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Ich will privat "Bastlerauto" vom Händler kaufen, der nur an Gewerbe verkauft - unmöglich?

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 14:29

Hallo,

Angenommen ich hätte einen Gebrauchtwagen gefunden, der wenige Hundert Euro kostet und möchte ihn als "Bastlerauto" für mich kaufen - eben zum "basteln/üben". Sein Zustand ist gut (nehmen wir an ich kann es beurteilen), er hat einen neuen TÜV, fährt zuverlässig von A nach B, neulich wurde Kundendienst gemacht. Mit Reparaturen hätte ich kein Problem, würde mir Spaß machen.

Nut steht der Wagen bei einem Händler, der den Wagen ausschließlich an Gewerbe verkaufen will, um keine Gewährleistung geben zu müssen. Ich bin aber ein Verbraucher. Auf die Gewährleistung kann man freiwillig nicht verzichten - stimmt? Mich als "Gewerbetreibenden" auszugeben will ich ausdrücklich NICHT.

Heißt das, dass ich KEINE legale Möglichkeit habe den Wagen von ihm zu kaufen?

Danke im Voraus!

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26 Antworten

In diesem Fall, nein!

Gruß jaro

Fragen!

So blöd es klingt, geh hin und rede mit dem Händler. Sag du willst die Karre, dir ist es Schnurz Pieps egal wie er Sie dir verkauft! Wenn es kein totaler Idiot ist sollte sich da was machen lassen.

Ob im Kundenauftrag oder sonst noch was, manche Händler haben doch sonst auch ihre Tricks sich aus vielem herauszuwinden wenn es darauf ankommt. Entweder an der Kiste ist wirklich was faul, oder es ist einfach so weit weg von seinem sonstigen Verkaufsmetier, dass er einfach keine Lust darauf hat. Hatte den Fall auch mal, am Schluss ging es dann doch ganz easy, dumm nur, dass ich da schon was anderes gefunden hatte und dann auch gekauft habe, weil es mir einfach besser gefallen hat.

der Händler soll Dir auf "Quittung" 1 Stück Fahrzeugrahmen mit FIN: WMAN...... incl. Fahrzeugbrief Nr. 555555" verkaufen und dazu einen Motor und div. Anbauteile Kfz

Dann hat er was für die Bücher und Du legal ein "paar Fahrzeugteile und nen Brief"

Themenstarteram 1. Februar 2022 um 15:11

Zitat:

@keksemann schrieb am 1. Februar 2022 um 16:03:54 Uhr:

der Händler soll Dir auf "Quittung" 1 Stück Fahrzeugrahmen mit FIN: WMAN...... incl. Fahrzeugbrief Nr. 555555" verkaufen und dazu einen Motor und div. Anbauteile Kfz

Dann hat er was für die Bücher und Du legal ein "paar Fahrzeugteile und nen Brief"

Wäre eine Möglichkeit. :rolleyes:

Würde so ein Kaufvertrag dann für die Zulassung reichen, oder bekäme ich nur den Rahmen samt Motor + 4 Räder zugelassen (ggf. mit Montagewinkel vorne und hinten für die Befestigung beider Kennzeichen)?

Du brauchst für eine Zulassung doch keinen Kaufvertrag.

Da brauchst Du:

- eine Bestätigung einer Versicherung (eVB)

- Kfz-Schein

- gültige HU mit Dokument (HU-Bescheinigung oder den letzten Kfz-Schein)

- Schilder

...und die EC-Karte..

Zitat:

@keksemann schrieb am 1. Februar 2022 um 16:14:13 Uhr:

Du brauchst für eine Zulassung doch keinen Kaufvertrag.

Da brauchst Du:

- eine Bestätigung einer Versicherung (eVB)

- Kfz-Schein

- gültige HU mit Dokument (HU-Bescheinigung oder den letzten Kfz-Schein)

- Schilder

Meinst du mit Kfz-Schein die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2?

Kfz-Brief = Zulassungsbescheinigung Teil 2

Kfz-Schein = Zulassungsbescheinigung Teil 1

(kann man auch mit ZLB 1 / 2 abkürzen)

Ups... habe oben bei den benötigten Dokumenten doch tatsächlichen den Kfz-Brief / ZLB Teil 2 vergessen

Zitat:

@Kappa13 schrieb am 1. Februar 2022 um 15:29:24 Uhr:

Hallo,

Angenommen ich hätte einen Gebrauchtwagen gefunden, der wenige Hundert Euro kostet und möchte ihn als "Bastlerauto" für mich kaufen - eben zum "basteln/üben". Sein Zustand ist gut (nehmen wir an ich kann es beurteilen), er hat einen neuen TÜV, fährt zuverlässig von A nach B, neulich wurde Kundendienst gemacht. Mit Reparaturen hätte ich kein Problem, würde mir Spaß machen.

Nut steht der Wagen bei einem Händler, der den Wagen ausschließlich an Gewerbe verkaufen will, um keine Gewährleistung geben zu müssen. Ich bin aber ein Verbraucher. Auf die Gewährleistung kann man freiwillig nicht verzichten - stimmt? Mich als "Gewerbetreibenden" auszugeben will ich ausdrücklich NICHT.

Heißt das, dass ich KEINE legale Möglichkeit habe den Wagen von ihm zu kaufen?

Danke im Voraus!

Du kannst zum Händler gehen und behaupten Du seist Gewerbetreibender (Einzelgewerbe) „Max Mustermann An- und Verkauf“. Dann hast Du aber hinterher keine Gewährleistung..

Aber den Brief, bzw die Zulassungsbescheinigung Teil 2 benötigt er doch auch für die Zulassung.

Oder reden wir gerade aneinander vorbei?

Zitat:

@keksemann schrieb am 1. Februar 2022 um 16:44:40 Uhr:

Ups... habe oben bei den benötigten Dokumenten doch tatsächlichen den Kfz-Brief / ZLB Teil 2 vergessen

Dann bin ich ja beruhigt.:)

Zitat:

@Lattementa schrieb am 01. Feb. 2022 um 16:46:34 Uhr:

Du kannst zum Händler gehen und behaupten Du seist Gewerbetreibender

Der TE schreibt aber, genau das, will er nicht.

Gruß jaro

Ich habe solche Fahrzeuge auch schon gekauft. Da hat der Händler mich nicht einmal gefragt, ob ich Gewerbetreibender oder Privatmann bin. Das Thema wird also nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird. In diesen Fällen war ich mir aber auch immer bewußt, das ich auf das Fahrzeug keine Gewährleistung habe (wurde auch so im Kaufvertrag erwähnt).

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