Das Gesamtgewicht des Anhängers ist immer inkl. Stützlast, also abgehangen auf der Waage.
Als Anhängelast zählt das tatsächliche Anhängergewicht minus die tatsächliche Stützlast (also die Achslast vom Anhänger).
Damit der Transport klappen soll, ist ein Anhänger mit einem zul.GG von deutlich über 2t und ein Zugfahrzeug mit mindestens 2t Anhängelast und 100 kg Stützlast nötig.
Auch dann ist es gewichtsmäßig grenzwertig, da meist das Leergewicht von PKW's höher, als in der Zulassung angegeben, ist.