Wie viel darf ich ziehen?
Hallo, ich habe einen Touran BJ 2018 und wir wollten mit einem Wohnanhänger mal wegfahren. Natürlich erst mal geliehen um das auszuprobieren.
Anhängerkupplung wurde bereits nachgerüstet, meine Frage, wie viel darf ich dranhängen. im Schein steht was von 1800 kg, das wären dann schon die etwas größere?
Kann man in einen Touran eine 2.te batterie einbauen, eventuell in die Reserveradmulde oder hinter einem der Sitze?
82 Antworten
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 6. Juni 2021 um 18:00:59 Uhr:
Aber Achtung, wenn der Hänger eine 100ter Zulassung hat die du nutzen willst, darf der Hänger nicht schwerer sein als das Leergewicht des Turan
Wie schwer der Wohnwagen real ist, spielt keine Rolle, solange dessen zul. Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagen darf das eingetragene Leergewicht des Zug-Fz für die deutsche 100er-Regelung nicht überschreiten.
Zitat:
@vw570 schrieb am 6. Juni 2021 um 18:52:27 Uhr:
Zitat:
@kaindl schrieb am 6. Juni 2021 um 17:57:54 Uhr:
Was du anhängen darfst, steht im Schein unter O.1 für gebremste Anhänger und unter O.2 für ungebremste Anhänger.
Teilweise steht in der Bemerkung noch ein Zusatz, dass du bis 8% Steigung noch mehr anhängen darfst.Hast du schon einen bestimmten Wohnwagen im Blick zum leihen?
Für was willst du die zweite Batterie im Touran einbauen?
Die zweite Batterie sollte eigentlich nur für die Kompressorkühlbox und sonstige verbraucher sein. die Kühlbox ist schon etwas älter und zieht schon etwas Strom.
Sicherlich kannst du eine zweite Batterie, möglichst eine verschlossene (also AGM, Gel oder LiFe), prinzipiell irgendwo im Fahrzeug installieren.
Solange die mechanisch fest fixiert wird und die Pole abgedeckt sind, spricht nichts dagegen.
Die Box kann dann direkt über eine Sicherung an die Batterie angeschlossen werden.
Falls du die während der Fahrt nachladen möchtest bzw. der Kühlbetrieb während der Fahrt möglichst durch die LiMa des Fz erfolgen soll, bietet sich ein kleiner Ladewandler an, den du an eine Fz-12V-Steckdose anschließen könntest.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 6. Juni 2021 um 18:13:39 Uhr:
Zitat:
@316-erx schrieb am 6. Juni 2021 um 17:51:07 Uhr:
Was im Schein steht is gültig.Wenn du keinen uralten Führerschein hast, mußt du auch die Beschränkungen dort prüfen. Ich glaube, die Grenze war 1980.
Muss viel später sein, mein Sohn ist Bj 1979, hat also den Schein erst mit 18, sprich 97 gemacht und hat Heute C1E im Kartenführerschein eingetragen, darf also bis 7,5 to + 4 to Hänger fahren.
Baujahr 1980/1981 ist richtig. Zur Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen zum 1.1.1999 waren die 1980er alle 18 und konnten in jedem Fall noch den die alten Fahrerlaubnisklasse 3 mit dem rosa Schein erwerben. Ab Geburtsjahrgang 1981 musste man schon den Führerschein vorziehen bzw. die Ausbildung beantragt haben (Letzteres müsste ich bei meinem alten Herrn nochmals nachfragen, da ich nicht der Fahrlehrer in unserer Familie bin 😉 ).
Wenn dein Sohn kaum jünger ist als ich, dann hat er auch 1997 die alte Fahrerlaubnisklasse 3 gemacht und offenbar bestanden. Durch die Besitzstandregelung hat er dann bei der Umschreibung auf den Scheckkartenführerschein nicht bloß die Fahrerlaubnissklasse B bekommen, sondern BE, C1, C1E und CE/79 mit der er dann mit einachsigem Anhänger (bzw. Tandem mit Achsabstand <1m) sogar über 12 to fahren kann.
VG
Chris
Hallo,
auch darauf achten ob der Touran ein Zuggesamtgewicht eingetragen hat ! Da bei einer Urlaubsfahrt meist das Zugfahrzeug voll geladen ist und bei den Wowa auch das ZGG erreicht ist resultiert oft daraus eine Überladung.
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Was soll ein Zuggesamtgewicht sein und wo soll das in denn der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein?
...ich war mal so frei:
F.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg
G Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)
O.1 Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
O.2 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg
7 Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg
7.1 Achse 1
7.2 Achse 2
7.3 Achse 3
8 Technisch zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedstaat in kg
8.1 Achse 1
8.2 Achse 2
8.3 Achse 3
9 Anzahl der Antriebsachsen
13 Stützlast in kg
VG
Chris
Das Zuggesamtgewicht steht in der Bemerkung, wenn es eines gibt. Es begrenzt bei manchen Fahrzeugen die Summe aus tatsächlichem Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und tatsächlichem Gesamtgewicht des Anhängers auf weniger als die Summe aus zulässigem Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und zulässiger Anhängelast.
Ok, interessant. Kann‘s nur nicht nachvollziehen, da der Hersteller ja bloß die Anhängelast…jetzt kommt‘s mir - damit dürfte dann bspw ein „leerer“ Touran mehr ziehen, als ein beladener Touran.
Weiß jemand unter welchen Umständen sowas in Frage kommt? Gasbetrieb vielleicht?
Danke dir @kaindl !
Edit: Der Hinweis findet sich auch beim ADAC in einem Artikel aus dem Mai 2020. Nach deren Angaben ist das bei neuen Fahrzeugen immer häufiger der Fall.
Aber bei VW kam das wohl bei Sharan & Touran auch in der Vergangenheit vor.
Ja Mancher sollte auch mal die Rückseite des KFZ Scheines lesen, da ist eigentlich alles aufgeschlüsselt. Unter Feld 22 bei den Einträgen, stehen dann auch als Bemerkung meistens das zulässige Gesamtgewicht des Zuges und weitere Einschränkungen, oder auch Sonderfreigaben.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 8. Juni 2021 um 10:24:42 Uhr:
Ja Mancher sollte auch mal die Rückseite des KFZ Scheines lesen, da ist eigentlich alles aufgeschlüsselt. Unter Feld 22 bei den Einträgen, stehen dann auch als Bemerkung meistens das zulässige Gesamtgewicht des Zuges und weitere Einschränkungen, oder auch Sonderfreigaben.
Trifft nicht mich - ich kenne alle Fahrzeugscheine, die ich bislang in Besitz&Eigentum hatte und von dem Quatsch bin ich bislang gottlob verschont worden.
Damit ist eine Waage, wie die Reich Caravan Weight Control bei solchen Kisten ja fast Pflicht, wenn man mit dem Gewicht und der Anhängelast auf Kante genäht ist.
Bei uns ist sogar noch die zulässige Achslast im Anhängebetrieb erhöht.
@ChrisH1978 eigentlich ganz einfach, das Zugfahrzeug hat ein zul Gesamtgewicht und der Hänger hat ein zul Gesamtgewicht, Beides zusammen ergibt das max zul Zug- bzw Gespanngewicht.
Natürlich muss zusätzlich beachtet werden, dass einzelne Achsen nicht überladen sind, darum steht auch die Achslast im Schein.
Bei der 100erter Regelung spielt auch das Gesamtgewicht des Hängers eine Rolle, es darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, sonst ist nix mit 100
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 8. Juni 2021 um 10:33:41 Uhr:
@ChrisH1978 eigentlich ganz einfach, das Zugfahrzeug hat ein zul Gesamtgewicht und der Hänger hat ein zul Gesamtgewicht, Beides zusammen ergibt das max zul Zug- bzw Gespanngewicht.Natürlich muss zusätzlich beachtet werden, dass einzelne Achsen nicht überladen sind, darum steht auch die Achslast im Schein.
Bei der 100erter Regelung spielt auch das Gesamtgewicht des Hängers eine Rolle, es darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, sonst ist nix mit 100
der Fall ist der Optimale, ist das Gleiche als wenn kein Zuggesamtgewicht eingetragen ist. Öfter wird durch den Eintrag aber das Gewicht verringert.
Das ist mir schon klar @Taxler222
Ich wusste nur nicht, dass es Fahrzeuge gibt, bei denen die zulässige Anhängelast auch vom Beladungszustand des Zugfahrzeugs abhängt. Ist mir einfach noch nie untergekommen.
Du kannst dir sicher sein, dass ich alle zulässigen und tatsächlichen Lasten unserer Gespanne soweit kenne, dass ich mir sicher sein kann damit stets konform zu fahren. 🙂
Mal vielleicht allgemein: All diese Werte haben tatsächlich ihre Berechtigung. Wer lange genug fährt, weiß auch wie wichtig die Ladungsverteilung im Gespann ist.
Die zusätzliche Einschränkung über das (tats.) Zuggesamtgewicht finde ich aber erschreckend und unnötig. Vielleicht hängt es auch von den Messvorschriften/Zulassungsverfahren der Emissionsklasse ab, wenn mal wieder VW da heraussticht.
Andernfalls wäre ja der Motor oder die Bremsanlage auf Kante genäht, wenn ich Stützlast und Anhängelast bei leerem Zugfahrzeug technisch vertreten kann, aber dann einschränken muss, wenn ich die Familie mit ins Auto nehme.
Der Hinweis war jedenfalls, entgegen meiner anfänglichen Skepsis tatsächlich wichtig und auch mir bis dato nicht bekannt.
Viele Grüße
Chris
Zitat:
@lemonshaker schrieb am 8. Juni 2021 um 10:44:36 Uhr:
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 8. Juni 2021 um 10:33:41 Uhr:
@ChrisH1978 eigentlich ganz einfach, das Zugfahrzeug hat ein zul Gesamtgewicht und der Hänger hat ein zul Gesamtgewicht, Beides zusammen ergibt das max zul Zug- bzw Gespanngewicht.Natürlich muss zusätzlich beachtet werden, dass einzelne Achsen nicht überladen sind, darum steht auch die Achslast im Schein.
Bei der 100erter Regelung spielt auch das Gesamtgewicht des Hängers eine Rolle, es darf nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, sonst ist nix mit 100
der Fall ist der Optimale, ist das Gleiche als wenn kein Zuggesamtgewicht eingetragen ist. Öfter wird durch den Eintrag aber das Gewicht verringert.
Aber das Zuggesamtgewicht hat doch mit der 100er-Zulassung jetzt nichts zu tun.
Dort bestimmen u.a. die technisch zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger (neben technischer und faktischer Zulassung des WW, ABS sowie Alter und Geschwindigkeitsindex der Reifen) die Möglichkeit 100 fahren zu dürfen. Eine Zusatzeintragung mit einem Zuggesamtgewicht schränkt dabei dann nur zusätzlich die Kombination ein.
Ich finde diese Zusatzbeschränkung ein Unding und wirklich schwer handlebar.
@ChrisH1978 hab ich so auch nicht geschrieben
doch wenn du 100 fahren willst, darf das zul GESAMTgewicht des Hängers in keinem Fall schwerer sein als das LEERgewicht des Zugfahrzeugs. Ganz wurscht was das Zuggewicht aussagt
Richtig @Taxler222
Das macht auch aus fahrdynamischer Sicht auch Sinn.