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Will BMW mich verarschen?

BMW 3er E92
Themenstarteram 2. August 2016 um 18:51

hallo hatte vor paar monaten einen motorschaden bei meinem 320d coupe, kulanzantrag wurde genehmigt wurde mir gesagt, das fahrzeug wurde am 27.05 repariert, 2.000€ hatte ich selbst gezahlt und auch eine rechnung erhalten

soeben habe ich einen brief erhalten, dort steht wortwörtlich

"sehr geehrter herr.....

leider müssen wir ihnen mitteilen das der kulanzantrag für den austauschmotor aus folgendem grund abgelehnt wurde

der im fahrzeug verbaute motor entspricht nicht dem orginal motor der ab werk verbaut wurde. die bmw ag übernimmt nur kulanzleistungen auf die orginal verbauten aggregate.

wir bitten sie die so entstandenden ersatzeilkosten bis zum 10.08.2016 auf eines der angegeben konten zu überweisen"

die summe ist 8.029€

komme mir verarscht vor, wie gesagt wurde mir gesagt der kulanzantrag wurde genehmigt und ich hatte ne rechnung von 2.000€, jetzt 3 monate später wurde er doch nicht genehmight und ich soll 8.000€ zahlen die ich nichtmal habe?

was soll ich jetzt machen, einen anwalt suchen, dass doch arglistische täuschung

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@qwertzu1111 schrieb am 2. August 2016 um 23:02:24 Uhr:

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 2. August 2016 um 22:18:14 Uhr:

Du musst doch wissen, ob vorher der Originalmotor drin war! Hast wurde daran geändert/manipuliert?

Ich verstehe das nicht.

BMW kann jedenfalls feststellen, ob Dein alter Motor der war, mit dem das Fahrzeug ausgeliefert worden war.

Solltest Du zwischenzeitlich irgendetwas mit dem Ding gemacht haben (oder auch ggf. ein Vorgänger), hast Du in der Tat Pech.

Übrigens hättest Du dies auch dem Serviceberater sagen müssen, als der Kulanzantrag gestellt worden ist. So ist BMW ggf. von völlig falschen Voraussetzungen ausgegangen. Dein mögliches Nichterwähnen wäre ein arglistische Täuschung!

woher soll ich das bitte wissen, wo sieht man das denn, soll ich den motor vor dem kauf auseinanderbauen und gukecn aus welchen teilen der besteht oder was

habe dort nichts geändert!!!!!!

Du vielleicht nicht; aber Dein Vorgänger!!

Willst oder kannst Du das nicht begreifen?

Du hast anscheinend ein gefaktes Auto gekauft und erwartest jetzt von BMW, dass sie Dir Kulanz auf etwas geben, das Du überhaupt nicht hast!

Irre Vorstellung hast Du.

Wo kam denn der AT-Motor her? Wer hat ihn wann und wo eingebaut? Das musst Du doch wissen und nicht BMW. Von dort ist der Motor ja kaum her.

Und ein Anwalt kann Dir hier wohl kaum helfen. Du beschuldigst den Falschen.

Auf Kulanz hat man keinen Rechtsanspruch. K. ist eine freiwillige Leistung des Hersteller.

Wenn Du dem aber einen "falschen" Motor unterjubelst, ist das schon dreist!

Fahr Deine Emotionen zurück; schon die Überschrift "Will mich BMW vera..." ist schon frech.

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Zitat:

@DARK969 schrieb am 4. August 2016 um 22:24:57 Uhr:

Entweder bleibt es bei dem vereinbarten Preis oder die Werkstatt baut den Motor auf eigene Kosten aus und du nimmt das Fahrzeug wieder mit

Träum weiter... Die Werkstatt hat 100%tig einen unterschriebene Auftrag und kann nichts dafür, wenn nicht alle Angaben gemacht wurden. Wenn der Vorbesitzer einen Chip drin hatte und BMW dieses nachweisen kann, hast du die berühmte A.Karte. Und vom vermutlich privaten Vorbesitzer gekauft wie gesehen...

Zitat:

@Harv21493 schrieb am 17. August 2016 um 00:17:39 Uhr:

Zitat:

@DARK969 schrieb am 4. August 2016 um 22:24:57 Uhr:

Entweder bleibt es bei dem vereinbarten Preis oder die Werkstatt baut den Motor auf eigene Kosten aus und du nimmt das Fahrzeug wieder mit

Träum weiter... Die Werkstatt hat 100%tig einen unterschriebene Auftrag und kann nichts dafür, wenn nicht alle Angaben gemacht wurden. Wenn der Vorbesitzer einen Chip drin hatte und BMW dieses nachweisen kann, hast du die berühmte A.Karte. Und vom vermutlich privaten Vorbesitzer gekauft wie gesehen...

Ich hab keine Ahnung wieso sich dieses Gerücht "gekauft wie gesehen" noch so lange halten kann und es immernoch Leute gibt, die meinen, das es sowas gibt.

Alle schwerwiegenden Mängel oder Veränderungen am Fahrzeug über die man Kenntnis hat, müssen in einem Kaufvertrag schwarz auf weiß notiert sein. Ansonsten ist es arglistige Täuschung, da man etwas verschwiegen hat.

Auch von privat an Händler oder von Händler zu Händler.

Wenn man als privater, einen Defekt am Fahrzeug nicht an einem Händler weiter gibt, weil es evtl nicht bemerkt hat, ist das nicht weiter schlimm. Dieser ist Spezialist und sollte so etwas von sich aus sofort bemerken.

Wenn man von privat an privat verkauft hat der Käufer schon mehr rechte. Und wenn man als privater von vom Händler kauft. Besteht eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr statt. Bedeutet, das man wegen jeden Mangel der in dieser Zeit entsteht zum Händler fahren kann und dem erzählen, das des vorher schon putt war. Händler muss beweisen, das dies nicht so war. Beweisen ist nie einfach... Naja und nach den 6 Monaten steht man als Käufer in der Beweislast.

Das Auto wurde aber Händler zu Händler verkauft, da gelten andere Bedingungen. Und man kann nur verpflichtet sein, bekannte Mängel anzugeben. Gerade bei Chiptuning mit mehreren Vorbesitzern ist es meist nicht möglich nachzuweisen, ob der Verkäufer davon wusste.

Hier wurde mittlerweile so viel spekuliert und geraten.

 

Gut wäre zu wissen, wie sich so etwas rechtlich verhält. Kann man eine kulanzzusage von 80% die einem versprochen wurde, nachfolgend noch ablehnen?

Weiß jemand etwas genaueres? Halbwissen zu diesem Thema bringt uns hier nicht weiter.

 

Und gut wäre es zu wissen, was hierbei rauskommt. Also wer und warum am Ende die Kosten tragen muss.

 

Mich interessiert es, warum der TE den Kauf von Händler an Händler akzeptiert hat. Bzw warum es dazu überhaupt zustande gekommen ist. Ist der TE überhaupt ein Händler? Ich denke nicht.

 

Deutscher Kaufvertrag?

Wieviele Vorbesitzer?

Eigentlich kann bmw es nicht widerrufen, weil man davon ausgeht, dass bmw sorgsam im vorraus geprüft hat, ob alle erforderlichen Bedingungen erfüllt werden um überhaupt eine Kulanz etc.... Zu kriegen. Ich würde mich entspannt zurücklehnen und es drauf ankommen lassen

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