Will euch auch mal meinen TT vorstellen...
Oettinger Fronstspoiler ecken
Oettinger Frontspoiler schwert
Oettinger Seitenschweller
ABT Auspuffanlage
ABT Heckeinsatz
RS SPORT BLACK 20 zoll Felgen
Motorabdeckung & diverse Plaste teile schwarz lackiert
Frontgrill schwarz lackiert
Heckspoiler unterstück lackiert in weiss
LSD ( Flügertüren )
Scheiben getönnt ( lackiert ) rundum in schwarz
Eibach Tieferlegung
Schaltwegverkürzung
Nothelle Tuning auf 290PS
Ich möchte gerne mal eure Meinungen dazu hören.
Oder habt Ihr vielleicht noch Verbesserungs vorschläge
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von selly770
zu der frage mit den Scheiben:
Also bevor man dumme sprüche reißt von wegen Stilllegung und austragen usw
sollte man sich erstmal richtig imformieren!!!
nur mal so zu deiner Info die Scheiben tönnung ist vom Tüv eingetragen 19.2 sonder abnahme!! Die Scheiben sind auch nicht mit billiger Folie bezogen sondern lackiert worden.
Alle Scheiben musten ausgebaut werden lackiert und wieder eingebaut werden also kann man sich ja vorstellen das das nicht gerade billig ist!!
Mal was zum lesen für dich:
1. Das Thema ist schon uralt.
2. Deine Eintragung ist nichts wert, denn über dem TÜV steht das KBA!!!!!
3. Das es keine Folie ist weis ich.
4. Die Texte unten stammen vom KBA. Nochmal zur Errinerung: Steht über dem TÜV!
5. Sage ja net das dein Wagen scheisse ist, im Gegenteil der gefällt mir.
6. Wenn ein Polizist mit Ahnung deinen Wagen kontrolliert wird er stillgelegt. Da du die Scheiben ja nicht einfach vor Ort zurückrüsten kannst, wie es bei Folie möglich wäre. Was bei einem Unfall mit Personenschaden los ist kannst dir ja denken.
7. Die scheiben werden geflutet und nicht lackiert!!
8. Teure Veränderungen heist nicht gleich legal!
9. Wie war das noch gleich mit den dummen Sprüchen und dem informieren???😁
Folien und Lacke auf den für den Fahrzeugführer relevanten Scheiben (180 Grad vom Fahrer aus) sind im Geltungsbereich der StVZO noch nicht zulässig.Das „Fluten“, egal auf welchen Scheiben (Front, vordern + hinteren Seiten und Heck) ist laut Auskunft des Bundes-Kraftfahrt-Amtes verboten. Die nach-träglichen Lackierungen auf Scheiben führen zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auch wenn der Tüv oder die Dekra dies einträgt. Nachfolgend lesen Sie die Mail, die uns das KBA extra zu diesem Thema gemailt hat, um Klarheit in den Markt zu bringen.
Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).
Fazit: Die Verwaltungsbehörden können dies nicht genehmigen, weil übergeordnetes Recht dies nicht möglich macht!
Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich)-der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben
35 Antworten
wenn du meinst das das alles so richtig ist bitte schön.
aber wie du unten in deinem text geschrieben hast mus die
Frontscheibe 75% durchlässig sein.
Ist sie ja auch die Tönnung beträgt ja 25% an der Frontscheibe.
Der rest ist alles 35% getönnt.
www.glastone.de
Diese Firma hat sogar ein Zertifikat vom Tüv das die sowas machen dürfen.
sorry ich kann mir nicht vorstellen das das nicht legal ist.
generell wahr das tönnen mal verboten für die vorderen scheiben das
ist ja auch richtig.
Aber selbst Foliatec ist dabei eine neue Folie zu entwickeln die man
sich vorne an den Scheiben auch rein machen darf.
Ich weiss selber das manche Leute bekannte bein tüv arbeiten haben und deshalb alles eingetragen bekommen.
Wenn man mir nicht über mehrer infos gesagt hätte das ist verboten dann erlöscht die Betriebserlaubnis
hätte ich es auch nicht gemacht. Mich halten regelmäsig die B.... an und jedes mal sagt man alles ok sie können weiter fahren. Dann frag ich mich nur warum lassen die mich immer weiter fahren und legen mein auto nicht still?
Es kann ja nicht sein das alle Polizisten dumm sind und keine ahnung haben oder???
ps: leider habe ich keine connection zum tüv sonst hätte ich schon längst schwarze rückleuchten...🙂
Um nochmal auf das Geschriebene zurückzukommen das sind zum Teil wirklich Zitate von Antworten des KBA auf Anfragen zur Scheibentönung. Ich hätte dies auch sehr gern an meinem Wagen aber verkneif es mir halt solange bis es offiziel eine Freigabe vom KBA gibt. Vor einigen Jahren als das mit dem Scheibenfluten aufkamm hat die Firma ColorTec das groß beworben und recht erfolgreich vermarktet. Und jetzt darfst mal raten obs die Firma noch gibt.....
Wünsch dir natürlich viel Glück weiterhin in allen Kontrollen....
das tüv-zertifikat auf deren homepage besagt lediglich dass die din iso zertifiziert sind.
dabei geht es um den prozess der beschichtung und deren qualität.
das nat nichts mit der tüv-abnahme der scheiben, der zulässigkeit im bereich der stvo oder ähnlichem zu tun!
MEIN GOTT ihr alles besserwissende jeden thread niedermachend userangreifenddieeinenanderengeschmack habenden spakken.............
LASST IHN DOCH und wenn man keine ahnung hat einfach mal die fresse halten.........
es ist echt zum kotzen wie sich das forum die letzten 6 monate entwickelt hat nur noch besserwisser, schlauschnacker und spakken mit den eierschalen hinter den ohren.........
Akzeptiert doch endlich mal das es versch. geschmäcker gibt und ansichten zu themen und wenn ein user sein auto dermassen umbaut hat er sich was dabei gedacht und einfach nur spass an der sache... und was macht ihr?? alles zerreden........
ICH FASSE ES NICHT gebt euch mal allen die kante heute abend steckt einen weg und denkt nochmal über den scheiss nach was hier so mancher verzapft.
Gruss
Gerd der nüchtern ist, keine drogen intus hat und auch noch gut drauf ist heute.
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hallo?
wenn du momentan echt nix intus hast würd ich an deiner stelle mal zum arzt gehen.
wer zerredet hier was? oder macht ihm was madig?
es geht hier nicht um die geschmäcker, sondern um das was erlaubt und wasserdicht ist und was nicht.
und bevor du hier jetzt den nächsten anfall bekommst, ich will ihm auch nicht vorschreiben dass er die scheiben nicht fluten darf weils verboten ist...soll er halt.
es geht einfach nur darum ob es nun legal ist oder nicht.
wenn man die scheiben so wie die sind nach aktueller rechtslage so fahren darf,
dann mache ich morgen nen termin.
ich finde (wie die meisten anderen auch) dass das sehr geil aussieht...
es geht lediglich darum ob die tüv-abnahme das papier wert ist auf dem sie steht.
Zitat:
Original geschrieben von Audiot_8P
MEIN GOTT ihr alles besserwissende jeden thread niedermachend userangreifenddieeinenanderengeschmack habenden spakken.............
Wir haben beide geschrieben das wir den Wagen gut finden!!!!!
Das andert aber nichts dran das des mit den Scheiben nicht 100% legal ist!!!!
Hast du ne Leseschwäche zusätzlich zu deinem Hirnschaden?
Kannst dich wohl nur hinter deiner Tastatur verstecken und solche Sachen schreiben?
Sonst kannst du nichts. Wenn du willst geb ich dir meine Adresse, kannst mal vorbeikommen und mir das ins Gesicht sagen. Wie wärs?