will mir neue Sommerreifen mit coolen felgen kaufen! darf ich die laut StVO haben?

Opel Astra H

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) stehen unter 15.1 und 15.2: 195/ 65R15 91H und ausserdem unter Punkt "K" e1*2001/116*0261*01

Ich habe vor, mir 18 Zoller oder 19 Zoller Felgen zu kaufen + neue continentel Reifen!

Frage: was ist jetzt ausschlaggebend für die Zulassung?
Also wann muss ich die eintragen lassen?

Ich hoffe mir kann jemand helfen!

Danke im voraus!

18 Antworten

Oder eben dem örtlichen Reifenhändler alles überlassen. Kostet evtl etwas mehr, ist aber Problemlos 🙂

Zitat:

@DAVE DADDLEY schrieb am 15. März 2015 um 16:30:01 Uhr:


Vielleicht ist es bei mir wegen der Gesamt Abnahme (Fahrwerk),ich musste es Zeitnah in den Schein übertragen lassen.

Gruß

Es kommt drauf an, was für eine "Eintragung" das ist.

Normalerweise sind die Rad/Reifenkobinationen, aka Felgen mit einem Gutachten ausgestattet, mit dem man die Felgen nach §19.3 StVZo "eintragen" lässt. Das Gutachten meint aber immer, dass alles andere Serie ist.
Es ist lediglich eine Überprüfung von korrektem Einbau und ggf. Einhalten von notwendigen Auflagen. (Änderungsabnahme). Die Abnahme darf fast jeder Prüfer machen (also amtlich anerkannter Prüfer, Sachverständiger usw).

Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, ABER zurückgestellt, heisst: erst bei nächsten Befassung mit Papieren (Neuausstellung Zulassungsbescheinigung wegen Umzug usw). Da MUSS es aber gemacht werden. Bis dahin fährt man aber den Wisch vom Tüv spazieren.

Kommt man jetzt mit mehreren, in Verbindung zueinander stehenden, geänderten Teilen (Fahrwerk+Felgen und am besten noch Spurplatten zB), muss der Prüfer eine, in Foren und Stammtischen sogenannte "Einzelabnahme" machen. Das ist eigentlich Überprüfung und Erteilung (Neuerteilung!) der Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StvZo i.Vb. mit §19.2 StVZo, da die eigentliche BE ja durch dieses, zueinander bis dahin nicht überprüftes Einbau von Teilen, erlöschen wäre.
Und das darf auch nur amtlich anerkannter Sachverständiger (Prüfingeneur) machen, und auch nur von dazu ernannten Prüforganisationen (TÜV alte Bundesländer, Dekra neue Bundesländer).

Die Berichtigung der Fz-Papiere ist in dem Fall zwingend sofort erforderlich, da wie ich schon schrieb, die BE ja Pfutsch ist und neue BE erteilt worden ist!

Deutsche Bürokratie halt 🙂

@TE - man kann grundsätzlich auf dem Astra alles bis 8,5x19" mit 235/35R19, ET Grenze 35 selbst mit Tieferlegung fahren. Gutachten checken, die Auflagen NICHT beachten (da steht idR viel unnützes Zeug drin, wie Radhausschalen bearbeiten usw) und dann zum TÜV gehen und eintragen lassen. Entweder bekommt man den besagten Abnahmewisch, ab ins Handschuhfach und freuen, oder der Prüfer muss eben §21er machen (bei mehreren Sachen), dann muss man halt Papiere berichtigen.

Was es kosten wird kann keiner sagen, denn die Gebühren von Zulassungsstellen sind je nach Landkreis unterschiedlich!

Aber das sind recht überschaubare Kosten im Vergleich zur Felgen-und vor allem Reifenpreis in 19" 😁

Zitat:

Oder welche von Opel kaufen und du brauchst keine Eintragung. Selbstverständlich machst du die Räder drauf und fährst hin.


Gruß

Das stimmt leider so nicht. Welche Kombinationen OHNE Abnahme/Eintragung für ein Fahrzeug zulässig ist, steht im Serienreifenkatalog (kann man downloaden).

Es gibt auch Auflagen für unterschiedliche Felgengrößen etc pp. Steht da aber alles drin.

Desweiteren muss man auch auf eine Tachoangleichung/umprogrammierung achten, wenn die Unterschiede von Sommer/Winterreifen zu groß sind.

Wurde hier im Forum aber schon etliche Male behandelt, deshalb hier ein Link:

http://www.motor-talk.de/forum/reifengroesse-t4178663.html

@steel: Daumen hoch! Insbesondere für deine Geduld, das immer wieder zu erklären. :-)

Also ich hab heute fürs Eintragen von Felgen und Federn um die 40 Euro bezahlt...

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