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Wieviele Rücktritte/Wandlungen (oder wie auch immer Ihr es nennen möchtet) haben wir hier im Forum?
Mein EOS wird von VW zurückgenommen.
Was mich jetzt mal interessiert ist, wieviele solcher Aktionen haben die Forumsnutzer bereits erreicht. Zusätzlich sollte jeweils die Erstzulassung eingetragen werden.
Mache mal den Anfang: 08/06.
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27 Antworten
EZ 08/06, Rückabwicklung akzeptiert im Mai 07 wegen Undichtigkeit, insgesamt problemlos. Neuer EOS EZ 9/07, leider auch nicht dicht !
Hallo Hoga5.
haben unseren EOS 08/07 bekommen,bereits auch die zweite. Bei mir tropft es diesmal
am Dachholm habe am Montag Termin. Was unternimmst Du jetzt?
Gruß Biker
Hallo biker !!
Ich hatte gleich nachdem ich die Undichtigkeit bemerkt hatte, bei meinem Händler Rückabwicklung verlangt, was erwartungsgemäß abgelehnt wurde. Ich habe über Internet gekauft, ( ca 350 km von mir), deshalb habe ich ihn am montag zu einem lokalen Stützpunkt gebracht. Dort steht er nun schon eine Woche,ich habe bis jetzt nichts gehört. Ich werde den EOS im Winter kaum fahren, sondern mich mit dem alten Polo meines Sohnes behelfen, werde ihn im Regen stehenlassen und gfs. mehrmals nachbessern lassen. Wenn er dicht wird, gut, wenn nicht, auch gut, dann werde ich ( notfalls mit Rechtsanwalt und Klage) rückabwickeln. Das wird es dann mit
dem Thema EOS gewesen sein.Aber hoffen wir mal das beste. Halt mich auf dem Laufenden! Gruß Horst
Hallo zusammen!
Wie bereits angekündigt steht bei mir auch die Wandlung an. Wird hoffentlich in den nächsten Tagen abgewickelt.
Zu welchen Konditionen wurde denn bei Euch die Wandlung durchgeführt?
Stichwort "Nutzungsentschädigung"?
Vielen Dank für die Auskünfte
Hallo Sinatra,
ich musste 0,67% Nutzungsentgeld vom Kaufpreis pro gefahrene 1000km bezahlen.(Nettopreis plus Mwst.)
War eine schöne Stange Geld, denn ich hatte um die 20000km drauf.
Warum wandelst Du?
Gruß Biker
Hi biker!
Kurze Nachfrage nochmal... was hattest du für ein Fahrzeug (Diesel oder Benziner)?
Bei mir wird gewandelt wegen diverser Klappergeräusche aus den Türen und dem Dach im Heckbereich. Das Dach selber hatte zeitweise auch erhebliche Geräusche von sich gegeben, aber das wurde behoben. Zudem gibt es bei starken und plötzlichen Unebenheiten aus dem Heckbereich des Fahrzeuges ein lautes, dumpfes Schlaggeräusch.
Zwischendurch gab es noch weitere Mängel (Alarmanlage löste grundlos aus, ganz leichter Wassereintritt an der A-Säule, Windschott klappert, usw.), die aber alle behoben wurden bzw. z.Zt. nicht wieder aufgetreten sind.
VG, Sinatra
Hallo Sinatra,
ich habe einen Benziner aber ich glaube beim Diesel ist der Prozentsatz für die Nutzungsgebühr etwas höher.
Die dumpfen Klappergeräusche im hinteren Bereich hatte ich auch, war am Montag in Werkstatt, Fehler wurde
behoben. Die Ursache war, dass eine Schiene unter der Hutablage locker war. Bei unseren 1 Eos waren auch extreme
Geräusche vom Dach, was bei unseren neuen Eos gar nicht ist.
Gruß Biker
Der Satz für den Nutzungsausfall ist beim Diesel etwas geringer: sprich 0,5% auf 1000km.
Hallo,
werde wohl auch Wandeln und wollte mal wissen ob bei einer Rückabwicklung der Nutzungsausfall ebenfalls 0,67% Prozent beträgt oder sind die so abgew...das bei Abgabe des Autos und keiner neuen Bestellung die den Prozentsatz erhöhen?
Mein Fahrzeug wird finanziert, weiß jemand wie das da ist mit den noch zu zahlenden Zinsen usw...
Gruß
Hi ronaldo76,
jetzt mal ohne Gewähr, aber eine Wandlung an sich gibt es nicht mehr. Rein rechtlich heißt das jetzt nur noch Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Der Käufer ist folglich so zu stellen als hätte er den Kaufvertrag nicht abgeschlossen. Sämtliche Leistungen sind zurückzugewähren, wobei jedoch dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung zusteht (abhängig von der Gesamtlaufleistung des PkW - also Diesel oder Benziner) und eine Entschädigung für eventuelle vom Käufer verursachte Beschädigungen. Der Käufer kann sich sämtliche Aufwendungen auf den PkW zurückerstatten lassen, was unter anderem eine Verzinsung des Kaufpreises, Aufwendungen auf den Pkw und Werkstattkosten ja eventuell sogar aufgewendete Arbeitszeit für Werkstattbesuche sein können. Hier möchte ich dann aber doch eher auf fundiertere Aussagen eines Rechtsanwaltes verweisen.
Der Freundliche tut sich natürlicher leichter mit einer Rückgängigmachung eines Kaufvertrages (Wandlung), wenn er weiß, dass der Kunde erneut ein Fahrezug aus dem gleichen Hause kauft. Eine Verpflichtung dazu besteht freilich nicht und beeinflust auch nicht die Höhe der Nutzungsentschädigung, die im Übrigen nicht je angefangene 1000 Kilometer zu rechnen ist, sondern genau nach dem Kilometerstand (s. BGH-Urteil).
MfG Sinatra
P.S.: alles ohne Gewähr und basiert auf meinen aktuellen Erkenntnissen
Zu deinen Ausführungen hätte ich noch eine Frage:
Wie hoch ist der hier Zinssatz?
Manche sagen etwas von 4%. Andere meinen seit dem 1.1.1999 sollten 5% über dem Basiszinssatz sein (aktuell 8,31%) §247 BGB.
Wer weiß hier mehr?
Sorry Leute ,
EZ war naturlich 10.2006.
Neuer kommt aber 11.2007
Hallo,
habe jetzt 33.000 Km. Wieder Wassereintritt A-Säule, zum 3.Mal. Habe die Schnau...... voll.
Wandlung beim Freundlichen in Auftrag gegeben.
http://www.motor-talk.de/.../...wer-hat-deutlich-mehr-km-t1602931.html
Gruß
Heiko