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Windschutzscheibe wechseln lassen ? - Versicherung zum 31.12.2012 gekündigt

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 14. November 2012 um 15:06

meine versicherung (Württembergische) hat mir eine kündigung zum 31.12.2012 geschickt. hatte letztes jahr ein streifschaden der knapp 1400€ der versicherung gekostet hat. ich nehme an das dies der grund dafür ist.

da meine windschutzscheibe ein grose und viele sehr kleine steinschläge hat will ich diese austauschen lassen und das noch mit der jetzigen versicherung. kann die versicherung mir da probleme bereiten ?

ich meine die haben mich gekündigt und ich will noch schnell mein teilkasko in anspruch nehmen bevor ich zur einer anderen versichung wechsel.

Beste Antwort im Thema

Die Kündigen dich bei 1400€? Naja... Da steckt wohl noch etwas anderes dahinter.

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22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von E500-W211

meine versicherung (Württembergische) hat mir eine kündigung zum 31.12.2012 geschickt. hatte letztes jahr ein streifschaden der knapp 1400€ der versicherung gekostet hat. ich nehme an das dies der grund dafür ist.

da meine windschutzscheibe ein grose und viele sehr kleine steinschläge hat will ich diese austauschen lassen und das noch mit der jetzigen versicherung. kann die versicherung mir da probleme bereiten ?

ich meine die haben mich gekündigt und ich will noch schnell mein teilkasko in anspruch nehmen bevor ich zur einer anderen versichung wechsel.

Hi E500-W211,

rein rechtlich ist es kein Problem die Windschutzscheibe wechseln zu lassen, Du hast ja auch die Versicherungsprämie bis zum 31.12. bezahlt.

Ein anderes Problem ist die Folgeversicherung. Die fragt nämlich nach der Vorversicherung (wer hat gekündigt? wie viele Schäden?)...

Wird schwer, eine Neue zu finden...

Grüße Andi

Wie Andi schon meint, sollte es bis 31.12. möglich sein, die Teilkasko in Anspruch zu nehmen (die Scheibe zu wechseln).

Muss die Versicherung keinen Grund für die Kündigung nennen? Sie sind doch dazu da, auch mal einen Schaden zu beheben. Und 1.400 EUR klingt jetzt nicht übermäßig hoch, es sei denn, es ist nur einer von mehreren Schäden in kurzer Zeit oder im selben Versicherungsjahr.

termin vereinbahren zum wechsel der Scheibe, neue versicherung zum jahresende suchen, also am besten im monat 11. selber kündigen im monat 11. ende. gruß, adel_1

Themenstarteram 14. November 2012 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von burky350

Wie Andi schon meint, sollte es bis 31.12. möglich sein, die Teilkasko in Anspruch zu nehmen (die Scheibe zu wechseln).

Muss die Versicherung keinen Grund für die Kündigung nennen? Sie sind doch dazu da, auch mal einen Schaden zu beheben. Und 1.400 EUR klingt jetzt nicht übermäßig hoch, es sei denn, es ist nur einer von mehreren Schäden in kurzer Zeit oder im selben Versicherungsjahr.

habe nur diesen genannten schaden gehabt. was anderes war nicht.

Themenstarteram 14. November 2012 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von adel_1

termin vereinbahren zum wechsel der Scheibe, neue versicherung zum jahresende suchen, also am besten im monat 11. selber kündigen im monat 11. ende. gruß, adel_1

die versicherung hat mich ja gekündigt zum ende des jahres. meinst du ich kann da diesen monat auch nochmals selber kündigen so das die mich nicht kündigen ?

Zitat:

Original geschrieben von E500-W211

Zitat:

Original geschrieben von burky350

Wie Andi schon meint, sollte es bis 31.12. möglich sein, die Teilkasko in Anspruch zu nehmen (die Scheibe zu wechseln).

 

Muss die Versicherung keinen Grund für die Kündigung nennen? Sie sind doch dazu da, auch mal einen Schaden zu beheben. Und 1.400 EUR klingt jetzt nicht übermäßig hoch, es sei denn, es ist nur einer von mehreren Schäden in kurzer Zeit oder im selben Versicherungsjahr.

habe nur diesen genannten schaden gehabt. was anderes war nicht.

Wie lange warst du denn bei der Versicherung?

Zitat:

Original geschrieben von E500-W211

Zitat:

Original geschrieben von adel_1

termin vereinbahren zum wechsel der Scheibe, neue versicherung zum jahresende suchen, also am besten im monat 11. selber kündigen im monat 11. ende. gruß, adel_1

die versicherung hat mich ja gekündigt zum ende des jahres. meinst du ich kann da diesen monat auch nochmals selber kündigen so das die mich nicht kündigen ?

ich würde das so machen, und die scheibe noch wechseln:):D:D:D:D:D

Die Kündigen dich bei 1400€? Naja... Da steckt wohl noch etwas anderes dahinter.

Themenstarteram 14. November 2012 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von mangafa2

Die Kündigen dich bei 1400€? Naja... Da steckt wohl noch etwas anderes dahinter.

nein das war das einzigste schaden. habe noch nie andere unfälle gehabt.

Themenstarteram 14. November 2012 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Zitat:

Original geschrieben von E500-W211

 

habe nur diesen genannten schaden gehabt. was anderes war nicht.

Wie lange warst du denn bei der Versicherung?

bei Württembergische bin ich jetzt 2 jahre.

Zitat:

Original geschrieben von mangafa2

Die Kündigen dich bei 1400€? Naja... Da steckt wohl noch etwas anderes dahinter.

:D :D :D

Die Versicherungen prüfen regelmäßig ob man guter Kunde oder schlechter Kunde ist. Meine Versicherung hat da ein %-System. 100%=sehr guter Kunde.

Abhängig von zu zahlenden Schäden in einem gewissen Zeitraum kann der %-Satz dann sinken, und wenn die Versicherung urteilt, dass der/die geleisteten Schadenssummen über die Versicherungbeiträge in einem angemessenen Zeitraum nicht mehr reingeholt werden, dann ist man halt ein schlechter Kunde.

Wenn der Versicherungsnehmer also bei der Gesellschaft z.B. nur die KFZ-Versicherung gerade neu abgeschlossen hat (Beitrag sagen wir mal 300,-- / Jahr), dann dauert es für die Versicherung bei einem Schaden von 1.500,--, falls man selber nicht kündigt, 5 Jahre bis die Summe wieder reingeholt ist.

Zahlt ein VN über 1.000,-- / Jahr an die Gesellschaft und das schon über viele Jahre, weil alles bei einem versichert ist (KFZ, Haus, PHV, RSV, UV, ...), dann ist ein gezahlter Schaden von 1.500,-- ein Witz und man ist und bleibt guter Kunde.

PS: Die Winschutzscheide würde ich im Fall des TE auch noch mitnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von E500-W211

Zitat:

Original geschrieben von adel_1

termin vereinbahren zum wechsel der Scheibe, neue versicherung zum jahresende suchen, also am besten im monat 11. selber kündigen im monat 11. ende. gruß, adel_1

die versicherung hat mich ja gekündigt zum ende des jahres. meinst du ich kann da diesen monat auch nochmals selber kündigen so das die mich nicht kündigen ?

Nein, das geht natürlich nicht. "Immer einmal mehr wie du!", oder wie? :confused:

Du könntest allerdings versuchen, Dein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall wahrzunehmen. Das geht im Normalfall bis einen Monat nach dem Abschluss der Regulierung des Schadens. Damit könntest Du der Versicherung zuvorkommen.

Gruß

Achim

Hallo,

wenn Dir deine Versicherung wegen einen solch kleinem Schaden gleich die Freundschaft kündigt,dann warst Du eben bei der falschen Versicherung versichert.

Ich habe mein Auto beim ADAC versichert und die musste in den ersten beiden Jahren ordentlich in Tasche greifen hatte einen Hagelschaden für 3.180€ und 2 Windschutzscheibenwechsel innerhalb eines Jahres und meine Versicherung hat mir die Freundschaft noch nocht gekündigt deswegen.

Merkwürdig das eine Versicherung so auf einen Schaden reagiert,dass hört man selten,denn dürfte eine Versicherungen solche Versicherungen nicht anbieten,vor allem dann wenn Sie das bei allen Autpfahrern so hand Haben.

Die Windschutzscheibe würde ich denen dann als Abschiedsgeschenk auf jedenfall noch bezahlen lassen.

 

gruss Uwe

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