Wieviel % eueres Einkommen ist euch euer A6 wert?
Hallo,
nach langem suchen bin ich auf dieses Forum gestoßen.
Ich habe mich in den neuen A6 verliebt und habe auch schon ein Privatleasing und Finanzierungsangebot.
Der Betrag liegt bei ca 750 Euro im Monat.
Das ist schon nich gerade wenig aber für ein so schönes Auto greift man halt auch tiefer in die Tasche...
Ich weiss nicht ob die Frage zu indiskret für manche ist, aber wieviel % euer Einkommens fliesst monatlich zur Audibank?
Oder hat es hier nur TopVerdiener wo es weniger als 2% vom Einkommen ist?
Oder haben alle 1% Firmenwagen. Aber die kosten ja effektiv auch was.
Falls das ein Thema ist über das man nicht spricht - verzeiht mir - dann bitte Fred löschen 😉
Beste Antwort im Thema
Kleine "Milchmädchenrechnung"
Autoneupreis: 70.000,- Eur, Jahres-km: 30.000, Wertverlust 5 Jahre: 45.000,- Eur
Wertverlust pro Monat: 750,- (bei Leasing ca. 1000,-)
Treibstoffkosten pro Monat: (7,5 l Verbrauch, 1,5 Literpreis) 285,-
Werkstatt/Reifen pro Monat: (2000/Jahr) 170,-
Versicherung/Kasko pro Monat: 200,-
Ein rein privat gefahrener A6 kostet im Monat also zwischen 1400,- und 1650,- Euro.
Wer hier behauptet nur 10% für's Auto aus zu geben ... Gratulation zu deinem 15.000,- Euro Nettomonatsgehalt!
Bei den durchschnittlichen A6 Kunden schätze ich das Nettomonatsgehalt zwischen 4000,- und 6000,- Euro ... das heisst aber dass für den A6 20-30% davon ausgegeben werden! (Bei Firmenfahrzeugen natürlich deutlich weniger. Auf diese Gruppe kann sich dieser Thread ja auch nicht beziehen)
Ich selbst habe zwar ein Geschäftsführergehalt, würde mir aber neben Eigenheim, Zweitfahrzeug, Frau und Kinder einen A6 privat niemals leisten wollen/können.
Den A6 also Ottonormalverbraucherfahrzeug zu bezeichnen find ich deshalb etwas übertrieben.
185 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von emmac
die firma muss nichtmal einverstanden sein - die wahl, ob nach fahrtenbuch oder 1% versteuert wird, trifft einzig und allein der arbeitnehmer. der arbeitgeber hat die entscheidung zu 😉 akzeptieren.
gruß
emmac
So einfach ist es dann auch wieder nicht. Das Ganze funktioniert nur, wenn der AG Kosten für jedes Fahrzeug individuell erfasst. Viele, insbesondere größere, Firmen, tun das aber nicht sondern arbeiten mit "Flotten". Ferner kann der AG auch nicht gezwungen werden (selbst wenn es rechtlich so sein sollte: Soll man seinen Chef verklagen, wenn er Nein sagt?), ein elektronisches FB einzubauen bzw. dessen privaten Einbau auf AN-Kosten zu akzeptieren. Mit manuellen FB erleiden Vielfahrer vorm FA in der Regel "Schiffbruch", es sei denn man ist damit penibel wie ein Beamter (Bei Hunderten Fahrten macht jeder mal einen Fehler und der eine reicht denen für "Rücksturz" zur 1%-Regel...)
Zitat:
Original geschrieben von Der Konvertierte
So einfach ist es dann auch wieder nicht. Das Ganze funktioniert nur, wenn der AG Kosten für jedes Fahrzeug individuell erfasst. Viele, insbesondere größere, Firmen, tun das aber nicht sondern arbeiten mit "Flotten". Ferner kann der AG auch nicht gezwungen werden (selbst wenn es rechtlich so sein sollte: Soll man seinen Chef verklagen, wenn er Nein sagt?), ein elektronisches FB einzubauen bzw. dessen privaten Einbau auf AN-Kosten zu akzeptieren. Mit manuellen FB erleiden Vielfahrer vorm FA in der Regel "Schiffbruch", es sei denn man ist damit penibel wie ein Beamter (Bei Hunderten Fahrten macht jeder mal einen Fehler und der eine reicht denen für "Rücksturz" zur 1%-Regel...)Zitat:
Original geschrieben von emmac
die firma muss nichtmal einverstanden sein - die wahl, ob nach fahrtenbuch oder 1% versteuert wird, trifft einzig und allein der arbeitnehmer. der arbeitgeber hat die entscheidung zu 😉 akzeptieren.
gruß
emmac
doch - es ist sogar extrem einfach! denn meine aussage bezieht sich auf die rechtslage. ob dem arbeitnehmer dadurch ressentiments drohen, steht auf einem anderen blatt.
außerdem hat der erbeitnehmer die möglichkeit, das fahrtenbuch selbst zu finanzieren - im normalfall hat sich das sehr schnell amortisiert.
und der ag MUSS ohnehin über alle kosten des fahrzeuges buch führen - egal ob du nach fb versteuerst, oder nicht. insofern bedeutet es für ihn keinen mehraufwand 😉
Zitat:
Original geschrieben von emmac
doch - es ist sogar extrem einfach! denn meine aussage bezieht sich auf die rechtslage. ob dem arbeitnehmer dadurch ressentiments drohen, steht auf einem anderen blatt.Zitat:
Original geschrieben von Der Konvertierte
außerdem hat der erbeitnehmer die möglichkeit, das fahrtenbuch selbst zu finanzieren - im normalfall hat sich das sehr schnell amortisiert.
und der ag MUSS ohnehin über alle kosten des fahrzeuges buch führen - egal ob du nach fb versteuerst, oder nicht. insofern bedeutet es für ihn keinen mehraufwand 😉
Rechtslage ist eine Sache, Transparenz eine andere. Viele AG schätzen es gar nicht, wenn der AN alle Kosten kennt, obwohl es das Kostenbewußtsein des AN schärft, wenn er z.B. die exakten km-Kosten kennt und bei wirtschaftlichem verhalten sogar mir geringerem Eigenanteil mitprofitiert.
Aber in der Sache sind wir uns natürlich einig, obschon ich viele kleine Mittelständler kenne, die einen Teufel zun werden und Ihren AN z.B. Ihre Leasingkonditionen nennen...
Zitat:
Original geschrieben von emmac
doch - es ist sogar extrem einfach! denn meine aussage bezieht sich auf die rechtslage. ob dem arbeitnehmer dadurch ressentiments drohen, steht auf einem anderen blatt.Zitat:
Original geschrieben von Der Konvertierte
So einfach ist es dann auch wieder nicht. Das Ganze funktioniert nur, wenn der AG Kosten für jedes Fahrzeug individuell erfasst. Viele, insbesondere größere, Firmen, tun das aber nicht sondern arbeiten mit "Flotten". Ferner kann der AG auch nicht gezwungen werden (selbst wenn es rechtlich so sein sollte: Soll man seinen Chef verklagen, wenn er Nein sagt?), ein elektronisches FB einzubauen bzw. dessen privaten Einbau auf AN-Kosten zu akzeptieren. Mit manuellen FB erleiden Vielfahrer vorm FA in der Regel "Schiffbruch", es sei denn man ist damit penibel wie ein Beamter (Bei Hunderten Fahrten macht jeder mal einen Fehler und der eine reicht denen für "Rücksturz" zur 1%-Regel...)
außerdem hat der erbeitnehmer die möglichkeit, das fahrtenbuch selbst zu finanzieren - im normalfall hat sich das sehr schnell amortisiert.
und der ag MUSS ohnehin über alle kosten des fahrzeuges buch führen - egal ob du nach fb versteuerst, oder nicht. insofern bedeutet es für ihn keinen mehraufwand 😉
OOOhhhhhhh, welch schöner Rechtsanspruch:-). Wenn wir da mal nicht auf dem Holzweg sind. Zum Einen muss der AG nicht für jeden Wagen einzeln die Kosten festhalten, sondern in seiner Buchführung nur alle Kosten aller Fahrzeuge sauber und nachvollziehbar einzelnen Kostenklassen zuordnen. Zum Anderen hat der AN IMHO kein Recht auf Fahrtenbuchmethode, sondern der AG nur die Pflicht die Optionen des Einkommensteuerrechts entsprechend seinen Möglichkeiten und Wünschen umzusetzen. Aus Vereinfachungsgründen kann er grundsätzlich auf die 1% Regelung schwenken und der AN kann dann bei der Steuererklärung gerne versuchen das Fahrtenbuch einzusetzen.
Gruss
Stefan
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
OOOhhhhhhh, welch schöner Rechtsanspruch:-). Wenn wir da mal nicht auf dem Holzweg sind. Zum Einen muss der AG nicht für jeden Wagen einzeln die Kosten festhalten, sondern in seiner Buchführung nur alle Kosten aller Fahrzeuge sauber und nachvollziehbar einzelnen Kostenklassen zuordnen. Zum Anderen hat der AN IMHO kein Recht auf Fahrtenbuchmethode, sondern der AG nur die Pflicht die Optionen des Einkommensteuerrechts entsprechend seinen Möglichkeiten und Wünschen umzusetzen. Aus Vereinfachungsgründen kann er grundsätzlich auf die 1% Regelung schwenken und der AN kann dann bei der Steuererklärung gerne versuchen das Fahrtenbuch einzusetzen.Zitat:
Original geschrieben von emmac
doch - es ist sogar extrem einfach! denn meine aussage bezieht sich auf die rechtslage. ob dem arbeitnehmer dadurch ressentiments drohen, steht auf einem anderen blatt.
außerdem hat der erbeitnehmer die möglichkeit, das fahrtenbuch selbst zu finanzieren - im normalfall hat sich das sehr schnell amortisiert.
und der ag MUSS ohnehin über alle kosten des fahrzeuges buch führen - egal ob du nach fb versteuerst, oder nicht. insofern bedeutet es für ihn keinen mehraufwand 😉
Gruss
Stefan
ich könnte dich ja jetzt an unsere rechtsabteilung und lohnbuchhaltung verweisen - die im übrigen seit jahren einen hervorragenden job machen - aber das würde jeden rahmen sprengen 😉
als gf mit verantwortung für das fuhrparkmanagement unseres unternehmen werde ich tagtäglich mit solchen fällen konfrontiert - da lernt man ein wenig was dabei. ich bin kein anwalt und auch kein steuerexperte, aber deshalb haben wir gute leute die was davon verstehen. wenn die mich anlügen, dann lüge ich jetzt auch 😎
und wenn du viel zeit hast und auch was lernen willst (nur ein beispiel, auf die schnelle gegoogelt): http://lexetius.com/2005,1387
belassen wir es dabei - ihr habt recht und ich meine ruhe 😁
gruß
emmac
Zitat:
Original geschrieben von emmac
ich könnte dich ja jetzt an unsere rechtsabteilung und lohnbuchhaltung verweisen - die im übrigen seit jahren einen hervorragenden job machen - aber das würde jeden rahmen sprengen 😉Zitat:
als gf mit verantwortung für das fuhrparkmanagement unseres unternehmen werde ich tagtäglich mit solchen fällen konfrontiert - da lernt man ein wenig was dabei. ich bin kein anwalt und auch kein steuerexperte, aber deshalb haben wir gute leute die was davon verstehen. wenn die mich anlügen, dann lüge ich jetzt auch 😎
und wenn du viel zeit hast und auch was lernen willst (nur ein beispiel, auf die schnelle gegoogelt): http://lexetius.com/2005,1387
belassen wir es dabei - ihr habt recht und ich meine ruhe 😁
gruß
emmac
Aha, wenn ich den Juristen-Sermon also richtig "gelernt habe", hilft es, seinen AG zu verklagen, falls er auf der (für ihn etwas einfacher handhabbaren ) 1% Regel bestehen sollte. Super Idee: Man gewinnt den Prozeß, hurrah!, man hat recht: Wie geil! - ist aber danach als kleinen Kollateralschaden recht kurzfristig, natürlich wegen "anderer Gründe"..., den Job (und den Audi 😉) los ...
Da würde ich doch lieber bei der Überzeugungssarbeit über die beiderseitigen Vorteile bleiben wollen ... 😉, falls die GL und die ausführenden Organe nicht so verständnisvoll wie bei emmac agieren sollten ...
Zitat:
Original geschrieben von Der Konvertierte
Aha, wenn ich den Juristen-Sermon also richtig "gelernt habe", hilft es, seinen AG zu verklagen, falls er auf der (für ihn etwas einfacher handhabbaren ) 1% Regel bestehen sollte. Super Idee: Man gewinnt den Prozeß, hurrah!, man hat recht: Wie geil! - ist aber danach als kleinen Kollateralschaden recht kurzfristig, natürlich wegen "anderer Gründe"..., den Job (und den Audi 😉) los ...Zitat:
Original geschrieben von emmac
ich könnte dich ja jetzt an unsere rechtsabteilung und lohnbuchhaltung verweisen - die im übrigen seit jahren einen hervorragenden job machen - aber das würde jeden rahmen sprengen 😉
als gf mit verantwortung für das fuhrparkmanagement unseres unternehmen werde ich tagtäglich mit solchen fällen konfrontiert - da lernt man ein wenig was dabei. ich bin kein anwalt und auch kein steuerexperte, aber deshalb haben wir gute leute die was davon verstehen. wenn die mich anlügen, dann lüge ich jetzt auch 😎
und wenn du viel zeit hast und auch was lernen willst (nur ein beispiel, auf die schnelle gegoogelt): http://lexetius.com/2005,1387
belassen wir es dabei - ihr habt recht und ich meine ruhe 😁
gruß
emmacDa würde ich doch lieber bei der Überzeugungssarbeit über die beiderseitigen Vorteile bleiben wollen ... 😉, falls die GL und die ausführenden Organe nicht so verständnisvoll wie bei emmac agieren sollten ...
kennst du den unterschied zwischen theorie und praxis?
ich beziehe mich auf die theorie (also auf gültiges recht). den rest habe ich erst gestern mit einem anderen user per pn diskutiert
gruß
emmac
Zitat:
Original geschrieben von emmac
kennst du den unterschied zwischen theorie und praxis?Zitat:
Original geschrieben von Der Konvertierte
Aha, wenn ich den Juristen-Sermon also richtig "gelernt habe", hilft es, seinen AG zu verklagen, falls er auf der (für ihn etwas einfacher handhabbaren ) 1% Regel bestehen sollte. Super Idee: Man gewinnt den Prozeß, hurrah!, man hat recht: Wie geil! - ist aber danach als kleinen Kollateralschaden recht kurzfristig, natürlich wegen "anderer Gründe"..., den Job (und den Audi 😉) los ...
Da würde ich doch lieber bei der Überzeugungssarbeit über die beiderseitigen Vorteile bleiben wollen ... 😉, falls die GL und die ausführenden Organe nicht so verständnisvoll wie bei emmac agieren sollten ...
ich beziehe mich auf die theorie (also auf gültiges recht). den rest habe ich erst gestern mit einem anderen user per pn diskutiert
gruß
emmac
So grob kenn ich den. Wobei ich bislang dachte, dass ein Autouser-Forum eher praxisbezogen als theoretisch orientiert ist. Aber eigentlich wollte ich nur die dienstlichen Dienstwagenfahrer auf diese billigste Fahrzeugunterhaltsmöglichkeit hinweisen, da überraschend viele diese Möglichkeit gar nicht kennen - wobei das eine einfache und kostenlose Nettogehaltssteigerungsmöglichkeit ist (bei vielen macht das mal locker 10% und mehr aus) 😉
Aber trotzdem Danke für den Link (wer weiß, ob man den noch mal brauchen kann...)
Zitat:
Original geschrieben von Der Konvertierte
(...) eigentlich wollte ich nur die dienstlichen Dienstwagenfahrer auf diese billigste Fahrzeugunterhaltsmöglichkeit hinweisen, da überraschend viele diese Möglichkeit gar nicht kennen - wobei das eine einfache und kostenlose Nettogehaltssteigerungsmöglichkeit ist (bei vielen macht das mal locker 10% und mehr aus) 😉
Aber trotzdem Danke für den Link (wer weiß, ob man den noch mal brauchen kann...)
dann hatten wir dasselbe ziel - ich habe lediglich noch die rechtsgrundlage dazu geliefert 😉
dass man sich in der praxis nicht mit dem chef / dem mitarbeiter über kreuz legen sollte, ist selbstredend. dem durchschnittlichen a6-fahrer traue ich aber zu, das notwendige fingerspitzengefühl zu haben, um die individuelle situation einschätzen zu können und entsprechend zu handeln
steuersparende grüße von einem, den sein a6 effektiv einen zweistelligen €-betrag seines netto-einkommens kostet 😎
Zitat:
Original geschrieben von softwarefriedl
zweistelliger Euro- Betrag....?
Das kommt mit FB hin, wenn der Privatanteil unter 20% liegt und man die für kleinklassigere Fahrzeuge anfallenden Nebenkosten wie Sprit und Versicherung gegenrechnet.
Noch mal ein Beispiel: 100 T€. - Kiste kostet bei 60 tkm p.a. Ca. 30 T€ p.a. (brutto) 20% davon privat = 6000/12=€500 brutto monatlich zu versteuern fur angenommene 12 tkm privat p.a.
Bei knapp 50% Spitzensteuersatz mit Soli, hat man also € 260 netto weniger.
Davon zieht man 100€ für Sprit und nochmal 100€ für VK und Steuer ab...
Und schon fährt man für nen Fuffi Kapitalkosten nen S6 😁 (Mit 1% wärens mindestens 300), selbst ein gebrauchter Dacia kommt privat teurer...
Zitat:
Original geschrieben von Der Konvertierte
Das kommt mit FB hin, wenn der Privatanteil unter 20% liegt (...)Zitat:
Original geschrieben von softwarefriedl
zweistelliger Euro- Betrag....?
und zwar nur mit fb in dieser fahrzeugklasse!
60'km/jahr, <10% privater anteil, gesamtkosten bei ca. 28k€ all in. rest ist mathematik
drum prüfe ob das fb nicht die bessere wahl für 'dich' ist 😁
Zitat:
Original geschrieben von emmac
und zwar nur mit fb in dieser fahrzeugklasse!Zitat:
Original geschrieben von Der Konvertierte
Das kommt mit FB hin, wenn der Privatanteil unter 20% liegt (...)
60'km/jahr, <10% privater anteil, gesamtkosten bei ca. 28k€ all in. rest ist mathematik
drum prüfe ob das fb nicht die bessere wahl für 'dich' ist 😁
bei mir eher nicht - aber ne interessante Rechnung