Wie viel darf ich ziehen?
Hallo, ich habe einen Touran BJ 2018 und wir wollten mit einem Wohnanhänger mal wegfahren. Natürlich erst mal geliehen um das auszuprobieren.
Anhängerkupplung wurde bereits nachgerüstet, meine Frage, wie viel darf ich dranhängen. im Schein steht was von 1800 kg, das wären dann schon die etwas größere?
Kann man in einen Touran eine 2.te batterie einbauen, eventuell in die Reserveradmulde oder hinter einem der Sitze?
82 Antworten
Wenn eine Einschränkung der Zuladung durch ein begrenzendes zul ZugGesamtgewicht bei voller zul. Anhängelast vorhanden ist, wird das vom Hersteller i.d.R. schlichtweg gemacht, um den Antrieb (vor allem die Kupplung) beim Anfahren an zulässigen 12% zu schützen.
Mit Fahrsicherheit oder gar der deutschen 100km/h-Regelung hat das eher nichts zu tun.
Das Fahrzeug muss ja in der Lage sein, mit zul ZugGG mehrmals hintereinander an einer 12% Steigung anfahren zu können.
Manchmal wird das zul Zuggesamtgewicht daher auch noch entsprechend der max. Steigung abgestuft.
Z.B. zul.ZugGG bis 8%: 4800kg
zul GG bis 12%: 4400kg
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 8. Juni 2021 um 10:50:48 Uhr:
Zitat:
@lemonshaker schrieb am 8. Juni 2021 um 10:44:36 Uhr:
der Fall ist der Optimale, ist das Gleiche als wenn kein Zuggesamtgewicht eingetragen ist. Öfter wird durch den Eintrag aber das Gewicht verringert.
Aber das Zuggesamtgewicht hat doch mit der 100er-Zulassung jetzt nichts zu tun.
Dort bestimmen u.a. die technisch zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger (neben technischer und faktischer Zulassung des WW, ABS sowie Alter und Geschwindigkeitsindex der Reifen) die Möglichkeit 100 fahren zu dürfen. Eine Zusatzeintragung mit einem Zuggesamtgewicht schränkt dabei dann nur zusätzlich die Kombination ein.Ich finde diese Zusatzbeschränkung ein Unding und wirklich schwer handlebar.
Gibt es aber und macht dann vermutlich aus den o.a. Gründen auch Sinn:
Bei meinem ehemaligen VW Multivan T5 mit 1,9L-TDI und nur rund 100PS war das z.B. der Fall.
Dann werden doch meist die zulässigen Anhängelasten bei 8% und 12% begrenzt, wie du schon schreibst. Das ZugGG ist ja nochmals eine weitere Einschränkung bei manchen Fahrzeugen.
Wir kennen unsere Massen, aber mal ehrlich, wer von euch kennt auch die notwendigen Werte seines Gespanns?
- Achslast vorne Zugfahrzeug
- Achslast hinten Zugfahrzeug
- tatsächliches Fahrzeuggewicht
- tatsächliche Stützlast
- tatsächliches Gewicht des Wohnwagens
- tatsächliche Achslast(en) des Wohnwagens
Und wer entsprechend der Steigung eingeschränkt ist, wer weiß wo auf seinem Urlaubsweg die Steigung für die tatsächliche Gewichtsbelastung ggfs. zu groß ist?
Zitat:
@navec schrieb am 8. Juni 2021 um 11:36:58 Uhr:
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 8. Juni 2021 um 10:50:48 Uhr:
Aber das Zuggesamtgewicht hat doch mit der 100er-Zulassung jetzt nichts zu tun.
Dort bestimmen u.a. die technisch zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger (neben technischer und faktischer Zulassung des WW, ABS sowie Alter und Geschwindigkeitsindex der Reifen) die Möglichkeit 100 fahren zu dürfen. Eine Zusatzeintragung mit einem Zuggesamtgewicht schränkt dabei dann nur zusätzlich die Kombination ein.Ich finde diese Zusatzbeschränkung ein Unding und wirklich schwer handlebar.
Gibt es aber und macht dann vermutlich aus den o.a. Gründen auch Sinn:
Bei meinem ehemaligen VW Multivan T5 mit 1,9L-TDI und nur rund 100PS war das z.B. der Fall.
Ok, das war auch meine Vermutung, dass das Fahrzeug grenzwertig motorisiert ist, für die modelltypische Belastung.
Bei unseren Dreiern sind wir auch auf 1.800kg begrenzt wg der Hinterachskonstruktion der 3er-Modelle, aber haben aufgrund unseren Motorisierungen keine weitere Einschränkung.
Gibt es denn neben VW noch andere Hersteller von Zugfahrzeugen, die mit dem ZugGG arbeiten?
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Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 8. Juni 2021 um 11:43:56 Uhr:
Dann werden doch meist die zulässigen Anhängelasten bei 8% und 12% begrenzt, wie du schon schreibst. Das ZugGG ist ja nochmals eine weitere Einschränkung bei manchen Fahrzeugen.Wir kennen unsere Massen, aber mal ehrlich, wer von euch kennt auch die notwendigen Werte seines Gespanns?
- Achslast vorne Zugfahrzeug
- Achslast hinten Zugfahrzeug
- tatsächliches Fahrzeuggewicht
- tatsächliche Stützlast
- tatsächliches Gewicht des Wohnwagens
- tatsächliche Achslast(en) des WohnwagensUnd wer entsprechend der Steigung eingeschränkt ist, wer weiß wo auf seinem Urlaubsweg die Steigung für die tatsächliche Gewichtsbelastung ggfs. zu groß ist?
Sagt ja keiner, dass alles einfach sein muss....wichtig ist für die Obrigkeit, dass es hinterher dadurch i.d.R. genau fest steht, wer im Zweifel die Verantwortung trägt...
Die Motorisierung selbst, ist übrigens nicht unbedingt der alleinige Grund, für eine derartige Einschränkung, sondern immer auch die Untersetzung im Anfahrgangs, sowie die Belastbarkeit der Kupplung und des Getriebe(ausgangs.)
Ein Traktor darf z.B. durchaus 2T Anhänger ziehen, obwohl er nur vielleicht 30PS hat.
Da hast du recht @navec
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 8. Juni 2021 um 11:48:57 Uhr:
Gibt es denn neben VW noch andere Hersteller von Zugfahrzeugen, die mit dem ZugGG arbeiten?
Das soll auch bei Franzosen recht beliebt sein. Bei meinem ZFZ wird im Hängerbetrieb -ohne Zuggesamtgewicht- die zGM und die zul. Hinterachslast um 100 kg erhöht; so herum geht es also auch. 😉
Bei meinem um 75/110kg und beim Diesel um 70/45kg. Gleicht dann zumindest die Stützlast bei der Beladung wieder aus. 🙂
Man lernt wirklich nicht aus.
Definitiv steht das zul. Gesamtzuggewicht auf dem Typenschild vom Auto.
1. Zeile zul. GG
2. Zeile zul. Gesamtzuggewicht (ich habe 2000kg Anhängelast bei 12% und 2200kg bei 8%)
3. & 4. Zeile Achslast
Bisher hatte ich bei allen meinen Autos als zul. Gesamtzuggewicht = GG Auto + Anhängelast bei 12%, die Anhängelasterhöhung für 8% musste meist an der Zuladung vom PKW eingespart werden, da das Zuggewicht nicht erhöht wurde.
Ich habe aber auch schon Fahrzeuge gesehen, wo die angegebene Anhängelast nur bei fast leerem PKW genutzt werden konnte.
Vor vielen Jahren war das auch eine Entscheidung gegen den Kauf von einem Renault Laguna, da wurden bei voll beladenem Auto aus 1500kg Anhängelast auf einmal nur noch 1200kg. Ein KO-Kriterium für Camper.
PS:
Ich habe gerade in der Zulassung gesehen, bei meinem jetzigen Mondeo ist auch das Gesamtzuggewicht bei 8% mit um die 200kg auf 4530kg erhöht worden.
Da gab es doch mal eine Mercedes S Klasse die im Prinzip mit 4 Insassen schon praktisch überladen war, Koffer hätten die nicht mehr mitnehmen dürfen. 😉
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 8. Juni 2021 um 12:40:15 Uhr:
Das soll auch bei Franzosen recht beliebt sein.
Das stimmt so nicht mehr. Zumindest bei Peugeot gibt es die neueren Modelle ohne Einschränkung.
So habe ich es zumindest bei Peugeot 3008 und neuem 508 in den Prospekten gesehen. Denn da stand das früher immer mit drin.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 9. Juni 2021 um 00:33:10 Uhr:
Da gab es doch mal eine Mercedes S Klasse die im Prinzip mit 4 Insassen schon praktisch überladen war, Koffer hätten die nicht mehr mitnehmen dürfen. 😉
Das war die S-Klasse von 1991, der W140. Peinliches Design obendrein und in Sachen Zuladung bei hohen AUsstattungsgraden eine Lachnummer.
Ein 60PS T4, 1,9 Saugdiesel, darf das selbe Ziehen wie ein 140PS VR6. 2 Tonnen
Mein T4, 2,5 Benziner mit Gasanlage hat ein Leergewicht von 2T.
Eingetragen waren 2T Anhängelast, mit Schreiben von VW, bekommt fast jeder T4, auf 2,5T.
Der Zusatz im Schein blieb bei 4,5T Zgg.
Schonmal einen 60PS Saugdiesel gefahren?
Der kommt im Grunde nichtmals mit sich selbst klar 😛
So eine Leistung auf 3,5t+, das wird nur wegen einem extrem kurzen 1. Gang überhaupt erlaubt sein. Ob man es jemals in den 2. Gang schafft?