Winterräder auf dem Tiguan
Welche Felgen (auch von anderen Anbietern)
und welche Reifen nehmt ihr oder habt ihr geplant?
Beste Antwort im Thema
Sorry, aber ich kann jetzt nicht mehr. Was sind hier eigentlich für Kleingeister unterwegs? Wie kann man sich darüber streiten, wer welche Felgen - Reifen - Größen fährt? Das kann einem doch total am Gesäß vorbei gehen. Es zeigt doch höchstens das Spektrum an, dass angeboten wird und das auch entsprechend genutzt wird. Und das sich einer mehr leisten kann, ein anderer sich mehr leisten will und ein anderer weniger, kann jeder selbst entscheiden und trotzdem zufrieden sein. Neid und Protz sind völlig fehl am Platze.
Mäßigt euch!
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Wie kommst du auf 235 60? Da gehören 55er drauf... ansonsten sind die Felgen doch Geschmackssache und die Reifen wie immer ne gute Wahl.
Zitat:
@georgie6060 schrieb am 4. September 2017 um 18:48:41 Uhr:
Hallo zusammen, ich bekomme Ende des Monats meinen neuen Tiguan mit Sommerrädern auf der Felge Nizza.Als Winterrad habe ich mir die Kombination RC27 mit dem Contireifen ausgesucht.
Was haltet ihr davon? Oder taugt diese Kombination nichts?LG georgie
Die habe ich auch gekauft allerdings mit Hankook Winterreifen.
Zitat:
@georgie6060 schrieb am 4. September 2017 um 18:48:41 Uhr:
Hallo zusammen, ich bekomme Ende des Monats meinen neuen Tiguan mit Sommerrädern auf der Felge Nizza.Als Winterrad habe ich mir die Kombination RC27 mit dem Contireifen ausgesucht.
Was haltet ihr davon? Oder taugt diese Kombination nichts?LG georgie
Ich habe die Felge RC29 und Michelin Alpine, aber 235/55 18 Zoll. Sieht sehr ähnlich aus und ich finde Kombination sehr gut.
Keine 235/60!!
Lieben Dank für Eure Antworten! Klar, ich habe natürlich den Conti 235/55 R18 gemeint, nicht 235/60!
Kann ich denn davon ausgehen, dass ich mit dieser Kombi dann auch NICHT zum TÜV muss? Ich finde da nämlich bald nicht mehr durch...
Die RC29 finde ich auch schick!!
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Zitat:
@georgie6060 schrieb am 4. September 2017 um 21:10:52 Uhr:
Lieben Dank für Eure Antworten! Klar, ich habe natürlich den Conti 235/55 R18 gemeint, nicht 235/60!Kann ich denn davon ausgehen, dass ich mit dieser Kombi dann auch NICHT zum TÜV muss? Ich finde da nämlich bald nicht mehr durch...
Die RC29 finde ich auch schick!!
Ich bin nicht beim TÜV gewesen. Konnte so mit losfahren.
Was sagt denn das Gutachten der betreffenden RC27 Felge?
Die 7.0 x 18 ET 43 scheint komplett freigegeben zu sein, mag daran liegen, dass sie exakt die VW OEM Maße hat.
Wenn eine ABE vorhanden ist, musst du auch nicht zum TÜV. Bei Felgen die annähernd oder die selben Maße wie originale Felgen haben, ist das meistens so.
Bitte bedenken, dass - auch wenn ABE darüber steht - ggf. Auflagen dieses Gutachtens einzuhalten sind.
Zitat:
@SIB6274 schrieb am 4. September 2017 um 21:30:12 Uhr:
Was sagt denn das Gutachten der betreffenden RC27 Felge?Die 7.0 x 18 ET 43 scheint komplett freigegeben zu sein, mag daran liegen, dass sie exakt die VW OEM Maße hat.
Im Gutachten ist u.a. auch der Tiguan angegeben mit einigen Reifenvarianten, u.a. auch die Bereifung 235/55 R18.
Du musst den Ziffern und Buchstaben folgen (A01, A12 etc.) für Dein Fahrzeug, die reine Nennung besagt nur, dass es zulassungsfähig ist, ggf. eben unter den dargelegten Auflagen
Zitat:
@dlorek schrieb am 4. September 2017 um 21:41:23 Uhr:
Wenn eine ABE vorhanden ist, musst du auch nicht zum TÜV. Bei Felgen die annähernd oder die selben Maße wie originale Felgen haben, ist das meistens so.
Das stimmt nur bedingt und hängt von den genannten Auflagen ab.
Sobald in der ABE für eine Rad- / Reifenkombination Vorgaben wie z. B. "Radhausauschnitt an Achse X ist anzupassen" oder "Die Reifenabdeckung ist durch geeignete Maßnahmen herzustellen" auferlegt werden, sind die "Umbauten" vom TÜV zu prüfen / abzunehmen / einzutragen, oder zumindest ist die TÜV Bestätigung mitzuführen.
Gruß
RSLiner
Hast du auch gelesen was du von mir zitiert hast?
Bis ein paar mm ET Abweichung haben die meisten keine Auflagen diesbezüglich. Warum auch... stehen ja genau so wie original im Radhaus und Freigang ist garantiert. Genau das habe ich doch geschrieben. Bei einer Zubehörfelge mit 10mm oder mehr Abweichung der Einpresstiefe werden solche Auflagen dann wohl aufgeführt sein. Es gibt auch den Fall, dass die ET minimal höher als original ist. Habe auf dem A3 im Winter 7x16 ET50. Audi nimmt ET49 bei einer 7x16. ABE somit gültig und keine Auflagen.
Wenn ich es nicht gelesen hätte, hätte ich es nicht zitieren können. Aber: Viele "Unwissende" (und davon gibt es hier Einige, wenn man manche Fragen zum Thema Zubehörräder liest), könnten diesen Teil Deiner Aussage so verstehen, dass sie beim Vorliegen einer ABE nicht zum TÜV müssen.
Zitat:
@dlorek schrieb am 4. September 2017 um 21:41:23 Uhr:
Wenn eine ABE vorhanden ist, musst du auch nicht zum TÜV...
Das ist irreführend. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass es Fälle gibt, in denen man sehr wohl zum TÜV muss und wie von SIB6274 bereits geschrieben, die genannten Auflagen zu beachten sind.
Beispiel: Meine Winterräder in 8,5 x19" mit ET 40 haben eine ABE. Nach Deiner Aussage könnte man nun vermuten, dass die 2 mm ET mehr als das Serienrad nichts ausmachen. Dennoch war die Serienbereifung nicht freigegeben, sondern nur 245/45 R19.
Gruß
RSLiner
Zitat:
@oe9goi schrieb am 23. Juni 2016 um 13:25:20 Uhr:
Ja, bei Euch schon. In Österreich und Italien sind sie generell erlaubt. In der Schweiz ebenfalls, mit der Ausnahme der Autobahnen. In Deutschland nur im Zollgrenzbezirk bzw. über das "kleine Deutsche Eck".
Es sollte aber / muss ein Aufkleber am Auto sein, damit der nachfolgende Verkehr Bescheid weiß, denn beim Bremsen ist das sonst eine grobe Sache 🙂 außerdem ist Autobahn fast unmöglich, denn ab 120 km/h haut es sie Spikes raus 😉