Wie prüft der TÜV die Feststellbremse???
Hallo Männers,
ich hab zwar noch Zeit bis es so weit ist, aber wie prüft der TÜV eigentlich die Feststellbremse???
Ich kenne es nur so, dass das Auto auf die Rollen kommt, und der Prüfer die Handbremse zieht, bis das Auto von der "Rolle hüpft"...
Kann mann die Feststellbremse denn überhaupt betätigen, wenn die Räder noch drehen?
Tulura
Beste Antwort im Thema
Vorderachse=0Kmh
Hinterachse zwischen 2,5 und 9Kmh für 5sek
Nebenbei sollte die Bremse in 4 Stufen anziehen und beim 5 Druck lösen.
Prüfstandmodus wird beendet, sobald VA über 0Km/h
39 Antworten
Als erst würde ich den Fehlerspeicher befragen, den Bremsmotor ausbauen und prüfen. Funzt der Motor, dann die Verkabelung zum Motor checken.
Wie gesagt, der Fehlerspeicher zeigt nichts an und der Motor Funktioniert. Zumindest kann ich die Feststellbremse ganz normal betätigen (zieht beidseitig), nur eben im TÜV-Modus nicht....
Ich hasse Antworten, wie sie jetzt gebe, aber ich vermute, das Steuergerät hat einen Hau.
Ich sehe sonst keinen vernüftigen Grund warum die Feststellbremse normal zufährt und im Prüfmodus nicht stufenweise.
Klar, der TÜV will das gleichmäßige Bremsen auf beiden Seiten sehen, ob für eine elektrische FESTSTELLBremse sinnvoll und praxisrelevant sei dahingestellt.
Da die Feststellbremse/EPB - wie Du genau weißt - als unabhängiges zweites Notbremssystem gilt und nicht gewährleistet ist, daß ausgerechnet diese Funktion nicht von der Fehlfunktion betroffen ist, lautet die Antwort natürlich: JA, das ist sinnvoll und praxisrelevant.
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Wie hier im thread schon beschrieben, arbeitet die Notbremse in zwei Arten. Erst mal über die Hydraulik, funktioniert das nicht, über die Parkbremsmotoren. Und genau dafür sollten sie in der Lage sein, gezielt und gleichmäßig zuzufahren.
Darum geht es bei der Pürfung. Es nutzt Dir ncihts wenn ein Rad blockiert und keine Haftung mehr hat, das andere gar nicht bremst.
Jeder, der mal ein Auto mit der Handbrems (klassisch) aus nennenswerter Geschwindigkeit abgefangen hat, weiß, dass jedes Newton Bremskraft zählt.
Zitat:
@mawesta schrieb am 19. September 2016 um 20:30:01 Uhr:
Die "Notbremsfunktion" scheint aber zu gehen....
Im Gegensatz zu Dir scheint der Prüfer "Scheinen" nicht mit "Wissen" gleichzusetzen 🙂
So, mein Problem ist (zumindest bis zum nächsten TÜV) gelöst!
Habe heute beim freundlichen mal nachfragen, ob so ein Problem vielleicht bekannt ist. Der Meister fand das ganze aber auch sehr seltsam und wusste keinen Rat.
Zufällig war der Mann von der DEKRA gerade da, also mit dem Meister hin und gefragt....
Er wollte dann wissen ob der andere Prüfer auch mal versucht hat, die Feststellbremse einzeln zu prüfen?! Er meinte bei LKW`s müsste er das immer mal so machen?!?
Egal, gesagt, versucht.
Und siehe da, es hat geklappt. Als sich nur das linke Hinterrad gedreht hat, ging die Bremse in den TÜV-Modus und hat angezogen.
Keine Ahnung wieso! Hauptsache ich hab mein TÜV bekommen 😁
Danke für Deine Rückmeldung. Auch wenn ich keine Erklärung für das Verhalten habe, außer dass es vielleicht ein Codierungsfeature ist.
Der DEKRA-Mensch scheint über seinen Tellerrand zu schauen. Es soll ja geprpüft werden, ob die Bremse stufenweise anziehen kann. Das scheint sie wohl zu machen.