur diese Rad-/Reifenkombinationen sind demnach für das Fahrzeug zugelassen.

Nach dem Felgengutachten bedeutet dies dann noch folgende Auflagen

1.beim Reifen:

A01: Vorführung beim Prüfer
A12: keine Schneeketten 😕
G90: ggf. Tachoanpassung wenn nicht 19“ werksseitig
K2b: Radabdeckung an 2. Achse durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels im Bereich 0-50 Grad hinter Radmitte (also Radkasten bördeln 😰 ) wegen geringerer ET der Platin P69
T03: Reifen (LI 103) nur zulässig mit zul. Achslast 1750 kg
T99: Reifen (LI 99) - spielt hier keine Rolle

2. bei der Felge:

A14: Klebegewichte - klar
A19: schlauchlose Reifen - auch klar
A56: nur Allrad- auch klar
NoE: kein reines Elektrofahrzeuge - auch klar
S07: Schrauben M14x1,5, Kegel 60, 180 NM, 30mm - auch klar

Nach Angaben des Prüfingenieurs der Dekra ist nicht die Felge das Problem, sondern der Reifen, wegen Abrollumfang, Größenverhältnisse von Aufstandsfläche zu Aufbauhöhe und Kraftübertragung. Interessant fand ich die Mitteilung am Ende des Gesprächs: Sie wollen doch nicht, dass Ihnen das Differenzial wegfliegt.

Ich hab die Faxen dicke. Stahlfelge, Radkappe, fertig - es sei denn, hier hat noch jemand eine andere zulässige Alternative...

Gruß Collin

Deshalb bin ich ja auch ständig verwirrt, weil in meinen Coc Papieren nur die 245 er 18 Zöller auftauchen. GT Liebhaber schrieb ja, dass ich bestimmt auch die 17 Zöller fahren darf. Nur kannte ich es bisher von anderen Fahrzeugherstellern, dass alle zugelassenen Räder in den COC Papieren stehen. Schön wäre es ja, wenn man seine FIN irgendwo eingibt und die möglichen Kombinationen dann zu sehen wären

Du brauchst nur deinen Fahrzeugschein und die PDF Liste der möglichen Kombinationen. Die ist momentan sehr aktuell(das war ja schonmal anders) und sollte in Verbindung dann alle Fragen beantworten.

Das gilt meiner Meinung nach aber nur für die aufgelisteten Original-MB-Räder. Nicht für Räder in gleicher Größe aus dem Zubehörmarkt. Ich habe in meinen Fahrzeugpapieren nurdie 17-Zöller drin und suche gerade 19-Zöller für nächsten Sommer...

Ja, das ist richtig. Bei Zubehörrädern gilt das Gutachten, Teilegutachten, die ABE des Herstellers.

Aber blöd ist, wenn beim Teilegutachten der Zubehörfelgen drin steht, dass die Stützlast der AHK auf die Achslast draufgerechnet werden muss, was hier im Forum ja vehement abgestritten wird.
Gruß

Zitat:

@FelixGr schrieb am 4. September 2019 um 13:17:36 Uhr:


Aber es heißt immer, dass es von MB keine 19“ Zubehörfelgen gibt, die für 3.2 to passen. Stimmt dann so gar nicht, da die 19“ AMG Felgen zB auch für den Winterbetrieb erlaubt sind?

Genau das wäre mein Punkt. Auch wenn hier geschrieben wurde, dass die Räder im Winter möglichst schmal sein sollten, wäre es doch denkbar, die original 19 Zoll AMG mit 245,45R19 102V zu beziehen und im Winter zugelassenerweise zu nutzen, oder sehe ich das falsch?

Zitat:

@Nasenmatti schrieb am 18. September 2019 um 17:45:26 Uhr:



Zitat:

@FelixGr schrieb am 4. September 2019 um 13:17:36 Uhr:


Aber es heißt immer, dass es von MB keine 19“ Zubehörfelgen gibt, die für 3.2 to passen. Stimmt dann so gar nicht, da die 19“ AMG Felgen zB auch für den Winterbetrieb erlaubt sind?

Genau das wäre mein Punkt. Auch wenn hier geschrieben wurde, dass die Räder im Winter möglichst schmal sein sollten, wäre es doch denkbar, die original 19 Zoll AMG mit 245,45R19 102V zu beziehen und im Winter zugelassenerweise zu nutzen, oder sehe ich das falsch?

Klar geht das auch mit den 19 Zoll AMG Felgen für Winterreifen. Die sind allerdings sehr teuer und insbesondere die glanzgedrehten brauchen viel Pflege um Schäden durch Streusalz zu verhindern. Außerdem kannst du keine Schneeketten montieren.

Zitat:

@Nasenmatti schrieb am 18. Sep. 2019 um 17:45:26 Uhr:


Auch wenn hier geschrieben wurde, dass die Räder im Winter möglichst schmal sein sollten...

Diese Binsenweisheit ist längst überholt und bei heutigen Fahrzeugen nicht mehr zutreffend. Einzig das Argument der fehlenden Schneekettenoption wäre ein Ausschlusskriterium für 19 Zoll mit 245er Schlappen.

Na wenn das das einzige Kriterium ist (Schneeketten), dann nehme ich AMG 19 Zoll für den Winter. Perfekt

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