Winterräder

Mercedes V-Klasse 447

Hallo,

Meine V kommt zwar erst in 3 Wochen, doch dann ist fast Oktober und die Zeit der Winterreifen kommt. Nun ja, ich möchte gern gerüstet sein und wollte mich jetzt schon auf die Suche begeben...

Die Forum-Suche habe ich heute schon rauf und runter gedudelt... nix gefunden.

Ich weiß aber das in einem Beitrag darüber schon einmal geschrieben wurde.

Zu den Daten meiner V Klasse...
250 - kein 4matic
AMG-Paket
3200er Variante

Könnt Ihr mir Größen nennen die ich ohne weiteres fahren kann. (Ohne Kalibrieren). Ggf . die Ihr bei dieser V Klassen Variante fahrt.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

In der Typgenehmigung stehen die Rädergrößen, die ab Werk bestellbar sind und für dieses Modell typisiert wurden. In der Rad-Reifenkombinationsliste von Mercedes stehen ALLE möglichen Reifen und Felgen drin. Darin ist ganz klar auch ein 225/55-17 auf dem V300 montierbar mit der Empfehlung, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 210 km/h zu begrenzen. Zusätzlich ist in der ABE der Platin P69 die 225/55-17XL angegeben. Somit sind diese Felgen mit 225/55-17 problemlos auf dem 300er ALLRAD (im Moment laut Gutachten) zugelassen. Das Argument mit dem Differential ist Unsinn, die 225/55-17XL Reifen sind in der selben Radgruppe, wie die 18" und 19".

https://www.mercedes-benz.de/.../...-Klasse_Vito_Marco_Polo_BR_447.pdf

Gruß
Befner

Zitat:

@CollinX schrieb am 13. September 2019 um 12:56:24 Uhr:



Zitat:

@rus7h schrieb am 10. September 2019 um 10:40:26 Uhr:


Hallo CollinX,

Ich bin ganz und gar bei Dir. Im Winter ist schmäler besser. Nach meinem Verständinis ergänzt das Felgengutachten die Daten in der EG-Zulassung bzw. dem Fahrzeugschein solange Fahrzeugtyp (bei mir 639/2) und die ABE-Nummer (in meinem Fall e1*2007/46*0457*21) und die Leistung des Autos den Daten des Felgengutachtens entspricht und die Auflagen und Hinweise eingehalten werden. Es ist nicht notwendig, dass die zusätzliche Reifengrösse explizit in den Fahrzeugpapieren erwähnt ist. Man muss halt für mögliche Kontrollen die Felgen ABE und das Felgengutachten ausgedruckt dabei haben.

Im übrigen ist der Reservereifen ja auch nur ein 225/55 R17. Da gibt es zwar die 80km/h Beschränkung, dies aber nur wegen der möglichen Mischbereifung auf einer Achse mit 235er oder 245er Reifen mit möglicherweise unterschiedlichen Raddurchmessern.

Hallo rus7h,

mir liegt nun die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vor (gleiches Fahrzeug nach Typ und ABE wie bei Dir) und nach Rücksprache DEKRA hab ich folgende Erklärung erhalten:

Auch wenn im Felgengutachten kleinere Reifengrößen vermerkt sind, so ist die zu Ziffer 52 Anmerkungen der EG-Übereinstimmungsbescheinigung angegebene Reifen-/Radkombination maßgeblich:

235/55 R17 RF 103V auf 6,5Jx17 ET50 wahlweise
235/55 R17 RF 103V auf 7Jx17 ET51 wahlweise
245/45 R19 XL 102Y auf 8Jx19 ET52

Nur diese Rad-/Reifenkombinationen sind demnach für das Fahrzeug zugelassen.

Nach dem Felgengutachten bedeutet dies dann noch folgende Auflagen

1.beim Reifen:

A01: Vorführung beim Prüfer
A12: keine Schneeketten 😕
G90: ggf. Tachoanpassung wenn nicht 19“ werksseitig
K2b: Radabdeckung an 2. Achse durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels im Bereich 0-50 Grad hinter Radmitte (also Radkasten bördeln 😰 ) wegen geringerer ET der Platin P69
T03: Reifen (LI 103) nur zulässig mit zul. Achslast 1750 kg
T99: Reifen (LI 99) - spielt hier keine Rolle

2. bei der Felge:

A14: Klebegewichte - klar
A19: schlauchlose Reifen - auch klar
A56: nur Allrad- auch klar
NoE: kein reines Elektrofahrzeuge - auch klar
S07: Schrauben M14x1,5, Kegel 60, 180 NM, 30mm - auch klar

Nach Angaben des Prüfingenieurs der Dekra ist nicht die Felge das Problem, sondern der Reifen, wegen Abrollumfang, Größenverhältnisse von Aufstandsfläche zu Aufbauhöhe und Kraftübertragung. Interessant fand ich die Mitteilung am Ende des Gesprächs: Sie wollen doch nicht, dass Ihnen das Differenzial wegfliegt.

Ich hab die Faxen dicke. Stahlfelge, Radkappe, fertig - es sei denn, hier hat noch jemand eine andere zulässige Alternative...

Gruß Collin

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Zitat:

@Chris77 schrieb am 20. Oktober 2020 um 19:47:18 Uhr:


@Moritz: ja, weil 4matic. Für den 300d mit Heckantrieb sind Deine Felgen in der verlinkten ABE zB gar nicht zugelassen :-(

Stimmt, bei Heckantrieb nur der 190PS maximal 🙁

aber wie errechnet man jetzt den Lastabschläge bei den V Reifen?
Hat da jemand Ahnung von? Darf ich nicht die 1650kg lasten, oder muss ich langsamer fahren? 😕

Langsamer fahren auf jeden Fall. Dauerhaftes schnelles Fahren ist der Laufleistung des Reifens auch nicht gerade Zuträglich. Wenn dann noch das Fahrzeug ausgeladen wäre und man nen 101 Reifen fährt und dann noch Dauerlasten >220 - dann könnte es zu Problemen führen.

Mercedes selbst gibt da deutlich strengere Vorgaben. Da geht eben unter 235/55 mit LI 101 gar nichts beim 3,2t - und das auch erst seit kurzem.

Zitat:

@GT-Liebhaber schrieb am 20. Oktober 2020 um 19:57:19 Uhr:


101 sind aber auch nur 1660kg Achslast, die der Reifen kann. Eingetragen werden 1650kg auf der Hinterachse sein.

Ich Persönlich würde das so nicht fahren, auch wenn es so erlaubt ist. Wir haben da in der Werkstatt jahrelange Erfahrung.

Die ABE sagt ja auch, das bei C Reifen kein Traglastabschlag gegeben ist - der C Reifen hat in 225/55 dann 109/107 - das ist dann wirklich mehr als genug Luft nach oben.

C-Reifen und Speedindex >H beißt sich aber. Bei Winterrädern mag das mit Abregelung oder Aufkleber im Sichtfeld gehen, bei Sommerreifen nicht.

Voll beladen würde ich 101 bei 1650kg Achslast auch nicht mit >200 km/h fahren, eigentlich aber mit keinem Reifen. Möglich ist es jedoch und ich bezweifel, dass die die Reifen direkt platzen. Auch die Reifen haben Reserven.

Wie gesagt, irgendeinen Tod muss man sterben, C-Reifen können mit PKW-Reifen was Traktion und Bremsweg angeht nicht mithalten, halten dafür hohe Lasten aus und sind verschleißarm (kosten aber auch mehr). Mir wäre Traktion wichtiger, muss aber jeder selbst entscheiden. 🙂

Die Vau mit 3,2t zGG und 1650kg Achslast können ja auch 103er nehmen, da hast du dann auch genug Reserven. Nur beim Vito fährst du da an der Grenze.

C-Reifen haben meines Wissens sogar nur T. Unsere Winter sind aktuell ja keine wirklichen Winter mehr, von daher kann ich den Wunsch nach höheren Geschwindigkeiten grundsätzlich verstehen.

Nein, natürlich platzen die nicht sofort. Aber dann Laufleistungen von 50tkm zu erwarten, halte ich eben für praxisfern.

Richtig, einen Tod muss man sterben.

Beim Vito mit 3,2t sind es 1750kg, da geht auch der 235/55 mit 103er LI nicht mehr. Da muss es 225/55 in C sein.

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Also bei mir wird es im Winter bzw mit Winterreifen nie dazu kommen, schneller als 200km/h und voll beladen zu sein.
Also ich persönlich fahr zwar gerne schnell, aber nicht voll beladen und nicht mit einer V! Ja klar, man kann 214km/h fahren, Aber will man das dann mit 3,2t machen? 🙄
Anhänger kommt bei mir auch nur im Sommer und eher unbeladen(Die V) in Betrieb.
Also denke sollte das mit dem Reifen keine Einschränkung und Probleme bereiten.

Zitat:

@GT-Liebhaber schrieb am 20. Oktober 2020 um 20:37:22 Uhr:


Beim Vito mit 3,2t sind es 1750kg, da geht auch der 235/55 mit 103er LI nicht mehr. Da muss es 225/55 in C sein.

Mit den entsprechenden Felgen (halt nicht original MB) geht das grds. schon. Kommt auf das Gutachten der Felge an aber 103 reicht für 1750kg und das ist bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen nunmal erlaubt.

Bei der Borbet von Hartmann bspw. ist das so abgenommen und eintragungsfrei (muss nur auf RG2 umcodiert werden).

Zitat:

Mit den entsprechenden Felgen (halt nicht original MB) geht das grds. schon. Kommt auf das Gutachten der Felge an aber 103 reicht für 1750kg und das ist bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen nunmal erlaubt.

Bei der Borbet von Hartmann bspw. ist das so abgenommen und eintragungsfrei (muss nur auf RG2 umcodiert werden).

Meinst Du die Hartmann Torget 1?

Platin P70 mit ET47 und Nabendeckel X-Klasse

Asset.HEIC.jpg

Matte Felgen mit glänzenden Radnabenabdeckungen...?

Das rad an sich sieht aber echt gut aus und die werden ja auch recht gut im Radkasten stehen.

Hi,
Ich nochmal. Mir liegt aktuell ein attraktives Angebot für Alutec Grip 17" mit 235/50R17 100V Bereifung vor. Diese Kombi ist laut Gutachten von Alutec am V300d/3,1t/Heckantrieb für Schneeketten freigegeben ( im Gegensatz zur 235/55R17 V103 Bereifung). Bevor ich jetzt zuschlage 4 Fragen dazu:

1. Darf ich 235/50R17 100V mit dieser Felge eintragungsfrei an meinem Fahrzeug fahren, obwohl diese Dimension NICHT in meinem COC aufgeführt ist? Im Gutachten sind für mich keine Auflagen für mein Fahrzeug mit dieser Kombination erkennbar, bin jetzt aber kein Spezi beim Gutachten-Lesen. Angehängt mal das Gutachten.

Unter allgemeine Hinweise auf s.10 steht zwar folgendes:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

Gleichzeitig findet sich aber auf S.4 unter Punkt 10 bei Bemerkungen dieses: "Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."

Liege ich richtig in der Annahme, dass das ganze dann tatsächlich eintragungsfrei ist?

2. Mein Wagen ist ja RG2-codiert aufgrund der 19Zoll-Serien-Bereifung. Muss hier umkodiert werden beim Wechsel auf 235/50R17? In der Mercedes-Liste ist 235/55R17 zwar für RG2 freigegeben, ist ja aber nicht exakt das gleiche wie 235/50R17. Im Gutachten konnte zumindest ich keinen Hinweise darauf finden, aber evtl. habe ich da ja auch was übersehen...

3. Thema zulässiges Gesamtgewicht und Vmax: Laut Gutachten "Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen." --> Achslast passt ja soweit für 3,1t. Aber:
- Hängerbetrieb trotz +100kg (laut Fahrzeugschein) erlaubt?
- Eingetragene Vmax (220kmh) bei Vollbeladung erlaubt (auch wenn unvernünftig und gefährlich, geht mir ums Verständnis)?

4. Fährt hier irgendjemand diese Reifendimension, also 235/50R17? Ist ja bissl niedriger als der 235/55R17, den hier viel fahren. Irgendetwas daran auszusetzen?

Schon mal vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

LG

Chris

In RG2 ist die kleinste zulässige Dimension 225/55R17, das ist größer (Abrollumfang) als 235/50R17. Daher sollte meiner Meinung nach RG1 codiert werden. Ich meine, du bist damit auch außerhalb des Toleranzbereichs.

Ansonsten sieht es aus, als ob es eintragungsfrei ist (ist ja auch erheblich kleiner als deine Seriendimension), du musst die ABE aber dabei haben.

Zitat:

@DrLoboto schrieb am 28. Oktober 2020 um 21:39:30 Uhr:


In RG2 ist die kleinste zulässige Dimension 225/55R17, das ist größer (Abrollumfang) als 235/50R17. Daher sollte meiner Meinung nach RG1 codiert werden. Ich meine, du bist damit auch außerhalb des Toleranzbereichs.

Danke für Deine Einschätzung. Das stimmt, die Grenze zwischen RG1 und RG2 ist genau bei 235/55R17 , laut Mercedes-Liste geht da quasi beides. Eindeutig RG1 ist es erst ab 16Zoll, was ja vom Abrollumfang dann schon deutlich kleiner ist. Tja, aber wieviel Luft da jetzt noch wirklich ist...Also: Kann das hier jemand sicher bestätigen, dass ein Wechsel auf RG1 nötig ist? Ich meine das würde ja bedeuten, dass es bei meiner Fahrzeugausführung unzulässig ist, diese Kombination ohne Umkodierung zu fahren. Müsste dann ja eigentlich einen Hinweis darauf geben im Gutachten/ABE. In anderen Gutachten habe ich zB schon den Hinweis gefunden, dass bestimmte Kombinationen nur bei 19"-Serien-Bereifung erlaubt sind, also klarer Hinweis bzgl. RG2. In diesem Gutachten steht aber nix in diese Richtung bzw. ich konnte nix finden...

Zitat:

@Chris77 schrieb am 28. Oktober 2020 um 21:53:44 Uhr:



Danke für Deine Einschätzung. Das stimmt, die Grenze zwischen RG1 und RG2 ist genau bei 235/55R17 , laut Mercedes-Liste geht da quasi beides. Eindeutig RG1 ist es erst ab 16Zoll, was ja vom Abrollumfang dann schon deutlich kleiner ist. Tja, aber wieviel Luft da jetzt noch wirklich ist...Also: Kann das hier jemand sicher bestätigen, dass ein Wechsel auf RG1 nötig ist? Ich meine das würde ja bedeuten, dass es bei meiner Fahrzeugausführung unzulässig ist, diese Kombination ohne Umkodierung zu fahren. Müsste dann ja eigentlich einen Hinweis darauf geben im Gutachten/ABE. In anderen Gutachten habe ich zB schon den Hinweis gefunden, dass bestimmte Kombinationen nur bei 19"-Serien-Bereifung erlaubt sind, also klarer Hinweis bzgl. RG2. In diesem Gutachten steht aber nix in diese Richtung bzw. ich konnte nix finden...

Die Grenze ist nicht bei 235/55R17, das ist eindeutig RG2. Lediglich 225/55R17 und 245/45R18 können sowohl in RG1 als auch in RG2 gefahren werden, wobei der Tacho mit RG2 bei den beiden Größen schon gewaltig voreilt und daher bei Taxis/Mietwagen auch nicht zulässig ist.

In den meisten Gutachten gibt es auch immer die Unterscheidung zwischen RG1 und RG2, warum in diesem Fall nicht, weiß ich nicht. Fahren kannst du vermutlich daher so schon, jedoch werden Sensorik vom Fahrzeug sicher negativ beeinflusst (Distronic, Parkassistent, etc.).

Ich würde für den Winterbetrieb wahrscheinlich auf einen Originalradsatz mit 225/55R17 XL zurückgreifen, weil einerseits RG2-fähig, andererseits Schneekettenzulässig und nicht ganz soviel kleiner vom Durchmesser als die 235/50R17.

Natürlich dann nicht aus der Apotheke äääh beim Freundlichen sondern von Kleinanzeigen oder von ner Räderauktion.

Zitat:

@1PZ2OM schrieb am 28. Oktober 2020 um 22:21:27 Uhr:



Die Grenze ist nicht bei 235/55R17, das ist eindeutig RG2. Lediglich 225/55R17 und 245/45R18 können sowohl in RG1 als auch in RG2 gefahren werden, wobei der Tacho mit RG2 bei den beiden Größen schon gewaltig voreilt und daher bei Taxis/Mietwagen auch nicht zulässig ist.

Hast natürlich Recht! Hatte mich verguckt, danke für den Hinweis.

Auf welche beiden Größen beziehst Du Dich bzgl. Voreilen des Tachos?

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