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Wiederbeschaffungswert

BMW 3er E93
Themenstarteram 31. August 2021 um 10:51

Hallo, zusammen...

ich hatte vor Tagen einen Unfall mit einem Waschbären. Bei Polizei und Versicherung gemeldet. Die Versicherung schickte einen Gutachter in die BMW Werkstatt und dieser erstellte ein Gutachten.

Ergebnis: wirtschaftl Totalschaden!

Rep.Kosten bei 6500 € und Wiederbeschaffungswert 5500€

Und hier beginnt das Problem.

Mein Fahrzeug ist ein Grand Touring 318d mit allen Extras. Panoramadach,Start/Stop Automati, Freisprecheinr., Anhängekupplung, beheizbare Sitze, CD-Wechsler, Navi, automat. abblendender Rückspiegel, Xenon, Leichtmetallfelgen, Isofix, LED Fahrlicht und Blinker und noch vieles mehr...

Nichts davon ist sinnloser, in diese Fahrzeugklasse nicht passender Schnickschnack!

Nun sucht der Sachverständige in seinem Portal nach analogen Modellen, findet aber keine mit dieser Ausstattung! Hinzu kommt, das mein 3er einer der esrten eines Facelifts innerhalb der Modellreihe ist (12.2010) der technische Verbesserungen enthält, die zu nur einen Monat älteren Fahrzeugen einen Quantensprung bedeuten!!

Dennoch ermittelt der SV den Wiederbeschaffungswert aus 2010er Modellen, die a nicht dem Modell entsprechen und b) in wesentlichen Extras von meinem Modell abweichen. Keine Anhängekupplung (notewendig wegen Boot!), oder kein Panoramadach! Grundsätzlich ohne Start/Stopp (gab es vorher nicht) oder ohne Freisprech (notwendig da selbständig) usw. Er begründet das damit, dass es keine Fahrzeuge gibt, die so viele Extras haben. (stimmt, aber eben nur in der Preisspanne, in der er sucht!)

Außerdem ist mein Fahrzeug vom ersten bis letzten Tag bei BMW gewartet und repariert! Seine Fahrzeuge sind alle "von Privat" (das ist die Katze im Sack und ich habe das Risiko!!) und manche haben kaum noch TÜV !!!

Darf man so einen WIEDERBESCHAFFUNGSWERT ausweisen??

Ich hingegen habe Fahrzeuge die zumindest nach Ausstattung dem meinen entsprechen gefunden. Die haben allerdings ggfalls mal weniger Laufleistung oder sind 1-2 Jahre jünger oder passen in den km und Baujahr aber sind dann kein 3er sondern ein 5er. Diese Fahrzeuge liegen dann aber nicht bei 5500€ sondern bei 12-14000 €! Und somit läge kein Totalschaden mehr vor und die Versicherung müsste die Reparatur übernehmen, was eigentlich mein Wille ist, denn ich will kein anderes Auto, sondern meins repariert und zwar von der Fachwerkstatt!

Kann der Sachverständige einfach sagen, wenn die Extras nicht verfügbar sind, muß er eben darauf verzichten bei Wiederbeschaffung? Wir reden ja hier nicht vom Zeitwert.

Ich danke für fundierte Meinungen ;-)

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33 Antworten

Zitat:

@Badbones schrieb am 3. September 2021 um 00:07:22 Uhr:

Es geht um mehr wie die 1000 Euronen, wenn die "Karre" ohne Reparaturnachweis weiterhin im HIS gelistet ist, gibt es bei einem weiteren Schadensfall NIX!

dann gibts folgende methoden

1. für 5500€ reparieren lassen in einer freien werkstatt anstatt bmw. könnte hinkommen, wenn man das ein oder andere teil günstiger vom schrott holt.

2. notfallreparatur für 500€ (je nachdem was wirklich kaputt ist) und die 5000€-märchensteuer einsacken und als anzahlung für den nächsten wagen zurücklegen und solange die wirtschaftlich runtergenudelte karre weiterfahren

weiterhin besteht mit rechtschutzversicherung oder hoher risikobereitschaft die möglichkeit, druck zu machen und den wiederbeschaffungswert hochpushen

Zitat:

@PayDay schrieb am 3. September 2021 um 08:24:33 Uhr:

 

dann gibts folgende methoden

1. für 5500€ reparieren lassen in einer freien werkstatt anstatt bmw. könnte hinkommen, wenn man das ein oder andere teil günstiger vom schrott holt.

2. notfallreparatur für 500€ (je nachdem was wirklich kaputt ist) und die 5000€-märchensteuer einsacken und als anzahlung für den nächsten wagen zurücklegen und solange die wirtschaftlich runtergenudelte karre weiterfahren

Wenn die Reparaturkosten auf Basis einer BMW Werkstatt kalkuliert wurden (was ich bei einem so alten Auto nicht glaube), wird vermutlich jede freie Werkstatt den Wagen auch mit Neuteilen für 5500€ reparieren. Da braucht es keine Teile vom Schrott. Ich würde mit dem Fahrzeug (sofern fahrbereit und verkehrssicher) und dem Gutachten zu einer freien Werkstatt fahren und um einen KVA bitten. Bin mir sicher, dass der bei ca. 5500€ liegen wird.

Bei einer Notfallreparatur würde der TE nicht die 5500€ des WBW bekommen, sondern nur WBW minus Restwert (über den wir hier keine Info haben). Aber den TE scheint das ja alles nicht mehr zu interessieren. Der wollte wohl nur mal schnell Dampf ablassen.

am 3. September 2021 um 7:48

@kayleigh , hier ist u.a. für Dich in den 2 bis 3 Tagen schon etwas zusammen gekommen.

Vileicht wurde es von Deinen tatsächlichen Geschenissen noch nicht überholt.

Sei bitte vorsichtig mit den Vollprofessionellen Aussagen hier.

Insbesondes mit meiner,

da ich hier erfahren habe das ich überhaupt keine ahnung von Kaskoversicherungsschaden habe und ich deshalb hier eigentlich wohl hätte garnix dazu sagen sollen.

ja richtig minus restwert, wenn man sich das geld auszahlen lässt.

hier zeigt sich aber auch das problem alter fahrzeuge, welche man vernünftig pflegt. bei neueren fahrzeuge von der stange ist das kein problem. ein 5jahre alter golf mit typischer ausstattung ist einfach in der wertermittlung

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