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Will ein Auto kaufen aber das Autohaus will das ich das Geld vorab überweise!statt barzahlung

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 20:00

Hallo ich habe ein tolles auto gefunden.

Der audi händler (ein audi zentrum)

Besteht darauf das ich den vollen betrag vorab überweise.

Ich habe mich da quer gestellt und gemeint das ich nicht vorab überweise.

Leider will er kein bargeld annehmen...und auch keine überweisung(blitzüberweisung)

Sobald das geld eingegangen ist versenden die den schein und brief

Damit ich das auto vorab zulassen kann.

Ich bin echt irritiert.

Morgen werde ich nochmal das gespräch mit denen suchen.

Es muss doch ein vernünftige seriöse lösung dafür geben.

Ich wohne leider nicht in der nähe vom dem händler

Zudem muss es doch möglich sein das die zb das auto auf mich zulassen und ich es nur abholen muss...gegen eine kleinen aufpreis

 

Zudem will ich mein auto dort in zahlung geben.

Aber die meinten das sie mir das geld dafür später nach dem kauf überweisen

also ich zahle die volle summe und bekomme anstatt einer verrechnung mit der vollen summe nur später eine überweisung...

Das ist für mich alles andere als inordnung.

Blöd das sie genau das auto so wie ich es haben will zu einen sehe guten und fairen kurs anbieten.

Ich habe halt auch sorge das die sich nicht an die absprachen halten und mir nichts mehr im nachhinein überweisen(auh wenn der betrag relative kleine ist was mein auto wert ist)

Ich will so viel es geht schriftlich vereinbaren

Darauf kann man sich berufen!

 

 

Beste Antwort im Thema

Ich würde mal die "steile" These aufstellen, dass es aufgrund der aktuellen Lage noch nie wahrscheinlicher war, bei einem Autovorkassedeal aufgrund einer möglichen Insolvenz auf die Schnauze zu fallen...

Insofern sollte mein Ratschlag selbstredend sein...

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Zitat:

@J_Novi schrieb am 24. Mai 2020 um 10:46:24 Uhr:

Inzwischen ist so ein Verfahren gänige Praxis. Es ist früher nicht selten vorgekommen, dass Fahrzeug verkauft wurden und die Papiere gegen eine Anzahlung an den Käufer zur Zulassung rausgegeben wurde. Und am nächsten Morgen war dann entweder das Tor aufgebrochen bzw. ein großes Loch im Zaun und genau dieses Fahrzeug fehlte dann. Ausweiß war natürlich dann gefälscht. Habe es von mehreren Händlerkollegen mitbekommen, bzw. meinen Ausbildungsbetrieb hat es selber einmal erwischt. Den Schaden hatte dann das Autohaus selber tragen müssen.

Wenn ich richtig verstanden hab, möchte der TE das Fahrzeug Bar bezahlen und dann mitnehmen, dass er die Papiere vorher haben möchte, hab ich wohl überlesen.

Und solange ich das Auto nicht bezahlt hab und es auf dem Händlerhnf steht, ist das Risiko beim Händler, sein Fahrzeug gegen Diebstahl zu schützen.

Um was für ein Fahrzeug geht's denn eigentlich?

am 24. Mai 2020 um 9:12

Zitat:

@J_Novi schrieb am 24. Mai 2020 um 10:46:24 Uhr:

Inzwischen ist so ein Verfahren gänige Praxis. Es ist früher nicht selten vorgekommen, dass Fahrzeug verkauft wurden und die Papiere gegen eine Anzahlung an den Käufer zur Zulassung rausgegeben wurde. Und am nächsten Morgen war dann entweder das Tor aufgebrochen bzw. ein großes Loch im Zaun und genau dieses Fahrzeug fehlte dann. Ausweiß war natürlich dann gefälscht. Habe es von mehreren Händlerkollegen mitbekommen, bzw. meinen Ausbildungsbetrieb hat es selber einmal erwischt. Den Schaden hatte dann das Autohaus selber tragen müssen.

...das hab ich anders rum auch schon erlebt. Da hatte ein kleiner Bauunternehmer (Firma mit ca. 15 Mann) einen VW-Bus bei einem entfernten Händler ohne Besichtigung übers Internet / per Telefon gekauft -also genau das was hier auch der TE vor hat / hatte.

Einen Tag vor Abholung hat der die vereinbarten 18.000,-€ per Überweisung vorab bezahlt... als er dann am nächsten Tag beim Händler angekommen ist war das Auto nicht mehr da, angeblich gestohlen.

Der Händler hat sich zickig quer gestellt ala ich hab mein Geld, dein Auto... haste Pech gehabt... die Vermutung liegt nahe, dass der Händler das Fahrzeug selbst beiseite geschafft hat, zumindest daran beteiligt war oder dass das Fahrzeug nie existiert hat bzw. die zur Anmeldung übersandten Papiere von irgendeinem Totalschaden.

Da hätte man jetzt einen großen Rechtsstreit losbrechen müssen... ob was bei raus gekommen wäre? Evtl. hätte der Händler schneller Insolvenz angemeldet als ein Urteil gesprochen worden wäre.

Letztendlich hat die Vollkaskoversicherung des Bauunternehmers bezahlt, weil er das Fahrzeug direkt vor Abholung nicht nur haftpflichtversichert hat.

am 24. Mai 2020 um 9:19

@gast356

Du hast im Prinzip recht.

Nur das du hier 2 völlig unterschiedliche Situationen vergleichst. Das eine ist privatverkauf das andere ist b2b. Bei letzterem hast in der regel ein Zahlungsziel oft 30 Tage oder länger. Die Firma hat auch Sicherheiten z.b. schon 20 andere Bagger die man zur Not verkloppen könnte.

Und das mit dem Brief ist was ganz anderes. Der wird zur Anmeldung ausgehändigt und danach bekommt ihn die Bank und legt ihn in den Tresor. Wenn der Kredit abgezahlt ist bekommt ihn der Kunde zugeschickt. Im Fall der Fälle holt die Bank das Auto beim Kunden ab und versteigert ies. Mit dem Erlös wird dann der Kredit ausgelöst.

Bei Barzahlung ist so das der Händler keinerlei Sicherheit hat. Die Bank hat die Sicherheit. Die hat 1. Schufa und 2. Ja eben den Brief. Und wenn alle Stricke reißen auch eine entsprechende Versicherung und Rücklagen.

Und nicht jeder privatleasingnehmer macht einen auf dicke Hose. Was ist den mit Leuten die nen fiesta oder Micra leasen. Dicke Hose kann man damit nicht machen. Die meisten dicken geleasten Kisten sind firmenautos.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 24. Mai 2020 um 11:19:03 Uhr:

Bei Barzahlung ist so das der Händler keinerlei Sicherheit hat.

:confused:

Wenn der Händler den Fahrzeugpreis in Bargeld auf seinem Tisch liegen hat, soll das keine Sicherheit darstellen?

am 24. Mai 2020 um 9:25

...auch in einen Kaufvertrag kann man einen Eigentumsvorbehalt reinschreiben und das Auto bei Nichtbezahlung zurückholen.

Auch kann man sich als Händler auf verschiedene Weise die Bonität nachweisen lassen... von einem einfachen Blick auf einen Kontoauszug über eine Bankbestätigung, die der Kunde beibringt oder eine Rückfrage bei der Bank des Kunden (welcher der Kunde vorher eine entsprechende Erlaubnis zur Auskunft erteilt) oder man kann mit dem Kunden auch bei Barzahlung über einen Blick in die Schufa "verhandeln".

@Drahkke Zustimmung,... richtig, bei einer "Zug um Zug Abwicklung", wo soll da das Risiko sein?

Bei der Unterschlagung / Verschwinden lassen eines Fahrzeugs macht es keinen Unterschied, ob das Teil geleast, gekauft (und nicht / noch nicht bezahlt) oder gemietet ist.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 24. Mai 2020 um 11:19:03 Uhr:

...

Und nicht jeder privatleasingnehmer macht einen auf dicke Hose. Was ist den mit Leuten die nen fiesta oder Micra leasen. Dicke Hose kann man damit nicht machen. Die meisten dicken geleasten Kisten sind firmenautos.

...das sind die, die nicht mal das Geld für ein normales Gebrauchsauto haben... ob da jemand auf dicke Hose macht oder nicht ist egal, es kommt drauf an wer das Geld hat und wer es nicht hat.

Dass Firmenwägen geleast werden... das ist so eine spezielle Sache, die hier wieder einmal als Feigenblatt herangezerrt wird.

In der Baufirma hatten wir ca. 150 Firmenwägen und ca. 50 Busse / Pritschenbusse... davon waren im Schnitt keine 10 Fahrzeuge geleast - die Leasingfahrzeuge wurden außerdem generell am Laufzeitende übernommen.

Die meisten Firmenwägen waren Tageszulassungen, Leasingrückläufer, etc. die wir von verschiedenen Händlern zusammengekauft haben... Grundvorraussetzung: VW-Konzern (i.d.Regel. VW Golf) die richtige (Firmen-)Farbe dazu ne 1,6 oder 2,0Ltr. Maschine...

Also eine größerer Sicherheit als Bargeld auf dem Tisch, kann es doch nicht geben oder.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. Mai 2020 um 10:56:19 Uhr:

 

Wenn ich richtig verstanden hab, möchte der TE das Fahrzeug Bar bezahlen und dann mitnehmen, dass er die Papiere vorher haben möchte, hab ich wohl überlesen.

Und solange ich das Auto nicht bezahlt hab und es auf dem Händlerhnf steht, ist das Risiko beim Händler, sein Fahrzeug gegen Diebstahl zu schützen.

Um was für ein Fahrzeug geht's denn eigentlich?

Ne, er möchte die Papiere haben, damit er das Auto zulassen kann und danach hinfahren und das Fahrzeug bezahlen und gleich mitnehmen. Allerdings nur wenn das Fahrzeug ihm zusagt.

Zitat TE vom 22. Mai 2020 um 22:00:35 Uhr:

Zitat:

Sobald das geld eingegangen ist versenden die den schein und brief

Damit ich das auto vorab zulassen kann.

Zitat TE vom 22. Mai 2020 um 22:30:55 Uhr:

Zitat:

Sry natürlich fahre ich das auto probe.das habe ich auch dem händler gesagt er definiert den genauen betrag meines fahrteuges..aber der mindestbetrag sollte gesetzt sein ich schaue mir das auto an und fahre es auch natürlich direkt probe....

Wenn irgend etwas nicht passt dann kaufe ich dieses fahrzeug auch nicht

Und zum Thema Diebstahlschutz: Wir hatten einen Metallzaun (keinen Maschendraht) welcher aufgeflext wurde. Mich würde gerne von Dir und @drahkke interessieren, was ein effektiver Diebstahlschutz wäre?

@windelexpress

Eben.

Deshalb verstehe ich auch den Einwand nicht.

Zitat:

@J_Novi schrieb am 24. Mai 2020 um 11:31:53 Uhr:

Und zum Thema Diebstahlschutz: Wir hatten einen Metallzaun (keinen Maschendraht) welcher aufgeflext wurde. Mich würde gerne von Dir und @drahkke interessieren, was ein effektiver Diebstahlschutz wäre?

Alarmanlage

@Drahkke Die wann auslösen soll? Ein Gebäude kann man leicht mit einer Alarmanlage ausstatten, da Du nur die Öffnungen absicherst, aber bei einem Freigelände?

am 24. Mai 2020 um 9:44

Das sind 2 vollkommen verschiendene Themen... Autos kann man auch von einem Gelände klauen, ohne dass man sich vorher die Papiere besorgt hat.

Wobei es bei korrekter Arbeit des Verkäufers z.B. einer sauberen Prüfung der Ausweispapiere des Käufers ein Leichtes wäre so einen Diebstahl aufzuklären...

Außerdem könnte man die Papiere, wie z.B. beim Leasing üblich auch bei einem Barzahlungs-Kunden einfach zur Vorab-Zulassung direkt an die Zulassungsstelle schicken.

Wenn der Verkäufer echtes Interesse an dem Geschäft hat, würde sich ein Weg finden lassen.

Ich wäre schon woanders vorstellig geworden.

Zitat:

@J_Novi schrieb am 24. Mai 2020 um 11:38:18 Uhr:

@Drahkke Die wann auslösen soll?

Sobald jemand außerhalb der Öffnungszeiten das Gelände betritt (Bewegungssensoren), nachdem er den Zaun oder die Tore unberechtigt geöffnet hat.

@Drahkke Wie gesagt, das funktioniert so bei Gebäuden (Lagerhalle, etc.), aber eben nicht auf Freigeländen. Ein Bewegungsmelder kann leider nicht unterscheiden, ob es ein Mensch, ein Tier oder ein herabfallender Ast oder Zweig ist, der sich da bewegt. Genauso kann der Wind eine Plastiktüte auf das Grundstück wehen. Neben meiner alten Arbeitsstelle war ein Metallverarbeitungsbetrieb, der auch auf die Idee kam sein Grundstück so abzusichern. Nach nicht mal einer Woche hat er das System abgestellt, da das Verpackungsmaterial bei ihm am Händy Daueralarm ausgelöst hatte. Zum Glück für die Anwohner hatte er keine Alarmsirne, sondern eine Kameraanlage, die ihm das Alarmbild immer auf´s Handy schickte.

Also bei unseren örtlichen BMW und Benz Händlern kommt in der Nacht unregelmäßig ein Sicherheitsdienst vorbei, die zwei teilen sich dann auf und gehen durch die Autos mit der Taschenlampe spazieren + die ganzen Kameras die in den Laternen hängen. - ob die wirklich funktionieren weiß ich nicht - Da stehen Dutzende hochpreisige Fahrzeuge auf dem Gelände und die zwei sind eher außerhalb platziert wo jetzt abends nicht wirklich Bewegung ist.

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