Will euch auch mal meinen TT vorstellen...

Audi TT 8J

Oettinger Fronstspoiler ecken
Oettinger Frontspoiler schwert
Oettinger Seitenschweller
ABT Auspuffanlage
ABT Heckeinsatz
RS SPORT BLACK 20 zoll Felgen
Motorabdeckung & diverse Plaste teile schwarz lackiert
Frontgrill schwarz lackiert
Heckspoiler unterstück lackiert in weiss
LSD ( Flügertüren )
Scheiben getönnt ( lackiert ) rundum in schwarz
Eibach Tieferlegung
Schaltwegverkürzung
Nothelle Tuning auf 290PS

Ich möchte gerne mal eure Meinungen dazu hören.
Oder habt Ihr vielleicht noch Verbesserungs vorschläge

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von selly770


zu der frage mit den Scheiben:
Also bevor man dumme sprüche reißt von wegen Stilllegung und austragen usw
sollte man sich erstmal richtig imformieren!!!
nur mal so zu deiner Info die Scheiben tönnung ist vom Tüv eingetragen 19.2 sonder abnahme!! Die Scheiben sind auch nicht mit billiger Folie bezogen sondern lackiert worden.
Alle Scheiben musten ausgebaut werden lackiert und wieder eingebaut werden also kann man sich ja vorstellen das das nicht gerade billig ist!!

Mal was zum lesen für dich:

1. Das Thema ist schon uralt.

2. Deine Eintragung ist nichts wert, denn über dem TÜV steht das KBA!!!!!

3. Das es keine Folie ist weis ich.

4. Die Texte unten stammen vom KBA. Nochmal zur Errinerung: Steht über dem TÜV!

5. Sage ja net das dein Wagen scheisse ist, im Gegenteil der gefällt mir.

6. Wenn ein Polizist mit Ahnung deinen Wagen kontrolliert wird er stillgelegt. Da du die Scheiben ja nicht einfach vor Ort zurückrüsten kannst, wie es bei Folie möglich wäre. Was bei einem Unfall mit Personenschaden los ist kannst dir ja denken.

7. Die scheiben werden geflutet und nicht lackiert!!

8. Teure Veränderungen heist nicht gleich legal!

9. Wie war das noch gleich mit den dummen Sprüchen und dem informieren???😁

Folien und Lacke auf den für den Fahrzeugführer relevanten Scheiben (180 Grad vom Fahrer aus) sind im Geltungsbereich der StVZO noch nicht zulässig.Das „Fluten“, egal auf welchen Scheiben (Front, vordern + hinteren Seiten und Heck) ist laut Auskunft des Bundes-Kraftfahrt-Amtes verboten. Die nach-träglichen Lackierungen auf Scheiben führen zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auch wenn der Tüv oder die Dekra dies einträgt. Nachfolgend lesen Sie die Mail, die uns das KBA extra zu diesem Thema gemailt hat, um Klarheit in den Markt zu bringen.
Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).

Fazit: Die Verwaltungsbehörden können dies nicht genehmigen, weil übergeordnetes Recht dies nicht möglich macht!

Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich)-der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben

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dann hättest du ja bei dem preis bei autoscout24.de eine gute anzahlung 😁
p.s. hast pn

lg
micha

schönes Teil, aber 50 Mille ist auch net billig, geht nur an Liebhaber....

Für 50 Mille würde ich mir den TTS neu bestellen....aber in schwarz...

Lackierter Motorraum...😛
Hut ab, da ist wohl ein echter Geniesser unterwegs.

Flügeltüren sind zwar gar nicht mein Ding, aber in diesem Fall sehen die Dinger richtig gut aus.

Hast du dich im Innenraum auch ausgetobt?

genial....spitzen gefährt. sieht alles sehr stimmig aus!

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Warum schreibst Du bei Autoscout:

"ALLES ist im Fahrzeugschein EINGETRAGEN !!!
Bei wunsch auch mit Motor Tuning auf ca 280PS möglich
ohne Aufpreis!"?

Zitat:

Original geschrieben von selly770


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Heckspoiler unterstück lackiert in weiss
LSD ( Flügertüren )
Scheiben getönnt ( lackiert ) rundum in schwarz
Eibach Tieferlegung
Schaltwegverkürzung
Nothelle Tuning auf 290PS

Ich möchte gerne mal eure Meinungen dazu hören.
Oder habt Ihr vielleicht noch Verbesserungs vorschläge

Super geiles Gerät, mit den Flügeltüren gebe ich dir recht nicht jedermans Geschmack.
Bin auch überhaupt kein Fan von diesen Flügeltüren, da die Qualität oft nicht so toll ist. Vom ausshen passt es bei deinem aber dazu, respekt weiter so.

Lg Sebi

Zitat:

Original geschrieben von raaven


Warum schreibst Du bei Autoscout:

"ALLES ist im Fahrzeugschein EINGETRAGEN !!!
Bei wunsch auch mit Motor Tuning auf ca 280PS möglich
ohne Aufpreis!"?

Zitat:

Original geschrieben von raaven



Zitat:

Original geschrieben von selly770


Oettinger Fronstspoiler ecken
Oettinger Frontspoiler schwert
Oettinger Seitenschweller
ABT Auspuffanlage
ABT Heckeinsatz
RS SPORT BLACK 20 zoll Felgen
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Frontgrill schwarz lackiert
Heckspoiler unterstück lackiert in weiss
LSD ( Flügertüren )
Scheiben getönnt ( lackiert ) rundum in schwarz
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Nothelle Tuning auf 290PS

Ich möchte gerne mal eure Meinungen dazu hören.
Oder habt Ihr vielleicht noch Verbesserungs vorschläge

Ganz einfach weil das Motortuning net eingetragen ist und er das bei seinem Tuner kostenlos zurückrüsten lassen kann. Genau wie die Scheiben, die können dir auch ganz schnell wieder ausgetragen werden + Stilllegung+Strafe+Punkte!Wer kauft schon nen Wagen mit Motortuning?

Ausserdem werden 50 000€ wohl ein unerfüllter Traum bleiben.

Tuning macht Autos meist nicht wertvoller sondern schränkt den Käuferkreis und den zu erwartenden Verkaufspreis drastisch ein. Er kann natürlich Glück haben und nen 18jährigen finden dessen Paps ihm die Asche für den Wagen gibt aber da muss er wirklich viel Glück haben.

Ansonsten ist der Wagen schon schön gemacht!

Ich bin ja auch absolut kein Freund von Flügeltüren ..... aber irgendwie hat der Wagen was.

Ich wollte es selber nicht haben (alleine schon wegen der Garage) aber der Wagen gefällt mir sonst recht gut. Auf jeden Fall besser als viele andere verunglückte Tuningversuche.

Zitat:

Original geschrieben von fritte999


Für 50 Mille würde ich mir den TTS neu bestellen....aber in schwarz...

Ich auch!

Sehr geil !

Zitat:

Original geschrieben von selly770


Oettinger Fronstspoiler ecken
Oettinger Frontspoiler schwert
Oettinger Seitenschweller
ABT Auspuffanlage
ABT Heckeinsatz
RS SPORT BLACK 20 zoll Felgen
Motorabdeckung & diverse Plaste teile schwarz lackiert
Frontgrill schwarz lackiert
Heckspoiler unterstück lackiert in weiss
LSD ( Flügertüren )
Scheiben getönnt ( lackiert ) rundum in schwarz
Eibach Tieferlegung
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Ich möchte gerne mal eure Meinungen dazu hören.
Oder habt Ihr vielleicht noch Verbesserungs vorschläge

hey, kannst du vielleicht noch ein paar bilder von deinem tt rein stellen. mich interssieren besonders bilder von den scheiben. erzähl mal bitte etwas genauer, wieviel prozent, preis etc...

Zitat:

hey, kannst du vielleicht noch ein paar bilder von deinem tt rein stellen. mich interssieren besonders bilder von den scheiben. erzähl mal bitte etwas genauer, wieviel prozent, preis etc...

Das interessiert mich auch sehr. Würde das bei meinem zukünftigen TTS auch machen wollen mit den Scheiben.

Also zu der gestellten frage warum auch Motortuning möglich.
Mein TT hat eine andere software drauf von Nothelle die man aber jeder zeit wieder
runter spielen kann. Sprich die Orginal Audi Software wieder drauf. Es gibt viele Leute die
halt eine solche Software änderung nicht wollen deshalb habe ich den so inseriert.

zu der frage mit den Scheiben:
Also bevor man dumme sprüche reißt von wegen Stilllegung und austragen usw
sollte man sich erstmal richtig imformieren!!!
nur mal so zu deiner Info die Scheiben tönnung ist vom Tüv eingetragen 19.2 sonder abnahme!! Die Scheiben sind auch nicht mit billiger Folie bezogen sondern lackiert worden.
Alle Scheiben musten ausgebaut werden lackiert und wieder eingebaut werden also kann man sich ja vorstellen das das nicht gerade billig ist!! Es gibt Firmen die haben sich auf solche sachen spezialisiert. Der maximale offiziele Tönnungs gard liegt bei der Frontscheibe bei 25% fahrer und beifahrer tür dürfen max 35% getönnt werden und hinten ist open end.

und zu dem Preis sage ich nur:
Mein Audi Händler würde mir 50.000 geben für meinen wagen nur um den Auszustellen.

Klar ist ein umgebauites Fahrzeug auch immer was für Liebhaber keine frage aber ab werk bekommt man den nicht so mit Scheiben getönnt innenraum ALLES mit Leder überzogen ( Himmel Amabrett usw usw.

Bei meinem Auto ist alles offiziel von Fachleuten umgebaut worden mit eintragungen usw.
Also kein driss und auch kein ATU Tuning !!! Oettinger; ABT ; Nothelle sagt ja schon alles oder ???

Dann bring ihn doch deinem Händler, ich finde den Preis viel zu hoch für den wagen auch wenn er wirklich schön ist.
Und du kannst auch nicht davon ausgehen was das alles gekostet hat, das Geld bekommt man nie raus und für 50000 Euro einen TFSI mit 22000 Km das is schon happig.

Zitat:

Original geschrieben von selly770


zu der frage mit den Scheiben:
Also bevor man dumme sprüche reißt von wegen Stilllegung und austragen usw
sollte man sich erstmal richtig imformieren!!!
nur mal so zu deiner Info die Scheiben tönnung ist vom Tüv eingetragen 19.2 sonder abnahme!! Die Scheiben sind auch nicht mit billiger Folie bezogen sondern lackiert worden.
Alle Scheiben musten ausgebaut werden lackiert und wieder eingebaut werden also kann man sich ja vorstellen das das nicht gerade billig ist!!

Mal was zum lesen für dich:

1. Das Thema ist schon uralt.

2. Deine Eintragung ist nichts wert, denn über dem TÜV steht das KBA!!!!!

3. Das es keine Folie ist weis ich.

4. Die Texte unten stammen vom KBA. Nochmal zur Errinerung: Steht über dem TÜV!

5. Sage ja net das dein Wagen scheisse ist, im Gegenteil der gefällt mir.

6. Wenn ein Polizist mit Ahnung deinen Wagen kontrolliert wird er stillgelegt. Da du die Scheiben ja nicht einfach vor Ort zurückrüsten kannst, wie es bei Folie möglich wäre. Was bei einem Unfall mit Personenschaden los ist kannst dir ja denken.

7. Die scheiben werden geflutet und nicht lackiert!!

8. Teure Veränderungen heist nicht gleich legal!

9. Wie war das noch gleich mit den dummen Sprüchen und dem informieren???😁

Folien und Lacke auf den für den Fahrzeugführer relevanten Scheiben (180 Grad vom Fahrer aus) sind im Geltungsbereich der StVZO noch nicht zulässig.Das „Fluten“, egal auf welchen Scheiben (Front, vordern + hinteren Seiten und Heck) ist laut Auskunft des Bundes-Kraftfahrt-Amtes verboten. Die nach-träglichen Lackierungen auf Scheiben führen zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auch wenn der Tüv oder die Dekra dies einträgt. Nachfolgend lesen Sie die Mail, die uns das KBA extra zu diesem Thema gemailt hat, um Klarheit in den Markt zu bringen.
Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)] bzw. EG- (Prüfgrundlage Richtlinie 92/22/EWG) oder ECE-Typgenehmigungen (Prüfgrundlage ECE-Regelung 43). Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. Eine ungültige Bauartgenehmigung kann im Rahmen der geltenden Vorschriften nur durch eine neue Bauartgenehmigung ersetzt werden. Einträge in die Fahrzeugpapiere über Teilegutachten reichen nicht aus, da diese keine Bauartgenehmigung ersetzen können. Hier könnte nur eine Bauartgenehmigungen im Einzelfall gemäß Fahrzeugteileverordnung (FzTV) Abschnitt 3 §11 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung - einen vorschriftenkonformen Ersatz schaffen. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Bauartgenehmigungen im Einzelfall liegt nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt, sondern bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden).

Fazit: Die Verwaltungsbehörden können dies nicht genehmigen, weil übergeordnetes Recht dies nicht möglich macht!

Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)- zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich)-der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Prüfungen (siehe Punkt 1.1) erforderlich.
Eine KFZ-Windschutzscheibe muß mindestens eine Lichtdurchlässigkeit von 75% haben

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