ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert

BMW 3er E93
Themenstarteram 31. August 2021 um 10:51

Hallo, zusammen...

ich hatte vor Tagen einen Unfall mit einem Waschbären. Bei Polizei und Versicherung gemeldet. Die Versicherung schickte einen Gutachter in die BMW Werkstatt und dieser erstellte ein Gutachten.

Ergebnis: wirtschaftl Totalschaden!

Rep.Kosten bei 6500 € und Wiederbeschaffungswert 5500€

Und hier beginnt das Problem.

Mein Fahrzeug ist ein Grand Touring 318d mit allen Extras. Panoramadach,Start/Stop Automati, Freisprecheinr., Anhängekupplung, beheizbare Sitze, CD-Wechsler, Navi, automat. abblendender Rückspiegel, Xenon, Leichtmetallfelgen, Isofix, LED Fahrlicht und Blinker und noch vieles mehr...

Nichts davon ist sinnloser, in diese Fahrzeugklasse nicht passender Schnickschnack!

Nun sucht der Sachverständige in seinem Portal nach analogen Modellen, findet aber keine mit dieser Ausstattung! Hinzu kommt, das mein 3er einer der esrten eines Facelifts innerhalb der Modellreihe ist (12.2010) der technische Verbesserungen enthält, die zu nur einen Monat älteren Fahrzeugen einen Quantensprung bedeuten!!

Dennoch ermittelt der SV den Wiederbeschaffungswert aus 2010er Modellen, die a nicht dem Modell entsprechen und b) in wesentlichen Extras von meinem Modell abweichen. Keine Anhängekupplung (notewendig wegen Boot!), oder kein Panoramadach! Grundsätzlich ohne Start/Stopp (gab es vorher nicht) oder ohne Freisprech (notwendig da selbständig) usw. Er begründet das damit, dass es keine Fahrzeuge gibt, die so viele Extras haben. (stimmt, aber eben nur in der Preisspanne, in der er sucht!)

Außerdem ist mein Fahrzeug vom ersten bis letzten Tag bei BMW gewartet und repariert! Seine Fahrzeuge sind alle "von Privat" (das ist die Katze im Sack und ich habe das Risiko!!) und manche haben kaum noch TÜV !!!

Darf man so einen WIEDERBESCHAFFUNGSWERT ausweisen??

Ich hingegen habe Fahrzeuge die zumindest nach Ausstattung dem meinen entsprechen gefunden. Die haben allerdings ggfalls mal weniger Laufleistung oder sind 1-2 Jahre jünger oder passen in den km und Baujahr aber sind dann kein 3er sondern ein 5er. Diese Fahrzeuge liegen dann aber nicht bei 5500€ sondern bei 12-14000 €! Und somit läge kein Totalschaden mehr vor und die Versicherung müsste die Reparatur übernehmen, was eigentlich mein Wille ist, denn ich will kein anderes Auto, sondern meins repariert und zwar von der Fachwerkstatt!

Kann der Sachverständige einfach sagen, wenn die Extras nicht verfügbar sind, muß er eben darauf verzichten bei Wiederbeschaffung? Wir reden ja hier nicht vom Zeitwert.

Ich danke für fundierte Meinungen ;-)

Ähnliche Themen
33 Antworten
am 1. September 2021 um 2:53

Mich würde mal Intressieren welche Versicherung das ist?

Was sagt denn der Gutachter dazu, wenn Du das koregiert haben möchtest?

( Ausstatung, Lückenlos-Wartungs und Autohaushändlerfahrzeug. Zuverlässig mit Dokumentierter Laufleistung.)

Auserdem geht es ja nicht darum in einer bestimmten Preisklasse nach Deinem Fahrzeug zu suchen.

Es kommt schon mal vor , das manche Fahrzeuge vom Markt verschwinden oder zumindest nicht mehr erhältlich sind und dies dann wenigstens im Gutachten Vermerkt wird.

Du kannst viele Meinungen einholen und mit der Versicherung rumdiskutieren, ändern werden die ihre Meinung erst wenn du einen Anwalt einschaltest und der denen erklärt dass sie falsch liegen...

Meine Erfahrung....

Ich hab´s mal ins Versicherungsforum verschoben und nicht dem E9x-Forum zugeordnet, da die Frage zum WBW sehr speziell ist und ich hoffe dir so besser geholfen werden kann @kayleigh

Das Problem was ich sehe (Waschbär) ist, dass es sich um einen Kaskoschaden handelt. Hier hat die Versicherung mehr Einflussrecht, insbesondere was die Reparaturmöglichkeiten anbelangt. Wenn das Fahrzeug jedoch wirklich "ausschließlich und nachweisbar" bei BMW gewartet und repariert wurde, dann sehe ich gute Chancen, dass die Reparaturkosten der BMW Vertragswerkstätten zugrunde gelegt werden können. Das möchte ich mal auf den Weg geben.

Viel Erfolg (oder bei Versicherungsthemen auch viel Glück)!

Chris

Zitat:

@kayleigh schrieb am 31. August 2021 um 12:51:28 Uhr:

 

1. Ich hingegen habe Fahrzeuge die zumindest nach Ausstattung dem meinen entsprechen gefunden. Die haben allerdings ggfalls mal weniger Laufleistung oder sind 1-2 Jahre jünger oder passen in den km und Baujahr aber sind dann kein 3er sondern ein 5er. Diese Fahrzeuge liegen dann aber nicht bei 5500€ sondern bei 12-14000 €!

2. Und somit läge kein Totalschaden mehr vor und die Versicherung müsste die Reparatur übernehmen, was eigentlich mein Wille ist, denn ich will kein anderes Auto, sondern meins repariert und zwar von der Fachwerkstatt!

1. diese Fahrzeuge kannst Du doch auch nicht für einen Vergleichswert heranziehen, weil jünger, weniger gelaufen, ganz anderes Modell.

2. Du kannst doch trotzdem reparieren. uU musst Du dann eben was draufzahlen - aber auch das sehe ich nicht, weil die 6500 noch innerhalb der 130% liegen.

Bei Kaskoschäden gibt´s die 130%-Grenze leider nicht.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 1. September 2021 um 09:49:35 Uhr:

Bei Kaskoschäden gibt´s die 130%-Grenze leider nicht.

Ah, wieder was gelernt. Danke

am 1. September 2021 um 8:09

Zitat:

@jogi77 schrieb am 1. September 2021 um 07:30:57 Uhr:

Du kannst viele Meinungen einholen und mit der Versicherung rumdiskutieren, ändern werden die ihre Meinung erst wenn du einen Anwalt einschaltest und der denen erklärt dass sie falsch liegen...

Meine Erfahrung....

den du bei einem Kaskoschaden selbst bezahlst, wenn du dich mit dem Versicherer nicht einigen kannst - wird hier grundsätzlich nicht erwähnt.

Schau dir mal die AKB deiner Versicherung genau an. Bei meiner Versicherung besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug trotz Totalschaden reparieren zu lassen. Die Versicherung erstattet dann nachgewiesenen Kosten bis maximal Wiederbeschaffungswert, sofern die Reparatur vollständig und fachgerecht ausgeführt wird. Bei dem geringen Unterschied zwischen Reparaturkosten und WBW halte ich es für durchaus möglich, eine geeignete Werkstatt zu finden, die den Schaden vollständig und fachgerecht zu Kosten in Höhe des WBW behebt.

Hat der Gutachter die Reparaturkosten auf Basis der Stundensätzen einer BMW - Werkstatt kalkuliert ?

Wenn ja, warum - wolltest du das ?

Ein 11 Jahre altes Auto kann man auch anderweitig sach- und fachgerecht reparieren lassen, möglicherweise auch zeitwertgerecht mit Gebrauchtteilen und man tappt nicht in die WBW - Falle.

Dein Ansprechpartner wäre der Gutachter.

Nichts desto trotz muss der WBW natürlich korrekt ermittelt werden.

Für den korrekten WBW kannst du dem Versicherungskaputtschreiber bitten, dir ein vergleichbares Fahrzeug zu dem von ihm ermitteleten Wert zu zeigen (er muss es ja orgendwoher haben). Zeige ihm die Angebote, die deinem Modell entsprechen. Wenn es dann nicht freiwillig korrigiert wird, bleibt das (frewillige) Sachverständigenverfahren mit einem eigenen SV. Da solltest du schonmal vorfühlen, ob da jemand mitziehen würde. Bei nennenswerter Differenz und uneinsichtiger Versicherung bleibt der Rechtsweg. Wegen der Kosten wäre eine RS-Versicherung schon sinnvoll.

Kurz und knapp

Rechtsschutzversicherung JA -> Anwalt (keine Nulpe)

Selbst erlebt. Differenz zwischen Angebot der Versicherung und Endabrechnung:

9.000 EUR bei rund 25.000EUR Gesamtschaden

PS: Anwalt ist meine generelle Empfehlung bei Unfällen gleich welcher Art bei höheren Schadenssummen. Vorher außer Namen und Versicherungsnummer nichts gegenüber Versicherungen/Polizei sagen. Egal ob vermeintlich schuldig/unschuldig/weiß nicht.

Zitat:

@kayleigh schrieb am 31. August 2021 um 12:51:28 Uhr:

Seine Fahrzeuge sind alle "von Privat" (das ist die Katze im Sack und ich habe das Risiko!!) und manche haben kaum noch TÜV !!!

Darf man so einen WIEDERBESCHAFFUNGSWERT ausweisen?

Nein, darf man natürlich nicht. Interessiert die mit ausdrücklichen Vorgaben und Anweisungen agierenden "Gutachter" der Versicherungen nicht die Bohne.

Hier wird dargestellt, wie und auf welchen Grundlagen ein Wiederbeschaffungswert korrekt zu ermitteln ist.

Also, mit Hilfe eines ordentlichen Sachverständigen und ggf. Anwalt dagegen vorgehen. Die Erfolgsaussichten gehen gegen 100 %...

Falls nicht 100% - ich habe irgendwo gelesen, dass das vorkommt, nicht nur auf hoher See - zahlt der TE selbst (Sachverständigen, Anwalt und ggf. Gerichtskosten).

Jepp, deswegen Rechtsschutz!

Aber bis dato habe ich/meine Frau da nie den Kürzeren gezogen. Bei einer Differenz von wenigen hundert Euro würde ich das unter Umständen auch nicht betreiben.

Problem ist aber: am Besten immer von Anfang an alles über den Anwalt laufen lassen. Sonst ist oft schon das Kind in den Brunnen gefallen. Die Sachbearbeiter der Versicherungen klingen immer so nett (im Anfang)...

 

Beginn OT:

Ich hatte letztens auch mal wieder einen Unfallflüchtling.Mit Anwalt: zwei Telefonate mit dem Anwalt, alles weitere Online abgewickelt. Ansonsten (fast) keinen Papierkram und bis auf die Reparatur des Wagens kein weiterer Zeitaufwand.

Ende OT

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wiederbeschaffungswert