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Winterfelgen 17 ooder 18 Zoll

BMW 3er
Themenstarteram 1. Januar 2013 um 17:38

hallo zusammen,

frohes neues erstmal. ;)

mein f31 kommt ende januar und ich benötige noch ein satz winterfelgen.

aktuell bin ich am überlegen ob ich hierfür 17 oder 18 zoll felgen nehmen soll, hat jemand eine besondere empfehlung?

da es ein firmenfahrzeug und ich recht viel fahrte sollte es schon ein guter winterreifen sein,

evtl. michelin alpin oder ähnliches. aber auch hier bin ich noch recht unschlüssig.

vielleicht hat mir jemand einen tipp oder sogar bilder am montierten f30/31.

danke vorab.

Beste Antwort im Thema

Ich würde 17" nehmen, da hier noch ein akzeptabler Bordsteinkantenschutz besteht.

Als Reifen fahre ich den ContiWinterContact TS 830 P - bin sehr zufrieden nach nun ca. 5.000 km

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Hi,

wenn Du die beiden Reifengrößen vergleichst, z.B. über einen "Reifenrechner" erhälst Du eine Abweichung zwisch 45 und 40 von -3,43%.

Folgender Hinweis wird bei den Rechner dann mit ausgegeben:

Zitat:

Der Richtwert bei der Abweichung von der Seriengröße liegt bei - 1,5% bis +1,5%, da ansonsten Fehlfunktionen im Bereich der Regelsysteme (z.b. ABS, ASC, DSC, DTC) möglich sind. Eine Abweichung über 2% erfordert eine Tachoangleichung.

Mir wäre das zu unsicher, deswegen lieber die 160EUR mehr ausgeben und dann passende Reifen.

Göran

Zitat:

Original geschrieben von quattro911

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

 

 

die hinweise stehen meistens im kleingedruckten. Welche Punkte auf die rad / reifenkombi zutreffen steht meistens als 8a, 12... bla bla bla, rechts daneben.

 

Eine Tachoanpassung bei kleineren Reifen ist normal nicht nötig, da die gesetzliche grundlage recht großzügig ist. Das Gesetz verbietet eine unterschreitung, das ist meist das problem. 

 

was für reifen hast du dir den ausgesucht?

 

gretz

Habe soweit alle Punkte im Gutachten durchgeschaut, und eigentlich gibt es keine Hinweise wegen des Tachos darauf.

Würde mir den Dunlop 4D in der Größe 225/40 (Preis rund 148 €/Stück) draufmachen, im Vergleich zu 225/45 kostet der Reifen rund 40 €/Stück mehr.

 

A32 ist ein Hinweis wegen Schneeketten und T92 ist was wegen der Achstraglast.

Und was steht bei A02,04,05,08,09,14,18,58 Car V18 und S06?

 

gretz

Zitat:

Original geschrieben von 01goeran

Hi,

 

wenn Du die beiden Reifengrößen vergleichst, z.B. über einen "Reifenrechner" erhälst Du eine Abweichung zwisch 45 und 40 von -3,43%.

 

Folgender Hinweis wird bei den Rechner dann mit ausgegeben:

Zitat:

Original geschrieben von 01goeran

Zitat:

Der Richtwert bei der Abweichung von der Seriengröße liegt bei - 1,5% bis +1,5%, da ansonsten Fehlfunktionen im Bereich der Regelsysteme (z.b. ABS, ASC, DSC, DTC) möglich sind. Eine Abweichung über 2% erfordert eine Tachoangleichung.

Mir wäre das zu unsicher, deswegen lieber die 160EUR mehr ausgeben und dann passende Reifen.

 

Göran

Wennst mir nicht glaubst, solltest einfach mal den nachweis bringen. Dann wär dir der fehler vielleicht aufgefallen.

 

Nach (75/443/EWG) ist folgendes Gültig:

 

4.4 Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen

Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom

Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1

und der

tatsächlichen Geschwindigkeit V2

folgende Beziehung bestehen:

O kleiner gleich V1 - V2 kleiner gleich V2/10 + 4 km=h:

 

gretz

Themenstarteram 21. Januar 2013 um 20:28

hi göran und kevin,

danke für eure infos. habe nun auch nochmal etwas intensiver recherchiert und es ist tatsächlich so, dass der Unterschied zwischen originaler Bereifung (in dem Fall 225/45) zu neuer Bereifung (225/40) nicht mehr als 2 % betragen darf. in meinem fall sind es leider ca. 3,4 % und somit müsste ich den Tacho neu einstellen lassen. kacke. :mad:

aber danke das ihr mich da drauf gebracht habt, wenns dumm läuft kannst da im nachhinein echt blöd aussehen.

Hallo Kevin,

ich habe Deine Aussage in keinster Weise in Frage gestellt, oder wollte diese wiederlegen.

Mir persönlich würde folgendes aus meiner Zitierung am meisten Bedenken geben:

....da ansonsten Fehlfunktionen im Bereich der Regelsysteme (z.b. ABS, ASC, DSC, DTC) möglich sind.

Egal was preislich günstiger ist, oder was der Gesetzgeber noch an zulässig erachtet, würde ich die Sicherheit nicht aufs Spiel setzen und in der heutigen Zeit ist alles so spezifiziert, das Abweichungen direkt Auswirkungen haben könnten.

Göran

Zitat:

Original geschrieben von 01goeran

Hallo Kevin,

 

ich habe Deine Aussage in keinster Weise in Frage gestellt, oder wollte diese wiederlegen.

 

Mir persönlich würde folgendes aus meiner Zitierung am meisten Bedenken geben:

....da ansonsten Fehlfunktionen im Bereich der Regelsysteme (z.b. ABS, ASC, DSC, DTC) möglich sind.

 

Egal was preislich günstiger ist, oder was der Gesetzgeber noch an zulässig erachtet, würde ich die Sicherheit nicht aufs Spiel setzen und in der heutigen Zeit ist alles so spezifiziert, das Abweichungen direkt Auswirkungen haben könnten.

 

Göran

Das bezieht sich auf differenzen va / ha. 

 

Hintergrund: 

 

ich hab für meinen E9x diese thematik auch beleuchtet und mich mit dem TÜV schon in verbindung gesetzt gehabt. 

Bei der größenbetrachtung wird dann der größte freigegebene Durchmesser herangezogen. Da war dann die differenz von 40 auf 45%  grad mal 1,3%. 

 

User meyergru hat ohne probleme 225/45 18" auf seinem E92 gefahren und eingetragen bekommen.

 

Zitat:

Original geschrieben von quattro911

hi göran und kevin,

danke für eure infos. habe nun auch nochmal etwas intensiver recherchiert und es ist tatsächlich so, dass der Unterschied zwischen originaler Bereifung (in dem Fall 225/45) zu neuer Bereifung (225/40) nicht mehr als 2 % betragen darf. in meinem fall sind es leider ca. 3,4 % und somit müsste ich den Tacho neu einstellen lassen. kacke. :mad:

aber danke das ihr mich da drauf gebracht habt, wenns dumm läuft kannst da im nachhinein echt blöd aussehen.

Haaalo,

"Tacho neu einstellen" ist in Deinem Fall

n i c h t notwendig,

da die 225/40 kleiner als 225/45 sind,

>läuft der Tacho doch vor :eek:

Deshalb gibt´s den Hinweis "Tacho angleichen"

auch n i c h t in den von Dir studierten Gutachten.

Eine Zusammenfassung der §§§ findest Du

>http://www.maxrev.de/...messer-abrollumfang-2-4-oder-7-t187699.htm?...

 

Vielmehr überprüfe die höchste Achslast

Deines neuen F31 mit der Tragfähigkeit

des von Dir gewählten 225/40 Reifen ;)

Moin,

Habe ebenfalls eine Frage zu Winterfelgen aus dem nicht BMW Zubehör:

Habe im Interpneukonfigurator gesucht (F30 330d) und mir gefallen die Platin P66 8,0x18 ET30.

Soll wohl auch ein ABE haben, jedoch macht mir die ET sorgen, da die Originalen ja 36/37 haben wenn ich mich recht erinnere.

kann das trotzdem passen? Alternativ gibt es noch welche mit ET35 ist das besser?

Vielen Dank schon mal im voraus!

keep racing

Zitat:

Original geschrieben von clio.cup

Moin,

Habe ebenfalls eine Frage zu Winterfelgen aus dem nicht BMW Zubehör:

Habe im Interpneukonfigurator gesucht (F30 330d) und mir gefallen die Platin P66 8,0x18 ET30.

Soll wohl auch ein ABE haben, jedoch macht mir die ET sorgen, da die Originalen ja 36/37 haben wenn ich mich recht erinnere.

kann das trotzdem passen? Alternativ gibt es noch welche mit ET35 ist das besser?

Vielen Dank schon mal im voraus!

keep racing

Moin,

Du kannst Dir doch das Gutachten zur ABE

downloaden ;)

http://...pneu-raederkonfigurator.de/.../

Das Gutachten ist vom Tüv Austria gilt das auch in Deutschland?

Zitat:

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen

oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen

Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,

FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend

dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

damit meinen die dass der Wagen im Originalzustand ist?

Zitat:

248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch

Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.

Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)

kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der

Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens

(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Das heißt der Wagen ist zu Schmal oder wie?

verbreitern lassen wollte ich eigentlich nicht...

So ich konnte mit ein paar Telefonaten etwas Licht ins Dunkel bringen.

Erster Absatz bedeutet die Felgen sind Eintagungspflichtig.

Der zweite heißt in der Tat, dass die Radkästen u.U. zu schmal sein können.

Hat jemand von euch Felgen mit ner ET30?

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