Wiederbeschaffungswert, Totalschaden? 1.8t b5 62000km
Guten Morgen,
mir ist jemand letzens einer hinten drauf gefahren mit ungefähr 30 kmh. Die Versicherung lässt sich Zeit und ich bin neugierig ob es ein Totalschaden ist.. Vw meinte 1700 Euro schaden.
Kann mir jemand von euch sagen, wie der wiederbeschaffungswert ist ungefähr?
Also:
A4 B5 1.8T bj 11/1995, km = 61000! , Sportsitze, Dwa, Fis, Klima, gepflegter Zustand bis auf stosstange vorne, die muss neu lackiert werden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von beamcola28
meines wissens nach hast Du ein recht auf einen Anwalt! such dir einen der sich in dieser Sache auskennt und der macht alles weitere! natürlich wird das alles von der gegnerischen Versicherung bezahlt!
VORSICHT...!
Wie kommst Du denn bitte darauf, dass "alles von der gegnerischen Versicherung bezahlt" wird...???😕
Wenn Du sinnlose Kosten verursachst, indem Du Leute beauftragst, egal wen, wo doch eigentlich alles klar ist..., dann zahlt Dir keine Versicherung dieser Welt irgendwas...
Nicht vergessen..., MAN IST DER AUFTRAGGEBER JA SELBST..., ersteinmal geht jegliche Rechnung an den AUFTRAGGEBER..., und NICHT an irgendeine Versicherung...
Also aufpassen mit solchen Aussagen..., dieser Schuss kann leicht nach hinten losgehen. Lieber VORHER zweimal klären und mit allen Beteiligten (hier Versicherung) 100%ig absprechen, als dann auf den Kosten sitzen bleiben.
Sehr schlechter Tipp, sowas...!!!😕🙁🙄
20 Antworten
Hi,
also die Erfahrungen mit von mir über die Werkstätten bestellen Gutachter waren bisher immer recht positiv. Obwohl ich sie nie persönlich getroffen habe.
Ein geflegtes und sauberes Auto (sauber aufgeräumt innen usw.) macht natürlich einen besseren Eindruck. Gerade bei so alten Fahrzeugen kommt es auch viel auf das Gefühl des Gutachters an einfach weil sich solche Fahrzeuge eben nicht mehr in den gänigen Wertlisten finden.
Natürlich muß sich jeder Gutachter an eine halbwegs realistischen Wert orientieren. Wenn da was total übertriebenes raus kommt schickt die Versicherung noch nen Gegengutachter und dann geht das gestreite los.
Aber ich würde vorher auch nochmal kontakt mit der Versicherung ausnehmen und fragen ob die wirklich einen Gutachter wollen oder ob die nach Kostenvoranschlag der Versicherung,die 1700€ waren doch ein offizieller Kostenvoranschlage? abrechnen wollen. Glaube ich zwar nicht aber lieber vorher informieren. Die wollen dir dann natürlich gleich nen eigenen Gutachter vorbei schicken (oft Dekra) aber wie gesagt das lehnst du dann ab.
Gruß Tobias
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von pieb
Deswegen kam ja der Tip mit dem eigenen Gutachter...
der wird dir aber nur was zum Auto sagen und nicht das Du ein recht auf mietwagen hast oder auf eine auslöse. mein Kollege hatte beim 80er 21Tage bekommen, er hat die auslöse genommen, das waren immerhin knapp 50Euro pro Tag! das ist aber je nach Auto unterschiedlich.
Ich weiß ja nicht, wie groß dein Schaden ist, aber das hier war eine Rechnung von 4552,18€.😰
Ich mit meinem Auge hätte da nur ne neue Klappe und ne gebrauchte Stoßstange nebst Träger vermutet, aber untenrum war auch die Ersatzradmulde ein gutes Stück verkürzt... das und die Lackierung geht halt richtig ins Geld.
Weil sowohl unser Hauskarosseriefachmann als auch andere Bekannte beim Stichwort "Huk-Coburg" in Alarmstimmung gerieten, lief das direkt am gleichen Tag zu einem Anwalt und von dort zu einem Gutachter. Der hat dann einen Wiederbeschaffungswert von 5500€ ermittelt (zu dem Zeitpunkt hätte ich Rechnungen über 6192,70€ vorlegen können, also nicht ganz unrealistisch) und einen Restwert von 1800€. 5-6 geschätzte Tage Reparaturdauer zu 59€ stehen ebenso auf der Liste.
Die Anwaltschaft hat dann noch 560€ Sachverständigengebühr und Nebenkosten bei der Versicherung angefordert, und nach Abschluss der Regulierung auch ihre eigenen Kosten.
Fazit: Neutralen Gutachter zu nehmen, kann ich nur empfehlen. Der hat nichts davon, wenn er das Auto künstlich schlechtrechnet. Eher andersrum, weil sein Auftraggeber dann wiederkommt oder gute Mundpropaganda macht 😉
Die Anwaltsgeschichte lief für mich auch perfekt - wenn das welche sind, die im Verkehrsrecht zu Hause sind, werden die ihre Kosten an die Versicherung weiterreichen können und auch Nebenkosten (Gutachter, Nutzungsausfall), an die du selber nie denken würdest.
Gutachten ist eingetroffen. Reparaturkosten 1360 Euro. Wiederbeschaffungswert 2700 Euro. Glück gehabt.. aber mich würde interessieren was der wert wäre wenn nicht meine stosstange vorne stark zerkratzt wäre, sowie der außenspiegel def wäre.
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Zitat:
Original geschrieben von darkjever89
Gutachten ist eingetroffen. Reparaturkosten 1360 Euro. Wiederbeschaffungswert 2700 Euro. Glück gehabt.. aber mich würde interessieren was der wert wäre wenn nicht meine stosstange vorne stark zerkratzt wäre, sowie der außenspiegel def wäre.
Eine Sache für die Glaskugel...
Wenn..., wäre..., hätte...
Wat kost ne gebrauchte in gutem Zustand? 150€? Und Spiegelkappe, vielleicht 50...
-> erhöht den Wiederbeschaffungswert auf max. 2900€.